Senior Member Beiträge: 223 Registriert: 24.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.3.2011 um 20:45 |
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Hallo liebe Hobbybrauer,
stöbere schon seit längerem durch das Forum und muss sagen dass ich von dem
Informationsangebot sehr begeistert bin. Also an alle ein großes Lob . Vielleicht könnt ihr mir ja auch bei dem
folgenden Informationsdefizit weiterhelfen, da die Suchfunktion mir nicht
unbedingt weitergeholfen hat.
Wenn ich jetzt z.B. 2.000 Liter Bier im Jahr brauen will (also über der
Freimenge) und auch verkaufen will (mit Gewerbeanmeldung und allem zip und
zap), muss ich da nun auch den Braumeistertitel haben oder kann das "jeder"
machen. Beim googeln bin ich darauf gestoßen, dass es eine Änderung der
Handwerksordnung gab und damit der Beruf des Brauers nicht mehr
Meistergebunden sei. Also kann jeder gewerblich Bier herstellen und
veräußern? Ich meine damit auch keinen Verkauf in einer Gasthausbrauerei
direkt an den Endkunden sondern den Verkauf an z.B. einem Supermarkt,
Getränkemarkt oder auch Kneipen usw..
Vielen Dank für Eure Kommentare im Voraus.
Bis denne Henne
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Senior Member Beiträge: 497 Registriert: 21.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.3.2011 um 20:56 |
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Hallo Henne,
frag mal bei Hagen Schiller in Wachau (Bierscheune.com) nach, der ist seit
ca. 2005 in der Branche selbstständig. Und sein hervoragendes Bier gibt es
auch im Handel.
Gruß
Gunnar
____________________ Das Trinkgeschirr, sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr.
Wilhelm Busch
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 223 Registriert: 24.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.3.2011 um 21:01 |
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Danke für den ersten Tipp !
Gruß
Henne
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 336 Registriert: 12.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.3.2011 um 21:15 |
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Hallo Henne,
nein du brauchst keinen Meistertitel. Zwei Bekannte von mir betreiben seit
längerem eine kleine Hobbybrauerei mit öffentlichem Verkauf und
Gasthausbelieferung. Einer ist zwar gelernter Brauer aber ohne
Meisterprüfung, der Andere ist in der Pflege tätig.
Du willst an einen Supermarkt bzw. Getränkemarkt verkaufen? Bedenke, dass
die auch Ihre Marge machen müssen und auf deinen Preis was draufschlagen.
Dein Verdienst wäre äusserst gering, wenn nicht sogar ein Minusgeschäft.
Gruß Uwe
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.3.2011 um 22:09 |
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Hallo Henne,
in deinem Fall würde ich mich als erstes mit dem zuständigen Hauptzollamt
in Verbinung setzen. Bei gewerblichen Suden muß man den Sud meines Wissens
sofort versteuern, aber das können dir die Damen und Herren vom HZA viel
besser erklären.
Zitat: | Du willst an einen
Supermarkt bzw. Getränkemarkt verkaufen? Bedenke, dass die auch Ihre Marge
machen müssen und auf deinen Preis was draufschlagen. Dein Verdienst wäre
äusserst gering, wenn nicht sogar ein
Minusgeschäft. |
Da kann ich mich Uwe nur
anschließen. Am meisten verdient man mit Sicherheit wenn man sein Bier
selbst vermarktet. ____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 17.3.2011 um 01:09 |
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 223 Registriert: 24.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.3.2011 um 20:32 |
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Das mit dem Verkauf an einen Supermarkt sollte nur ein Beispiel sein als
Abgrenzung zum Verkauf an den einzelnen Konsumenten vor Ort in einer
Gaststätte. Letzteres habe ich mal gelesen, ist ohne einen Meistertitel
möglich.
Mir war nur wichtig, ob ein komplett unausgebildeter nun Bier an wen auch
immer verkaufen kann, nachdem er es zuvor selbst hergestellt hat, oder ob
es da berufsrechtliche Schwierigkeiten gibt wie z.B. in Meisterbeschränkten
Berufen (wie z.B. beim Druckgewerbe, da benötigt man meines Wissens nach
einen Meister).
Dennoch vielen Dank für die Hinweise.
Gruß Henne1234
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 18.3.2011 um 21:13 |
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Zitat von Henne1234, am 18.3.2011 um
20:32 | Das mit dem Verkauf an einen
Supermarkt sollte nur ein Beispiel sein als Abgrenzung zum Verkauf an den
einzelnen Konsumenten vor Ort in einer Gaststätte. Letzteres habe ich mal
gelesen, ist ohne einen Meistertitel möglich.
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Hallo,
das interessiert mich auch. Aus vielem, was ich so über Gasthausbrauereien
und den Graubereich zwischen Hobby- und Profibrauern gelesen habe, geht
hervor, dass die Behörden Unterschiede machen in der Behandlung von
Gasthausbrauereien und Brauereien, die nur Bier brauen und verkaufen. Ein
Schlüsselbegriff ist vermutlich die Gewinnerzielungsabsicht. Bei den
Gasthausbrauereien geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass die
Gastronomie das eigentliche Geschäft mit der Gewinnerzielungsabsicht ist
und der Brauerereibetrieb nur Mittel zu diesem Zweck. Deshalb haben
Gasthausbrauereien offenbar weniger strenge Auflagen (z. B. Vorhandensein
einer Keg-Waschanlage, bauliche Vorschriften etc.) zu erfüllen als
"richtige" Brauereien. Meine Fragen an die Experten:
1) Verstehe ich das richtig?
