also deinen fragen nach, hast entweder du oder dein chef mal nicht so viel
erfahrung mit biergärten oder ähnlichem.
also mal ganz grob gedanken machen über folgende punke:
hab ich mir aus ner vorlesung mal mitgeschrieben grob - vll hab ich
irgendwo auch noch die datei die vollständig ist.
was mich interessiert wo ihr den aufamchen wollt? auf sowas hab ich auhc
bock
so jetzt kopieren..
Gebietsgröße/Ballungsgebiet
Standort
Soziale Schicht
Alter
Geschlechtsstruktur
Kaufkraft
Das Profil des Betreibers
Führungsvermögen
Branchenkenntnis
Marktkenntnis
Warenkenntnis, Gefühl für Bedarf und Mengendispositionen
Kenntnisse der Branchengesetze und Bestimmungen
Küchenkenntnisse, Kenntnisse der Angebotsgestaltung
Servicekenntnisse und gute Umgangsformen
Kenntnisse der Schankanlagen und des Getränkeausschanks
Kaufmännische Grundkenntnisse, Kalkulation und Preisgestaltung
Kenntnisse der Werbung und des Verkaufs
Qualitätsempfinden und Kostenbewußtsein
Geschmack und Stilempfinden
Kenntnisse in der Verkaufspsychologie, Verkaufstalent
Sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Betriebsführung
Öffnungszeiten
keine saisonale Betriebsschließung
kein Ruhetag
von 11.00 Uhr bis 1.00 Uhr
Getränkeangebot
Hauptbiere
saisonale Bierspezialitäten
Speiseangebote
Kalkulation, Preisgestaltung
Animierende Betreuung durch Wirt und Braumeister
Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Verkauf
Die Ausstattung im Gastraum
Sitzplätze
Pro Sitzplatz können durchschnittlich 6 - 10 hl/Jahr (360 Tage)
Die Qualität des Bieres
Es ist absolut notwendig, sich von den normalen Bieren deutlich
abzuheben.
Hat immer Einfluß auf den Erfolg
Natürlich und Rein
Nach dem bayrischen Reinheitsgebot
Traditionell eingebraut
Naturtrüb
Die Kreativität des Braumeisters ist diesbezüglich gefragt und trägt
entscheidend zum Gelingen des Projektes bei.
Die technische Ausstattung
Hat keinen Einfluß auf den Umsatz, aber auf den Gewinn
Gute Technik erspart Zeit und Geld
Optisch klassische Gestaltung mit Kupfer und bombierten Hauben
Sudhaus soll kostengünstig mit qualitativ gutem Ergebnis arbeiten
Platzbedarf für die Technik
Platz für Sudwerk im Gastraum
Raum für Maschinen, wie Kältemaschinen u.a.
Raum für Gär- und Lagertanks
Raum für Ausschanktanks bzw. Füllerei mit Faßlager
Raum für Rohstofflagerung (Malz + Hopfen)
Raum für die Schroterei
Wie soll die technische Ausstattung der Brauanlage sein?
Die Wege sollten so kurz wie möglich sein (keine langen Leitungswege). Es
können einzeln gekühlte und isolierte Tanks, oder raumgekühlte, unisolierte
Tanks eingesetzt werden.
Eine Halbautomatik mit pneumatischen Ventilen ist im Sudhaus einer reinen
Handsteuerung vorzuziehen.
Die zweckmäßige Gasthausbrauerei beinhaltet ein Zweigeräte-Sudwerk,
bestehend aus
kombinierter Maisch- und Würzepfanne, Läuterbottich und Whirlpool. Der
Whirlpool dient zur Heißtrubabscheidung. Er kann auch als
Warmwasserspeicher für die Nachgüsse oder alternativ als Vorlaufbehälter
eingesetzt werden. Günstigerweise sollte er unter dem Läuterbottich
installiert sein.
Die Beheizung der Pfanne erfolgt entweder direkt mittels einem Gas-oder
Ölbrenner oder alternativ mit Dampf, wobei hier ein Schnelldampferzeuger
vorzusehen ist.
Die Schwaden werden über Dach geführt, oder mittels Dunstkondensator
niedergeschlagen. Die Gesamtplanung von Brauerei und Gastronomie sollte
aufeinander abgestimmt sein, wenn möglich aus einer Hand. Unter Umständen
ist eine Entsorgung der Gärgase über Dach vorzusehen.
Eckdaten für die Technik
Grundausstattung Richtzahlen für die Brauereitechnik
Jahreskapazität: 500 hl 1.000 hl 1.500 hl 2.000 hl
3.000 hl
erweiterbar auf max.: 2.000 hl 4.000 hl 6.000 hl 8.000 hl
12.000 hl
Sudhausgröße: 5 hl 10 hl 10/15 hl 15/20 hl
20 hl
Investitionssumme in €: 200.000,- 300.000,- 330.000,- 370.000,-
430.000,-
Personalbedarf: 1 1 1 1-2
1-2
Mindestfläche: 50 m2 100 m2 130 m2 160 m2 190
m2
Raumhöhen: 3,5 - 4 m
Die Kosten beziehen sich nicht auf Umbaumaßnahmen in den Gebäuden (für
Brauerei und Gastraum), Raumkühlung, Montage und Transportkosten. Sie sind
sehr von den örtlichen Voraussetzungen und den behördlichen Richtlinien
abhängig.
Gesetze und Richtlinien, die bei Errichtung einer Brauerei zu beachten
sind.
Gesetze und Verordnungen
- Landesbauordnung
- Gewerbeordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Dampfkesselverordnung
- Aufzugsverordnung
- Druckbehälterverordnung
- Getränkeschankanlagen - Verordnung
Bundes-Immissionsschutz-Gesetz
Sudhäuser und Getränkeabfüllanlagen sind genehmigungspflichtig nach kleinen
Genehmigungsverfahren
- Abfallbeseitigungsgesetz
- Abwasserabgaben-Gesetz
- Gerätesicherheits-Gesetz ( bei der Bestellung von Maschinen u. sonstigen
technischen Arbeitsmitteln beachten. )
Brauereien mit einem Jahresausstoß bis zu 5.000 hl Bier sind seit dem 1.
September 1988 von der Genehmigungspflicht laut 4. BImSchV befreit.
Arbeitsschutzgesetz
Unfallverhütungs-Vorschriften
Gasthausbrauerei-Betriebsleiter
Anmeldung der Brauerei
Wer Bier herstellen will, hat nach der Reichsabgabeverordnung spätestens 6
Wochen vor Eröffnung des Betriebes die Zollstelle ( Hauptzollamt ) zu
verständigen.
Einzureichen sind:
- Lageplan der Brauerei
- Verzeichnis der wesentlichen, bei der Bierherstellung benutzten Gefäße
und Geräte.
- Erklärung über die Herstellungsverfahren unter Angabe der Stoffe, die zur
Bierbereitung
verwendet werden sollen.
Bau-, Umbau-Veränderungs-Maßnahmen
von der Baubehörde an:
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
- Gewerbeaufsichtsbehörde
- Feuerschutzpolizei
- Umweltschutzbehörde
- Versorgung - Entsorgung
- Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen
Nach Erhalt der Baugenehmigung
- Gewerbeanmeldung
- Finanzamt
- Polizei
- Handwerkskammer
- Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen
Gaststätten-Genehmigung
- Schankanlagenabnahme
- Schankanlagenverordnung
- Schankerlaubnis