Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 1 von 2   «  1  2  »     
Autor: Betreff: Zollaussage zum Thema "Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken" (Dorffeste, Messeauftritte)
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 09:46  
Moin, Leute,

da das ja immer mal wieder ein Thema ist, habe ich eine Anfrage an den Zoll gestartet und diese Auskunft bekommen:

„Sehr geehrter Herr Plum,

der Begriff der „Herstellung“ von Bier ist im Biersteuerrecht nicht weiter
definiert. Gemäß §41 Biersteuerverordnung haben Haus- und Hobbybrauer den
Beginn der Herstellung und den Herstellungsort vorab anzuzeigen.

Das Einmaischen von Malz und Hopfen kann als Beginn der Herstellungshandlung
gesehen werden, auch wenn anschließend noch keine Hefe zur Gärung zugegeben
wird.

Sie sollten deshalb Ihr Vorhaben formlos bei dem für Sie zuständigen
Hauptzollamt anzeigen, auch wenn aus der Maische kein Bier hergestellt wird
und es somit zu keiner Steuerentstehung kommt.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag“


Meines Erachtens hat diese Info überregionalen Charakter...hoffe ich jedenfalls.

EDIT: Dieser post soll lediglich als Hilfe dienen und keine (erneute) Diskussionsvorlage zu dem Thema Zoll, Hauptzollamt usw. sein...

Gruß
Michael


[Editiert am 8.10.2013 um 11:39 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 10:03  

Zitat:
Sie sollten deshalb Ihr Vorhaben formlos bei dem für Sie zuständigen
Hauptzollamt anzeigen, auch wenn aus der Maische kein Bier hergestellt wird
und es somit zu keiner Steuerentstehung kommt.

Begründung? Bezug?

Zitat:
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

also ist sie wertlos.

Zitat:
Meines Erachtens hat diese Info überregionalen Charakter


Obwohl sie die unverbindliche Meinung eines Einzelnen ist?


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 1
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 10:03  
Mein HZA sagt, dass es egal sei, wo man die Würze herstellt, die Hefezugabe sei entscheidend.
Ich könne also getrost Schaubrauen, wenn ich daheim vergäre.
Das übliche Durcheinander mal wieder...

Stefan
Profil anzeigen Antwort 2
Member
Member

newbasis
Beiträge: 83
Registriert: 20.5.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 10:14  
Auf der Homepage des Zolls steht:
"Brauen zu Demonstrationszwecken

Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen etc.) nicht steuerfrei.

Sie müssen als Hersteller dem zuständigen Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und voraussichtliche Menge vor der Bierherstellung formlos anzeigen.

Nach Abschluss der Veranstaltung müssen Sie eine Biersteueranmeldung (Formular 2075) über die Menge und den Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres abgeben und die Steuer sofort entrichten.
Das zuständige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehaltes eine Anmeldung mit einem pauschalen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato zulassen."

Für mich ist damit klar, dass immer dann, wenn ich vor Publikum braue, der Sud versteuert werden muss. Selbst wenn ihr die Hefe erst nach der öffentlichen Vorführung dazu gebt, z.B. weil die Würze erst abkühlen musste und ihr am nächsten Tag längst wieder zu Hause seid, habt ihr mit der Herstellung ja schon vorher begonnen, das Maischen gehört wohl auch dazu. Wer Ärger vermeiden will, meldet den Mist an oder besorgt sich nen Anwalt.


[Editiert am 8.10.2013 um 10:16 von newbasis]



____________________
Mein Blog: http://www.newbasisbier.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 3
Posting Freak
Posting Freak

Bierjunge
Beiträge: 2084
Registriert: 28.10.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 10:27  

Zitat:
Gemäß §41 Biersteuerverordnung haben Haus- und Hobbybrauer den
Beginn der Herstellung und den Herstellungsort vorab anzuzeigen.

Genau das ist ja der Ursprung der unterschiedlichen Handhabe vieler HZAs, ob jeder einzelne Sud vorher angezeigt werden muss oder nicht:
Offenbar gibt es für den Begriff "Beginn der Herstellung" keine einheitliche Lesart, ob damit z.B. gemeint ist, "dass ich ab November 2013 erstmals mit dem Hobby des Hausbrauens beginnen werde" oder "dass ich am 12.10.2013 um 7:00 früh meinen 37. Sud einmaischen werde".
Sonst hätten wir nicht dieses Wirrwarr.

Moritz


____________________
Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
Profil anzeigen Antwort 4
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:00  
Anzeige der Herstellung eines Sudes ist das Eine, Versteuerung (und darum ging es mir) das Andere. Alle Aussagen vom Zoll sind immer als rechtsunverbindlich gekennzeichnet, aber sie haben in Bezug auf die zuständigen HZAs durchaus bindenden Charakter, es sei denn, es handelt sich um die allseits bekannten "dehnbaren" Begriffe wie "...das HZA kann Erleichterungen erlassen". Das ist aber im Falle des Schaubrauens nicht der Fall.