2) Gehört das Ablassen von der Meisterpflicht auch zu diesen
Erleichterungen? Anders gefragt: Kann man auch eine Brauerei ohne Meister
betreiben, die keine Gasthausbrauerei ist?
3) Was bedeutet das für die Gründung einer Microbrewery nach amerikanischem
oder englischem Vorbild? Gerät ein Brauer ohne Gasthaus, der eventuell
sogar weniger Ausstoß hat als eine Gasthausbrauerei, automatisch in
dieselbe Schublade wie Krombacher und Bitburger? Mit Auflagen, die man sich
als Kleinst- oder Nebenerwerbsbetrieb nicht leisten kann?
4) Steuerlich werden sowieso alle gleich behandelt, oder?
Bin schwer gespannt.
Herzliche Grüße
Philipp ____________________ Wer flötet hell und plappert munter
Im Netz kopfüber und kopfunter
Den bittren Trunk verschmäht sie nicht
und hämmert bis die Schale bricht?
Die Braumeise
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 18.3.2011 um 23:25 |
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.3.2011 um 23:41 |
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He , hiasl, heisst das wirklich: Ich kann als Hobbybrauer eine Brauerei
betreiben (kein Handwerksberuf gelernt, sondern nur irgentwas studiert???)
und das Bier offiziell verkaufen?
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.3.2011 um 23:42 |
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Hallo hiasl,
Hmmm, aber einer der beiden Brauer ist Meister und das Bier gibts in der
Brauereiwirtschaft und in Getränkemärkten.
Gruß
Peter
____________________ Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 19.3.2011 um 00:43 |
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Das war auch mehr auf die Auflagen/Zulassungen bezogen. Die
Schankwirtschaft wurde übrigens erst einige Zeit nach der Brauerei
gegründet. Vor gabs das nur in umliegenden Kneipe / Straßenverkauf.
Und ja, man braucht keinen Meistertitel, um das zu machen. Zitat: | Ohne Meisterbrief:
zulassungsfreie Handwerke und
handwerksähnliche Gewerbe
In allen anderen Handwerken kann
man einen Betrieb ohneMeisterbrief
gründen und führen. Dies betrifft die
zulassungsfreien Handwerke und die
handwerksähnlichen Gewerbe. Diese
Gewerbe sind in den Anlagen B1 und B2
derHandwerksordnung aufgeführt. |
Und so viel noch
zu allen studierten unter uns: Zitat: | §7 Handwerksordnung:
(1 a) In die Handswerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu
betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen
Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
(2) In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von
technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten
Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen
Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer
Prüfung entspricht. |
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 19.3.2011 um 01:09 |
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Zitat: | Und so viel noch zu
allen studierten unter uns: Zitat: | §7 Handwerksordnung:
(1 a) I ...
(2) In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von
technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten
Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen
Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer
Prüfung entspricht. |
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Ähh, vielleicht nicht zu allen Studierten. Man kann auch ganz andere Fächer
studieren. Und trotzdem ne Brauerei aufmachen wollen, ganz ohne Meister.
Wie siehts damit aus? Ich bin zum Beispiel Spezialist für altpersiche
Königsinschriften (Darius, Xerxes usw.) und falle damit wohl nicht unter
die Ausbildungsgänge unter (2). Kann ich trotzdem ganz ohne Meister und
ohne Techniker(-FH-)Studium ne Brauerei aufmachen?
Ich würde es ehrlich gesagt gerne tun, nur um zu legalisieren, was ich
ohnehin schon tue, nämlich winzige Mengen Bier brauen und die unters Volk
bringen. Letzteres ist mir noch verboten. Ich zahle gerne jede Art von
Steuern, die Frage ist, ob ich eine Genehmigung bekommen würde.
Jetzt wirds spannend ...
Danke und herzliche Grüße
Philipp ____________________ Wer flötet hell und plappert munter
Im Netz kopfüber und kopfunter
Den bittren Trunk verschmäht sie nicht
und hämmert bis die Schale bricht?
Die Braumeise
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 19.3.2011 um 01:31 |
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 223 Registriert: 24.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.3.2011 um 12:33 |
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Zitat von hiasl, am 19.3.2011 um
00:43 | Das war auch mehr auf die
Auflagen/Zulassungen bezogen. Die Schankwirtschaft wurde übrigens erst
einige Zeit nach der Brauerei gegründet. Vor gabs das nur in umliegenden
Kneipe / Straßenverkauf.
Und ja, man braucht keinen Meistertitel, um das zu machen. Zitat: | Ohne Meisterbrief:
zulassungsfreie Handwerke und
handwerksähnliche Gewerbe
In allen anderen Handwerken kann
man einen Betrieb ohneMeisterbrief
gründen und führen. Dies betrifft die
zulassungsfreien Handwerke und die
handwerksähnlichen Gewerbe. Diese
Gewerbe sind in den Anlagen B1 und B2
derHandwerksordnung aufgeführt. |
Und so viel noch
zu allen studierten unter uns: Zitat: | §7 Handwerksordnung:
(1 a) In die Handswerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu
betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen
Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
(2) In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von
technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten
Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen
Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer
Prüfung entspricht. |
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Hiasl hat es auf den Punkt gebracht. Da es sich beim Braumeister um ein
zulassungsfreies Handwerk handelt (siehe ersten Kommentarblock von haisl)
brauchen wir uns um den zweiten Kommentarblock gar keine Gedanken machen,
da der Braumeister nicht zulassungspflichtig ist.
Fazit: Es kann jeder brauen und an jeden verkaufen, egal ob Großabnehmer
oder Kleinabnehmer in einer Gaststätte.
Danke für den Gedankenaustausch.
Henne1234
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Antwort 14 |
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