Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 1 von 1   «  1  »     
Autor: Betreff: Mein Hauptzollamt...
Senior Member
Senior Member

Spike_19
Beiträge: 207
Registriert: 17.10.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 05:32  
Hallo
Ich bin ein wenig ratlos..!
Immer wieder werde ich angesprochen, für die ein oder andere Veranstaltungen (Polterabend, Geburtstag, Einweihungsfeiern, etc.) Bier zu brauen. Es sind eigentlich immer Leute aus meinem näheren Umfeld, die natürlich mein Bier schon mal verkostet haben. Dieses habe ich bis jetzt konsequent ablehnen können, da mir das immer zu heikel war Bier zu verkaufen. Denn ich bin ja auch nicht die Wohlfahrt und muss da auch einen Taler für nehmen. Und somit hätte ich ja eine Art Gewerbe und müsste wohl den Behördenmarathon antreten müssen.
Nichts desto trotz habe ich jetzt doch einfach mal bei der ersten Behörde (Hauptzollamt) angefragt. Nach einem sehr netten Gespräch hat der anscheinend engagierte Hauptzollbeamte sich mit dem Hauptzollamt Stuttgart in Verbindung gesetzt und alles einmal durchgesprochen und mich einen Tag später informiert:

Er sagte mir, dass …..

…..der Gesetzgeber eigentlich nicht möchte, dass jeder Bier herstellt, dafür wäre ja schließlich auch diese Ausnahme von 2hl im Jahr.

….es ihm eigentlich sch`egal ist wieviel ich braue, Hauptsachen ich behellige ihn damit nicht. (Sinngemäß gesprochen)

….er für Mengen...sagen wir mal 10hl... niemanden raus schicken werde, um das zu überprüfen.

…..es natürlich einige Ausnahmen gäbe Bsp. hätte er da einen, der „Schaubrauen“ veranstalte, ...da müsse er ja natürlich Biersteuer abführen lassen (gewerblich)...er hätte da eine „Einigung“ mit demjenigen getroffen?! UND da wären ja auch noch die Gasthausbrauereien die natürlich auch gewerblich brauen und verkaufen würden. Diese Gasthäuser kommen im Normalfall nicht über 300 – 400 hl im Jahr, aber es bliebe ihm ja nichts anderes über diese GERINGEN! Mengen auch versteuern zu lassen.

…..., wenn ich mein Gewissen beruhigen möchte, ich meinen Sud einfach dann versteuern sollte, indem ich dann also den Betrag „X“ überweise ….. ABER am besten lasse ich das auch sein, wenn es irgendwie geht, weil es ist ja halt so wenig (10hl). Anscheinend müsste er das auch wieder Datentechnisch verarbeiten und das wäre zu viel Aufwand.


Also ich stehe immer noch auf dem Schlauch und weiß nicht, wie ich reagieren soll, wenn mich irgendwer anspricht und ein 10 Liter Fässchen haben möchte. Dürfte ich es ihm verkaufen? Oder schlagen da die anderen Behörden Alarm...oder sind die auch so träge/faul wie das Hauptzollamt?

Gruß
Christoph
Profil anzeigen
Senior Member
Senior Member

Dr Huppertz
Beiträge: 494
Registriert: 23.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 06:51  
Hallo Spike,

was willst Du denn hören? Wenn Du alles nach Schema F und Legal machen willst, dann tu es. Ansonsten halte Dich daran, was Dein freundlicher Zollbeamter Dir geraten hat.

Grüße
Günther
Profil anzeigen Antwort 1
Senior Member
Senior Member

Kelte
Beiträge: 184
Registriert: 19.11.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 07:06  
Jo, bis er es sich dann anders überlegt, ein Kollege übernimmt, dich einer anschwärzt, die nächste Behörde wie Gesundheits- oder Finanzamt kommt. Da hilft dir dann auch nicht, wenn dir das der nette Zöllner schriftlich gegeben hätte. Würde ihn nur selber mit in den Dreck ziehen.
Profil anzeigen Antwort 2
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 07:16  
Das würde ich hier so auch nicht zur Diskussion stellen...


