Senior Member Beiträge: 283 Registriert: 15.5.2010 Status: Offline
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erstellt am: 21.4.2012 um 22:30 |
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Nabend zusammen,
wer Bier macht zahlt Biersteuer; Wer sich an das RHG hält, macht
Bier....
so weit, so klar....
Nun hindert mich ja nichts daran, ein Kilo Maisgries oder eine
Kaugummikugel in die Schüttung aufzunehmen. Was dann rauskommt ist halt
kein Bier, sondern ein alkoholhaltiges Erfrischungsgetränk. Und was sagt
der Mensch vom Zollamt dazu? Bier? Kein Bier? Steuer? Keine Steuer?
Hat das jemand von euch mit dem HZA schon diskutiert?
Gruß
Braufux
____________________ Was wäre, wenn dein bester Kumpel dir sagen würde, sie wäre lieber
deine beste Freundin?
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.4.2012 um 22:53 |
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Hallo Braufux,
wenn es so einfach wäre würde ich auch bei jedem Sud ein paar Gramm
Maisgries oder Haferflocken in den Kessel werfen.
Ich habe zwar noch nicht mit dem Zoll darüber diskutiert, aber ich gehe
trotzdem davon aus, daß es trotz der Zutaten Bier für den Zoll bleibt und
die Steuer fällig wird sobald man die Freigrenze überschritten hat.
____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.4.2012 um 22:54 |
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Das ist einfach. Das HZA rechnet dein Kilo Maisgries und die Kaugummikugel
raus. Für den verbleibenden "Bieranteil" zahlst du Biersteuer.
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 835 Registriert: 5.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.4.2012 um 23:13 |
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Hallo Kollegen,
ich hatte vor längerer Zeit etwas getrunken das nannte sich "bierähnliches
Getränk"schmeckte auch so,die Zusammensetzung war auch Malz etc. aber ein
Teil der Brauwassers war Molke.So,wenn ich das richtig verstanden habe,Es
nicht unter das Biersteuergesetz fällt. ____________________ die Dinge sind so,wie man Sie sieht...
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.4.2012 um 05:16 |
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Mir hat mal ein Braumeister erzählt, daß die Beimischung von 10 % (?) Wein,
aus dem Bier ein "Weinhaltiges Getränk" macht und somit keine Biersteuer zu
entrichten ist. Aber ich denke, die Biersteuer ist keine entscheidende
Größe, die man mit solchen Experimenten umgehen müßte.
Was mich eher aufregt, daß Biersteuer auch für ungenießbares Bier anfällt.
Dieses müßte unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden. Mal sehen ob wegen
der paar Kröten eine Amtsperson erscheint und sich von der Biervernichtung
überzeugt.
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.4.2012 um 07:37 |
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Moin,
die erscheinen 100% und sogar zu zweit wegen 4-Augen-Prinzip. Über die
Vernichtung wird ein Protokoll geführt und Beweisfotos geschossen. Mal
ehrlich, für die vom Zoll ist das eine super Abwechslung mal dem Büroalltag
entfliehen zu können und zu einem Ortstermin ein bisschen rauszukommen.
VG, Markus
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 283 Registriert: 15.5.2010 Status: Offline
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erstellt am: 22.4.2012 um 07:56 |
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Moin zusammen,
mir gings nicht darum ein paar Euros zu sparen. Wahrscheinlich war mein
Post auch zu kurz in der Beschreibung. Die Frage stelle ich mir, weil ich
vorhabe mein "Produkt" zum Gemeindefest das erste mal "in Verkehr zu
bringen". Und weil das dafür geplante Getränk Mais enthält, will ich für
eventuelle Diskussionen mit dem HZA vorbereitet sein.
@ schlupfer: Ist das so wie du schreibst? Welches HZA macht das so? Auf
welcher Grundlage?
