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Autor: Betreff: Besuch vom Zollamt
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Benno
Beiträge: 87
Registriert: 26.9.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 06:12  
Hallo Zusammen,
am Wochenende habe ich zum ersten mal auf meiner neuen Anlage gebraut, lief alles prima.
Ich habe auch alles legal angemelde wie das gehört. Am Montag kam dann ein Herr vomm Zollamt vorbei und hat alles begutachtet - Ist das so üblich???
Grüße Benno
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Beiträge: 101
Registriert: 17.8.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 06:56  
Hallo Benno,

ich glaube wir beide werden vom selben Zollamt betreut (Singen). Bei mir war der Kontrolleur aus Deißlingen auch zu Besuch.

Gruß neubrauer
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red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 11:44  
Hallo Benno und Neubrauer,


Zitat:
Am Montag kam dann ein Herr vom Zollamt vorbei und hat alles begutachtet

Was genau hat sich der Herr denn angeschaut? Nur die Anlage? Oder auch die Malzbestände, die Zollunterlagen (Sudanmeldung, Sudabrechnung), das Brauprotokollbuch?
Mich wunderts, dass bei mir noch niemand aufgetaucht ist.
Ich rechne allerdings eher damit, dass die ARGE SGB II (Arbeitsgemeinschaft Sozialgesetzbuch II), zu deutsch das Sozialamt, mich "besucht" ;) ;)

Grüße
Wolfgang
Antwort 2
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FridoFreibier
Beiträge: 47
Registriert: 26.8.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 13:11  
uii,

ich hätte nie gedacht, daß die so viel Zeit haben bei einem Hobbybrauer die Anlage zu checken. Wenn bei mir jemand kommt habe ich im Prinzip keine Unterlagen. Ich führe kein richtiges Braubuch und behalte meine Quittungen auch nicht.

@Wolf: Wieso sollte denn das Sozialamt zu Dir kommen?


____________________
Bis denn

Euer Frido
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Benno
Beiträge: 87
Registriert: 26.9.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 13:55  
Er hat nur die Anlage und mein Bier begutachtet und dann ist er wieder abgzogen - ich war bei der Arbeit und zu meiner frau hat er gemeint er kommt dann wieder zur Bierprobe.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
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Beiträge: 101
Registriert: 17.8.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 14:00  
Hallo

er hat sich meine "Brauanlage" (Elektroeinkochtopf) angeschaut und dann etwa sinngemäß gemeint, bei dieser kleinen Anlage habe er keine Bedenken, dass ich große Mengen brauen würde. Der Hinweis auf die steuerfreien max. 200 liteh kam dann auch noch.

Gruß neubrauer
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Beiträge: 401
Registriert: 20.10.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 15:46  
Mahlzeit


Muß man überhaupt ein Braubuch führen für den Zoll?
Ich mache es nämlich nicht .Bei mir gab es bie jetzt keine Probleme mit dem Zoll.Ich habe ein Fax zum Hauptzollamt Dortmund geschickt wo meine Adresse draufstantund das ich dieses Jahr 200 Liter Bier brauen werde.( Weder Stammwürze noch am welchem Datum)
2 Wochen später kam Post vom Zollamt das 200 Liter im Kalender Jahr Steuerfrei seihen und das diese Bescheinigung nur dieses Jahr gelten würde.

Unternm Strich kann ich nur sagen das mein Zollbeamter wohl einen guten Tag hatte und mir das Leben nicht zur Hölle macht.


Bis dann
Ausgefunkelt


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Es ist keine Kunst viel zutrinken,es ist eine Kunst am nächsten Morgen weiter zutrinken.
Profil anzeigen Antwort 6
Gast

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red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 17:09  
Hallo,

niemand ist verpflichtet Brauprotokolle zu führen. Auch der Zoll verlangt das nicht. Allerdings bin ich verpflichtet, den gesamten Schriftwechsel aufzubewahren und ihn auf Verlangen vorzuzeigen. Nicht aber das Braubuch, das ist und bleibt meine Privatsache.
Apropos Besuch: Gegen den Besuch oder die "Beiwohnung" einer hübschen Zollbeamtin hätte ich nichts einzuwenden. Und wenn sie kein Bier mag, ich hätte auch lecker Likör anzubieten...

Grüße
Wolfgang
Antwort 7
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Beiträge: 401
Registriert: 20.10.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 18:02  
[Und wenn sie kein Bier mag, ich hätte auch lecker Likör anzubieten...

Grüße
Wolfgang


Hallo Wolf

Machst du den Likör auch selber ?


Schönen Gruß

Ausgefunkelt


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Es ist keine Kunst viel zutrinken,es ist eine Kunst am nächsten Morgen weiter zutrinken.
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Malte
Beiträge: 1542
Registriert: 16.9.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 19:26  
Gut das ich mich demnächst auch in Wein vesuchen werde. Ich meine, für die Mitarbeiterin! ;)

Will es wohl mal mit einem Pfirsichwein versuchen. Ist doch was, oder? Und dann vielleicht ein Sektchen daraus?

