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Autor: Betreff: wann ist bier bier?
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Jevers Zeuge
Beiträge: 527
Registriert: 31.3.2009
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2012 um 23:38  
moin,
hatte heute ein längeres telefonat mit dem zuständigen beamten (hza kiel), betreffend der frage, ab wann ein bier eigentlich bier ist. hatte ende dezember die entsprechende frage an ihn gemailt, nachdem wir hier ja öfters die diskussionen hatten. z. b. was schaubrauen angeht, steuerpflicht, etc.
er hat sich wirklich mühe gegeben und einiges recherchiert. fazit: aus den aktuellen regelungen ist er auch nicht schlauer geworden als wir. so heißt es in der eu-regelung: "bier aus malz", es wird aber nirgends definiert, ab welchem zeitpunkt des brauprozesses "bier" als solches definiert werden kann.
fündig geworden ist er dann in einem text von 1950 (!). dort wird gesagt, dass es sich erst dann um bier handelt, wenn ein verzehrbares produkt entstanden ist, d. h. nach der reifung. ansonsten handelt es sich um ein vorprodukt, aber nicht um bier. und demach entstünde die steuerpflicht auch erst zum zeitpunkt, an dem die reife festgestellt wird und das ganze auf flaschen/fässer abgefüllt wird, um es dann auszuschenken.
ich habe darum gebeten, mir den entsprechenden text zu faxen.
mein zuständiger hza-beamter hat demnach sehr klar herausgestellt, dass schausude (bei veranstaltungen oder brauseminaren) keinesfalls der biersteuer unterliegen.
und bier ist erst dann bier, wenn es trinkbar ist. und nicht bei hefezugabe oder sonstwann.
prost
jevers zeuge

www.zeugenbraeu.de


[Editiert am 11.1.2012 um 23:41 von Jevers Zeuge]



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Moorschwein
Beiträge: 679
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2012 um 22:46  
Noch'n Moin!

Zitat:"...dass es sich erst dann um bier handelt, wenn ein verzehrbares produkt entstanden ist, d. h. nach der reifung. ansonsten handelt es sich um ein vorprodukt, aber nicht um bier. und demach entstünde die steuerpflicht auch erst zum zeitpunkt, an dem die reife festgestellt wird "

Leider drückt sich das derzeit gültige Biersteuergesetz etwas anders aus, nämlich,
daß die Biersteuer (§14 BierStG) dann entsteht
- wenn es dem Steuerlager entnommen wird (Sofern im Sinne des § 5 ein solches beantragt und genehmigt wurde)
- oder aber wenn Bier hergestellt wird (ohne Erlaubnis des Steuerlagers gem. §5)
(- und weiterhin.... ach, egal, ...soll uns nicht weiter interessieren, Unregelmäßigkeiten bei EU-Transporten)

Die meisten Hobbybrauer (und/oder gelegentlichen Schaubrauer) werden wohl kein Steuerlager beantragt haben.
Unter dieser Prämisse ist daher nur der zweite Spiegelstrich interessant. Demnach ist die Kernfrage nicht, wann Bier = Bier ist, oder so genannt werden darf, sondern ab welchem Moment es hergestellt wird.

Aus dem Wortlaut folgt:
Sobald ich beabsichtige, Bier herzustellen und die ersten hierfür notwendigen Handlungen vollziehe - Schwupps! - entsteht die Biersteuer! Und somit auch die Pflicht, dies der Steueraufsicht rechtzeitig vorher anzuzeigen. Das Gesetz läßt in diesem Moment völlig außer acht, daß ich noch gar nicht genau weiß, wieviele Liter mit wieviel °P dabei herauskommen werden, geschweige denn, wann es fertig oder ob es überhaupt jemals trinkbar sein wird.

Der Hinweis, daß Schaubrauen (Demonstrationszwecke) melde- und steuerpflichtig sei, findet sich nur auf der Homepage vom Zoll wieder und hat so keinen Gesetzescharakter. In den Gesetzen finde ich auch nichts darüber. Sinn macht er m. M. nur bei gewerblichen Brauern.

