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Autor: Betreff: Hallo zusammen
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2004 um 11:31  
Hi,

ich wollte mich eigendlich nur mal vorstellen,fand aber keine eigene Thread und somit verknüpfe ich es einfach mit meiner Frage.

Mein Name ist Matze und ich komme aus Unterfranken ( Würzburg ) und bin ganz neu in die Materie eingestiegen ( heute kam das Bier Set )
In Unterfranken gibt es zwar schon klasse Bier aber die Kastenschlepperei usw....na Ihr wist schon.
Ok ich lese mich gerade durch das Forum und freue mich auf mein erstes Bier,dauert aber noch da ich erst anfange wenn ich auch die Bierspindel,Thermometer usw beisammen habe ( ist bestellt )

Nun habe ich am Rande eine Frage: Ein Bekannter ( arbeitet in einer Brauerei ) sagte mir das man nur eine bestimmte mange Bier brauen darf,auch für den Hausgebrauch.
Er sagte was von 40 Liter im Jahr...stimmt das wirklich.?

Da dieses Forum hier echt spitze ist freu ich ich schon auf mehr mit Euch,also ein gutes Neues Jahr 2005 und viel Erfolg beim Brauen wünscht Euch der Hopfenkopf.
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 11
Registriert: 6.12.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2004 um 11:51  
Erstmal Herzlich wilkommen (ich bin auch noch nicht lange hier)
Also das es da eine Beschränkung für Hobbybrauer gibt, dass stimmt
Die ligt aber bei 200 liter im Jahr (alles darüber must du versteuern zumindest ofiziell)
Ofiziell must du auch jeden "Brauvorgang" beim Zollamt melden mit vorgesehener Stamwürze (daraus erechnet sich die Steuer und die wollen ja wissen wann du die 200 voll hast ;) )

Wenn du es so Ofiziell machen wilst kanste ja einfach die Nächsten 200 liter im Jahr über deine Frau oder sonst wen anmelden :P ;)
Wens dann soweit kommt :D


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Es gibt doch nur ein wahres Hobby
Rechtschreibfehler sind gewollt, wer welche findet darf sie behalten!
Und Prost
Profil anzeigen Antwort 1
Junior Member
Junior Member

Urknall
Beiträge: 45
Registriert: 20.12.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2004 um 11:55  
Hallo !

vielleicht kann ich jetzt auch mal eine Antwort verfassen (ansonsten Frage ich ja auch nur :-)

Es gibt ein Biersteuerrecht bzgl. Menge :


In besonderen Fällen sieht das Biersteuerrecht Steuerbefreiungen vor, z.B.für

* Bier,das an Angestellte und Arbeiter der Herstellungsbetriebe unentgeltlich als Haustrunk abgegeben wird,
* Bier,das von Haus-und Hobbybrauern in ihren Haushalten zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr.

Alkoholfreies Bier ist kein Steuergegenstand.

Somit kannst Du "ungestraft" 2 Hektoliter brauen !

Grüße
Urknall
Profil anzeigen Antwort 2
Senior Member
Senior Member

meistermelber
Beiträge: 450
Registriert: 5.12.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2004 um 11:57  
Hallo Hopfenkopf,

guckst du hier:

http://hobbybrauer.de/modules.php?name=News&file=article&si d=580


____________________
I'm very serious about having fun. (Bobby McFerrin)
Profil anzeigen Antwort 3
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2004 um 12:05  
Hi,

na das geht ja fix hier,klasse und Danke für die Antworten.
Ich dachte mir schon das der Staat da wieder die Hand aufhällt.
Aber wo kein Kläger usw.

So dann will ich mal noch weng weiterlesen.

Hopfenkopf
Antwort 4
       

 
  
 

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