____________________
Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 3
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 07:18  

Zitat:
Er sagte mir, dass …..

…..der Gesetzgeber eigentlich nicht möchte, dass jeder Bier herstellt, dafür wäre ja schließlich auch diese Ausnahme von 2hl im Jahr.

Da sagt doch endlich mal einer die Wahrheit - aber warum möchte der Gesetzgeber das nicht? Wenn dem so ist, soll er das klipp ind klar in den Gesetzen formulieren, dann könnte man dagegen verfassungsrechtlich vorgehen.

Die 2hl sind keine Ausnahme, jeder kann soviel brauen wie er will. Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese 2hl p.a. steuerfrei, d.h. du sparst 10€. Das war's aber auch.

Wenn du Bier braust und hergibst, ist das noch lange keine gewerbliche Tätigkeit, auch wenn du dir die Kosten dafür ersetzen läßt.
Für eine Gewerbe fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, die Regelmäßigkeit und die Geschäftsmäßigkeit (d.h. du darfst keine Werbung machen und lebst von der Mundpropaganda).


Also:
1. Du braust was du lustig bist und was deine Anlage hergibt.
2. Vor dem Anstellen misst du Würzemenge und Stammwürzegehalt, füllst das Formular 2075 aus und überweist die errechnete Steuer.
3. Du füllst ab und verkaufst an wen du willst und wieviel du willst - direkt, keine Lieferung an den Getränkehandel zum Weiterverkauf.
4. Du berechnest nur die Selbstkosten - das sind Material, Beschaffungskosten, anteilige Miete, anteilige Telefonkosten, erforderliche Fahrten mit deinem Auto nach Kilometergeld entsprechend Bundesreisekostengesetz. Setze auch eine Abnutzung deiner Geräte an, sei großzügig - du darfst Rücklagen bilden, weil mal was unverhergesehen kaputt gehen kann. Denke auch an 8,50€/h Aufwandsentschädigung fürt dich, das könnte bald Gesetz werden.

Vor allem: keine Vorankündigung an den Zoll, einfach das Formular 2075 schicken, nachdem die Würze angestellt ist.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 154
Registriert: 14.10.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 08:09  
Schlafende Hunde soll man nicht wecken!

Das war schon immer so, und auch so bleiben. Auch die Zollbeamten sind froh, wenn sie gemütlich an Ihrem Schreibtisch sitzen können ohne nennenswerte Tätigkeiten. Meine Kumpel machen immer eine Sommerparty, da sie innerhalb von 8 Wochen Geburtstag haben. Über meine 40l freuen die sich immer drauf, und ich glaub nicht, dass da viel passieren kann. Selbst wenn jemand mich anzinken würde, was wäre die Strafe? 2000000€ Steuernachzahlung und 15 Jahre Kerker?

Bleib auf dem Teppich und vorallem ruhig.

juno


____________________
Lieber ein Bauch vom Bier trinken, als einen Buckel von der Arbeit!
Profil anzeigen Antwort 5
Senior Member
Senior Member

Kelte
Beiträge: 184
Registriert: 19.11.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 08:19  
Jo, am besten gar nicht erst beim Zoll anmelden die ganze Schose. Weiß auch nicht, was die doofen Zolldiskussionen hier immer sollen. Einfach machen wie mal will, was soll da schon passieren. Und wenn, pah, die Pfennigsbeträge....


Zitat von Brauwolf, am 28.1.2014 um 07:18

...Denke auch an 8,50€/h Aufwandsentschädigung fürt dich, das könnte bald Gesetz werden...



Worauf begründest du das? Was ist da in der Mache? Bislang gibts sowas doch nur fürs Ehrenamt und ähnliche Tätigkeiten und ist nur aus öffentlichen Kassen bis zu einem Betrag X steuerfrei, wenn ich mich da recht entsinne.


