Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2014 um 13:02 |
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Zitat von uli74, am 15.3.2014 um
11:40 | Kleingewerbe für den Anfang wollte ich
auch grade vorschlagen.
GmbH ist ne teuere Angelegenheit, wie wärs mit einer Ltd.? Da beträgt die
Haftsummer soweit ich weiss 400 €. |
Nix für
ungut, aber ich warne da vor ungesundem Halbwissen. Helfen kann hier nur
ein Steuerberater vor Ort, der dann auch Einblick in Dinge hat, die Holger
anzuratenderweise nicht in einem öffentlichen Forum posten wird.
Grundsätzlich hat die Risikoabwälzung auf eine Kapitalgesellschaft immer
ihren Preis und ist nie vollständig, gewisse Restrisiken (und das kann ein
verdammt großer Rest sein) trägt der Unternehmer immer. Das gilt
insbesondere für Steuer, Sozialversicherung und ggf. Bankdarlehen. Da hilft
dann auch die Haftpflichtversicherung nicht weiter.
Wichtig ist in diesem speziellen Fall das OK des Dienstherrn, der
vollumfänglich über das Vorhaben informiert werden muss.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 25 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2014 um 14:53 |
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Sorry aber da muss ich schmunzeln. WIe überall gibt es gute und schlechte
STB, welchen man hat weiß man erst wenn es zu spät ist. Im übrigen haften
die Herren auch für nichts..... "erstellt auf Wunsch und nach Vorgabe des
Mandanten". Das sagt schon alles.
Steuerberater gehören nicht mehr zu den erwünschten Personen bei mir......
wer 2 mal Pech gehabt hat wird da schnell vorsichtig.
Es ging hier um die Gesellschaftsform die das Eigenkapital schützt, von den
ausländischen mal abgesehen wo ich sehr vorsichtig sein würde da unbekannte
rechtliche Verhältnisse, und das sind in den meisten Fällen GmbH oder die
neue UG (Unternehmergesellschaft) , wie die ltd. allerdings nach deutschem
Recht.
Was mich noch wundert.... in Gastroküchen kenne ich das so das es ein
Magnetventil gibt das die Gaszufuhr solange sperrt bis die Abluft
läuft..... haben die da was gesagt?
Zu dem Paellabrenner... habe den ganz frisch im EInsatz.. allerdings bin
ich von der Leistung etwas Enttäuscht..... vom Bauchgefühl her hatte ich da
mehr erwartet....
Wie ist das bei Dir? Ich kann den nur draußen nutzen... das könnte
nactürlich auch was damit zu tun haben
____________________ Gruß
Mario
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2014 um 15:48 |
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Um ganz ehrlich zu sein, bin ich von diesem Paella - Ding auch nicht
überzeugt - diesen auszutauschen ist kein Verlust. Habe mir jetzt einen
Edelstahlhockerkocher in der Bucht schon mal ausgeguckt. Liegt so bei 150
Steinen. Mal sehen....
Nein, wie gesagt, es ging hauptsächlich um die Zündsicherung, damit beim
Ausblasen der Flamme nicht weiter Gas ausströmen kann.
Für die steuerrechtlichen Fragen werde ich ggf. einen Extratröt
aufmachen. Bitte also hier sich um reine Fragen zum Gewerbeaufsichtsamt
beschränken.
Sonst geht wieder alles durcheinander. Aber Danke schon mal für die
Hinweise - sie werden mir weiterhelfen.
Danke und Grüße
Holger
____________________
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Antwort 27 |
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Junior Member Beiträge: 26 Registriert: 10.6.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2014 um 16:17 |
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Hallo Holger!
Ich habe einige male eine Druckprüfung von Druckluftbehältern mit dem TÜV
durchgeführt und dabei ein Interessantes Gespräch gehabt denke auch für
dich!
Druckluftbehälter müssen zwar überprüft werden aber erst ab einer
bestimmten Zahl d.h.: 150l Kesselvolumen x max. 10 Bar (Ansprechdruck des
Sicherheitsventils) = 1500 und ab 5000 glaub ich braucht man einen TÜV
ansonsten muss man ein Prüfbuch führen! Datum, Prüfungsart, Prüftruck,
Prüfzeit Optische Innenkontrolle.... Also Ich als Installateur könnte das
selber machen nur gemacht muss es werden und nach Aufforderung muss dieses
Dokument vorliegen! Aus diesem Grund haben wir in Industrieanlagen oft
mehrere 300l Behälter aufgestellt anstelle eines Großen! Also in Österreich
ist das möglich wahrscheinlich gilt gleiches auch für Deutschland musst du
nachforschen! Ich hab noch nie in Österreich ein TÜV Pickerl auf einem
Bierkeg gesehen.
Lg Gernot
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2014 um 16:24 |
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Hallo Pechalbräu,
naja das würde die Sache natürlich für mich auf einen Schlag vereinfachen,
da meine größten Druckbehälter ja die 100 Liter KEG sind.