Gruß Braufux
achso, noch was:
Zitat: | Was mich eher aufregt,
daß Biersteuer auch für ungenießbares Bier
anfällt |
Das MUSS ja so sein; Andernfalls würde für viele Industriebiere ja auch
keine Steuer fällig ____________________ Was wäre, wenn dein bester Kumpel dir sagen würde, sie wäre lieber
deine beste Freundin?
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.4.2012 um 08:23 |
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Man zahlt auf jeden Fall Biersteuer.
Es wird sogar der Zucker in fertig gemischtem Radler auf die Stammwürze
angerechnet und versteuert, ohne Witz.
Darum gibt es fast nur noch Radler mit Süßstoff.
Stefan
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.4.2012 um 08:48 |
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Wait a minute, the German purity law says that if I add anything that is
not allowed it is not called beer!
Does this mean I don't have to pay tax on it, because it is not beer
according to the Germans?
I know it sounds dumb, but is this not the real point to pay tax on BEER,
if it is not beer, it should not be taxed!
The people at the HZA are not experts in beer, they are experts in tax, so
how can they use the knowledge they have as a professional to accurately
remove items that make it not beer? Sugar is sugar when measured, how can
they determine which sugar came from malt and which one came from real
sugar without the recipe? I remember beer is consider beer at a certain
point.
I would wonder when paying the bill to the HZA and to state that this is
not beer and simply give them the recipe and let them figure it out
themselves. Of course they will tax you on the whole amount and then you
respond and say NO wrong, you just taxed an alcoholic drink and not beer,
please update your billing as it is wrong.
Hefe is used in wine and so what makes the difference between a fermented
alcoholic drink and wine, they both use hefe.
I think I am wasteing my time though, it is a useless cause, and if the
craft brewer scene succeeds in Germany in the next few years, the whole
situation may be different anyway.
I don't have problem paying the tax, I am just talking about this for the
sake of dicussion. The tax is very little to me and really does not bother
me.
[Editiert am 22.4.2012 um 09:04 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 22.4.2012 um 08:57 |
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Hallo,
zur Biervernichtung die kommen raus (aber nicht die
Schreibtischleute, sondern die Außendienstmitarbeiter, aber nur einer. Das
ist lt. Gesetz deren Aufgabe und die erfüllen sie eben. Ich glaube, wenn
die Mitarbeiter des Zolls in den unteren Schichten etwas zu sagen hätten,
lief die ganze Hobbybrauergeschichte etwas logischer und für den Staat und
die Brauer einfacher ab. ...und wirtschaftlicher würden die bestimmt auch
arbeiten.
Die Biersteuer ist eigentlich eine Alkoholsteuer, die auf den aus dem
vergorenen Zucker hergestellten Alkohol erhoben wird. Der Begriff Bier beim
Zoll hat nichts mit dem Reinheitsgebot oder irgendwelchen
(selbsterfundenen) Namen zu tun. Irgendwo hab ich auch mal die
Begriffsbestimmung genau gelesen, mußt halt auf der Zollseite suchen.
Schau mal hier nach:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/A
lkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuergegenstand/Bier/bier_node.html
...übrigens lief da doch auch mal eine Eingabe, was ist eigentlich daraus
geworden?
Eigentlich wollte ich ab 2019 mein Rentnerbier ohne Bürokratie und solchen
Firlefanz brauen und
trinken
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.4.2012 um 10:37 |
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Hallo Braufux,
grundsätzlich ist es doch so, dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge
handelt, wie hufpfleger schon geschrieben hat. Das eine ist eine
Steuervorschrift (Biersteuer) http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/__1.html
und das andere eine lebensmittelrechtliche Vorschrift (Bierverordnung) http://www.gesetze-im-internet.de/bierv/index.html. Du
kannst sehen, dass sich die Biersteuer nicht auf die Definition der
Bierverordnung bezieht, sonder Biermischgetränke und importierte Biere (wie
auch immer diese hergestellt werden) einbezieht. Ausschlaggebend für die
Steuer ist nur der Extraktgehalt in Plato, welcher sich rechnerisch aus
Alkohol- und Extraktgehalt des fertigen Bieres errechnen lässt http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/__2.html.
