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Autor: Betreff: Das Gewerbeaufsichtsamt kommt zu mir. HIER DER BEBILDERTE BERICHT!!!
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2014 um 13:02  

Zitat von uli74, am 15.3.2014 um 11:40
Kleingewerbe für den Anfang wollte ich auch grade vorschlagen.


GmbH ist ne teuere Angelegenheit, wie wärs mit einer Ltd.? Da beträgt die Haftsummer soweit ich weiss 400 €.

Nix für ungut, aber ich warne da vor ungesundem Halbwissen. Helfen kann hier nur ein Steuerberater vor Ort, der dann auch Einblick in Dinge hat, die Holger anzuratenderweise nicht in einem öffentlichen Forum posten wird.

Grundsätzlich hat die Risikoabwälzung auf eine Kapitalgesellschaft immer ihren Preis und ist nie vollständig, gewisse Restrisiken (und das kann ein verdammt großer Rest sein) trägt der Unternehmer immer. Das gilt insbesondere für Steuer, Sozialversicherung und ggf. Bankdarlehen. Da hilft dann auch die Haftpflichtversicherung nicht weiter.

Wichtig ist in diesem speziellen Fall das OK des Dienstherrn, der vollumfänglich über das Vorhaben informiert werden muss.


Cheers, Ruthard


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Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 25
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Tron
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2014 um 14:53  
Sorry aber da muss ich schmunzeln. WIe überall gibt es gute und schlechte STB, welchen man hat weiß man erst wenn es zu spät ist. Im übrigen haften die Herren auch für nichts..... "erstellt auf Wunsch und nach Vorgabe des Mandanten". Das sagt schon alles.

Steuerberater gehören nicht mehr zu den erwünschten Personen bei mir...... wer 2 mal Pech gehabt hat wird da schnell vorsichtig.

Es ging hier um die Gesellschaftsform die das Eigenkapital schützt, von den ausländischen mal abgesehen wo ich sehr vorsichtig sein würde da unbekannte rechtliche Verhältnisse, und das sind in den meisten Fällen GmbH oder die neue UG (Unternehmergesellschaft) , wie die ltd. allerdings nach deutschem Recht.

Was mich noch wundert.... in Gastroküchen kenne ich das so das es ein Magnetventil gibt das die Gaszufuhr solange sperrt bis die Abluft läuft..... haben die da was gesagt?

Zu dem Paellabrenner... habe den ganz frisch im EInsatz.. allerdings bin ich von der Leistung etwas Enttäuscht..... vom Bauchgefühl her hatte ich da mehr erwartet....
Wie ist das bei Dir? Ich kann den nur draußen nutzen... das könnte nactürlich auch was damit zu tun haben


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Gruß

Mario
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2014 um 15:48  
Um ganz ehrlich zu sein, bin ich von diesem Paella - Ding auch nicht überzeugt - diesen auszutauschen ist kein Verlust. Habe mir jetzt einen Edelstahlhockerkocher in der Bucht schon mal ausgeguckt. Liegt so bei 150 Steinen. Mal sehen....

Nein, wie gesagt, es ging hauptsächlich um die Zündsicherung, damit beim Ausblasen der Flamme nicht weiter Gas ausströmen kann.


Für die steuerrechtlichen Fragen werde ich ggf. einen Extratröt aufmachen. Bitte also hier sich um reine Fragen zum Gewerbeaufsichtsamt beschränken.
Sonst geht wieder alles durcheinander. Aber Danke schon mal für die Hinweise - sie werden mir weiterhelfen.


Danke und Grüße
Holger


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Pechalbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2014 um 16:17  
Hallo Holger!
Ich habe einige male eine Druckprüfung von Druckluftbehältern mit dem TÜV durchgeführt und dabei ein Interessantes Gespräch gehabt denke auch für dich!
Druckluftbehälter müssen zwar überprüft werden aber erst ab einer bestimmten Zahl d.h.: 150l Kesselvolumen x max. 10 Bar (Ansprechdruck des Sicherheitsventils) = 1500 und ab 5000 glaub ich braucht man einen TÜV ansonsten muss man ein Prüfbuch führen! Datum, Prüfungsart, Prüftruck, Prüfzeit Optische Innenkontrolle.... Also Ich als Installateur könnte das selber machen nur gemacht muss es werden und nach Aufforderung muss dieses Dokument vorliegen! Aus diesem Grund haben wir in Industrieanlagen oft mehrere 300l Behälter aufgestellt anstelle eines Großen! Also in Österreich ist das möglich wahrscheinlich gilt gleiches auch für Deutschland musst du nachforschen! Ich hab noch nie in Österreich ein TÜV Pickerl auf einem Bierkeg gesehen.
Lg Gernot
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2014 um 16:24  
Hallo Pechalbräu,

naja das würde die Sache natürlich für mich auf einen Schlag vereinfachen, da meine größten Druckbehälter ja die 100 Liter KEG sind.

