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Autor: Betreff: 1. und 2. Wohnsitz hilfe
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engelchen1010
Beiträge: 629
Registriert: 8.4.2008
Status: Offline
Geschlecht: weiblich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2012 um 21:28  
Hallo,

habe da mal so ein Problem. Vielleicht kann mir ja der ein oder andere dabei helfen oder Tipps geben.

Wohne momentan noch bei meiner Mutter im Haus. Das Haus gehört meiner Oma die ebenfalls das Haus bewohnt.

Nun möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen.

Möchte als ersten Wohnsitz das Haus angeben, da ich es auch mal erbe.

Wie läuft das dann alles ab ?
Würde auch gerne mein Nummernschield behalten. Mein Feund würde unsere erste gemeinsame Wohnung als 1 Wohnsitz machen.

Es ist also mein erster Wohnungswechsel. Später wollen wir wieder gemeinsam in das Haus meiner Oma und Mutter ziehen.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Das
engelchen
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TrashHunter
Beiträge: 5714
Registriert: 16.8.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2012 um 21:35  
Dann ändere an Deiner Haupt-Wohnsitz-Situation Nichts.
Laß lediglich am Ort an dem Du mit Deinem Freund das neue gemeinsame Haus / die neue gemeinsame Wohnung beziehst, diese/s als Deinen Zweitwohnsitz eintragen.
An Deinem Hauptwohnsitz (Haus der Mutter) änderst Du Nix und kannst somit alle Papiere und auch die KFZ-Zulassung belassen wie sie ist.
Ob Dein Freund den neuen Wohnsitz als Haupt- oder Zweitwohnsitz anmeldet, spielt bezüglich Deiner Person keine Rolle.

Greets Udo


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Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie :P
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014 Tredition Verlag
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Schlupfer
Beiträge: 1002
Registriert: 27.7.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2012 um 21:44  
Hi,
wie Udo schon ausführte, ist es kein Problem wenn du einen Zweitwohnsitz anmeldest. Zu beachten wäre noch, dass manche Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben ;(
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Kirk1701
Beiträge: 2828
Registriert: 30.11.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2012 um 21:45  
Einige (Uni)Städte fordern Zweitwohnsitzsteuer. Vielleicht prüfst du das noch.....

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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engelchen1010
Beiträge: 629
Registriert: 8.4.2008
Status: Offline
Geschlecht: weiblich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2012 um 21:46  
hi,

danke für die schnellen Antworten.

Da fehlt ja jetzt nur noch ne Wohnung :puzz:

Aber meine ganze Post kann ich ja dann um ändern oder ? Bzw. Meinem Arbeitgeber müsste ich ja dann auch meinen zweiten Wohnsitz melden oder ?

zur Zweitwohnsitzsteuer das finde ich noch raus. hoffe ich doch


[Editiert am 29.1.2012 um 21:48 von engelchen1010]
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TrashHunter
Beiträge: 5714
Registriert: 16.8.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.1.2012 um 22:17  
Wäre ganz sinnvoll, wenn Du Deinen AG wissen läßt, wo er Dich erreichen kann. Buchhalterich sollte er Dich allerdings weiterhin unter Deinem Haupt-Wohnsitz führen.


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Administrator
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rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.1.2012 um 10:29  

Zitat von engelchen1010, am 29.1.2012 um 21:28
Möchte als ersten Wohnsitz das Haus angeben, da ich es auch mal erbe.

Rein vom Melderecht her, ist es irrelevant, ob Du das Haus später mal erbst. Du bist verpflichtet, die Wohnung an der Dein Lebensmittelpunkt liegt, als Hauptwohnung anzugeben, und das scheint mir eher die gemeinsame Wohnung mit Deinem Freund zu sein.

Wenn Du die Adresse im Elternhaus behalten willst, kannst Du das ja als Zweitwohnung weiter laufen lassen. Du mußt dazu nur beim Anmelden der neuen Hauptwohnung das Kästchen "Die bisherige Hauptwohnung wird als Nebenwohnung beibehalten" ankreuzen, den Rest regeln die Einwohnermeldeämter dann untereinander.
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stangei90
Beiträge: 88
Registriert: 19.4.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.1.2012 um 10:36  
Richtig, normal sollte der Haupt-Wohnsitz der sein, wo man die meiste Zeit verbringt, so wurde mir das mal im Einwohnermeldeamt erklärt.

Gruß
Pauli
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engelchen1010
Beiträge: 629
Registriert: 8.4.2008
Status: Offline
Geschlecht: weiblich
red_folder.gif erstellt am: 30.1.2012 um 19:35  
Also am WE werde ich meißt daheim im Haus sein, da mein Freund Schicht schafft und ich noch einen Teich mein eigen nenne und meine kleine süße Katze :D

Oder unter der Woche.
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tazzyminator
Beiträge: 1307
Registriert: 1.12.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.1.2012 um 19:36  
Du lässt deine Katze alleine? :o :o :o :o :o :o :o :o


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Profil anzeigen E-mail senden Antwort 9
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engelchen1010
Beiträge: 629
Registriert: 8.4.2008
Status: Offline
Geschlecht: weiblich
red_folder.gif erstellt am: 30.1.2012 um 20:06  
:redhead:

ja muss ich. Aber nur damit es der Katze gut geht.

Wohne noch auf dem Land da hat sie Freilauf ohne Ende. Und ich ziehe eher zur Stadt hin.
Die hat sich so schön erholt aus dem Tierheim damals da will ich ihr das net antun. Und die ist auch noch so ne doofe Nuss das ich angst hab die wird dort überfahren. Aber wir wären ja vielleicht nur 2 Jahre getrennt und unter der Woche oder am WE komme ich ja heim muss ja auch noch nebenher Bier brauen. :)

Es ist dann nur die Frage wem es besser geht. Werde sie unheimlich vermissen.

Aber die hat ja noch meine Mutter und Oma zum schmusen.


[Editiert am 30.1.2012 um 20:08 von engelchen1010]
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