Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.9.2014 um 20:42 |
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Hallo zusammen,
Vorab: das soll keine Diskussion um den Sinn und Unsinn
irgendwelcher Gesetzt und Verordnungen sein. Auch wenn mir nichts gutes
schwant, trotz dieses Hinweises .... und bitte auch nicht solche Antworten
wie "Popcorn!", zumindest nicht, solange meine Bitte noch wirkt
Anyway.
Es gibt hier immer wieder die Wünsche, ein bestimmtes Bier RHG-Konform
nachzubrauen. Bei einer großen Brauerei verstehe ich das auch, Image und
so, etwa der Bierjunge und die Porterweiße oder wie das Bier hieß für
Schneider. Aber es gibt hier ja auch kleinere Brauer, die ihr Bier an Mann
und Frau bringen, und nicht so sehr darauf angewiesen sind, die
Stammkundschaft nicht zu vergraulen und ihr Image und ihre Marke gerade
erst etablieren. JanBr zum Beispiel.
Meine Frage: Ist die Deklaration des Getränks als etwas anderes als Bier
ein echter Wettbewerbsnachteil, etwa weil Marketing unmöglich wird und es
dem Kunden nicht vermittelbar ist, dass es sich bei dem Getränk in der
Flasche einfach nur um Bier handelt, und nicht um ein "Alkopop"? Die Frage
zielt hier wirklich auf kleine Brauereien ab, und nicht auf die Großen, die
vielleicht noch Absprachen untereinander haben oder "Gentlemens
Agreements", nur RHG-Konform zu brauen.
Besonders interessiert bin ich an wirklichen Erfahrungen, vielleicht hat ja
hier schonmal einer der Brauer einen Experimentalsud als etwas anderes
verkaufen müssen und kann berichten, als was es dann deklariert wurde und
wie die Rückmeldung der Kunden waren.
Gruß,
Philipp
[Editiert am 20.9.2014 um 20:49 von philthno2]
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.9.2014 um 20:58 |
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Hi Philipp,
mit echten Erfahrungen kann ich Dir nicht weiterhelfen, weil ich als
Hobbybrauer mein Bier nicht verkaufe. M. W. kannst Du alles einsetzen was
Du willst und es Wit, Stout, Ale, Porter, Pulque, Chicha oder sonstwas
nennen..Nur nicht Bier!
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.9.2014 um 21:02 |
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natürlich must du es als Bier verkaufen, egal ob...
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 05:59 |
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Nööö, das darfst du noch nicht einmal,wenn in D gebraut und nicht
RHG-konform......
Bezeichnungen wei Rene schon gesagt. Alle kleineren Brauereien die Biere
dieser Art herstellen machen das, bzw. müssen das machen.
Und, wenn sie ordentlich sind, verkaufen sie sich trotzdem wie blöd und die
Hersteller können die Nachfrage mit ihren zumeist kleinen Produktionsmengen
kaum bedienen.
Jeder der ein Pale Ale kauft, weiß in der Regel, dass es ein Bier ist, ob
es drauf steht oder nicht.
Schreibe irgendwas wie "Brauspezialität" oder was anderes mit "Brau.."
drauf und auch der Letzte assoziiert damit ein Bier. ____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 11:18 |
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Auch Ale und Stout sind durch die BierV geschützt. Zitat: | Unter der Bezeichnung
Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder
bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier
handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden,
die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des
Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21
und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes
entsprechen. |
...Bezeichnungen, die den Anschein
erwecken...
Somit sind auch im Ausland gebräuchliche Bezeichnungen als Bier zu
verstehen, zumal die Übersetzung im Wörterbuch bei den genannten mit Bier
ins Deutsche übersetzt werden.
Eine korrekte Verkehrsbezeichnung von nicht RHG Bieren nach BierV und LMIV
wäre beispielsweise Alkoholhaltiges Getränk aus Malz. Im Übrigen muss auch
bei der bildlichen Darstellung alles, was suggeriert, es könne sich um Bier
handeln, vermieden werden. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 11:38 |
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 12:56 |
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 13:09 |
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Die haben doch ne Ausnahmegenehmigung bekommen.
So was kann man beantragen.
Stefan
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 13:22 |
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Mit welcher Begründung bekommen die eine Ausnahmegenehmigung und andere
nicht? Das wäre ein Fall für Ruthard (the Revoluzzer) Brauwolf... ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 8 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 14:22 |
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Keine Ahnung wie so was geht, man kann aber prinzipiell eine Aussnahme
beantragen.
Was die Sache mit dem RHG nicht glaubwürdiger macht.
Stefan
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 14:35 |
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Diese Sondergenehmigungen untergraben das RHG, Recht so!
Gruß
Peter ____________________ Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Antwort 10 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 15:07 |
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Hier steht ein bißchen
was zu der Ausnahmeregelung.
Stefan
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Antwort 11 |
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Newbie Beiträge: 8 Registriert: 28.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 21.9.2014 um 15:36 |
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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2005 ("Schwarzer Abt")
sollte die Herstellungsgenehmigung mittlerweile wohl so ziemlich jeder
bekommen können. Gleiches gilt seit dem Urteil auch für die Genehmigung des
Inverkehrbringens des Getränks als Bier.
Streng genommen darf etwas, was nach der Verkehrsanschauung Bier ist
(Gattungsbezeichnung) und gegen Absatz 1 und 2 ("Reinheitsgebot") verstößt
(die mittlerweile zulässigen Zusatzstoffe aus der ZZulV mal außen vor) ohne
diese Genehmigung gar nicht hergestellt werden, auch dann nicht, wenn
geplant ist, dass es später unter anderer Bezeichnung in Verkehr kommt. Es
sei denn, es ist eben ein bierähnliches Getränk (Verkehrsanschauung) oder
ein Biermischgetränk. Letzteres wird es aber nicht bloß durch eine andere
verwendete Verkehrsbezeichnung.
In der Praxis scheint es aber glücklicherweise nur dann Ärger zu geben,
wenn das Getränk auch als Bier in Verkehr kommt. Dass mal ein Vorgang nach
§ 18 VorlBierG öffentlich wurde, kam mir noch nicht unter.
Wirklich geschützt ist im Verkehr nur noch die Bezeichnung "gebraut nach
deutschem Reinheitsgebot". Denn diese darf derjenige, der nach der ZZulV
zulässige Zusatzstoffe zur Bierbereitung nutzt, nicht nutzen.
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 15:50 |
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Jeder bekommt die Ausnahmegenehmigung,
wenn er den Antrag nur geschickt genug formuliert.
In der EU hergestellte Getränke, die im Ursprungsland unter der Bezeichnung
Bier verkauft werden, dürfen ohne Einschränkungen auch als Bier in die
Bundesrepublik Deutschland importiert werden. Das ist EU-Recht.
Wenn du also damit drohst, die Produktion (und damit Arbeitsplätze) ins
EU-Ausland zu verlegen und das dort hergestellte Gesöff nach D zu
importieren, hast du schwupps die Ausnahmegenehmigung.
Voraussetzung ist freilich, dass dir der Arsch hoch genug hängt - das heißt
die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze muss signifikant hoch sein und du
musst die richtigen Leute im Ministerium kennen. Das kann dann auch eine
Frage des Parteibuchs sein.
Das Reinheitsgebot ist doch schon lange eine Luftnummer. Ich schätze mal,
dass es an seinem 500. Geburtstag am 23.4. 2016 auch offiziell für tot
erklärt wird. Die Sache mit den Ausnahmegenehmigungen sind mMn nur
Rückzugsgefechte.
Siehe auch https://www.klosterbrauerei.com/shop/Pressemitteilungen/173
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 16:10 |
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Hallo Ruthard,
nur damit ich das jetzt richtig verstehe.
Wenn ich in Belgien mein Bier braue und natürlich Milchsäure anstelle von
Sauermalz verwende darf das Bier natürlich in Belgien als Bier verkauft
werden.
Dieses Bier darf ich dann nach D exportieren und auf der Flache darf Bier
stehen.
Braue ich das Bier in Deutschland mit Milchsäure muß ich es als Bräu
deklaieren und darf nicht Bier auf das Label schreiben.
Exportiere ich das Bier nach Belgien darf ich wieder Bier drauf
schreiben?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 16:20 |
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So ist es.
Für den Export darfst du alles herstellen, Ausnahme: Bayern.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 21.9.2014 um 16:57 |
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten -- die Reaktionen zeigen, dass viele hier das
Problem der Verkehrsbezeichnung unterschwellig als Makel betrachten bzw.
durch geschicktes Handeln (Genehmigung, Herstellung im Ausland, ...)
versuchen würden, da was zu drehen.
Die Verkehrsbezeichnung würde ich nicht an erster Stelle sehen: Man braucht
nur mal durch den Supermarkt gehen und etwas in die Hand nehmen, was man
als "Joghurt" bezeichnen würde: uff ... und die Marketingstrategen sind da
auch findig: da heißt es dann "Sahnekörbchen mit frischen Früchten" oder
sowas in der Art, aber der Kunde glaubt, dass er einen Joghurt kauft. Und
mich würde weiterhin interessieren, ob ein Profi eher an der
Verkehrsbezeichnungsschraube drehen würde oder ob sich das alles durch
geschicktes Marketing kompensieren lässt.
Aus aktuellem Anlass z.B. das "Romulus-Ale": könnte man sowas verkaufen
(von mir aus blau eingefärbtes Wasser mit der Verkehrsbezeichnung "Blaues
Wasser") oder würden bei "Ale" schon die Verbraucherschützer oder
Gewerbeaufsicht wach, weil Bierassoziation und so?
Ich lese mir jetzt mal die Quellen durch, die da verlinkt wurden.
Gruß, Philipp
[Editiert am 21.9.2014 um 16:59 von philthno2]
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 21.9.2014 um 17:03 |
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Das verlinkte Urteil oben ist ziemlich interessant, denn es berührt
wirklich viele Fragen, die oft hier diskutiert werden.
[Editiert am 21.9.2014 um 17:03 von philthno2]
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Antwort 17 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 17:35 |
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Blaues Wasser als Romulanisches Ale zu verkaufen könnte Dir auch Ärger
einbringen, mit den Rechteinhabern von Star Trek..
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.9.2014 um 17:37 |
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Gelbes Wasser darf doch auch als Bier verkauft werden und da gibts mit
niemanden Ärger
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 21.9.2014 um 21:28 |
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War da nicht mal was, dass man auf einer Flasche Radebitsteiner o.ä. auch
nirgendwo den Hinweis bekommt, dass es sich beim Inhalt um Bier handle? Ich
weiß nicht mehr, ob es Krombacher oder Warsteiner war, meine aber, dass es
eine von beiden wäre.
topic: würde ich mein Lemongrasweizen als Profi verkaufen wollen, ich
schriebe drauf: Kohlensäure- und alkoholhaltiges Erfrischungsgetränk auf
Malzbasis", würde die Inhaltsstoffe sowie STW und Alc. Vol. korrekt
benennen und gut wäre es. Ich hoffe darauf, dass der Konsument den
Biercharakter dieses Produkts von allein bemerkt.
Achim
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 21.9.2014 um 21:34 |
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Na, wenn die freien Demokraten mal wieder
ans Ruder kommen, könnte das in Verbindung mit dem blauen Wasser schon
problematisch werden :-) Obwohl, ganz neue Marketingidee für die Partei:
Romulanisches Ale und irnk ein Bierderivat termisch schichten, schon gibt's
astreines Parteigetränk, Ideengeber war das hier:
http://www.allmystery.de/dateien/vo63330,1276263651,Deutschla
ndbier.jpg
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 217 Registriert: 10.2.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 01:38 |
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Ich denke nicht, dass es einen Wettbewerbsnachteil darstellt, wenn man
nicht Bier drauf schreiben darf.
Wenn man es in eine Bierflasche füllt und ein Etikett drauf klebt, das
aussieht, wie ein Bieretkett, dann wird der Käufer wohl nicht dieses
durchlesen und die Flasche wieder zurück setzen, wenn nicht Bier
draufsteht. Ich kann zum Beispiel nicht auswendig sagen, ob auf den
Industriebieren, die ich trinke Bier überhaupt draufsteht.
[Editiert am 22.9.2014 um 01:38 von prometheus]
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 07:12 |
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@ Philipp
Wir, als Headless, sind zwar (noch) klein und haben sowieso ein
entsprechendes Publikum, aber die Brauerei in der wir Brauen,
Privatbrauerei Schnitzelbaumer in Traunstein, ist eine traditionelle
bayrische Brauerei. Wie ich in dem anderen Troet ja geschreiben habe habe,
gibt es den Umweg über die Bezeichnung "Biermischgetränk", aber warum
sollte ich den gehen, wenn es andere Möglichkeiten gibt und ich z.B. ein
Wit auch anders brauen kann?
Die Biere (ich rede nicht von Pils, Hell und Konsorten sondern von Porter
usw.) sehr vieler kleiner und auch größerer Brauereien tragen die
Bezeichnung Bier gar nicht mehr. Ich traue mich wetten das es 90% der
Konsumenten nicht auffällt das da nur "alkohilisches Getränk auf Malzbasis"
oder "Biermischgetränk" draufsteht.
Allerdings kann man natürlich auch hier die nächste Gefahr wittern. Selbst
die Großen scheinen ja den Trend erkannt zu haben. Die Entwicklung läuft
anders als in den USA, weil unsere Brauereien im allegemeinen kleiner sind.
D.h. bei uns springen die "Großen" schon viel früher auf den Trend als das
in den USA der Fall war, weil sie aus den Erfahrungen in den USA natürlich
lernen. Die Frage ist nur ob hier eine weitere "Verwässerung"
lebensmittelrechtlicher Bestimmungen wie dem RHG zuträglich ist
"Craftbiere" (im Sinne von handwerklich gerbauten, "slow- food" Produkten)
zu fördern. Ich denke hier an ein 0815 Pils das mit Isoextrakt nachträglich
gebittert wird um dann mit einer Dosis C- Hopfenaroma "gestopft" wird.
Biermischgetränk eben. Leider kann der Konsument dann nicht mehr
unterscheiden ob es sich um ein "richtiges" IPA handelt oder eben um ein
"gefaktes" IPA. Sind ja Beide Biermischgetränke.
Und zum Thema Craftbiere sind kein Massentrend auf den die "Großen"
aufspringen werden:
Gruß
Jan
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Antwort 23 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.9.2014 um 07:37 |
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Vielen Dank für die Diskussion. Das, was JanBr im dritten Abschnitt
geschrieben hat, trifft es vermutlich genau. Und die anderen Antworten
zeigen, dass auch ohne "Bier" ein gutes Marketing möglich zu sein
scheint.
So kann man vielleicht den Konsens finden: wenn es möglich ist, ein "Bier"
zu brauen, dann schadet es nicht, das zu tun, wenn es aber nicht geht ...
dann ist es halt so, auch kein Beinbruch.
Vielen Dank & Gruß,
Philipp
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Antwort 24 |
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