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Autor: Betreff: Chef sagt ich soll Bier für das Sommerfest brauen
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boese
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2006 um 19:59  
Moin Jungs,

Nach verköstigung meines Bieres will mein Chef das ich Bier für unser Sommerfest braue. Folgende Fragen:

> Was für L-Preise sollte man nehmen? Was ist frech? Was zu billig? Ich mein 100L Bier ist schon n ganzen Tag Arbeit...

> Steuertechnisch darf ich ja 200L Bier im Jahr machen, ignorieren wir einfach die Menge....

Kommen tun nur geladene Gäste, sprich Kundschaft, Freunde, Verwandte und Familie, ist das schon eine öffentliche Veranstaltung? Darf mein Bier überhaupt ausgeschenkt werden?

Gruss

Jan


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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2006 um 21:32  
"Steuertechnisch" darfst Du das eben nicht so machen!!!!!!! Sobald Du einen Tropfen verkaufst, verlierst Du sofort Deine Freimenge von 200 Liter und machst Dich der Steuerhinterziehung strafbar. Ich würde mir erstmal das Schreiben vom Zoll genau durchlesen was Du bei der Anmeldung Deiner 200 Liter erhalten hast! Aber ich schätze mal, bis dorthin bist Du noch nicht gekommen.

Sven

Wenn Du jetzt Deinem Namen alle Ehre machen solltst und ein falscher Trinker bei Deinen Gästen dabei sein sollte, hast Du schlechte Karten.

[Editiert am 13/2/2006 von Heinzelmannbraeu]
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2006 um 21:58  
Hallo Jan,

von der Steuer befreit ist dein Bier nur dann, wenn du es "zum eigenen Verbrauch" hergestellt hast und du es nicht verkaufst. Letzeres, also verkaufen, musst du ja nicht offiziell machen. Genau genommen dürftest du auch kein Bier an Freunde verschenken, denn das ist ja auch "in Verkehr bringen" und ist nicht "zum eigenen Verbrauch".

Grüße
Wolfgang
Antwort 2
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boese
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2006 um 22:06  

Zitat:
Steuerhinterziehung strafbar. Ich würde mir erstmal das Schreiben vom Zoll genau durchlesen was Du bei der Anmeldung Deiner 200 Liter erhalten hast! Aber ich schätze mal, bis dorthin bist Du noch nicht gekommen.


ha ha ha, weiß nich ob du schlechte Laune hast, kommt hier grad so an. Natürlich habe ich meine Braugänge ALLE beim Zoll angemeldet.

Blöde anmachereien in foren hab ich bald wirklich satt....

Die Frage war ausschließlich danach gerichtet, wie es sich verhällt wenn ich dieses Bier, bei einer NICHTÖFFENTLICHEN Veranstaltung VERSCHENKE!... Mein Arbeitgeber bezahlt mir quasi meine Unkosten, und der Ausschank ist ist kostenfrei, und halt nur unter geladenen Gästen.


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boese
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2006 um 22:08  

Zitat:
Hallo Jan,

von der Steuer befreit ist dein Bier nur dann, wenn du es "zum eigenen Verbrauch" hergestellt hast und du es nicht verkaufst. Letzeres, also verkaufen, musst du ja nicht offiziell machen. Genau genommen dürftest du auch kein Bier an Freunde verschenken, denn das ist ja auch "in Verkehr bringen" und ist nicht "zum eigenen Verbrauch".

Grüße
Wolfgang



ne Verkauft wird es ja nicht. Wird ja an Die Gäste für Lau ausgeschenkt und mein Arbeitgeber blecht halt n Euro dafür...

BTW: Darf man wirklich nichtmal an nen Freund n Literchen verschenken? Darf denn mein Freund bei mir zu Hause das Pils wegsaufen? Oder ist das auch schon wieder nichtmehr "Eigentverbrauch" ?

Gruss

Jan

[Editiert am 13/2/2006 von boese]


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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2006 um 22:27  
@boese

Das hat nichts mit blöd anmachen zu tun. Du kannst doch Dein Bier veräußern wie Du willst, nur dürfen darst Du es nicht! Egal wie Du es auslegst! Unabhängig davon, ob es Dein Chef verschenkt oder der gleichen. All Deine Fragen sind i.o genannten Schreiben vom Zoll beantwortet!
Egal wie Du es veräußerst, es ist Dir nicht erlaubt.

