Senior Member Beiträge: 207 Registriert: 17.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 05:32 |
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Hallo
Ich bin ein wenig ratlos..!
Immer wieder werde ich angesprochen, für die ein oder andere
Veranstaltungen (Polterabend, Geburtstag, Einweihungsfeiern, etc.) Bier zu
brauen. Es sind eigentlich immer Leute aus meinem näheren Umfeld, die
natürlich mein Bier schon mal verkostet haben. Dieses habe ich bis jetzt
konsequent ablehnen können, da mir das immer zu heikel war Bier zu
verkaufen. Denn ich bin ja auch nicht die Wohlfahrt und muss da auch einen
Taler für nehmen. Und somit hätte ich ja eine Art Gewerbe und müsste wohl
den Behördenmarathon antreten müssen.
Nichts desto trotz habe ich jetzt doch einfach mal bei der ersten Behörde
(Hauptzollamt) angefragt. Nach einem sehr netten Gespräch hat der
anscheinend engagierte Hauptzollbeamte sich mit dem Hauptzollamt Stuttgart
in Verbindung gesetzt und alles einmal durchgesprochen und mich einen Tag
später informiert:
Er sagte mir, dass …..
…..der Gesetzgeber eigentlich nicht möchte, dass jeder Bier herstellt,
dafür wäre ja schließlich auch diese Ausnahme von 2hl im Jahr.
….es ihm eigentlich sch`egal ist wieviel ich braue, Hauptsachen ich
behellige ihn damit nicht. (Sinngemäß gesprochen)
….er für Mengen...sagen wir mal 10hl... niemanden raus schicken werde, um
das zu überprüfen.
…..es natürlich einige Ausnahmen gäbe Bsp. hätte er da einen, der
„Schaubrauen“ veranstalte, ...da müsse er ja natürlich Biersteuer abführen
lassen (gewerblich)...er hätte da eine „Einigung“ mit demjenigen
getroffen?! UND da wären ja auch noch die Gasthausbrauereien die natürlich
auch gewerblich brauen und verkaufen würden. Diese Gasthäuser kommen im
Normalfall nicht über 300 – 400 hl im Jahr, aber es bliebe ihm ja nichts
anderes über diese GERINGEN! Mengen auch versteuern zu lassen.
…..., wenn ich mein Gewissen beruhigen möchte, ich meinen Sud einfach dann
versteuern sollte, indem ich dann also den Betrag „X“ überweise ….. ABER am
besten lasse ich das auch sein, wenn es irgendwie geht, weil es ist ja halt
so wenig (10hl). Anscheinend müsste er das auch wieder Datentechnisch
verarbeiten und das wäre zu viel Aufwand.
Also ich stehe immer noch auf dem Schlauch und weiß nicht, wie ich
reagieren soll, wenn mich irgendwer anspricht und ein 10 Liter Fässchen
haben möchte. Dürfte ich es ihm verkaufen? Oder schlagen da die anderen
Behörden Alarm...oder sind die auch so träge/faul wie das Hauptzollamt?
Gruß
Christoph
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 06:51 |
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Hallo Spike,
was willst Du denn hören? Wenn Du alles nach Schema F und Legal machen
willst, dann tu es. Ansonsten halte Dich daran, was Dein freundlicher
Zollbeamter Dir geraten hat.
Grüße
Günther
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 184 Registriert: 19.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 07:06 |
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Jo, bis er es sich dann anders überlegt, ein Kollege übernimmt, dich einer
anschwärzt, die nächste Behörde wie Gesundheits- oder Finanzamt kommt. Da
hilft dir dann auch nicht, wenn dir das der nette Zöllner schriftlich
gegeben hätte. Würde ihn nur selber mit in den Dreck ziehen.
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 07:16 |
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Das würde ich hier so auch nicht zur Diskussion stellen...
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 07:18 |
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Zitat: | Er sagte mir, dass
…..
…..der Gesetzgeber eigentlich nicht möchte, dass jeder Bier herstellt,
dafür wäre ja schließlich auch diese Ausnahme von 2hl im
Jahr. |
Da sagt doch endlich mal einer die
Wahrheit - aber warum möchte der Gesetzgeber das nicht? Wenn dem so ist,
soll er das klipp ind klar in den Gesetzen formulieren, dann könnte man
dagegen verfassungsrechtlich vorgehen.