[Editiert am 28.1.2014 um 08:21 von Kelte]
Profil anzeigen Antwort 6
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 08:27  

Zitat von Spike_19, am 28.1.2014 um 05:32

Also ich stehe immer noch auf dem Schlauch und weiß nicht, wie ich reagieren soll, wenn mich irgendwer anspricht und ein 10 Liter Fässchen haben möchte. Dürfte ich es ihm verkaufen? Oder schlagen da die anderen Behörden Alarm...oder sind die auch so träge/faul wie das Hauptzollamt?


Hi Christoph,

du verwechselst den Brauvorgang mit dem "in den Verkehr bringen". Nur weil du einen Sud anmeldest oder Biersteuer abführst, darfst du das Bier noch nicht verkaufen oder verschenken. Dort haben noch andere Stellen ein Wörtchen mitzureden, unter Anderem die Gemeinde, in der du wohnst (Gewerbeschein) und das Lebensmittelamt (Hygiene).

Dein zuständiger Beamter hat dir signalisiert, dass er sowieso keine Lust auf alles hat und du machen kannst, was du willst.

Das ist doch super. Du hast deine Brauanzeige gestellt. Im Gesetz steht eigentlich nicht, dass diese jährlich wiederholt werden müsste, also würde ich das an deiner Stelle unter den Gesichtspunkten auch nicht tun.

Wenn du mal nicht zu Hause braust oder zu Hause auf mehr als 2hl im Jahr kommst, füllst du einfach das Formular 2075 aus (gibt's auf der Seite des Zolls) und überweist parallel das Geld. Auf eine Reaktion musst du nicht warten, und das würde ich auch nicht. Als Stammwürzegehalt kannst du 12°P angeben, wenn du keine geeichten Spindeln hast und dein HZA zustimmt (wovon ich einfach ausgehen würde).

So würde ich das machen, dann bist du auf der sicheren Seite, aber hast trotzdem minimal Stress.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 7
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 08:29  

Zitat von Brauwolf, am 28.1.2014 um 07:18

Wenn du Bier braust und hergibst, ist das noch lange keine gewerbliche Tätigkeit, auch wenn du dir die Kosten dafür ersetzen läßt.
Für eine Gewerbe fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, die Regelmäßigkeit und die Geschäftsmäßigkeit (d.h. du darfst keine Werbung machen und lebst von der Mundpropaganda).


Wenn du mit dem Hintergedanken braust, dass du einen Teil verkaufen könntest oder möchtest, ist das schon kritisch. Und das Problem ist ganz einfach: Sobald du gewerblich agierst (oder die das zurecht vermuten), kannst du auch Besuch bekommen, der dann ganz andere Rechte hat.

Als Privater kannst du den auch vor der Tür stehen lassen.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 8
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 08:39  

Zitat:
Worauf begründest du das? Was ist da in der Mache? Bislang gibts sowas doch nur fürs Ehrenamt und ähnliche Tätigkeiten und ist nur aus öffentlichen Kassen bis zu einem Betrag X steuerfrei, wenn ich mich da recht entsinne.

Ich denke hier an den Mindestlohn. Wenn jemand für's Haare schneiden 8,50 bekommt, will ich das als Brauer auch haben.

Die privaten Ballonfahrer rechnen auch 20€ für's Werkstatt putzen in ihre sogenannte Selbstkostenkalkulation ein.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 9
Posting Freak
Posting Freak

zoomer
Beiträge: 568
Registriert: 11.8.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 08:41  
Moin,

Der Zoll hat dir ja schon alles gesagt, wobei ich persönlich auch die 2075er-Nummer von Brauwolf machen würde.


Zitat von Spike_19, am 28.1.2014 um 05:32
Oder schlagen da die anderen Behörden Alarm...oder sind die auch so träge/faul wie das Hauptzollamt?


Abstimmung mit der Lebensmittelaufsicht wäre noch ein Punkt. Denn (siehe Rattenfurz) Inverkerhrbringen sollte geklärt sein. Ordnungsamt und Finanzamt kann man vermutlich auch (proaktiv) davon überzeugen, dass es Liebhaberei ist. Mehr sehe ich grade mal nicht. Bauordnungsamt und sowas lassen wir mal aussen vor, um es nicht komplizierter zu machen.


