Posting Freak Beiträge: 629 Registriert: 8.4.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2012 um 21:28 |
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Hallo,
habe da mal so ein Problem. Vielleicht kann mir ja der ein oder andere
dabei helfen oder Tipps geben.
Wohne momentan noch bei meiner Mutter im Haus. Das Haus gehört meiner Oma
die ebenfalls das Haus bewohnt.
Nun möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen.
Möchte als ersten Wohnsitz das Haus angeben, da ich es auch mal erbe.
Wie läuft das dann alles ab ?
Würde auch gerne mein Nummernschield behalten. Mein Feund würde unsere
erste gemeinsame Wohnung als 1 Wohnsitz machen.
Es ist also mein erster Wohnungswechsel. Später wollen wir wieder gemeinsam
in das Haus meiner Oma und Mutter ziehen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Das
engelchen
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2012 um 21:35 |
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Dann ändere an Deiner Haupt-Wohnsitz-Situation Nichts.
Laß lediglich am Ort an dem Du mit Deinem Freund das neue gemeinsame Haus /
die neue gemeinsame Wohnung beziehst, diese/s als Deinen Zweitwohnsitz
eintragen.
An Deinem Hauptwohnsitz (Haus der Mutter) änderst Du Nix und kannst somit
alle Papiere und auch die KFZ-Zulassung belassen wie sie ist.
Ob Dein Freund den neuen Wohnsitz als Haupt- oder Zweitwohnsitz anmeldet,
spielt bezüglich Deiner Person keine Rolle.
Greets Udo ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014
Tredition Verlag
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2012 um 21:44 |
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Hi,
wie Udo schon ausführte, ist es kein Problem wenn du einen Zweitwohnsitz
anmeldest. Zu beachten wäre noch, dass manche Gemeinden eine
Zweitwohnungssteuer erheben
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2012 um 21:45 |
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Einige (Uni)Städte fordern Zweitwohnsitzsteuer. Vielleicht prüfst du das
noch.....
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 629 Registriert: 8.4.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2012 um 21:46 |
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hi,
danke für die schnellen Antworten.
Da fehlt ja jetzt nur noch ne Wohnung
Aber meine ganze Post kann ich ja dann um ändern oder ? Bzw. Meinem
Arbeitgeber müsste ich ja dann auch meinen zweiten Wohnsitz melden oder
?
zur Zweitwohnsitzsteuer das finde ich noch raus. hoffe ich doch
[Editiert am 29.1.2012 um 21:48 von engelchen1010]
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.1.2012 um 22:17 |
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Antwort 5 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2012 um 10:29 |
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Rein vom
Melderecht her, ist es irrelevant, ob Du das Haus später mal erbst. Du bist
verpflichtet, die Wohnung an der Dein Lebensmittelpunkt liegt, als
Hauptwohnung anzugeben, und das scheint mir eher die gemeinsame Wohnung mit
Deinem Freund zu sein.
Wenn Du die Adresse im Elternhaus behalten willst, kannst Du das ja als
Zweitwohnung weiter laufen lassen. Du mußt dazu nur beim Anmelden der neuen
Hauptwohnung das Kästchen "Die bisherige Hauptwohnung wird als Nebenwohnung
beibehalten" ankreuzen, den Rest regeln die Einwohnermeldeämter dann
untereinander.
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Antwort 6 |
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Member Beiträge: 88 Registriert: 19.4.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2012 um 10:36 |
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Richtig, normal sollte der Haupt-Wohnsitz der sein, wo man die meiste Zeit
verbringt, so wurde mir das mal im Einwohnermeldeamt erklärt.
Gruß
Pauli
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 629 Registriert: 8.4.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2012 um 19:35 |
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Also am WE werde ich meißt daheim im Haus sein, da mein Freund Schicht
schafft und ich noch einen Teich mein eigen nenne und meine kleine süße
Katze
Oder unter der Woche.
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2012 um 19:36 |
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 629 Registriert: 8.4.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2012 um 20:06 |
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ja muss ich. Aber nur damit es der Katze gut geht.
Wohne noch auf dem Land da hat sie Freilauf ohne Ende. Und ich ziehe eher
zur Stadt hin.
Die hat sich so schön erholt aus dem Tierheim damals da will ich ihr das
net antun. Und die ist auch noch so ne doofe Nuss das ich angst hab die
wird dort überfahren. Aber wir wären ja vielleicht nur 2 Jahre getrennt und
unter der Woche oder am WE komme ich ja heim muss ja auch noch nebenher
Bier brauen.
Es ist dann nur die Frage wem es besser geht. Werde sie unheimlich
vermissen.
Aber die hat ja noch meine Mutter und Oma zum schmusen.
[Editiert am 30.1.2012 um 20:08 von engelchen1010]
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Antwort 10 |
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