Meiner Einschätzung nach ist ein Schaubrau-Sud nur dann vorher anzumelden und zu versteuern, wenn er auf gewerblicher Ebene vollzogen wird und aus der warmen Suppe auch wirklich mal ein Bier werden soll.
Diejenigen unter uns, von denen das HZA eine Einzelsudanmeldung verlangt, werden dies allerdings auch für den Schaubrau-Sud tun müssen, jedoch ohne steuerpflicht.
Denn im Grunde genommen ist doch die Maische- und Würzebereitung außerhalb der eigenen vier Wände eine vorbereitende Handlung für das Herstellen von Bier im eigenen Haushalt und somit der bekannten 200Liter-Menge zuzuordnen. Beim Extraktbrauen passiert letztendlich auch nichts anderes.

(für alle Schaubrauinteressierten: den letzten, unterstrichenen Satz schreibt Ihr Euch bitte in Eure Kladde, dann habt Ihr ein Argument, falls Euch ein Behördlicher mal krumm kommt, weil Ihr den Sud nicht angemeldet habt)
Tipp am Rande: wenn Ihr beim Schaubrauen nur alten Treber aufwärmt, kann Euch auch niemand was anhaben ;-)

Soviel zur Anzeige- und Steuerpflicht beim Schaubrauen...
Zur Abgrenzung: Das hat nichts mit dem Verkauf von Hausgebrautem während der Veranstaltung zu tun.

Auf das Fax bin ich sehr gespannt... ich tippe mal, es handelt sich um den
Kommentar-Band zum Biersteuergesetz vom 1953/1959?


Zitat:
"und bier ist erst dann bier, wenn es trinkbar ist." :thumbup:
Wie bitte!!!?? ... Demnach muß Warsteinser keine Biersteuer abführen! *grins*??? :D

Mit freundlichem Abend
André (Edit: Tippfehler)


[Editiert am 12.1.2012 um 22:50 von Moorschwein]
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Jevers Zeuge
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.1.2012 um 17:07  
hm, also für mich mit steuerlager ists klar.
absatz 2 hat der hza-beamte wohl außen vor gelassen, obwohl ich ihm gesagt hatte, dass es auch um hobbybrauer geht.
bleibt für hobbybrauer nach wie vor die frage offen, wann bier hergestellt wird. deine schlussfolgerung "sobald ich beabsichtige..." kann ich nicht nachvollziehen. denn ich kann ja auch bloß zuckerwasser herstellen. drehen wir uns also mal wieder im kreis :puzz:


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Thomator
Beiträge: 829
Registriert: 5.5.2010
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.1.2012 um 23:04  

Zitat:
Sobald ich beabsichtige, Bier herzustellen


...hab ich nicht vor nur Zuckerwasser herzustellen ;)


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Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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Moorschwein
Beiträge: 679
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2012 um 23:05  

Zitat von Jevers Zeuge, am 13.1.2012 um 17:07
...denn ich kann ja auch bloß zuckerwasser herstellen. drehen wir uns also mal wieder im kreis :puzz:

nee, drehen wir nicht, denn wenn wir doch von vornherein nur Zuckerwasser als Endprodukt (!) herzustellen beabsichtigen, brauchen wir nichts vorab beim HZA anzuzeigen - und auch nichts zu versteuern. Selbiges gilt natürlich auch für (Kinder-)Malzbier bis 0,5% Alk.

Das Argument, man stelle doch nur Zuckerwasser her, wirkt allerdings sehr unglaubwürdig, wenn ein böse dreinblickender Zollbeamter vor einem steht und man zuvor einer unüberschaubaren Menge Leuten erzählt hat, die dampfende Suppe im Pott wird Mal ein richtig tolles Bier. Mir ist aber kein Fall aus dem Forum bekannt, in dem ein solches Szenario tatsächlich eingetreten ist.

Ich hatte bisher immer das Ziel, daß aus meinen Schau-Suden auch wirklich mal Bier wird und es daher brav dem HZA einige Tage zuvor gemeldet.
Mann!-kommt man sich dabei blöd vor! :D So'n Schmonsens wegen 20 Litern... :thumbdown:

Für mein nächstes Schaubrauen im April habe ich ein Zeitfenster von nur 4 Stunden. Da werde ich tatsächlich nur zuvor eingefrorenen Treber warmhalten, ohne Absicht, ein Bier daraus herzustellen. Anmelden tue ich da deshalb garnichts.
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 16.1.2012 um 12:29  
moin,
in meinen braukursen stell ich tatsächlich nur zuckerwasser her. bei der geringen menge lohnt es sich nicht, sich um gärung, reifung und abfüllung zu kümmern. :)


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