Danke für den Tipp - werde mich da mal schlau machen.

Werde auch mal bei der Kommunbräu nachfragen, wie die das handhaben, evtl. kann der Alexander mir den nächsten Ansprechpartner nennen.

Grüßele
Holger


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Cb-KF
Beiträge: 690
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2014 um 22:22  
Bei 2000 € Umsatz und 500 € Reingewinn ist eine Gewerbeanmeldung egal auf welcher Ebene ein kostenmäßiger Todesstoß.

Aber warum so bescheiden. Mach doch gleich einen Zoiglausschank und öffne nur einen Tag im Monat. So hab ich auch angefangen. Inzwischen ist es der Hauptberuf und dieses Jahr werden es wohl 200 hl werden.
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Kptn_Chaos
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2014 um 18:54  
Moin Cb-KF,

wieso sind 500 Reingewinn bei 2000 Euronen ein kostenmäßiger Todesstoß bei Gewerbeanmeldung??

Gewerbe muß ich ja schon anmelden, wenn ich nur selten mal was verkaufen möchte, um die gesetzlichen/steuerlichen Gebote zu erfüllen.
Ich denke mal, solange ich da nicht versuche bei 2000.- im Jahr jahrelang alle möglichen Gegenstände drüber abzusetzen, läßt das auch das Finanzamt durchlaufen. Ich werde, genau wie Holger meinen Job nicht aufgeben und lass das für mich als Hobby mit Einnahme laufen.

Oder wo hast Du da den Grund für den Todeststoß gesehen?

Grüße, Martin


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I keep hitting escape, but I´m still here
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Tron
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2014 um 19:22  
Es muss eine klare Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein, in welcher Höhe oder zu welchem Prozentsatz ist erstmal nebensache... manche Unternehmen verdienen nur wenige Prozent machen den Gewinn dann über Masse. Andere Verkaufen nicht viel und haben Prozentual ein lihnendes Geschäft.

Zudem wird das Gewerbe im Nebenerwerb gemeldet..... da sind die Anforderung schonmal anders eingestuft als im Hauptgewerbe.

@ Holger


Wurde ein Reinigungskonzept inkl. Überwachung gefordert?


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Gruß

Mario
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rattenfurz
Beiträge: 2512
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2014 um 21:16  
Kurz zu den Fässern:

Alle ortsbeweglichen Behälter, die Druck abkönnen müssen, müssen vom TÜV abgenommen sein.

Deine Fässer und deine CO2-Flaschen werden schon Prägungen haben, ansonsten hätten sie dir nicht als solche verkaufen dürfen.
Bei CO2-Flaschen geht der TÜV über 10 Jahre - ich bin mir nicht sicher, wie lange die Fässer "halten".
Spätestens, wenn du die Fässer rausgibst, musst du da drauf achten.

Und ein "aber mein Bier hat < 1 Bar" funktioniert nicht - es zählt, was als Druck aufgedruckt ist.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 20.6.2014 um 06:44  
Guten Morgen,

ich grabe diesen Tröt noch einmal vor, da ich eine PM bekommen habe und sie irgendwie gelöscht statt gesendet zu haben. Leider ist sie ja dann unwiederbringlich fort. :mad:

Die Frage war die Zwangsbelüftung der Brenner in meinem Keller.

Antwort: Nein! das war kein Thema. Wie oben beschrieben fallen von meinen drei Brennern zwei weg: Der Paellabrenner ist weder sicher, noch stabil genug und der Hockerkocher (orange) hat ebenfalls keine Zündsicherung.

Es ging hauptsächlich darum, dass bei mir Zitat:" die gleichen Anforderungen an die Brenner wie bei Großküchen gelten" und da ist es eben am wichtigsten, dass kein Gas unverbrannt ausströmen kann, wenn irgendwas oder irgendwie den Brenner ausbläst.

Da bei mir aber die rechtliche Seite noch nicht zur Zufriedenheit geklärt ist, liegen die Ausbaupläne zur Zeit noch auf Eis.

Grüßele
Holger


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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 20.6.2014 um 07:00  
Hallo Holger,
gab es bei Dir Auflagen bezüglich des Abwassers?

Gruß,
Bierwisch


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Der Klügere kippt nach!
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 20.6.2014 um 08:25  
Nein,

die Gewerbeaufsicht hat dazu auch nichts gesagt - da war eher die Lebensmittelkontrolle interessiert.

Wie in meinem Bericht dazu erwähnt, war das Vorhandensein eines Bodenablaufs sehr positiv.
Ich weiß aber worauf du hinauswillst - nämlich die Abführung von Reinigungsmittel in die Kanalisation.
Da wurde nichts gesagt, erwähnt o.ä.

