Hallo,
der Grenzwert liegt bei 0,3mg/l nach Abschluss der
Desinfektionsmaßnahme.
Die zulässige Zugabe liegt bei 1,2mg/l zur Desinfektion.
Zusatz bis zu 6 mg/L freies Cl2 und Gehalte bis 0,6 mg/L freies Cl2 nach
der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht
gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch
Ammonium beeinträchtigt wird.
Gruß
Reinhard