[Editiert am 28.1.2014 um 08:45 von zoomer]
Profil anzeigen Antwort 10
Senior Member
Senior Member

Kelte
Beiträge: 184
Registriert: 19.11.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 09:02  

Zitat von Brauwolf, am 28.1.2014 um 08:39

Zitat:
Worauf begründest du das? Was ist da in der Mache? Bislang gibts sowas doch nur fürs Ehrenamt und ähnliche Tätigkeiten und ist nur aus öffentlichen Kassen bis zu einem Betrag X steuerfrei, wenn ich mich da recht entsinne.

Ich denke hier an den Mindestlohn. Wenn jemand für's Haare schneiden 8,50 bekommt, will ich das als Brauer auch haben.

Die privaten Ballonfahrer rechnen auch 20€ für's Werkstatt putzen in ihre sogenannte Selbstkostenkalkulation ein.


Cheers, Ruthard


Aber dann sind wir wieder bei Gewerbe und Steuern und es wäre keine Aufwandsentschädigung, sondern Lohn.
Profil anzeigen Antwort 11
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 09:03  

Zitat:
Wenn du mit dem Hintergedanken braust, dass du einen Teil verkaufen könntest oder möchtest, ist das schon kritisch. Und das Problem ist ganz einfach: Sobald du gewerblich agierst (oder die das zurecht vermuten), kannst du auch Besuch bekommen, der dann ganz andere Rechte hat.

Nö. Ich braue auf Bestellung und kassiere 18€ pro Kasten plus Pfand.

Das ist immer noch nicht gewerblich, weil ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe und ich rechne auch jedem vor, dass das die Kosten nicht deckt. Ich darf natürlich kein fettes Schild "Brauerei" an meinem Haus anbringen und darf auch nicht in der Zeitung inserieren - Presseberichte sind unschädlich.

Noch bevor die Hefe angekommen ist, ist das Formular 2075 ausgefüllt und die Steuer online überwiesen - unverzüglicher geht es nicht.

Führt euch bitte mal die Owi Paragraphen am Ende von BierStG und BierStVO zu Gemüte. Das einzige was man euch vorwerfen könnte, wäre die nicht unverzügliche Abgabe de Steueranmeldung 2075 und die nicht unverzügliche Zahlung der Steuer - oder das totale Vergessen. Das sind die 5€ pro 100 Liter aber nicht wert.

Alle anderen Paragraphen kannst du haken. Es ist uns schlicht nicht möglich, einen de anderen Owi Tatbestände zu erfüllen.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 12
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 09:07  

Zitat:
Aber dann sind wir wieder bei Gewerbe und Steuern und es wäre keine Aufwandsentschädigung, sondern Lohn.

Nehmt euch ein Beispiel an den Ballonfahrern, die machen das seit 35 Jahren so und fahren Jahr für Jahr Millionenumsätze.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 13
Moderator
Posting Freak


Beiträge: 1253
Registriert: 21.12.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 09:44  

Zitat von Brauwolf, am 28.1.2014 um 09:03

Zitat:
Wenn du mit dem Hintergedanken braust, dass du einen Teil verkaufen könntest oder möchtest, ist das schon kritisch. Und das Problem ist ganz einfach: Sobald du gewerblich agierst (oder die das zurecht vermuten), kannst du auch Besuch bekommen, der dann ganz andere Rechte hat.

Nö. Ich braue auf Bestellung und kassiere 18€ pro Kasten plus Pfand.

Das ist immer noch nicht gewerblich, weil ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe und ich rechne auch jedem vor, dass das die Kosten nicht deckt. Ich darf natürlich kein fettes Schild "Brauerei" an meinem Haus anbringen und darf auch nicht in der Zeitung inserieren - Presseberichte sind unschädlich.


Das nennt sich im Steuerrecht Liebhaberei, hat mich eine befreundete Steuertante mal drauf gebracht.