Nachdem ich jetzt mal eine rechtliche Beratung hatte, werde ich aber einen weiteren Termin mit der Gewerbeaufsicht haben. Es geht jetzt erst mal darum, wen kann man denn da noch fragen: Sehr wahrscheinlich werde ich einen Anwalt konsultieren müssen, um die rechtlichen Seiten etc. zu erfragen, natürlich auch die Haftungsfragen und auch die steuerlichen und dafür werde ich erst mal wieder Geld in die Hand nehmen müssen, denn leider habe ich in meinem Kreis keinen aus der anwaltstechnischen Zunft.

Grüßele
Holger


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Antonius
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red_folder.gif erstellt am: 20.6.2014 um 08:43  
Hallo Holger
Astrein wie du das hier alles nachhaltig schilderst.
Wie sieht das denn mit nem Gebäudenutzungsänderung gehää aus. Oder hab ichs einfach überlesen.
Weil es bei mir bald auch rundgeht in Bezug auf Nebengewerbe und ich frag mich schon ob ich einfach anfange in Fliesen und Bodenablauf, Strom ect. zu investieren oder erst abwarte ob ichs im Wohngebiet überhaupt erlaubt bekomme.
MvG Andreas


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Als ich von den schlimmen Folgen des trinkens laß
gab ich sofort das lesen dran.
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 20.6.2014 um 08:51  
Tja, also da muss ich mich auf die Aussagen meiner Gemeindeverwaltung verlassen.

Nach Rücksprache ist ein Betreiben einer Brauerei in meiner straße kein Problem, das hat auch nach einem Rücktelefonat des zust. Sachbearbeiters beim Landratsamt dieses so bestätigt.

Ich vermute, dass alles erst mal nicht so heiß gekocht wird, wenn man eine 1-Mann-Show betreibt.
Hat man Mitarbeiter, dann kommen natürlich andere Auflagen, außerdem ist man dann auch Beitragszahler bei der Berufsgenossenschaft.

Wie dem auch sei, ich habe jetzt am 9. Juli eine Erstberatung in einem Anwaltsbüro. Es hilft alles nichts, man muss da rechtlich klar sein, sonst ist man am Ende der Dumme.
Das wird dann zwar die berühmten 190 Euro zzgl Steuer kosten, aber gut, das Geld muss jetzt mal investiert werden und dann wird man weiter sehen.

Außerdem habe ich jetzt noch ein Telefonat mit dem TüV Hof, bzgl der Eichung der Fässer.

Grüßele
Holger


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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 20.6.2014 um 09:27  
Ich denke, daß es besser ist, die Füssen stillzuhalten und erstmal nicht in Umbauten etc. zu investieren, bis man weiß, was die Behörden alles so für Wünsche und Vorstellungen haben.
Da kommen schnell mal Anforderungen hoch, auf die man selbst nie im Leben gekommen wäre.

Holger, berichte bitte weiter! Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!


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Der Klügere kippt nach!
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 25.6.2014 um 14:39  
Mich würde einfach mal brennend interessieren woher als Druckgrenze "1 bar" kommen.
Nach Druckgeräterichtlinie ist alles was einem Überdruck > 0,5 bar ausgesetzt sein kann ein Druckgerät und unterliegt damit strengen Vorschriften.

Sicherung stehender Gasflaschen gegen Umfallen, Stichwort: "Gasflaschenhalterung"

Gruß, Jan


[Editiert am 25.6.2014 um 14:39 von jmsanta]



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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 25.6.2014 um 20:40  
Hallo Jan,

diese Angaben stammt von der Gewerbeaufsicht, die meine Anlagen begutachtet hat (siehe ausführlichen Bericht oben)

Eine Rücksprache mit dem TÜV Süd, zuständiges Sachgebiet in Hof würde ein Abdrücken mit Kontrolle und anschließender Bescheinigung mindestens um die 500 Euro kosten.
Da meine Fässer unterschiedlich sind, wäre dieser ca. Betrag pro typus zu entrichten.

Also wieder eine riesige Summe, die da auf den Nebengewerbler zukommt. Seufz!!! Ich muss also jetzt wieder mal abwarten und die rechtliche Seite weiter beleuchten (lassen)

Grüßele
Holger


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Tron
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red_folder.gif erstellt am: 26.6.2014 um 07:09  
Ich denke das Du dich in einem Konzept auf einen klaren, möglichst einfachen, Behältertypus festlegen musst.
Das bedeutet natürlich das Du einheitliche Behälter, ob nun Fässer und/oder Flaschen, verwenden musst um schon mögliche Automation, zb. beim reinigen, zu ermöglichen.
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red_folder.gif erstellt am: 26.6.2014 um 12:29  
@Jan: Das ergibt sich vermutlich aus § 15 BetrSichV.

Beste Grüße

Patty
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2014 um 06:47  
Gerettet ins neue Forum unter

http://hobbybrauer.de/forum/posting.php?mode=post&f=3
Kann also dicht gemacht werden

Grüßele
Holger


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