Danke für den Tipp - werde mich da mal schlau machen.
Werde auch mal bei der Kommunbräu nachfragen, wie die das handhaben, evtl.
kann der Alexander mir den nächsten Ansprechpartner nennen.
Grüßele
Holger
____________________
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2014 um 22:22 |
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Bei 2000 € Umsatz und 500 € Reingewinn ist eine Gewerbeanmeldung egal auf
welcher Ebene ein kostenmäßiger Todesstoß.
Aber warum so bescheiden. Mach doch gleich einen Zoiglausschank und öffne
nur einen Tag im Monat. So hab ich auch angefangen. Inzwischen ist es der
Hauptberuf und dieses Jahr werden es wohl 200 hl werden.
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Antwort 30 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 29.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.3.2014 um 18:54 |
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Moin Cb-KF,
wieso sind 500 Reingewinn bei 2000 Euronen ein kostenmäßiger Todesstoß bei
Gewerbeanmeldung??
Gewerbe muß ich ja schon anmelden, wenn ich nur selten mal was verkaufen
möchte, um die gesetzlichen/steuerlichen Gebote zu erfüllen.
Ich denke mal, solange ich da nicht versuche bei 2000.- im Jahr jahrelang
alle möglichen Gegenstände drüber abzusetzen, läßt das auch das Finanzamt
durchlaufen. Ich werde, genau wie Holger meinen Job nicht aufgeben und lass
das für mich als Hobby mit Einnahme laufen.
Oder wo hast Du da den Grund für den Todeststoß gesehen?
Grüße, Martin
____________________ I keep hitting escape, but I´m still here
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Antwort 31 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.3.2014 um 19:22 |
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Es muss eine klare Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein, in welcher Höhe
oder zu welchem Prozentsatz ist erstmal nebensache... manche Unternehmen
verdienen nur wenige Prozent machen den Gewinn dann über Masse. Andere
Verkaufen nicht viel und haben Prozentual ein lihnendes Geschäft.
Zudem wird das Gewerbe im Nebenerwerb gemeldet..... da sind die Anforderung
schonmal anders eingestuft als im Hauptgewerbe.
@ Holger
Wurde ein Reinigungskonzept inkl. Überwachung gefordert?
____________________ Gruß
Mario
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 17.3.2014 um 21:16 |
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Kurz zu den Fässern:
Alle ortsbeweglichen Behälter, die Druck abkönnen müssen, müssen vom TÜV
abgenommen sein.
Deine Fässer und deine CO2-Flaschen werden schon Prägungen haben, ansonsten
hätten sie dir nicht als solche verkaufen dürfen.
Bei CO2-Flaschen geht der TÜV über 10 Jahre - ich bin mir nicht sicher, wie
lange die Fässer "halten".
Spätestens, wenn du die Fässer rausgibst, musst du da drauf achten.
Und ein "aber mein Bier hat < 1 Bar" funktioniert nicht - es zählt, was
als Druck aufgedruckt ist. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.6.2014 um 06:44 |
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Guten Morgen,
ich grabe diesen Tröt noch einmal vor, da ich eine PM bekommen habe und sie
irgendwie gelöscht statt gesendet zu haben. Leider ist sie ja dann
unwiederbringlich fort.
Die Frage war die Zwangsbelüftung der Brenner in meinem Keller.
Antwort: Nein! das war kein Thema. Wie oben beschrieben fallen von meinen
drei Brennern zwei weg: Der Paellabrenner ist weder sicher, noch stabil
genug und der Hockerkocher (orange) hat ebenfalls keine Zündsicherung.
Es ging hauptsächlich darum, dass bei mir Zitat:" die gleichen
Anforderungen an die Brenner wie bei Großküchen gelten" und da ist es eben
am wichtigsten, dass kein Gas unverbrannt ausströmen kann, wenn irgendwas
oder irgendwie den Brenner ausbläst.
Da bei mir aber die rechtliche Seite noch nicht zur Zufriedenheit geklärt
ist, liegen die Ausbaupläne zur Zeit noch auf Eis.
Grüßele
Holger ____________________
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.6.2014 um 07:00 |
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Hallo Holger,
gab es bei Dir Auflagen bezüglich des Abwassers?
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.6.2014 um 08:25 |
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Nein,
die Gewerbeaufsicht hat dazu auch nichts gesagt - da war eher die
Lebensmittelkontrolle interessiert.
Wie in meinem Bericht dazu erwähnt, war das Vorhandensein eines
Bodenablaufs sehr positiv.
Ich weiß aber worauf du hinauswillst - nämlich die Abführung von
Reinigungsmittel in die Kanalisation.
Da wurde nichts gesagt, erwähnt o.ä.
Nachdem ich jetzt mal eine rechtliche Beratung hatte, werde ich aber einen
weiteren Termin mit der Gewerbeaufsicht haben. Es geht jetzt erst mal
darum, wen kann man denn da noch fragen: Sehr wahrscheinlich werde ich
einen Anwalt konsultieren müssen, um die rechtlichen Seiten etc. zu
erfragen, natürlich auch die Haftungsfragen und auch die steuerlichen und
dafür werde ich erst mal wieder Geld in die Hand nehmen müssen, denn leider
habe ich in meinem Kreis keinen aus der anwaltstechnischen Zunft.
Grüßele
Holger
____________________
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 518 Registriert: 18.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.6.2014 um 08:43 |
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Hallo Holger
Astrein wie du das hier alles nachhaltig schilderst.
Wie sieht das denn mit nem Gebäudenutzungsänderung gehää aus. Oder hab ichs
einfach überlesen.
Weil es bei mir bald auch rundgeht in Bezug auf Nebengewerbe und ich frag
mich schon ob ich einfach anfange in Fliesen und Bodenablauf, Strom ect. zu
investieren oder erst abwarte ob ichs im Wohngebiet überhaupt erlaubt
bekomme.
MvG Andreas
____________________ Als ich von den schlimmen Folgen des trinkens laß
gab ich sofort das lesen dran.
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.6.2014 um 08:51 |
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Tja, also da muss ich mich auf die Aussagen meiner Gemeindeverwaltung
verlassen.
Nach Rücksprache ist ein Betreiben einer Brauerei in meiner straße kein
Problem, das hat auch nach einem Rücktelefonat des zust. Sachbearbeiters
beim Landratsamt dieses so bestätigt.
Ich vermute, dass alles erst mal nicht so heiß gekocht wird, wenn man eine
1-Mann-Show betreibt.
Hat man Mitarbeiter, dann kommen natürlich andere Auflagen, außerdem ist
man dann auch Beitragszahler bei der Berufsgenossenschaft.
Wie dem auch sei, ich habe jetzt am 9. Juli eine Erstberatung in einem
Anwaltsbüro. Es hilft alles nichts, man muss da rechtlich klar sein, sonst
ist man am Ende der Dumme.
Das wird dann zwar die berühmten 190 Euro zzgl Steuer kosten, aber gut, das
Geld muss jetzt mal investiert werden und dann wird man weiter sehen.
Außerdem habe ich jetzt noch ein Telefonat mit dem TüV Hof, bzgl der
Eichung der Fässer.
Grüßele
Holger
____________________
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.6.2014 um 09:27 |
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Ich denke, daß es besser ist, die Füssen stillzuhalten und erstmal nicht in
Umbauten etc. zu investieren, bis man weiß, was die Behörden alles so für
Wünsche und Vorstellungen haben.
Da kommen schnell mal Anforderungen hoch, auf die man selbst nie im Leben
gekommen wäre.
Holger, berichte bitte weiter! Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 39 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2014 um 14:39 |
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Mich würde einfach mal brennend interessieren woher als Druckgrenze "1 bar"
kommen.
Nach Druckgeräterichtlinie ist alles was einem Überdruck > 0,5 bar
ausgesetzt sein kann ein Druckgerät und unterliegt damit strengen
Vorschriften.
Sicherung stehender Gasflaschen gegen Umfallen, Stichwort: " Gasflaschenhalterung"
Gruß, Jan
[Editiert am 25.6.2014 um 14:39 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2014 um 20:40 |
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Hallo Jan,
diese Angaben stammt von der Gewerbeaufsicht, die meine Anlagen begutachtet
hat (siehe ausführlichen Bericht oben)
Eine Rücksprache mit dem TÜV Süd, zuständiges Sachgebiet in Hof würde ein
Abdrücken mit Kontrolle und anschließender Bescheinigung mindestens um die
500 Euro kosten.
Da meine Fässer unterschiedlich sind, wäre dieser ca. Betrag pro typus zu
entrichten.
Also wieder eine riesige Summe, die da auf den Nebengewerbler zukommt.
Seufz!!! Ich muss also jetzt wieder mal abwarten und die rechtliche Seite
weiter beleuchten (lassen)
Grüßele
Holger
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Antwort 41 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.6.2014 um 07:09 |
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Ich denke das Du dich in einem Konzept auf einen klaren, möglichst
einfachen, Behältertypus festlegen musst.
Das bedeutet natürlich das Du einheitliche Behälter, ob nun Fässer und/oder
Flaschen, verwenden musst um schon mögliche Automation, zb. beim reinigen,
zu ermöglichen.
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Antwort 42 |
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Junior Member Beiträge: 10 Registriert: 7.1.2014 Status: Offline
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erstellt am: 26.6.2014 um 12:29 |
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@Jan: Das ergibt sich vermutlich aus § 15 BetrSichV.
Beste Grüße
Patty
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Antwort 43 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2014 um 06:47 |
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Antwort 44 |
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