Am Rande:

Ich verkaufe Bier für 1,40 € plus MwSt/L, natürlich mit Genehmigung, Steuer, Gesundheitsamt bla bla bla. Letztendlich kannst Du tun und lassen wie es Dir beliebt, nur schlecht werden darf keinem, sonst hat Dein Chef ein Problem und der wird dann sagen: "Der wars"
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boese
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2006 um 22:37  
>Egal wie Du es veräußerst, es ist Dir nicht erlaubt.

das war meine Frage, ob es auf einer "privaten" Feier verschenkt/freiausgeschenkt werden darf. Das lese ich aus dem Zollschreiben nicht herraus. Wenn ich Privat mit jemand "party mache" dann zählt das für mich unter Eigenverbrauch...

Naja, das ist halt die Deutsche Bürokratie :)))) So langsam kotzt mich dieses Land wirklich an, für alles gibt es irgendein gesetz (ist ja fast wie beim Bund) oder eine Regel... BAH!

:) Und ich braue weiterhin exakt 199,9L Bier im Jahr :)

Naja nochmal zum Thema: Wär mir eh zu viel Arbeit gewesen ;D... 1,40 EUR /L ;) da steh ich ja 20h breim brauen (mit vorbereiten, nachbereiten, schlauchem, sauber machen, umdrücken, etc) und dann 140 EUR für 100L? neeeeeeeeeeeeee :))))) Da ist mir das Geld nich so wichtig, die 100L genieße ich lieber mit nen paar Freunden bei mir zu Hause (ja auch wenn ich das nicht darf, ich mach es trotzdem ;) und wenn ich verurteilt werde wegen den 50L die ich an Freunde ausschenke ;))))....

Also lasst euch euer Bier schmecken!

Viele Grüsse

Jan


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smilies/wink.gif erstellt am: 13.2.2006 um 23:06  
Hey Leute!

Wenn ihr euch wieder so auf die 200 l im Jahr begrenzt. Siher haben doc einige von euch, die es anmelden (würd ich sowieso net machen, aber is meine Meinung(Vater Staat schröpft genug siehe Ökosteuer 1,49 €/l Sprit, da meld ich doch mein Privatvergnügen net noch an, aber lassen wir das))
ihr habt doch bestimmt eine Freundin oder Frau oder Eltern, Großeltern etliche andere Anverwandte in eurer näheren Umgebung. Wenn ihr es unbedingt anmelden wollt, dan gebt doch mal eure Patnerin und eure Eltern mit an bzw. jeweils nacheinander an. Mit 4 Personen habt ihr so schon 800 l und das sind immerhin mehr als 2 l pro Tag. Ich denke, das sollte genügen.

@boese

Man geht von einem Verkaufspreis von 5-7 € je nach Region pro liter aus. Je nachdem welche Gefäße du benützt zum Ausschank kannstes jetzt ja ausrechenn. Und werd dir mit deinem Chef über stillscweigen einig. Unter uns, ich würds riskieren ;)


m.f.G.

Jon
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filou
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smilies/question.gif erstellt am: 14.2.2006 um 05:59  
Guten Morgen an alle.

@Heinzelmannbraeu

Zitat:
Ich verkaufe Bier für 1,40 € plus MwSt/L, natürlich mit Genehmigung, Steuer, Gesundheitsamt bla bla bla.

Und wie geht das bei Dir? Hast Du ein Gewerbe angemeldet, bist Du Braumeister, was verlangt das Gesundheitsamt ...?
Fragen über Fragen.
Mich, und ich glaube auch andere(z.B. Anterus) würde das nämlich schon interessieren wie das gehandhabt wird und mit den Behörden verhandelt werden muß.

