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Autor: Betreff: Wasseranalyse
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Barkeeper
Beiträge: 450
Registriert: 24.8.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2011 um 16:23  
Hallo,

der Grenzwert liegt bei 0,3mg/l nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahme.
Die zulässige Zugabe liegt bei 1,2mg/l zur Desinfektion.
Zusatz bis zu 6 mg/L freies Cl2 und Gehalte bis 0,6 mg/L freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird.

Gruß
Reinhard


[Editiert am 30.12.2011 um 17:11 von Barkeeper]
Profil anzeigen Antwort 25
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Beiträge: 278
Registriert: 1.3.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.1.2012 um 00:43  

Zitat von Barkeeper, am 30.12.2011 um 16:23
Hallo,

der Grenzwert liegt bei 0,3mg/l nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahme.
Die zulässige Zugabe liegt bei 1,2mg/l zur Desinfektion.
Zusatz bis zu 6 mg/L freies Cl2 und Gehalte bis 0,6 mg/L freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird.

Gruß
Reinhard


Hallo Reinhard,

ehrlich gesagt verstehe ich es nicht so 100%.

Nach Abschluss der Desinfektionsmassnahmen sollten also eigentlich maximal nur noch 0,3 übrig sein...d.h. ich bin mit meinen 1,27 deutlich zu hoch?!

0,6 wäre aber irgendwie auch noch einigermaßen im zulässigen Bereich? Auch auch da wäre ich ja zu hoch.....also unterm Strich bleibt: AKTIVKOHLEFILTER ohne Wenn und ohne Aber?!

Gruss

Florian
Profil anzeigen Antwort 26
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