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Autor: Betreff: Reinheitsgebot ?
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Beiträge: 79
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 08:31  
Hallo,
Frage hier aus Interesse nicht weil ich ein strikter Verfechter des RHG bin.
Beim rumsurfen bei ebay, stolpert man immer wieder über Brausets von z.B. Bier Kwik.
Hier fällt mir volgender Satz auf ...... Zitat: Das Brauen ist denkbar einfach: Man löst das gehopfte Bierwürze-Konzentrat - Menge je nach Rezept - einfach in Wasser auf. Zur Erhöhung des Alkoholgehaltes kann man noch Zucker (erlaubt nach Reinheitsgebot bei obergärig vergorenen Bieren!) hinzufügen.
Meine Frage ist nun, stimmt das so, da in Büchern übers Bier habe ist das so nirgens gelesen.
Gruß
P.S. Frage bezieht sich natürlich auf die Zuckerzugabe


[Editiert am 22.3.2012 um 08:36 von Varianta]
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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 08:44  
Nach aktueller Gesetzeslage ist bei og Bieren sogar Süssstoff erlaubt!
Ich habe versucht, den entsprechenden Passus im Originaltext von 1516 zu finden, bislang aber vergeblich. :P

Frank
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 08:48  
Zuckercouleur ist bei obergärig auch erlaubt.
Dagegen verstößt jedes Hefeweizen gegen das RHG von 1516, da Weizen und nicht nur Gerste verbraut wird.
Ein Stout mit Röstgerste, welches nur mit Gerste gebraut wird, darf man nicht als Bier verkaufen (wenn es in Deutschland gebraut wurde), obwohl 1516 nirgends was von vermälzt steht.
Das ist alles etwas :puzz: :puzz: :puzz:

Stefan
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 08:49  

Zitat von Varianta, am 22.3.2012 um 08:31
. Zitat: Das Brauen ist denkbar einfach: Man löst das gehopfte Bierwürze-Konzentrat - Menge je nach Rezept - einfach in Wasser auf. Zur Erhöhung des Alkoholgehaltes kann man noch Zucker (erlaubt nach Reinheitsgebot bei obergärig vergorenen Bieren!) hinzufügen.


richtig wäre "erlaubt bei obergärigen Bieren nach dem vorläufigen Biergesetz".
§9 (2): Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

und aus der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes
§ 18: Rüben-, Rohr- oder Invertzucker ist technisch rein, wenn er mindestens 99,5 Gewichtshundertteile Zucker, bezogen auf den Trockenstoff, enthält. Stärkezucker ist der aus natürlicher Stärke gewonnene Zucker. Es ist zulässig, den Zucker auch in der Form von wäßrigen Lösungen zu verwenden.

und §20&23 daraus könnten auch noch interssant sein


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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Kurt
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 08:50  
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 11:26  

Zitat von Bergbock, am 22.3.2012 um 08:44
Nach aktueller Gesetzeslage ist bei og Bieren sogar Süssstoff erlaubt!
Ich habe versucht, den entsprechenden Passus im Originaltext von 1516 zu finden, bislang aber vergeblich. :P

Frank

Die Regelung gilt allerdings nur für OG Einfachbiere (1,5-6,9 °P). Ist aber eher Bestandteil der Zusatzstoffverordnung, da der Süßstoff i.d.R. nach dem Brauen (s. Radler) eingebracht wird und somit das "Reinheitsgebot" sowieso nicht tangiert ("Bier +X").
Bayern "genießt" übrigens nach §3 VorlBierG-DV sogar einen Sonderstatus. Hier muss das Bier nach dem "Bayerischen Reinheitsgebot" hergestellt sein, welches die Verwendung von Zucker, Süßstoff und Zuckercouleur verbietet.
Kommentar zum Gesetzestext:
http://tinyurl.com/6pte5cf


[Editiert am 22.3.2012 um 11:32 von hiasl]



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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 13:00  
Hallo und Danke für die Erklärungen.
Also richtig was da geschrieben steht, wer soll in diesem RHG noch durchsteigen ;-)
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TrashHunter
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 17:53  
Mir wurscht, solange ICH weiß, was ich in meinen Sud getan habe.
Soll heißen, solange ich die Zutaten auswähle - und das mache ich ja nach meinem Gusto und in dem Bestreben, mir etwas Gutes zu tun - interessiert mich das RHG einen feuchten Kehricht.

DAS ist der Vorteil des Hobbybrauers :P
...und der nicht deutschen Brauereien, welche wie zB. die Belgier und Niederländer Sachen brauen, welche sich nach deutschem Gesetz nicht "Bier" nennen dürften, aber bis heute nur seltenst negativ bei mir aufgefallen sind.


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Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie :P
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014 Tredition Verlag
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 22:04  

Zitat:
DAS ist der Vorteil des Hobbybrauers
...und der nicht deutschen Brauereien...


... die dann ohne Probleme Propylen Glykolalginat (Schaum), Amyloglucosidase (Enzym), Papain (Truebungsstabilisator & Proteinase), Formaldehyd (Konservierung), Benzoate (Konservierung) und Kappa Carageen (Truebungsstabilisierung) zusetzen koennen um nur die ueblichen Verdaechtigen zu nennen.

Gruss

Jan
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 22:14  

Zitat von JanBr, am 22.3.2012 um 22:04

Zitat:
DAS ist der Vorteil des Hobbybrauers
...und der nicht deutschen Brauereien...


... die dann ohne Probleme Propylen Glykolalginat (Schaum), Amyloglucosidase (Enzym), Papain (Truebungsstabilisator & Proteinase), Formaldehyd (Konservierung), Benzoate (Konservierung) und Kappa Carageen (Truebungsstabilisierung) zusetzen koennen um nur die ueblichen Verdaechtigen zu nennen.

Gruss

Jan


Wirklich Formaldehyd? Der ist doch krebserregend, bist Du sicher?


Stefan, der nicht wissen will, was in Biermischgetränken alles mit drin ist
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 22:17  
Nennen wir es mal beim Namen....Das RHG von 1516 gilt schon lange nicht mehr. Und der Zeitraum, wo es in ganz Deutschland gegolten hat, war auch denkbar kurz.

Gruß Hotte
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 22:19  
Ist z.B. in Suedamerika zugelassen um das Malz zu konservieren. Von da aus geht es natuerlich ins Bier.

Ich hab meine erste Brauereierfahrung in Deutschland Ende der 80er gehabt, damals wurden Tanks noch mit Formaldehydtabletten und Brenner "begast"..... und ich kenne einige Brauereien die das auch noch Ende der 90er gemacht haben obwohl es damals schon verboten war.

Link nachgereicht: http://www.scientificsocieties.org/jib/papers/2006/G-2006-110 2-469.pdf

Jan


[Editiert am 22.3.2012 um 22:22 von JanBr]
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 22:19  
Die endlos Schraube dreht sich wieder. Dass euch das nicht zu blöd wird....

Gruß
Peter
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 22:23  
Ich mach jetzt Feierabend und geh heim.

Jan
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.3.2012 um 22:26  

Zitat von JanBr, am 22.3.2012 um 22:23
Ich mach jetzt Feierabend und geh heim.

Jan


Ich hab zum Glück schon Feierabend und bin schon lange daheim.
Prost Jan, lass Dir Dein Feierabendbier gut schmecken, Du hast es Dir sicherlich verdient ;)

Stefan
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