Spaß beiseite. Bei mir ist noch keiner vorbeigekommen, es wurde mir aber von der für mich zuständigen Mitarbeiterin beim Hauptzollamt "angedroht".

Ich habe seit dem eine Datei mit den Steuerrelevanten Daten angelegt, die ich dann dem Beamten vorzeigen kann. Von mir aus kann der dann auch noch die Protokolle durchwälzen und meine Bestandslisten durchgehen. Wenn er denn so viel Zeit hat! ;)

Im wesendlichen ist das ja auch keine Arbeit. Bei jedem Sud die Menge und °Plato aufschreiben und bei über 200 Litern bekommt der Staat dann ein paar Cent! Glüclwunsch!

Gruß Malte


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"Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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ughi
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 19:50  
zum THema schriftverkehr kann ich nur folgendes beitragen:

Nach meiner Anmeldung per Email anfang des Jahres bekam ich ein schreiben mit den Infos die wir alle ja schon kennen (2HL/Jahr, Steuerberechnungsformel) - und eben dem Hinweis "Bitte bewahren Sie dieses Schreiben sorgfältig auf".

ein hoch auf die bürokratie. papier ist geduldig...


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Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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tinoquell
Beiträge: 1776
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 20:42  
Hallo,
bei uns ist der Zoll auch nicht so scharf...
Ich faxe brav meine Brauanzeigen, habe bisher diese 'Jahres- Steuererklärungen' (dieses Super Formular mit der Angabe von Rückbier - Mengen usw.) noch nie abgegeben und höre NICHTS vom Zoll.
Hm, ob meine Faxe überhaupt an der richtigen Stelle ankommen ...
Aber mein Gewissen ist SEHR beruhigt !
Aber im Grunde kann der Zoll ruhig 'mal vorbeischauen : Vielleicht gleich beim Malz - Schroten, das mach' ich nämlich noch per Hand, da sind Helfer immer willkommen.

GutSud
Tino


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javert
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red_folder.gif erstellt am: 26.10.2005 um 21:58  
Hallo miteinander,

mit meinem Zollamt (HZA Heilbronn) hatte ich bis jetzt noch keine Probleme.
Während den vergangenen 10 Jahren hat noch kein Zollbeamter die rund
70 km von Heilbronn bis in mein Heimatdorf gefunden. Abgesehen von einem
Anruf vor 2 Jahren vom zuständigen Sachbearbeiter bzgl. Bierbrauen für eine
Mitgliederfeier eines Vereins, wollten die Damen und Herren des Zolls von mir
bisher noch nichts wissen.

Gruß und gut Sud aus Hohenlohe
Javert


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Zum Brauen geboren, zum Arbeiten gezwungen.
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panne
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red_folder.gif erstellt am: 4.11.2005 um 20:59  

Zitat:
Ich habe auch alles legal angemelde wie das gehört.Grüße Benno


Hallo Benno,

wie hast du denn angemeldet? Erstmal nur formlos " Ich braue Bier und melde dann die Mengen per Formular" oder schon gleich per Vordruck vom Zollamt (2076 oder so..)

Grüße

Panne


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-- Lieber echtes Bier brauen, als falsche Augenbrauen
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2005 um 19:46  
Servus zusammen..
Ähm, gilt das auch für Bierkits, ich meine die Anmeldung?
Bezieht sich die Menge 200l/Jahr auf eine Person oder den Haushalt? ;)
Gruß,
Mansour
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2005 um 20:13  
Hi Mansour,

ja, das gilt (leider) auch für Bierkits. Und die Menge bezieht sich nach Aussage meines Zollamtes auf meine Person und nicht den Haushalt. Das wäre schön, da könnte ich dann 4 x 200 l brauen, 400 Liter Malzbier für meine Töchter (die mögen das zwar nicht, aber das ist ja egal) und 400 Liter für mich und meine Lebensgefährtin.

Grüße
Wolfgang
Antwort 15
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2005 um 20:20  
Hi Wolf,
meintest wohl doch auf Haushalt, denn Personenbezogen würde ja heißen ich könnte weitere 200l für meine Frau brauen.
Aber kein Problem, dann wird bei den Eltern halt auch noch gebraut :P
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panne
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2005 um 22:45  

Zitat:
Servus zusammen..
Ähm, gilt das auch für Bierkits, ich meine die Anmeldung?
Bezieht sich die Menge 200l/Jahr auf eine Person oder den Haushalt? ;)
Gruß,
Mansour


Hi Monsour,

so wie ich das sehe bezieht sich das auf die "Heim-/Hobby-Braustätte", die du angemeldet hast.
Aber da ist das Biersteuergesetz nicht ganz eindeutig.