@Ruthard: Einen Bezug oder Begründung braucht es doch nicht, denn wenn ein HZA der Meinung ist, den Sud eines Schaubrauens zu vesteuern, dann kann man dem die Aussage des Zolls entgegenhalten. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Aussagen des Zolls nicht angezweifelt werden. Die wollte mir z.B. mal erzählen, dass ich den nicht ermäßgten Steuersatz zu zahlen hätte (bei Überschreitung der Freimenge). Daraufhin habe denen die Antwort vom Zoll um die Ohren gehauen und gut war.

Gruß
Michael


[Editiert am 8.10.2013 um 11:00 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 5
Posting Freak
Posting Freak

FantaRainer
Beiträge: 565
Registriert: 17.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:02  
Vor allem, dass das Maischen als Beginn gesehen wird finde ich verwirrend. Es ensteht ja (noch) kein Bier dabei sondern nur Zucker. Wenn ich die Würze - theoretisch - nach dem Schaubrauen vernichten würde, gäbe es doch nichts was steuerpflichtig ist. Oder sehe ich das falsch?

Als ob es nicht schon schlimm genug, dass ich mich in der Arbeit mit Zollrecht auseinandersetzen muss - nein, die müssen auch noch in meinem Privatleben Verwirrung stiften :puzz:

Gruß, Robin


____________________
"Ein intelligenter Mann ist manchmal dazu gezwungen betrunken zu sein, um Zeit mit Idioten zu verbringen" (Hemingway)
Profil anzeigen Antwort 6
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:04  
@Robin: Genau das steht doch in der Aussage des Zolls im Eingangsthread...


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 7
Posting Freak
Posting Freak

FantaRainer
Beiträge: 565
Registriert: 17.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:07  
hmmm... wer lesen kann ist klar vorteil. Sorry!


____________________
"Ein intelligenter Mann ist manchmal dazu gezwungen betrunken zu sein, um Zeit mit Idioten zu verbringen" (Hemingway)
Profil anzeigen Antwort 8
Posting Freak
Posting Freak

Moorschwein
Beiträge: 679
Registriert: 22.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:21  

Zitat von tauroplu, am 8.10.2013 um 09:46

...
Das Einmaischen von Malz und Hopfen kann als Beginn der Herstellungshandlung
gesehen werden, auch wenn anschließend noch keine Hefe zur Gärung zugegeben
wird.


Man kann auch das Schroten des Malzes als Beginn der Herstellungshandlung ansehen.
Und das passiert bei mir zu Hause! :)
:P und Ätsch! - somit ist das Ganze wieder ad absurdum geführt, oder?

(Ich bin übrigens nach wie vor der Ansicht, das diese Phrase "Herst.v.Bier z. Demozwecken" nirgendwo gesetzlich geregelt ist, und nur zur Verdeutlichung bei gewerblichen Brauen genannt ist. Nicht, daß da womöglich ein gewerblicher Brauer auf die Idee käme, er braucht auf dem Dorffest keine Bierversteuerung zu melden, nur weil das Bier nicht im Betriebskessel gebraut wird. Für Hobbybrauer ist diese Phrase m. M. sinnlos) <- wohlgemerkt: persönliches Rechtsverständnis

Gruß - André


____________________
Lobe kein Bier vor dem Kater.
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 9
Member
Member

newbasis
Beiträge: 83
Registriert: 20.5.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:27  
Man sollte sich auch mal überlegen, WAS man bei so einer Demonstration zeigen möchte:

"Sehr verehrtes Publikum,
Ich möchte Ihnen heute demonstrieren, wie man aus einer schnöden, zuckrig süßen Würze köstlich herzahftes Bier herstellt. Dazu sehen Sie auf meiner linken Seite das Gärfass (Tataaaaaaaa!). Darin befindet sich die Würze mit einer Stammwürze von 13° Plato Anstelltemperatur von 24° Celsius.
In meiner rechten Hand halte ich ein Päckchen Trockenhefe (Tataaaaaaaa!). Darin befinden sich dehydrierte Hefezellen, die bereits nach wenigen Stunden anfangen, den Zucker in der Würze zu vergären, wobei unter anderem Alkohol entseht (tosender Applaus der Zuschauer).
Meine Damen und Herren, schauen Sie genau hin, wenn ich nun die Hefe in das Gärfass streue (riesel, riesel, riesel - Tataaaa Tataaaa, Tataaaaaaa!)
Danke für die wundervolle Aufmerksamkeit und bis zum nächsten mal, Tschüß, euer Braumeister." (Publikum guckt sich verdutzt an)

Oder will man den Prozess zeigen, wie aus den Grundrohstoffen Gerste/Malz, Hopfen, Wasser und Hefe schlussendlich Bier gemacht wird, also die ganze Arbeit mit schroten, maischen, läutern, Würze kochen und Hefe anstellen.