Die 2hl sind keine Ausnahme, jeder kann soviel brauen wie er will. Unter
bestimmten Voraussetzungen sind diese 2hl p.a. steuerfrei, d.h. du sparst
10€. Das war's aber auch.
Wenn du Bier braust und hergibst, ist das noch lange keine gewerbliche
Tätigkeit, auch wenn du dir die Kosten dafür ersetzen läßt.
Für eine Gewerbe fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, die Regelmäßigkeit und
die Geschäftsmäßigkeit (d.h. du darfst keine Werbung machen und lebst von
der Mundpropaganda).
Also:
1. Du braust was du lustig bist und was deine Anlage hergibt.
2. Vor dem Anstellen misst du Würzemenge und Stammwürzegehalt, füllst das
Formular 2075 aus und überweist die errechnete Steuer.
3. Du füllst ab und verkaufst an wen du willst und wieviel du willst -
direkt, keine Lieferung an den Getränkehandel zum Weiterverkauf.
4. Du berechnest nur die Selbstkosten - das sind Material,
Beschaffungskosten, anteilige Miete, anteilige Telefonkosten, erforderliche
Fahrten mit deinem Auto nach Kilometergeld entsprechend
Bundesreisekostengesetz. Setze auch eine Abnutzung deiner Geräte an, sei
großzügig - du darfst Rücklagen bilden, weil mal was unverhergesehen kaputt
gehen kann. Denke auch an 8,50€/h Aufwandsentschädigung fürt dich, das
könnte bald Gesetz werden.
Vor allem: keine Vorankündigung an den Zoll, einfach das Formular 2075
schicken, nachdem die Würze angestellt ist.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 154 Registriert: 14.10.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 08:09 |
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Schlafende Hunde soll man nicht wecken!
Das war schon immer so, und auch so bleiben. Auch die Zollbeamten sind
froh, wenn sie gemütlich an Ihrem Schreibtisch sitzen können ohne
nennenswerte Tätigkeiten. Meine Kumpel machen immer eine Sommerparty, da
sie innerhalb von 8 Wochen Geburtstag haben. Über meine 40l freuen die sich
immer drauf, und ich glaub nicht, dass da viel passieren kann. Selbst wenn
jemand mich anzinken würde, was wäre die Strafe? 2000000€ Steuernachzahlung
und 15 Jahre Kerker?
Bleib auf dem Teppich und vorallem ruhig.
juno
____________________ Lieber ein Bauch vom Bier trinken, als einen Buckel von der Arbeit!
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 184 Registriert: 19.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 08:19 |
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Jo, am besten gar nicht erst beim Zoll anmelden die ganze Schose. Weiß auch
nicht, was die doofen Zolldiskussionen hier immer sollen. Einfach machen
wie mal will, was soll da schon passieren. Und wenn, pah, die
Pfennigsbeträge....
Worauf begründest du das? Was ist da in der Mache? Bislang gibts sowas doch
nur fürs Ehrenamt und ähnliche Tätigkeiten und ist nur aus öffentlichen
Kassen bis zu einem Betrag X steuerfrei, wenn ich mich da recht entsinne.
[Editiert am 28.1.2014 um 08:21 von Kelte]
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 08:27 |
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Zitat von Spike_19, am 28.1.2014 um
05:32 |
Also ich stehe immer noch auf dem Schlauch und weiß nicht, wie ich
reagieren soll, wenn mich irgendwer anspricht und ein 10 Liter Fässchen
haben möchte. Dürfte ich es ihm verkaufen? Oder schlagen da die anderen
Behörden Alarm...oder sind die auch so träge/faul wie das
Hauptzollamt?
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Hi Christoph,
du verwechselst den Brauvorgang mit dem "in den Verkehr bringen". Nur weil
du einen Sud anmeldest oder Biersteuer abführst, darfst du das Bier noch
nicht verkaufen oder verschenken. Dort haben noch andere Stellen ein
Wörtchen mitzureden, unter Anderem die Gemeinde, in der du wohnst
(Gewerbeschein) und das Lebensmittelamt (Hygiene).
Dein zuständiger Beamter hat dir signalisiert, dass er sowieso keine Lust
auf alles hat und du machen kannst, was du willst.
Das ist doch super. Du hast deine Brauanzeige gestellt. Im Gesetz steht
eigentlich nicht, dass diese jährlich wiederholt werden müsste, also würde
ich das an deiner Stelle unter den Gesichtspunkten auch nicht tun.
Wenn du mal nicht zu Hause braust oder zu Hause auf mehr als 2hl im Jahr
kommst, füllst du einfach das Formular 2075 aus (gibt's auf der Seite des
Zolls) und überweist parallel das Geld. Auf eine Reaktion musst du nicht
warten, und das würde ich auch nicht. Als Stammwürzegehalt kannst du 12°P
angeben, wenn du keine geeichten Spindeln hast und dein HZA zustimmt (wovon
ich einfach ausgehen würde).
So würde ich das machen, dann bist du auf der sicheren Seite, aber hast
trotzdem minimal Stress. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 08:29 |
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Zitat von Brauwolf, am 28.1.2014 um
07:18 |
Wenn du Bier braust und hergibst, ist das noch lange keine gewerbliche
Tätigkeit, auch wenn du dir die Kosten dafür ersetzen läßt.
Für eine Gewerbe fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, die Regelmäßigkeit und
die Geschäftsmäßigkeit (d.h. du darfst keine Werbung machen und lebst von
der Mundpropaganda).
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Wenn du mit dem Hintergedanken braust, dass du einen Teil verkaufen
könntest oder möchtest, ist das schon kritisch. Und das Problem ist ganz
einfach: Sobald du gewerblich agierst (oder die das zurecht vermuten),
kannst du auch Besuch bekommen, der dann ganz andere Rechte hat.
Als Privater kannst du den auch vor der Tür stehen lassen. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 08:39 |
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Zitat: | Worauf begründest du
das? Was ist da in der Mache? Bislang gibts sowas doch nur fürs Ehrenamt
und ähnliche Tätigkeiten und ist nur aus öffentlichen Kassen bis zu einem
Betrag X steuerfrei, wenn ich mich da recht
entsinne. |
Ich denke hier an den Mindestlohn.
Wenn jemand für's Haare schneiden 8,50 bekommt, will ich das als Brauer
auch haben.
Die privaten Ballonfahrer rechnen auch 20€ für's Werkstatt putzen in ihre
sogenannte Selbstkostenkalkulation ein.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 11.8.2011 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 08:41 |
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Moin,
Der Zoll hat dir ja schon alles gesagt, wobei ich persönlich auch die
2075er-Nummer von Brauwolf machen würde.
Abstimmung mit der Lebensmittelaufsicht wäre noch ein Punkt. Denn (siehe
Rattenfurz) Inverkerhrbringen sollte geklärt sein. Ordnungsamt und
Finanzamt kann man vermutlich auch (proaktiv) davon überzeugen, dass es
Liebhaberei ist. Mehr sehe ich grade mal nicht. Bauordnungsamt und sowas
lassen wir mal aussen vor, um es nicht komplizierter zu machen.
[Editiert am 28.1.2014 um 08:45 von zoomer]
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 184 Registriert: 19.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 09:02 |
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Zitat von Brauwolf, am 28.1.2014 um
08:39 | Zitat: | Worauf begründest du
das? Was ist da in der Mache? Bislang gibts sowas doch nur fürs Ehrenamt
und ähnliche Tätigkeiten und ist nur aus öffentlichen Kassen bis zu einem
Betrag X steuerfrei, wenn ich mich da recht
entsinne. |
Ich denke hier an den Mindestlohn.
Wenn jemand für's Haare schneiden 8,50 bekommt, will ich das als Brauer
auch haben.
Die privaten Ballonfahrer rechnen auch 20€ für's Werkstatt putzen in ihre
sogenannte Selbstkostenkalkulation ein.
Cheers, Ruthard |
Aber dann sind wir wieder bei Gewerbe und Steuern und es wäre keine
Aufwandsentschädigung, sondern Lohn.
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 09:03 |
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Zitat: | Wenn du mit dem
Hintergedanken braust, dass du einen Teil verkaufen könntest oder möchtest,
ist das schon kritisch. Und das Problem ist ganz einfach: Sobald du
gewerblich agierst (oder die das zurecht vermuten), kannst du auch Besuch
bekommen, der dann ganz andere Rechte hat. |
Nö.
Ich braue auf Bestellung und kassiere 18€ pro Kasten plus Pfand.
Das ist immer noch nicht gewerblich, weil ich keine Gewinnerzielungsabsicht
habe und ich rechne auch jedem vor, dass das die Kosten nicht deckt. Ich
darf natürlich kein fettes Schild "Brauerei" an meinem Haus anbringen und
darf auch nicht in der Zeitung inserieren - Presseberichte sind
unschädlich.
Noch bevor die Hefe angekommen ist, ist das Formular 2075 ausgefüllt und
die Steuer online überwiesen - unverzüglicher geht es nicht.
Führt euch bitte mal die Owi Paragraphen am Ende von BierStG und BierStVO
zu Gemüte. Das einzige was man euch vorwerfen könnte, wäre die nicht
unverzügliche Abgabe de Steueranmeldung 2075 und die nicht unverzügliche
Zahlung der Steuer - oder das totale Vergessen. Das sind die 5€ pro 100
Liter aber nicht wert.
Alle anderen Paragraphen kannst du haken. Es ist uns schlicht nicht
möglich, einen de anderen Owi Tatbestände zu erfüllen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 09:07 |
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Zitat: | Aber dann sind wir
wieder bei Gewerbe und Steuern und es wäre keine Aufwandsentschädigung,
sondern Lohn. |
Nehmt euch ein Beispiel an den
Ballonfahrern, die machen das seit 35 Jahren so und fahren Jahr für Jahr
Millionenumsätze.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 09:44 |
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Zitat von Brauwolf, am 28.1.2014 um
09:03 | Zitat: | Wenn du mit dem
Hintergedanken braust, dass du einen Teil verkaufen könntest oder möchtest,
ist das schon kritisch. Und das Problem ist ganz einfach: Sobald du
gewerblich agierst (oder die das zurecht vermuten), kannst du auch Besuch
bekommen, der dann ganz andere Rechte hat. |
Nö.
Ich braue auf Bestellung und kassiere 18€ pro Kasten plus Pfand.
Das ist immer noch nicht gewerblich, weil ich keine Gewinnerzielungsabsicht
habe und ich rechne auch jedem vor, dass das die Kosten nicht deckt. Ich
darf natürlich kein fettes Schild "Brauerei" an meinem Haus anbringen und
darf auch nicht in der Zeitung inserieren - Presseberichte sind
unschädlich.
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Das nennt sich im Steuerrecht Liebhaberei, hat mich eine befreundete Steuertante mal
drauf gebracht. ____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 646 Registriert: 5.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 09:48 |
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Posting Freak Beiträge: 742 Registriert: 7.8.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 10:05 |
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Ich denke mal auch, dass es mit dem 2075er und der Zahlung der Steuer
erledigt sein sollte, wenn mich ein Bekannter oder Verwandter danach fragt
und ich ihm einen Kasten braue. Solange ich nicht selbst werbemäßig
übermäßig (Flyer) aktiv werde, ist es ein Freundschaftsdienst.
Wenn ich für meine Nachbarin einen Kuchen backe, muß ich das ja auch nicht
dem Gesundheitsamt melden, da ich es eben als Freundschaftsdienst mache und
nicht gewerblich. Unterschied hier: Keine Kuchensteuer.
Mal ganz nebenbei:
Ich hab mal etwas geinternetzt und da ist in einer Wirtschaftsdefinition
des Wortes "Verbrauch" von mehreren Aspekten die Rede.
Einer ist "privater Konsum", also Flasche auf und rein in den eigenen
Brauerhals.
Ein weiterer Teil von "Verbrauch" ist das Stichwort "Investition", im Sinne
von Forschung und Entwicklung und Qualitätsverbesserung. Also ich
investiere mein selbst gebrautes Bier und lasse es verkosten, um Tipps zu
bekommen, wie ich den nächsten Sud noch besser machen kann. (Autobauer
investieren auch ihre Autos, um sie auf der Crashbahn zu zerstören, um zu
sehen, was sie noch besser machen können.) Wie wäre es mit
Bewertungskärtchen beim nächsten Gelage?
So, jetzt brauchen wir noch jemanden, der dieses Modell dem freundlichen
Zollbeamten erklärt.
Ursus
PS: Ich bin in Rechtsangelegenheiten nicht ausgebildet. Was nicht heißt,
dass es nicht hin und wieder mal interessante Belange gibt ...
Edit: sinnerläuternde Ergänzungen
[Editiert am 28.1.2014 um 10:11 von Ursus007]
____________________ Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen mach ich der Königin ein Kind.
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 22:05 |
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Ich halte das so wie Brauwolf, einfach auf Bestellung mal einen Kasten
brauen und versteuern, fertig. Alles andere ist zu vernachlässigen, aber
Steuervergehen sind böse [tm], daher nie bei bestellten Mengen Formular
2075 vergessen. Fassweise würde ich so nicht brauen, aber kastenweise
müsste das gehen. Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht werden bei den
geringen Mengen sicherlich abwinken.
Nun bleibt das Problem von Spike_19, wie soll er tun? Polterabende oder
Nachbarschaftsfeste gehen ja zumeist deutlich über die Menge einer Kiste
hinaus. Hier sollte er mal konkrete Mengen benennen, wieviel über welchen
Zeitraum etc., sonst bleibt das hier alles Kaffeesatzleserei.
Achim
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Antwort 17 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 12.9.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 22:21 |
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Also, mein HZA (Dresden) hat mir heute unter einer Rubrik Allgemeines
mitgeteilt...
"Nur, wenn das Bier ausschließlich im eigenen Haushalt und zum eigenen
Verbrauch bereitet wird, gilt dies als Haus- und Hobbybrauen. [...]
Wird selbst hergestelltes Bier verkauft, auch in geringen Mengen und auch
nur zum Selbstkostenpreis, geht das Privileg der Steuerbefreiung für das
gesamte im Kalenderjahr hergestellte Bier verloren."
Wenn man dies ganz ganz streng auslegt, dürfte man das Bier nicht mal
verschenken (da dann nicht mehr zum eigenen Verbrauch - verbraucht ja ein
anderer)
Es scheint also bei den HZAs sehr unterschiedlich gehandhabt zu
werden...
Wenn dein HZA da entspannt ist, würde ich das Bier trotzdem nicht
verkaufen, sondern verschenken... (und mir dann im Gegenzug eben etwas Geld
schenken lassen...)
beste Grüße
peka, der gerde etwas frustriert über die Rückmeldung des HZA ist...
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 28.1.2014 um 22:21 |
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@Spike, schalt mal Deine PN frei. Ich hätte Fragen an Dich.
____________________ Gruss Uli
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 22:26 |
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peka76, bleib cool, alles wird besser.
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.1.2014 um 23:22 |
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Zitat: | Wird selbst
hergestelltes Bier verkauft, auch in geringen Mengen und auch nur zum
Selbstkostenpreis, geht das Privileg der Steuerbefreiung für das gesamte im
Kalenderjahr hergestellte Bier verloren." |
Das
ist Käse. Wenn du übers Jahr verteilt 20 Kästen Bier braust und davon 4
verkaufst, bleiben die anderen 16 trotzdem steuerfrei.
Verschenken und ein Gegengeschenk erwarten zählt aber auch nicht, das Bier
ist zu versteuern. Der Fachmann spricht hier vom "geldwerten Vorteil".
Genausowenig kannst du eine Zapfanlage überteuert vermieten und das Bier
dazu verschenken, auch das befreit nicht von der Steuer.
Ich will das noch mal in Erinnerung bringen: Bei der ganzen Steuerersparnis
für Hobbybrauer geht es um 10€ im Jahr!
Alles andere was du per 2075 versteuert hast, geht den Zoll nichts mehr an
- selbst wenn du 10 Hekto unters Volk bringst.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 207 Registriert: 17.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2014 um 05:31 |
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Danke erst einmal für die zahlreichen Antworten, und Entschuldigung für die
späte Antwort. Habe momentan nur einmal am Tag etwas Zeit mich hiermit zu
beschäftigen.
@Uli, ich habe meine PM nie ausgeschaltet und auch schon mal welche
erhalten (ist ein bisschen her)
Eure Beiträge sind ja ziemlich krass unterschiedlich, von „du darfst nicht
mal verschenken“ bis hin zu „wenn du alles versteuerst dürftest du soviel
du willst verkaufen, solange du die Kosten fürs Bier Begründest (keine
Gewinnerzielung).
Ich habe hier und da öfters Anfragen für die verschiedensten Anlässen. Von
10 Litern bis hin zu 200 Liter, die ich an 2 Brautagen erstmal herstellen
müsste. …. Dabei hat derjenige ja noch nicht mal mein Bier zur Verkostung
bekommen, sondern sich nur von anderen Leuten den guten Geschmack des
Gebräus bestätigen lassen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn 200
Liter bei einem Polterabend unter Leute gebracht werden es da doch die ein
oder andere Nachfrage geben wird und jemand seine nächste Feier auch dieses
Bier haben möchte.
MEIN Hauptzollamt würde auch nur Biersteuer für die Menge Über 200 Liter
Bier verlangen (im Eigenbedarf).
Nun stellt sich mir die Frage was wiederum genau Eigenbedarf sein soll.
Darf ich überhaupt hier in meinen Wohnzimmer einem Bekannten eine Flasche
Bier anbieten? Oder bewegt man sich da schon wieder im illegalen Bereich?
Besten Gruß und einen guten Start in den Tag
Christoph
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2014 um 08:28 |
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Zitat: | Darf ich überhaupt hier
in meinen Wohnzimmer einem Bekannten eine Flasche Bier anbieten? Oder
bewegt man sich da schon wieder im illegalen Bereich?
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Natürlich darfst du. "Eigener Verbrauch" heißt
nicht zwingend "Verzehr durch den eigenen Schlund". Es ist gesellschaftlich
üblich, seinen Gästen zuhause etwas zum trinken anzubieten. Das darf dann
auch ein Selbstgebrautes sein - wäre ja noch schöner, deine Gäste müssten
Öttinger saufen und dir zusehen, wie du dein leckeres Eigenbräu schlürfst.
Das kann schon deshalb nicht in Schwarzgastronomie ausarten (weil dich
plötzlich jeden Abend zwanzig "Freunde" besuchen), weil bei 200 Liter im
Kalenderjahr automatisch die Steuerbefreiung aufhört. Ab dem 201. Liter
musst du sowieso versteuern, egal ob selber getrunken oder jemand
anders.
Ebenso darfst du dein Bier auf einen Picknick mitnehmen und außerhalb
deiner Wohnung trinken. Du darfst das auch zu einer Party mitnehmen als
Alternative zum obligatorischen Nudelsalat, von dem schon zwölf auf dem
Tisch stehen. Es macht dann nichts, wenn dein Bier auch von anderen
getrunken wird.
Und wenn du deiner Lieblingsbriefträgerin zu Weihnachten eine Flasche
Mädchenbier in die Hand drückst, zählt das immer noch zum eigenen Vebrauch
- gedeckelt ist das immer von der 200 Liter Grenze.
Selbst wenn eines der aufgeführten Beispiele Grenzfälle wären, es geht
immer nur um maximal 10€ Biersteuer im Jahr. Allein das zeigt schon, wie
absurd die ganze Diskussion ist.
Sowie du die Behörde per Formular 2075 befriedigt hast, egal ob beim 1.
oder beim 201. Liter, ist der Zoll außen vor.
Alles andere, sei das Schankerlaubnis, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz,
Gewerberecht und was immer, ist eine andere Baustelle.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 29.1.2014 um 08:42 |
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Zitat von Spike_19, am 29.1.2014 um
05:31 |
Ich habe hier und da öfters Anfragen für die verschiedensten Anlässen. Von
10 Litern bis hin zu 200 Liter, die ich an 2 Brautagen erstmal herstellen
müsste. …
[...]
MEIN Hauptzollamt würde auch nur Biersteuer für die Menge Über 200 Liter
Bier verlangen (im Eigenbedarf).
Nun stellt sich mir die Frage was wiederum genau Eigenbedarf sein soll.
Darf ich überhaupt hier in meinen Wohnzimmer einem Bekannten eine Flasche
Bier anbieten? Oder bewegt man sich da schon wieder im illegalen Bereich?
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Hi Spike. Bitte lies dich ein. Es gibt zig Threads dazu. Und dann wirst du
feststellen, dass du mit verschiedenen Behörden reden musst; u.A. deinem
Ordnungsamt, dem Zoll, dem Gewerbeamt, dem Gesundheitsamt. Und nur die
können dir eine anständige Auskunft geben.
Teilweise werden die Hygienerichtlinien in zwei benachbarten Gemeinden
komplett anders ausgelegt, da hilft dir ein Tipp hier aus dem Forum nicht
viel.
Und: Natürlich macht es einen Unterschied, ob du privat bei dir zu Hause
mit einem Kollegen eine Flasche Selbstgebrautes trinkst oder ob du einen
Auftragssud durchführst und den verkaufst. Aber das steht auch schon weiter
oben im Thread.
Es gibt eine Grauzone. Wenn jemand für den Schützenverein einen Kuchen
backt, der auf dem Fest dann in Stücken verkauft wird, ist das eigentlich
hochstrenggenommen nur unter starken Auflagen erlaubt.
Und genau hier ist das Problem: Ohne dass du mit den Leuten lokal redest,
wirst du nicht rausfinden, wo die keinen Spaß mehr verstehen. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 24 |
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