Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 16:25 |
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Ich möchte Bier im europäischen Ausland bestellen
(z.B. bei Brewdog) und es mir schicken lassen. Muss ich dafür Steuern
bezahlen, muss ich dieses beim Zoll anmelden oder läuft sowas unter
Kleinigkeiten (ich sag mal, bis 150€ Warenwert)? Gibt es Unterschiede
EU-Staaten - Amerika, Asien?
Wer kennt sich damit aus?
Gruß Volco
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 16:49 |
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Keine Ahnung, aber seit wann verschickt Brewdog Kleinmengen ins Ausland?
Stefan
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Antwort 1 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 16:50 |
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Schau' Dich mal bei zoll.de um, da gibt es auch Informationen zu den
Freimengen- und -grenzen im Reise- und Postverkehr.
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 17:03 |
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Brewdog hat einen eigenen Shop mit Anmeldung, Bezahlung über Paypal,
Lieferung angeblich innerhalb von 1-2 Wochen.
Volco
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Antwort 3 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 17:09 |
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Oha, hochinteressant, das wusste ich nicht, sorry
Vielleicht sollte man die mal direkt fragen, die sollten das ja wissen.
Stefan
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 17:12 |
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Zitat: | We deliver our hardcore
beers anywhere in the Mainland UK for £7. Delivery to NI, Highlands,
Scottish Islands, the Isle of Man and the Scilly Isles for £12.
T-shirts and merchandise can be delivered for £3. However if beer is added
to the order the shipping will be £7 total. The shipping rate calculator
automatically selects the lowest tariff based on what you order.
Delivery to European countries is £25 Delivery to the rest of the
world is £60
Live abroad but want to buy beer as a gift for friends or family? We accept
non-UK credit cards. All you need to know is your recipients UK postal
address.
Delivery Times: We normally deliver Monday - Friday, 7.00am - 7.00pm.
We deliver 99% of our orders in 5 to 6 working days (If you live in the
Highlands or Islands or outside the UK, this may take a little longer)
Additional delivery charges may apply on some large orders. You will be
notified with 24 hours of placing your order if applicable.
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Das hört sich dann eher nach ner Sammelbestellung an.
Stefan
[Editiert am 11.10.2011 um 17:13 von Boludo]
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 17:46 |
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wenn es als geschenk geschickt wird, ists bis zu einem gewissen wert
zollfrei.
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 11.10.2011 um 19:16 |
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Hmm, das ist Schottland mithin EU, da gelten ganz andere Grenzwerte, als
"Drittländer" wo diese "150 Euro" zur Anwendung kommen.
Genau kann Dir das aber wirklich nur der nette Mitarbeiten vom Zoll
sagen.
...ah, hier eine Hausnummer.
Frohes Importieren!
Uwe ____________________
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 19:40 |
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Haben da meine geröteten Augen 110 Liter Bier zollfrei
gelesen + 10 Liter besten schottischen Whisky, das muss ich mal überprüfen,
auf zur Zollseite.
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 20:11 |
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Bis 22 Euro inkl. Versand fallen keinerlei Abgabe an.
Bis 150 Euro fällt kein Zoll an aber Einfuhrumsatzsteuer i.d.R 17,5%
Über 150 Euro mußt du verzollen und Umsatzsteuer nachzahlen.
Steuer und Zoll sind zwei unterschiedliche Abgaben und müssen getrennt
betrachtet weden.
Kirk
[Editiert am 11.10.2011 um 20:12 von Kirk1701]
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 20:27 |
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Ha, danke erstmal, gibt es wirklich in einem Gesetz die Zahl 150 €? Ich
habe sie in meinem Eingangsthread einfach so mal in den Raum geworfen.
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 20:31 |
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Einfuhrumsatzsteuer sollte aber erst bei Drittländer greifen, oder?
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 20:39 |
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Ja klar!
Wenn du mit der Ware selbst einreist gelten die 430 Euro. Bist du drüber
werden wieder die 17,5% fällig für bis zu 700 Euro extra.
Kirk
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Antwort 12 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.10.2011 um 23:50 |
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Meine Fresse, könnt Ihr nicht einfach mal nachschauen (die Quelle hatte ich
bereits in der zweiten Antwort genannt), anstatt hier wild
herumzuspekulieren und diverse Sachverhalte durcheinanderzuwerfen!?
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-
innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.html
Zitat: | Sendungen von Privat
an Privat
Wenn Sie sich als Privatperson Alkohol (Branntwein, Bier, Schaumwein,
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry) und alkoholhaltige Süßgetränke
(sogenannte Alkopops)), Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer
Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zuschicken lassen, gelten die
Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert
haben.
Mit dem "gewerblichen" Bezug entsteht immer die jeweilige Verbrauchsteuer.
Sie sind als Empfänger der Ware Steuerschuldner und müssen unverzüglich
eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben.
[...]
Sendungen eines Versandhändlers an Privat
Bestellen Sie (telefonisch, per Fax, per Internet etc.)
verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol (Branntwein, Bier, Schaumwein,
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry) und alkoholhaltige Süßgetränke
(sogenannte Alkopops)), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren sowie
Energieerzeugnisse (z.B. Heizöl) bei einem gewerblichen Versandhändler im
EU-Ausland, so unterliegen die Waren der deutschen Verbrauchsteuer. Daher
können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauchsteuern und
ggf. anderer Steuern rechtmäßig an Sie als Käufer ausgeliefert werden.
Im Falle dieses Fernverkaufs ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in
Deutschland Sache des Verkäufers. |
Ich erinnere
mich an einen Fall, der vor einigen Jahren durch die Presse ging, wo einer
richtig Ärger mit dem Zoll bekommen hat, weil er IIRC über eBay in Holland
ein Pfund Kaffee bestellt und nicht versteuert hatte.
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 02:50 |
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Zitat: | wenn es als geschenk
geschickt wird, ists bis zu einem gewissen wert
zollfrei. |
Auch ein Irrglaube! Den Zoll interessiert nur der Warenwert, nicht ob es
sich um ein Geschenk handet oder nicht.
Gruss
Jan
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Antwort 14 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 07:22 |
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Antwort 15 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 12.10.2011 um 08:16 |
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> Sendungen eines Versandhändlers an Privat
Die Seite hatte ich auch gefunden, aber konkret steht da doch gar nichts
über Freimengen oder Freibeträge, oder?
...ich glaube, ich werde mal den netten Herrn von unserm Zoll heute
anmailen, wie sich das verhält.
Uwe
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Antwort 16 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 08:35 |
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Zitat von Uwe12, am 12.10.2011 um
08:16 | > Sendungen eines
Versandhändlers an Privat
Die Seite hatte ich auch gefunden, aber konkret steht da doch gar nichts
über Freimengen oder Freibeträge, oder? |
Der
Sachverhalt wird von § 21 BierStG und § 37 BierStV geregelt und dort sind
keine Freimengen ausgewiesen, also gibt es keine. Freibeträge gibt es bei
Verbrauchsteuern meines Wissens generell nicht.
Auch ein Artikel bei test.de bestätigt,
daß es beim Versand von verbrausteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU
keine Freimengen bzw. -grenzen gibt:
"Wer persönlich ins EU-Ausland reist, darf diese Waren steuerfrei
einführen, solange er bestimmte Richtmengen für den privaten Verbrauch
nicht überschreitet. Für den Kauf per Versand gelten diese Freigrenzen aber
nicht. Immerhin sind Kaffee, Alkohol und Zigaretten die einzigen
Zoll-Stolperfallen für deutsche Verbraucher, wenn sie im EU-Binnenmarkt
einkaufen. Ansonsten ist innerhalb der EU generell kein Zoll fällig."
[Editiert am 12.10.2011 um 08:35 von rmax]
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 14:41 |
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Zitat: | Falsch!
"Bei Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro und kommerziellen
Sendungen bis zu einem Wert von 22 Euro entstehen keine Einfuhrabgaben,
wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden."
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-
aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/zoll-und-steuern_node.html <
/td> |
Aber nur wenn das Vereinigte Koenigreich wieder aus der EU austritt. Dein
link fuehrt auf Sendungen aus einem nicht EU Staat. Fuer den Versand
innerhalb der EU gilt
Zitat: | Sendungen von Privat
an Privat
Wenn Sie sich als Privatperson Alkohol (Branntwein, Bier,
Schaumwein, Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry) und alkoholhaltige
Süßgetränke (sogenannte Alkopops)), Kaffee oder kaffeehaltige Waren von
einer Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zuschicken lassen,
gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht
selbst transportiert haben.
Mit dem "gewerblichen" Bezug entsteht immer die jeweilige
Verbrauchsteuer. Sie sind als Empfänger der Ware Steuerschuldner und
müssen unverzüglich eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt
abgeben. |
Gruss
Jan
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Antwort 18 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 12.10.2011 um 16:08 |
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Und ein bißchen weiter unten auf der Seite: Zitat: | Sendungen eines
Versandhändlers an Privat
...Im Falle dieses Fernverkaufs ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in
Deutschland Sache des Verkäufers. |
Also muß ich
jetzt als Käufer die Verbrauchsteuer entrichten, oder der Verkäufer?
Uwe
edit: link
[Editiert am 12.10.2011 um 16:08 von Uwe12]
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 16:26 |
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Da sieht man mal wieder, was für ein Quatsch alles im
Internet steht.
Ich werde auch mal beim Zoll anfragen.
Volco
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Antwort 20 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 12.10.2011 um 16:53 |
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...mein lokaler Zöllner hatte keine Lu...äh...hat mir empfohlen, an
info.privat@zoll.de zu schreiben.
Die werden sich jetzt auch wundern, wieviele Leute schlagartig Bier aus
Schottland bestellen wollen!
Uwe ____________________
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Antwort 21 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 17:58 |
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Es ging mir nur darum,
Deine Behauptung zu widerlegen, der Zoll interessiere sich nicht dafür, ob
eine Sendung ein Geschenk ist oder nicht, denn die hattest Du ja auch nicht
auf "innerhalb der EU" eingegrenzt und den Bezug zur EU hatte die
Diskussion in meinen Augen schon bei Deinen Vorrednern verloren.
[Editiert am 12.10.2011 um 17:59 von rmax]
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 18:29 |
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Sorry, meine Frage geht um den Bezug aus EU-Ländern, GB, H, BE. Keine
Drittländer (wobei USA auch interessant wäre) und keine Sonderstaaten.
Volco
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2011 um 18:35 |
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Antwort 24 |
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