[Editiert am 8.10.2013 um 11:29 von newbasis]



____________________
Mein Blog: http://www.newbasisbier.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 10
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:33  
Irgendwie verstehe ich Deinen post nicht... :puzz:

Normalerweise soll auf derartigen Festen das Handwerk des Bierbrauens, Biersiedens gezeigt werden. Niemanden interessiert, wie Du eine fertig gekochte und abgekühlte Würze mit Hefe versetzt. Aber der Weg bis dahin ist definitiv interessant! Fertiges Bier wollen hingegen ALLE probieren ;)


[Editiert am 8.10.2013 um 11:34 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 11
Senior Member
Senior Member

Beerbrouer
Beiträge: 466
Registriert: 23.11.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:42  
Hi Michael,

du sprichst allgemein vom "Zoll". Nur aus Interesse: welche Zollbehörde hast du um Auskunft gebeten? BMF, Bundesfinanzdirektion West,...?

Viele Grüße

Gerald
Profil anzeigen Antwort 12
Moderator
Posting Freak


Beiträge: 1253
Registriert: 21.12.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:45  

Zitat von tauroplu, am 8.10.2013 um 11:33
Fertiges Bier wollen hingegen ALLE probieren ;)


Und das darfst du nur an dritte weitergeben wenn es vorher versteuert wurde :puzz:


____________________
"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
Profil anzeigen Antwort 13
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:45  
@Gerald: Von dem Informations- und Wissensmanagement der zentralen Zollverwaltung.


[Editiert am 8.10.2013 um 11:46 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 14
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 11:47  
@Bodo: Stimmt, aber auf Dorffesten darfst Du eh kein selbstgebrautes Bier "weitergeben", versteuert oder nicht. War auch eher scherzhaft gemeint. Ich habe jedenfalls festgestellt, dass die Leute natürlich gerne so ein Selbstgebrautes trinken würden, aber immer auch stark am eigentlichen Brauprozess interessiert waren.

Gruß
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 15
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 12:12  
Musterschreiben:

An HZA Irgendwo
47110 Daselbst

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Missverständnisse und Rückfragen zu vermeiden, teile ich Ihnen mit,

dass ich am xx.xx.xxxx im Dorfgemeinschaftshaus 47115 Y-Dorf, Zollstraße 7

im Rahmen der Veranstaltung "alte Handwerkstechniken" ein sogenanntes

Schaubrauen durchführen werde.

Ziel ist es, die Besucher an die Kunst des Bierbrauens heranzuführen

und für das Haus- und Hobbybrauen zu begeistern.

Hierzu werden vor den Augen interessierter Zuschauer die Arbeitsschritte

zur Herstellung von Bier vorgeführt und erläutert. Nach dem Schroten des

Malzes wird die Schüttung in vorgeheiztes Brauwasser eingemaischt und es

werden mehrere Rastschritte durchfahren. Danach wird die Würze aus der

Maische abgeläutert, mit Hopfen versetzt und gekocht. Die Vorführung endet

mit dem Hopfenseihen, wobei die weiteren Arbeitschritte zur

Bierherstellung nur theoretisch beschrieben werden können. Vor Ort selbst

kann keine Hefe zugesetzt werden, da es nicht möglich ist, die Würze

ausreichend schnell abzukühlen. Der hergestellte Sud wird aus hygienischen

Gründen nach dem Ende der Veranstaltung vernichtet und nicht weiter

verarbeitet.

Es wird somit kein Bier hergestellt und es ist auch nicht beabsichtigt,

Bier herzustellen, Steuertatbestände ergeben sich also nicht.


Sollten Sie bei der Veranstaltung zugegen sein wollen, lassen Sie mich das bitte wissen.

Ich werden Ihnen dann die Gelegenheit einräumen, in einem maximal 5-minütigen Vortrag

den zukünftigen Hobbybrauern die zu beachtenden Vorschriften zu erläutern. Zur Information

für ihren möglichen Vortrag: Die Biersteuer betrüge bei 20 Litern Sudgröße und 12° Plato

- sofern der Sud zu Bier weiter verarbeitet würde - 1,06€.


Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxx xxxxx


Zur Erläuterung:
Ich bin grundsätzlich kein Freund von vorauseilendem Gehorsam. Tatsache und Lebenserfahrung ist aber, dass Behörden in jedes Verhalten ein Fehlverhalten hinein interpretieren wollen - besonders dann, wenn sie einen eh schon als renitent bekannten Bürger vor sich haben.