Da lobe ich mir meinen Zollbeamten, der auf meine tel. Anfrage, wie das mit der Anmeldung geht sagte (ironisch):
"Also bei den Unsummen an zu erwartender Biersteuer bitte ich darum, erste eine Erklärung einzureichen, wenn mindestens 10-20 EUR dabei rumkommen".

Panne


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-- Lieber echtes Bier brauen, als falsche Augenbrauen
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Benno
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2005 um 09:10  
Hallo Panne,
ich hab vom Zollamt nen Vordruck geschickt bekommen, den schick ich dan ne Woche vorher zum Zollamt - wenn ich die 200L Grenz erreiche muß ich ne Biersteuererklärung machen. Liegt der Steuerbetrag dann über 5 € muß ich bezahlen. Die 200L beziehen sich auf den Haushalt.
Grüße Benno
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Beiträge: 18
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2005 um 12:50  
Jo,
hab mich (nachdem man mein Gebraeu jetzt auch geniessen kann) vor ein paar Wochen auch angemeldet, per E-Mail, mit der Frage wie die das mit der Meldung der einzelnen Sude haben moechten. Die (HZA Regensburg) haben mir dann einen Vordruck fuer die Anmeldung per Post geschickt, aber ohne zu sagen, ob ich jedesmal was hinschicken muss oder net.

Weiss irgendjemand naeheres ueber die Gepflogenheiten des HZA-Regensburg?

Markus
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2005 um 16:38  
Hallo Markus,

die Gepflogenheiten des HZA Regensburg kenne ich jetzt nicht, aber beim HZA Schweinfurth ist es jedenfalls so, dass du erstmal zu Beginn des Jahres eine Anmeldung für das laufende Jahr wegschicken musst und die Abrechnung vom letzten Jahr mit einer Aufstellung der Sude. Und du musst jeden Sud anmelden, spätestens 3 Tage vorher.
Solltest du jeden Sud anmelden müssen, dann würde ich drau drängen, dass du das per Fax oder per email machen kannst. So fortschrittlich werden sie selbst in Regensburg sein.

Grüße
Wolfgang
Antwort 20
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2005 um 19:44  
Ok, jetzt bin ich komplett konfus! Bezieht sich das Anmelden nur auf das kommerzielle Brauen oder generell? Und wenn generell, wie wievel für ca. weitere 100hl?
Gruß,
Mansour
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Bergbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2005 um 23:27  
Hallo Hobbybrauers,

also ich habe eine Brauanzeige abgeschickt wo drinne stand das ich im Kalenderjahr 05 bis zu 2 hl herstellen möchte , StWü noch beigeschrieben fertig, bekam ne Woche später den Brief mit meiner Erlaubniss. Ich muss ,sofern ich nicht über die 2 hl komme die Sude nicht beim HZA Braunschweig anzeigen , erst über 2hl. Hatte auch mit der netten Frau vom Zollamt Telefoniert wo ich sie gefragt hatte was es mit dem Satz : Das eventl. ein Beamter der Steueraufsichtsbehörde vorbeikommen könnte auf sich hat. Sie sagte zu 99% macht sich kein Beamter die Mühe 40 km vom Zollamt Göttingen bis zu mir zu fahren ausser wenn sie eventl. in der nähe wären. Hätte auch nicht´s dagegen wenn mir am Wochenende wenn ich eigentlich braue , da es unter der woche immer nicht´s wird , einer mit zur Hand geht.... :-)


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Bier: Der Gerstensaft der Power schafft...

Weisheit: Gerstencola schmeckt besser als Coca Cola
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Larry
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Status: Offline
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red_folder.gif erstellt am: 15.11.2005 um 02:16  
Wieso zollamt ? muesst ihr was anmelden oder gebuehren bezahlen ?


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Larry
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red_folder.gif erstellt am: 15.11.2005 um 07:50  
@Larry
Gemäß BierStV (Biersteuer-Durchführungsverordnung) ist die Herstellung von Bier, sowohl privat als auch gewerblich anzeigepflichtig.

Zu §3 des Gesetzes heißt es:

§2 der Verordnung: Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer:
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.

(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.

Also, selbst einen Starter ziehen ist schon anmeldepflichtig!!!
Ich finde, den Anmeldeaufwand sollte man tätigen. Da es sich im Bekanntenkreis schnell rumspricht, dass man selber braut und Neider auch nie ganz ausgeschlossen werden können erspart man sich höchst wahrscheinlich eine ganze Menge Ärger.

Wenn man doch einfach so braut und nichts anmeldet macht man sich halt Strafbar. Bis zu 10 Jahren Knast stehen auf Steuerhinterziehung.

Aus diesem Grund finde ich, sollten bei den Bierkits auch schon Formulare dabei sein. Ich kenne KEINEN anbieter von Bierkits (speziell Anfängerkits) die darauf hinweisen. Streng genommen machen sich die Anbieter solcher Bierkits der Beihilfe zum Steuerbetrug strafbar.

Bis dahin
Marco


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Bier macht schön! ...... Oder hast du schon mal einen Mann gesehen, der sich schminkt?
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