Heinzelmannbraeu danke schon mal und

allzeitgutsud,

filou
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Bockbierfreund
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 08:24  
@Jon
Vorsicht !
Im Biersteuergesetzt von 1993 steht unter §3 Steuerbefreiung "Bier das Hobbybrauer in Ihren Haushalten bereiten"
http://bundesrecht.juris.de/bierstg_1993/BJNR021580992BJNE000 401301.html
Das bedeutet das Du im gleichen Haushalt mit Deiner Frau trotzdem nur 2hl frei hast
und nicht 4 hl auch wenn Sie den Sud anmelden würde.
Mit meinem Hauptzollamt hatte ich bisher keine Probleme, aber da soll es wohl ganz andere Amtsschimmel geben.
Du weist doch, für Totschlag gibt es Bewährung, für Steuerhinterziehung Zuchhaus.
Willkommen in Deutschland !

Gruß
BBF


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Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier daraus !
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 08:51  
@Bockbierfreund

So ist es nicht, die 200 Liter beziehen sich auf die Person!

@filou

Ich will nur kurz Deine Frage umreißen, da das zu umfangreich würde. Aber eines kann ich demjenigen sagen der sich mit dem Gedanken trägt eine Brauerei zu eröffnen, Finger weg, wenn keine starken Nerven und finanzielle Überbrückungsmittel da sind!

- Handwerkskammer gehen und eine Rolle als Brauer und Mälzer eintragen lassen
- Gewerbeamt Gewerbeschein beantragen
- Zoll anmelden (der Zoll kontrolliert auch die Menge an gekauften Malz zu der Ausschlagmenge!)
- Bauamt und Gesundheitsamt (der erste Sud erfolgt unter Aufsicht des GA mit Probenentnahme und dieser Sud wird vom Zoll vernichtet)
- Brandschutzkunde (weiß nicht mehr wie der hieß)
- sobald mehr als ein Mann dort arbeitet noch der TÜV
- und sicher mehr, aber alles kann man sich nicht merken

Naja und im laufenden Betrieb Biersteuer, Märchensteuer etc. abführen.

Sven
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FREI-Bier
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 09:07  
Hi,

laut Biersteuergesetz gelten die 200 Liter PRO HAUSHALT !!!

Ihr könnt NICHT auf die Namen aller Familienmitglieder brauen.

Möglich wäre nur zum Haushalt des Bruders zu fahren und dort zu brauen (oder ihr habt ein eigenes Grundstück un schließt einfach das Tor ab ;) ).

Bier aucf Eurer eigenen Party ausschenken ist okay (aber schon grenzlastig - wenn einem schlecht wird und er zeigt Euch an).

Im Gesetz steht - JEGLICHES IN VERKEHR BRINGEN - egal ob verkaufen uder verschenken ist nicht erlaubt!!!

Benutzt mal die Boardsuche - dazu gab es schon einige Diskussionen (da stehen dann auch die Quellen - also Biersteuergesetz).

Andi
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 09:28  
@frei-bier
Und wie unterscheidet der Zoll eine Sippe in einem 6 Familien Haus? Ich meine, wenn es 3 gleiche Namen mit der selben Adresse sind, woher soll der Zoll wissen, dass es sich um getrennte oder gemeinsame Haushalte sind. Und auch wenn es eine Wohnung wäre könne es getrennte Haushalte sein.

Also wenn ich 3 Personen, gleichen Namens und gleicher Adresse anmelde, bekomme ich immer 3 Schreiben vom Zoll zurück, dass ich pro Person 200 Liter Bier brauen darf! Und das ist seit 7 Jahren so! Und Andy, wir haben das selbe Zollamt, aber vielleicht machen die bei Dir eine Ausnahme, da Du immer Frei-Bier willst!!
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boese
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 09:52  
Um nochmal auf das eigentliche Thema zurück zu kommen: Brauen darf ich nicht für dieses Fest, richtig?


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BIEEEEERRRRRRRRRR HMMMMMMMM
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 09:56  
Kurz, NEIN Du darfst nicht für das Fest brauen!

Aber wir stellen uns vor:

Wir sind alle Fussballspieler auf einem Spielfeld, so lange der Ball auf dem Feld bleibt sagt der Linienrichter nichts, aber sobald der Ball über die Linie fliegt hebt dieser dann die Fahne.

Ich denke damit sind alle Fragen geklärt!
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FREI-Bier
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 10:17  
@Heinzelmannbraeu

... sollte das Zollamt irgenwann einmal Lust verspüren, die Personen zu überprüfen, dann sehen sie ja wieviele Haushalte diese führen.