Mit diesem Schreiben ist ihnen der Wind aus den Segeln genommen Wichtig ist die Willenserklärung, dass du kein Bier herstellen willst. Werkelst du munter drauf los und die kriegen das mit, werden sie dir die versuchte Steuerhinterziehung unterstellen, auch wenn du vorhattest den Sud zu vernichten. Du bist dann im Erklärungsnotstand. Mit der Voraberklärung ist das vermieden.

Tatsächlich würde ich auch so verfahren und den Sud am Ende der Veranstaltung wegkippen. Im Vordergrund steht die Vermittlung des Lehrstoffs, nicht die Herstellung von Bier. Du arbeitest an einem fremden Ort, womöglich im Freien mit nicht optimalen Bedingungen, wirst von Zuschauerfragen abgelenkt, das Nachgußwasser ist vielleicht nur lauwarm (was du die Zuschauer natürlich nicht wissen läßt) und dergleichen mehr. Selbstverständlich wird die Würze jodnormal, egal wie, aus pädagogischen Gründen hat sie jodnormal zu sein. Was dann gekocht wird, steht in den Sternen - womöglich musst du noch Zeiten kürzen damit dir die Zuschauer nicht weglaufen. Jetzt willst also noch diese Eulenpi..e nach Hause nehmen, mit dem Risiko von Infektion und Oxidation und dir auf Wochen ein Gärfaß blockieren, um sie dann endgültig doch in den Gulli zu schütten? Das wäre mir die 3,20€ Material nicht wert. So eine Vorführung ist aber eine gute Gelegenheit, endlich mal das ewig abgelagerte Malz, den Vorvorjahreshopfen und die Asbachhefen einer sinnvollen Verwendung zuzuführen. DMS? drauf gepfiffen!


Cheers, Ruthard


[Editiert am 8.10.2013 um 17:26 von Brauwolf]



____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 16
Posting Freak
Posting Freak

henriks
Beiträge: 510
Registriert: 3.2.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 12:38  
:goodpost:
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 17
Senior Member
Senior Member

Bilbobreu
Beiträge: 195
Registriert: 16.3.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 17:49  
Guten Abend,

mir hat das HZA Stralsund unter dem 24.07.2013 Folgendes mitgeteilt:

"Bier im Sinne des Biersteuergesetzes (Steuergegenstand) liegt erstmals mit Abschluss der Hauptgärung vor. Der Sud ist kein Steuergegenstand und ist deshalb nicht auf die hergestellte Biermenge anzurechnen."

Das stützt meines Erachtens die These, dass ein Schaubrauen ohne die Absicht des Ingangsetzens der Hauptgärung nicht dem Biersteuergesetz unterliegt. Aber sicher ist sicher, da hat Ruthard recht.

Stefan


____________________
Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder, in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
Profil anzeigen Antwort 18
Posting Freak
Posting Freak

alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:17  
Ich frage mich immer noch, was wohl sei, wenn ich mit der gekühlten Würze über die Grenze ins benachbarte Ausland führe, mir dort spontan wilde Hefen einfänge, dann die Grenze sogleich erneut überschritte, und ich mir dann diese nun kontaminierte Flüssigkeit in den Keller stellte. ;)

Gruß

Alex


____________________
Home brewing
More control. Less risk.

If I had to explain you wouldn't understand.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 19
Posting Freak
Posting Freak

Alt-Phex
Beiträge: 854
Registriert: 1.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:23  

Zitat von alexbrand, am 8.10.2013 um 18:17
Ich frage mich immer noch, was wohl sei, wenn ich mit der gekühlten Würze über die Grenze ins benachbarte Ausland führe, mir dort spontan wilde Hefen einfänge, dann die Grenze sogleich erneut überschritte, und ich mir dann diese nun kontaminierte Flüssigkeit in den Keller stellte. ;)

Gruß

Alex


Dann erhebt das HZA ein Zollgebühr für die Einfuhr ausländischer Wild-Hefe


____________________
---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 20
Posting Freak
Posting Freak

alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:26  
Ja, wahrscheinlich. :-)


____________________
Home brewing
More control. Less risk.

If I had to explain you wouldn't understand.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 21
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:28  

Zitat von alexbrand, am 8.10.2013 um 18:17
...mir dort spontan wilde Hefen einfänge...



Du meinst damit domestizierte Hefen auf Landgang?


____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 22
Posting Freak
Posting Freak

alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:30  
Das wird sich ohne DNA-Sequenzierung wohl nicht eindeutig ermitteln lassen... ;)


____________________
Home brewing
More control. Less risk.

If I had to explain you wouldn't understand.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 23
Posting Freak
Posting Freak

aegir
Beiträge: 2153
Registriert: 8.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:35  
Haben wir in der EU nicht freien Warenverkehr?
Profil anzeigen Antwort 24
  Seite 1 von 2   «  1  2  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum