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Seite 1 von 2   «  1  2  »     
Autor: Betreff: Bierkauf im Ausland - Zoll?
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hoepfli
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smilies/question.gif erstellt am: 11.10.2011 um 16:25  
:question: Ich möchte Bier im europäischen Ausland bestellen (z.B. bei Brewdog) und es mir schicken lassen. Muss ich dafür Steuern bezahlen, muss ich dieses beim Zoll anmelden oder läuft sowas unter Kleinigkeiten (ich sag mal, bis 150€ Warenwert)? Gibt es Unterschiede EU-Staaten - Amerika, Asien?
Wer kennt sich damit aus? :question:

Gruß Volco
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 16:49  
Keine Ahnung, aber seit wann verschickt Brewdog Kleinmengen ins Ausland?

Stefan
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 16:50  
Schau' Dich mal bei zoll.de um, da gibt es auch Informationen zu den Freimengen- und -grenzen im Reise- und Postverkehr.
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 17:03  
Brewdog hat einen eigenen Shop mit Anmeldung, Bezahlung über Paypal, Lieferung angeblich innerhalb von 1-2 Wochen.

Volco
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 17:09  
Oha, hochinteressant, das wusste ich nicht, sorry :redhead:
Vielleicht sollte man die mal direkt fragen, die sollten das ja wissen.

Stefan
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 17:12  

Zitat:
We deliver our hardcore beers anywhere in the Mainland UK for £7. Delivery to NI, Highlands, Scottish Islands, the Isle of Man and the Scilly Isles for £12.
T-shirts and merchandise can be delivered for £3. However if beer is added to the order the shipping will be £7 total. The shipping rate calculator automatically selects the lowest tariff based on what you order.
Delivery to European countries is £25 Delivery to the rest of the world is £60
Live abroad but want to buy beer as a gift for friends or family? We accept non-UK credit cards. All you need to know is your recipients UK postal address.
Delivery Times: We normally deliver Monday - Friday, 7.00am - 7.00pm.
We deliver 99% of our orders in 5 to 6 working days (If you live in the Highlands or Islands or outside the UK, this may take a little longer)
Additional delivery charges may apply on some large orders. You will be notified with 24 hours of placing your order if applicable.


Das hört sich dann eher nach ner Sammelbestellung an.

Stefan


[Editiert am 11.10.2011 um 17:13 von Boludo]
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 17:46  
wenn es als geschenk geschickt wird, ists bis zu einem gewissen wert zollfrei.


____________________
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 19:16  
Hmm, das ist Schottland mithin EU, da gelten ganz andere Grenzwerte, als "Drittländer" wo diese "150 Euro" zur Anwendung kommen.
Genau kann Dir das aber wirklich nur der nette Mitarbeiten vom Zoll sagen.
...ah, hier eine Hausnummer.

Frohes Importieren! :)

Uwe


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 19:40  
:o Haben da meine geröteten Augen 110 Liter Bier zollfrei gelesen + 10 Liter besten schottischen Whisky, das muss ich mal überprüfen, auf zur Zollseite. :o
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 20:11  
Bis 22 Euro inkl. Versand fallen keinerlei Abgabe an.

Bis 150 Euro fällt kein Zoll an aber Einfuhrumsatzsteuer i.d.R 17,5%

Über 150 Euro mußt du verzollen und Umsatzsteuer nachzahlen.

Steuer und Zoll sind zwei unterschiedliche Abgaben und müssen getrennt betrachtet weden.

Kirk


[Editiert am 11.10.2011 um 20:12 von Kirk1701]
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 20:27  
Ha, danke erstmal, gibt es wirklich in einem Gesetz die Zahl 150 €? Ich habe sie in meinem Eingangsthread einfach so mal in den Raum geworfen.
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 20:31  
Einfuhrumsatzsteuer sollte aber erst bei Drittländer greifen, oder?
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 20:39  
Ja klar!

Wenn du mit der Ware selbst einreist gelten die 430 Euro. Bist du drüber werden wieder die 17,5% fällig für bis zu 700 Euro extra.

Kirk
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 11.10.2011 um 23:50  
Meine Fresse, könnt Ihr nicht einfach mal nachschauen (die Quelle hatte ich bereits in der zweiten Antwort genannt), anstatt hier wild herumzuspekulieren und diverse Sachverhalte durcheinanderzuwerfen!?

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen- innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.html

Zitat:
Sendungen von Privat an Privat

Wenn Sie sich als Privatperson Alkohol (Branntwein, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry) und alkoholhaltige Süßgetränke (sogenannte Alkopops)), Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zuschicken lassen, gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben.

Mit dem "gewerblichen" Bezug entsteht immer die jeweilige Verbrauchsteuer. Sie sind als Empfänger der Ware Steuerschuldner und müssen unverzüglich eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben.

[...]

Sendungen eines Versandhändlers an Privat

Bestellen Sie (telefonisch, per Fax, per Internet etc.) verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol (Branntwein, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry) und alkoholhaltige Süßgetränke (sogenannte Alkopops)), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren sowie Energieerzeugnisse (z.B. Heizöl) bei einem gewerblichen Versandhändler im EU-Ausland, so unterliegen die Waren der deutschen Verbrauchsteuer. Daher können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauchsteuern und ggf. anderer Steuern rechtmäßig an Sie als Käufer ausgeliefert werden.

Im Falle dieses Fernverkaufs ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in Deutschland Sache des Verkäufers.