Somit is es egal, welche Zutat zum Extraktgehalt / Alkoholgehalt des Bieres
beigetragen hat. Insofern ist mein erster Post nicht 100%ig korrekt,
sondern ist nur dann richtig, wenn die Zutat nicht zum Extraktgehalt des
Bieres beiträgt (z.B. Kräuter zur Aromatisierung etc.).
Das Brauhaus in Pirmasens braut im Winter immer ein Maronenbi... äh
Maronengetränk und muss dafür Biersteuer entrichten, so hat es mir der
Braumeister erzählt.
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.7.2012 um 09:46 |
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Hab grad mit dem Zollamt telefoniert:
Also wenn Bier unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden soll um die
Biersteuer zu sparen kommt sicher jemand vom Zollamt, aber auf Kosten der
Brauerei (Anfahrt, Arbeitsstunden) und da lohnt es sich schon abzuwägen, ob
man nicht lieber Biersteuer zahlt.
Ersatzweise kann ein Steuerbeauftragter benannt werden (nicht der
Brauereiinhaber), der die Vernichtung überwacht.
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.7.2012 um 11:15 |
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Zitat von Cb-KF, am 3.7.2012 um
09:46 | Hab grad mit dem Zollamt telefoniert:
Also wenn Bier unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden soll um die
Biersteuer zu sparen kommt sicher jemand vom Zollamt, aber auf Kosten der
Brauerei (Anfahrt, Arbeitsstunden) und da lohnt es sich schon abzuwägen, ob
man nicht lieber Biersteuer zahlt.
Ersatzweise kann ein Steuerbeauftragter benannt werden (nicht der
Brauereiinhaber), der die Vernichtung überwacht.
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Wäre die Frage, wie das HZA reagiert, wenn du
mit 40 Liter Fehlsud angedackelt kommst und beim Zollamt ins Klo schüttest
- immerhin geht es um etwa 2€ Biersteuer. Wichtig: nicht anrufen und fragen
ob das geht, sondern mit dem Zeug auf der Matte stehen.
Anfahrtkosten können sie dir nicht berechnen, Arbeitszeit maximal 2
Minuten. Jedenfalls bekommst du einen amtlichen Kostenbescheid, gegen den
du Rechtsmittel einlegen kannst.
Du kannst dir die Steuererstattung aber auf dem kleinen Dienstweg selbst
gewähren: Bei deiner nächsten Biersteueranmeldung (Formular 2075)
verrechnest du dich um 9,99€ nach unten. Das Zollamt darf nämlich
Abweichungen bis 10€ nicht korrigieren und muss die als richtig
anerkennen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 3.7.2012 um 12:03 |
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Apropos kleiner Dienstweg: Ich hatte mal 50 L Bier zu vernichten und
einfach aufgrund des Aufwands darum gebeten, auf eine amtliche Überwachung
zu verzichten (sind ja schließlich als Uni eine Einrichtung d.ö.R.).
Meinem Anliegen wurde ganz unkompliziert stattgegeben. Auf der nächsten
Erklärung waren dann 50 L Rückbier, welches zugleich als vernichtet
angegeben wurde. War alles ok so. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.2.2013 um 13:51 |
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tja,
bier darf es sich nicht nennen, aber biersteuer ist natürlich zu
entrichten.
erfreulicherweise habe ich grad meinen steuerbescheid aus stuttgart
bekommen - satte rückerstattung von 2,56 euro für 2011 und 3,71 euro für
2012. weiß gar nicht, was ich mit dem unerwarteten geldsegen anfangen
soll...
prost
jevers zeuge
www.zeugenbraeu.de
____________________
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Antwort 14 |
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