____________________
"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
Profil anzeigen Antwort 14
Posting Freak
Posting Freak

Qvex23
Beiträge: 646
Registriert: 5.5.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 09:48  
Ich könnte Wetten das es bei Hobbybrauern wieder anders ist, als bei Hobbymodellbauern, Hobbybkäsern, Hobbybweinherstellern und sonstigen anderen Hobbys.


____________________
Mein Blog:
http://www.dirksheimbräu.de/blog

Treff nette Biertrinker & Brauer aus deiner Umgebung. Jetzt live im Hobbybrauer IRC Chat, wähle:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=FAQ&cat=30
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 15
Posting Freak
Posting Freak

Ursus007
Beiträge: 742
Registriert: 7.8.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 10:05  
Ich denke mal auch, dass es mit dem 2075er und der Zahlung der Steuer erledigt sein sollte, wenn mich ein Bekannter oder Verwandter danach fragt und ich ihm einen Kasten braue. Solange ich nicht selbst werbemäßig übermäßig (Flyer) aktiv werde, ist es ein Freundschaftsdienst.

Wenn ich für meine Nachbarin einen Kuchen backe, muß ich das ja auch nicht dem Gesundheitsamt melden, da ich es eben als Freundschaftsdienst mache und nicht gewerblich. Unterschied hier: Keine Kuchensteuer.

Mal ganz nebenbei:

Ich hab mal etwas geinternetzt und da ist in einer Wirtschaftsdefinition des Wortes "Verbrauch" von mehreren Aspekten die Rede.

Einer ist "privater Konsum", also Flasche auf und rein in den eigenen Brauerhals.
Ein weiterer Teil von "Verbrauch" ist das Stichwort "Investition", im Sinne von Forschung und Entwicklung und Qualitätsverbesserung. Also ich investiere mein selbst gebrautes Bier und lasse es verkosten, um Tipps zu bekommen, wie ich den nächsten Sud noch besser machen kann. (Autobauer investieren auch ihre Autos, um sie auf der Crashbahn zu zerstören, um zu sehen, was sie noch besser machen können.) Wie wäre es mit Bewertungskärtchen beim nächsten Gelage?

So, jetzt brauchen wir noch jemanden, der dieses Modell dem freundlichen Zollbeamten erklärt. ;)

Ursus

PS: Ich bin in Rechtsangelegenheiten nicht ausgebildet. Was nicht heißt, dass es nicht hin und wieder mal interessante Belange gibt ...

Edit: sinnerläuternde Ergänzungen


[Editiert am 28.1.2014 um 10:11 von Ursus007]



____________________
Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen mach ich der Königin ein Kind.
Profil anzeigen Antwort 16
Posting Freak
Posting Freak

afri
Beiträge: 876
Registriert: 17.1.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 22:05  
Ich halte das so wie Brauwolf, einfach auf Bestellung mal einen Kasten brauen und versteuern, fertig. Alles andere ist zu vernachlässigen, aber Steuervergehen sind böse [tm], daher nie bei bestellten Mengen Formular 2075 vergessen. Fassweise würde ich so nicht brauen, aber kastenweise müsste das gehen. Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht werden bei den geringen Mengen sicherlich abwinken.

Nun bleibt das Problem von Spike_19, wie soll er tun? Polterabende oder Nachbarschaftsfeste gehen ja zumeist deutlich über die Menge einer Kiste hinaus. Hier sollte er mal konkrete Mengen benennen, wieviel über welchen Zeitraum etc., sonst bleibt das hier alles Kaffeesatzleserei.
Achim
Profil anzeigen Antwort 17
Member
Member

peka76
Beiträge: 52
Registriert: 12.9.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 22:21  
Also, mein HZA (Dresden) hat mir heute unter einer Rubrik Allgemeines mitgeteilt...

