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Autor: Betreff: Begriffsdefinition "Brauerei" / "Privatbrauerei" / "Hausbrauerei"
Junior Member
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Seaman
Beiträge: 17
Registriert: 24.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.3.2012 um 21:19  
Hallo zusammen,

gibt es rechtliche Definitionen für die verschiedenen Brauereitypen? Gibt es überhaupt Unterschiede?
Darf ich denn meinen Hobbykeller "Brauerei" nennen, wenn die das Bier nicht verkaufe, sondern nur für den Eigenbedarf produziere?


Hendrik
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.3.2012 um 00:26  
Der Begriff "Brauerei" dürfte wohl rechtlich nicht geschützt sein.


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
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Knaecke
Beiträge: 287
Registriert: 23.3.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.3.2012 um 09:03  
Du darfst es nennen wie du möchtest, so lange du dein Produkt nicht öffentlich verkaufst. Dazu benötigst du meines Wissens nach eine Ausbildung als Brauer- & Mälzer oder eine ähnliche Qualifikation.

Bin mir aber nicht 100% sicher ;)
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Posting Freak
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.3.2012 um 10:06  

Zitat von Knaecke, am 25.3.2012 um 09:03
Du darfst es nennen wie du möchtest, so lange du dein Produkt nicht öffentlich verkaufst. Dazu benötigst du meines Wissens nach eine Ausbildung als Brauer- & Mälzer oder eine ähnliche Qualifikation.
Bin mir aber nicht 100% sicher ;)


Das ist egal. Die Bierherstellung unterliegt nicht mehr dem "Meisterzwang". Hatten wir hier schon öfter diskutiert. Für den öffentlichen Verkauf oder sonstiges "Inverkehrbringen" braucht man "nur" ein Gewerbe anmelden und eine Zulassung vom Gesundheitsamt. Weiteres siehe hier: http://www.hausgebraut.de/downloads/VHD_Schalander2007_04.p df
Weiteres über die Suche!


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