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Autor: Betreff: darf ich eigenes Bier kostenlos auf einem Fest ausschenken ??
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tinoquell
Beiträge: 1776
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red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 15:44  

Zitat:
wir veranstallten eine bierprobe und laden dazu gastvereine ein !!!


Ok, also 'erlesener' Kreis - dann hätte ich weniger Bedenken.

Bierspiele :
Habe kürzlich erst ein Bier - Quiz mit 10 Fragen (Niveau beginnender Biertrinker) gemacht, bei Interesse: pm. Oder mal nach "Bier Quiz" googlen. Das vom Manager - Magazin ist sehr gut !

Wenn Ihr eine stabile Schrotmühle habt : Wettschroten / Schroten auf Zeit (könnt ihr auch gleich den nächsten Sud vorbereiten :cool: )

Oder bei unseren Glaubensbrüdern mal schauen : http://www.biersekte.de/

Viel Spaß !
Tino


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Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 25
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orogles
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 17:07  
Servus,

hätte einen interessanten Link für euch.

http://www.zoll-d.de/suche/suchErgebnisse/index.php?searchString=hobbybraue r.

Hier steht alles drin.

Gruß

Olli
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Leoric
Beiträge: 1104
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 17:20  
Hallo Olli!

Hast Du da was zum hier diskutierten Thema gefunden? Ich finde nix, vielleicht bin ich ja schon vom Selbstgebrauten blind ;)

Jan


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Profil anzeigen Antwort 27
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orogles
Beiträge: 193
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red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 17:30  
Tsssssss

http://www.zoll-d.de/suche/suchErgebnisse/index.php?searchString=hobbybraue r.

dieser sollte funzen !

So, Fehler gefunden ! hobbybrauer zum Schluss zusammengeschrieben !

Irgendwie klappt das mit Copy/Paste nicht ganz. Hab es nochmals probiert - immer hab ich zwischen dem e und r ein Leerzeichen.

Na ja.

Gruß

Olli
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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 17:40  
Hallo Olli!

Nene, den Link habe ich mir schon richtig zusammengesetzt, ich kann nur nichts zum Thema "Ausschank in der Öffentlichkeit" finden?

Jan


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orogles
Beiträge: 193
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red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 17:47  
So !

Mal zu Fuß: http://www.zoll-d.de

unter suchen "Hobbybrauer" eingeben. Dann sollte er was ausspucken.

U.a. ist ne Vorlage dabei, wenn ihr mehr als die 2hL braut.

Viel Glück


Olli
Profil anzeigen Antwort 30
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Beiträge: 67
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 17:47  
Hi,

hab mir die angegebene Seite auch mal angesehen und glaube, er meinte folgendes:

Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle Veranstaltungen wie Dorffeste, Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in Seminaren zur Erwachsenenbildung ist nicht steuerfrei. Der Hersteller hat dem Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und Menge der beabsichtigten Bierherstellung anzuzeigen. Nach Mitteilung der Bemessungsgrundlagen für die Biersteuer durch das Hauptzollamt hat der Hersteller unverzüglich eine Steuererklärung über Menge und Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres abzugeben. Beträgt die Biersteuer hierbei weniger als 5,00 EUR, muss keine Steuererklärung abgegeben werden.

* § 3 Abs. 3 BierStG i.V.m. § 2 BierStV
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Leoric
Beiträge: 1104
Registriert: 11.1.2006
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red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 18:21  
Hallo!

Ja, schon klar, aber da steht nix, und ich finde auch nix, zum Thema dieses Threads, ich glaube, wir reden gerade komplett aneinander vorbei :gruebel:

Jan


[Editiert am 8.11.2006 um 23:46 von Leoric]



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orogles
Beiträge: 193
Registriert: 31.1.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 19:08  
Genau das was Trine geschrieben hat !

Habe die "Suchergebnisse" als Allgemeininfo gemeint.

Ich weiß nicht, wie schlurie sich damit auskennt. Mit Anmelden, max 2hL steuerfrei brauen........

Ist nicht persönlich gemeint !

gruß

Olli
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Leoric
Beiträge: 1104
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red_folder.gif erstellt am: 8.11.2006 um 19:52  
Hallo Olli!

Ah, jetzt, ja :D

Wäre ja noch schöner, wenn Infos persönlich sein könnten ;) Ich hatte schlicht gehofft, überlesen zu haben, dass Du eine Antwort auf unsere vielen Fragen auf den Zollseiten gefunden hast, daher habe ich so lange insistiert.

Jan


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