"Nur, wenn das Bier ausschließlich im eigenen Haushalt und zum eigenen Verbrauch bereitet wird, gilt dies als Haus- und Hobbybrauen. [...]
Wird selbst hergestelltes Bier verkauft, auch in geringen Mengen und auch nur zum Selbstkostenpreis, geht das Privileg der Steuerbefreiung für das gesamte im Kalenderjahr hergestellte Bier verloren."

Wenn man dies ganz ganz streng auslegt, dürfte man das Bier nicht mal verschenken (da dann nicht mehr zum eigenen Verbrauch - verbraucht ja ein anderer)

Es scheint also bei den HZAs sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden...

Wenn dein HZA da entspannt ist, würde ich das Bier trotzdem nicht verkaufen, sondern verschenken... (und mir dann im Gegenzug eben etwas Geld schenken lassen...)

beste Grüße
peka, der gerde etwas frustriert über die Rückmeldung des HZA ist...
Profil anzeigen Antwort 18
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 22:21  
@Spike, schalt mal Deine PN frei. Ich hätte Fragen an Dich.


____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 19
Posting Freak
Posting Freak

hoepfli
Beiträge: 2942
Registriert: 29.4.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 22:26  
peka76, bleib cool, alles wird besser.
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 20
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2014 um 23:22  

Zitat:
Wird selbst hergestelltes Bier verkauft, auch in geringen Mengen und auch nur zum Selbstkostenpreis, geht das Privileg der Steuerbefreiung für das gesamte im Kalenderjahr hergestellte Bier verloren."

Das ist Käse. Wenn du übers Jahr verteilt 20 Kästen Bier braust und davon 4 verkaufst, bleiben die anderen 16 trotzdem steuerfrei.

Verschenken und ein Gegengeschenk erwarten zählt aber auch nicht, das Bier ist zu versteuern. Der Fachmann spricht hier vom "geldwerten Vorteil".

Genausowenig kannst du eine Zapfanlage überteuert vermieten und das Bier dazu verschenken, auch das befreit nicht von der Steuer.


Ich will das noch mal in Erinnerung bringen: Bei der ganzen Steuerersparnis für Hobbybrauer geht es um 10€ im Jahr!

Alles andere was du per 2075 versteuert hast, geht den Zoll nichts mehr an - selbst wenn du 10 Hekto unters Volk bringst.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 21
Senior Member
Senior Member

Spike_19
Beiträge: 207
Registriert: 17.10.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2014 um 05:31  
Danke erst einmal für die zahlreichen Antworten, und Entschuldigung für die späte Antwort. Habe momentan nur einmal am Tag etwas Zeit mich hiermit zu beschäftigen.

@Uli, ich habe meine PM nie ausgeschaltet und auch schon mal welche erhalten (ist ein bisschen her)

Eure Beiträge sind ja ziemlich krass unterschiedlich, von „du darfst nicht mal verschenken“ bis hin zu „wenn du alles versteuerst dürftest du soviel du willst verkaufen, solange du die Kosten fürs Bier Begründest (keine Gewinnerzielung).

Ich habe hier und da öfters Anfragen für die verschiedensten Anlässen. Von 10 Litern bis hin zu 200 Liter, die ich an 2 Brautagen erstmal herstellen müsste. …. Dabei hat derjenige ja noch nicht mal mein Bier zur Verkostung bekommen, sondern sich nur von anderen Leuten den guten Geschmack des Gebräus bestätigen lassen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn 200 Liter bei einem Polterabend unter Leute gebracht werden es da doch die ein oder andere Nachfrage geben wird und jemand seine nächste Feier auch dieses Bier haben möchte.


MEIN Hauptzollamt würde auch nur Biersteuer für die Menge Über 200 Liter Bier verlangen (im Eigenbedarf).
Nun stellt sich mir die Frage was wiederum genau Eigenbedarf sein soll.
Darf ich überhaupt hier in meinen Wohnzimmer einem Bekannten eine Flasche Bier anbieten? Oder bewegt man sich da schon wieder im illegalen Bereich?