Ich erinnere mich an einen Fall, der vor einigen Jahren durch die Presse ging, wo einer richtig Ärger mit dem Zoll bekommen hat, weil er IIRC über eBay in Holland ein Pfund Kaffee bestellt und nicht versteuert hatte.
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 02:50  

Zitat:
wenn es als geschenk geschickt wird, ists bis zu einem gewissen wert zollfrei.


Auch ein Irrglaube! Den Zoll interessiert nur der Warenwert, nicht ob es sich um ein Geschenk handet oder nicht.

Gruss

Jan
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 07:22  

Zitat von JanBr, am 12.10.2011 um 02:50
Den Zoll interessiert nur der Warenwert, nicht ob es sich um ein Geschenk handet oder nicht.

Falsch!

"Bei Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro und kommerziellen Sendungen bis zu einem Wert von 22 Euro entstehen keine Einfuhrabgaben, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden."

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen- aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/zoll-und-steuern_node.html
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 08:16  
> Sendungen eines Versandhändlers an Privat
Die Seite hatte ich auch gefunden, aber konkret steht da doch gar nichts über Freimengen oder Freibeträge, oder?
...ich glaube, ich werde mal den netten Herrn von unserm Zoll heute anmailen, wie sich das verhält.

Uwe


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Profil anzeigen E-mail senden Antwort 16
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 08:35  

Zitat von Uwe12, am 12.10.2011 um 08:16
> Sendungen eines Versandhändlers an Privat
Die Seite hatte ich auch gefunden, aber konkret steht da doch gar nichts über Freimengen oder Freibeträge, oder?

Der Sachverhalt wird von § 21 BierStG und § 37 BierStV geregelt und dort sind keine Freimengen ausgewiesen, also gibt es keine. Freibeträge gibt es bei Verbrauchsteuern meines Wissens generell nicht.

Auch ein Artikel bei test.de bestätigt, daß es beim Versand von verbrausteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU keine Freimengen bzw. -grenzen gibt:

"Wer persönlich ins EU-Ausland reist, darf diese Waren steuerfrei einführen, solange er bestimmte Richtmengen für den privaten Verbrauch nicht überschreitet. Für den Kauf per Versand gelten diese Freigrenzen aber nicht. Immerhin sind Kaffee, Alkohol und Zigaretten die einzigen Zoll-Stolperfallen für deutsche Verbraucher, wenn sie im EU-Binnenmarkt einkaufen. Ansonsten ist innerhalb der EU generell kein Zoll fällig."


[Editiert am 12.10.2011 um 08:35 von rmax]
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 14:41  

Zitat:
Falsch!

"Bei Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro und kommerziellen Sendungen bis zu einem Wert von 22 Euro entstehen keine Einfuhrabgaben, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden."

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen- aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/zoll-und-steuern_node.html
< /td>


Aber nur wenn das Vereinigte Koenigreich wieder aus der EU austritt. Dein link fuehrt auf Sendungen aus einem nicht EU Staat. Fuer den Versand innerhalb der EU gilt

Zitat:
Sendungen von Privat an Privat
Wenn Sie sich als Privatperson Alkohol (Branntwein, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry) und alkoholhaltige Süßgetränke (sogenannte Alkopops)), Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zuschicken lassen, gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben.

Mit dem "gewerblichen" Bezug entsteht immer die jeweilige Verbrauchsteuer. Sie sind als Empfänger der Ware Steuerschuldner und müssen unverzüglich eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben.


Gruss

Jan
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 16:08  
Und ein bißchen weiter unten auf der Seite:
Zitat:
Sendungen eines Versandhändlers an Privat
...Im Falle dieses Fernverkaufs ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in Deutschland Sache des Verkäufers.

Also muß ich jetzt als Käufer die Verbrauchsteuer entrichten, oder der Verkäufer? :puzz:

Uwe


edit: link


[Editiert am 12.10.2011 um 16:08 von Uwe12]



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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 16:26  
:mad: Da sieht man mal wieder, was für ein Quatsch alles im Internet steht. :mad:
Ich werde auch mal beim Zoll anfragen.

Volco
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 16:53  
...mein lokaler Zöllner hatte keine Lu...äh...hat mir empfohlen, an info.privat@zoll.de zu schreiben.
Die werden sich jetzt auch wundern, wieviele Leute schlagartig Bier aus Schottland bestellen wollen! :D

Uwe


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 17:58  

Zitat von JanBr, am 12.10.2011 um 14:41
Dein link fuehrt auf Sendungen aus einem nicht EU Staat.

Es ging mir nur darum, Deine Behauptung zu widerlegen, der Zoll interessiere sich nicht dafür, ob eine Sendung ein Geschenk ist oder nicht, denn die hattest Du ja auch nicht auf "innerhalb der EU" eingegrenzt und den Bezug zur EU hatte die Diskussion in meinen Augen schon bei Deinen Vorrednern verloren.


[Editiert am 12.10.2011 um 17:59 von rmax]
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 18:29  
Sorry, meine Frage geht um den Bezug aus EU-Ländern, GB, H, BE. Keine Drittländer (wobei USA auch interessant wäre) und keine Sonderstaaten.

Volco
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2011 um 18:35  
@hoepfli

Aus den USA koennt ich behilflich sein, aber hier ist das Problem ganz eindeutig das Porto.

10 KG Paket flat rate --> $ 55 :o

Siehe hier: http://pe.usps.com/text/Imm/fh_011.htm#ep1379549

Greetings

Jan
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