Sicher - solange keiner nachprüft ist das egal.

Wie einige hier aus dem Forum berichteten, so scheint es ja einige Zollämter zu geben, die da extrem sind (Anmeldung für jeden Kleinstsud 14 Tage vorher, Kontrollen, etc.) - die legen das Gesetz härter aus, als es ist und verprassen mit dem so getriebenen Aufwand unserer Steuergelder.

Ich sagte ja - im Notfall Gartentor abschließen ... ;)

Andi
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smilies/shocked.gif erstellt am: 14.2.2006 um 15:27  
Wie jetzt?
Man muss jeden noch so kleinen Sud anmelden?!
Wenn ich also so 10-20l braue, dann muss ich das vorher mit dem Zoll abklären???
:D, sorry, aber das ist wirklich lächerlich...


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-Carpe noctem-
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FREI-Bier
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 16:08  
... ja das ist lächerlich - aber einige Zollämter wollen das genau so...

Anderen genügt eine jährliche Anmeldung.

Andi
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smilies/achtung.gif erstellt am: 14.2.2006 um 16:59  
Tagchen!

@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann, ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus, wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20 l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l, aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat (bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20 l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so gemeldet hat.

Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich ja abziehen, denn Hefe ist (noch ;) ) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine Berechnungsgrundlage.

Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen "Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen, lächerlich.

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Jon
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smilies/achtung.gif erstellt am: 14.2.2006 um 17:02  
Tagchen!

@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann, ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus, wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20 l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l, aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat (bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20 l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so gemeldet hat.

Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich ja abziehen, denn Hefe ist (noch ;) ) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine Berechnungsgrundlage.

Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen "Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen, lächerlich.

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Tagchen!

@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann, ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus, wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20 l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l, aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat (bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20 l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so gemeldet hat.

Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich ja abziehen, denn Hefe ist (noch ;) ) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine Berechnungsgrundlage.

Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen "Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen, lächerlich.

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smilies/achtung.gif erstellt am: 14.2.2006 um 17:03  
Tagchen!

@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann, ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus, wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20 l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l, aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat (bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20 l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so gemeldet hat.

Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich ja abziehen, denn Hefe ist (noch ;) ) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine Berechnungsgrundlage.

Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen "Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen, lächerlich.

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Da is was schief gelaufen.... :redhead:
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Hallo Jon,

lächerlich oder nicht, wenn Du keine Brauanzeige machst, kann man Dir an den Karren fahren, z.B. Dir auch Dein Brauequipment beschlagnahmen.
Die Brauanzeige kostet nichts, und Du gibst nur an wieviel Bier und mit welcher Stammwürze Du in etwa herstellen willst.
Steuer bezahlst Du nur für Mengen über 200 l/a, und da ist dann die Menge das tatsächlich gebrauten Biers maßgebend.
Ich habe im letzten Jahr meinem HZA (Ulm) vorgeschlagen, sowohl die Brauanzeige als auch die Biersteuer-Anmeldung nur einmal jährlich am Ende des Jahres zu machen, damit sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen hält. Und siehe da, letzte Woche kam Post, und wir machen das jetzt genau so.

Gruß, Alex.
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2006 um 19:12  
Hallo Jon,

Das soll keine Klugscheisserei sein, sondern nur ein Information an dich. Was du daraus machst ist ganz ung gar dein Bier.

Für dich ist das Hauptzollamt in Saarbrücken zuständig und in Person eine Frau Silvia Müller.
Diese besteht auf einer Anmeldung eine Woche vor dem Brautag mit genauer Mengenbezeichnung und kündigt auch gleich als Eventualität einen Besuch von Beamten zur Inspektion des Brau-equipments an.
Es gibt auch keine Verhandlungsbereitschaft das Verfahren anders zu gestalten, das einzige was ich ihr abringen konnte, war die Bereitschaft die Anmeldung per email anzunehmen.

Tja, das hat man davon wenn man für nichteinmal 1 Million Menschen eine komplette Regierung unterhalten muss....mit irgendwas müssen die sich ja beschäftigen...
Antwort 24
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