Besten Gruß und einen guten Start in den Tag
Christoph
Profil anzeigen Antwort 22
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2014 um 08:28  

Zitat:
Darf ich überhaupt hier in meinen Wohnzimmer einem Bekannten eine Flasche Bier anbieten? Oder bewegt man sich da schon wieder im illegalen Bereich?

Natürlich darfst du. "Eigener Verbrauch" heißt nicht zwingend "Verzehr durch den eigenen Schlund". Es ist gesellschaftlich üblich, seinen Gästen zuhause etwas zum trinken anzubieten. Das darf dann auch ein Selbstgebrautes sein - wäre ja noch schöner, deine Gäste müssten Öttinger saufen und dir zusehen, wie du dein leckeres Eigenbräu schlürfst. Das kann schon deshalb nicht in Schwarzgastronomie ausarten (weil dich plötzlich jeden Abend zwanzig "Freunde" besuchen), weil bei 200 Liter im Kalenderjahr automatisch die Steuerbefreiung aufhört. Ab dem 201. Liter musst du sowieso versteuern, egal ob selber getrunken oder jemand anders.

Ebenso darfst du dein Bier auf einen Picknick mitnehmen und außerhalb deiner Wohnung trinken. Du darfst das auch zu einer Party mitnehmen als Alternative zum obligatorischen Nudelsalat, von dem schon zwölf auf dem Tisch stehen. Es macht dann nichts, wenn dein Bier auch von anderen getrunken wird.

Und wenn du deiner Lieblingsbriefträgerin zu Weihnachten eine Flasche Mädchenbier in die Hand drückst, zählt das immer noch zum eigenen Vebrauch - gedeckelt ist das immer von der 200 Liter Grenze.

Selbst wenn eines der aufgeführten Beispiele Grenzfälle wären, es geht immer nur um maximal 10€ Biersteuer im Jahr. Allein das zeigt schon, wie absurd die ganze Diskussion ist.

Sowie du die Behörde per Formular 2075 befriedigt hast, egal ob beim 1. oder beim 201. Liter, ist der Zoll außen vor.

Alles andere, sei das Schankerlaubnis, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Gewerberecht und was immer, ist eine andere Baustelle.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 23
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2014 um 08:42  

Zitat von Spike_19, am 29.1.2014 um 05:31

Ich habe hier und da öfters Anfragen für die verschiedensten Anlässen. Von 10 Litern bis hin zu 200 Liter, die ich an 2 Brautagen erstmal herstellen müsste. …

[...]

MEIN Hauptzollamt würde auch nur Biersteuer für die Menge Über 200 Liter Bier verlangen (im Eigenbedarf).
Nun stellt sich mir die Frage was wiederum genau Eigenbedarf sein soll.
Darf ich überhaupt hier in meinen Wohnzimmer einem Bekannten eine Flasche Bier anbieten? Oder bewegt man sich da schon wieder im illegalen Bereich?



Hi Spike. Bitte lies dich ein. Es gibt zig Threads dazu. Und dann wirst du feststellen, dass du mit verschiedenen Behörden reden musst; u.A. deinem Ordnungsamt, dem Zoll, dem Gewerbeamt, dem Gesundheitsamt. Und nur die können dir eine anständige Auskunft geben.

Teilweise werden die Hygienerichtlinien in zwei benachbarten Gemeinden komplett anders ausgelegt, da hilft dir ein Tipp hier aus dem Forum nicht viel.


Und: Natürlich macht es einen Unterschied, ob du privat bei dir zu Hause mit einem Kollegen eine Flasche Selbstgebrautes trinkst oder ob du einen Auftragssud durchführst und den verkaufst. Aber das steht auch schon weiter oben im Thread.

Es gibt eine Grauzone. Wenn jemand für den Schützenverein einen Kuchen backt, der auf dem Fest dann in Stücken verkauft wird, ist das eigentlich hochstrenggenommen nur unter starken Auflagen erlaubt.

Und genau hier ist das Problem: Ohne dass du mit den Leuten lokal redest, wirst du nicht rausfinden, wo die keinen Spaß mehr verstehen.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 24
  Seite 1 von 1   «  1  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum