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Autor: Betreff: Biersteuer wenn es gar kein Bier ist?
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Braufux
Beiträge: 283
Registriert: 15.5.2010
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red_folder.gif erstellt am: 21.4.2012 um 22:30  
Nabend zusammen,

wer Bier macht zahlt Biersteuer; Wer sich an das RHG hält, macht Bier....

so weit, so klar....

Nun hindert mich ja nichts daran, ein Kilo Maisgries oder eine Kaugummikugel in die Schüttung aufzunehmen. Was dann rauskommt ist halt kein Bier, sondern ein alkoholhaltiges Erfrischungsgetränk. Und was sagt der Mensch vom Zollamt dazu? Bier? Kein Bier? Steuer? Keine Steuer?

Hat das jemand von euch mit dem HZA schon diskutiert?

Gruß

Braufux


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mibi-xxl
Beiträge: 856
Registriert: 22.2.2006
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red_folder.gif erstellt am: 21.4.2012 um 22:53  
Hallo Braufux,
wenn es so einfach wäre würde ich auch bei jedem Sud ein paar Gramm Maisgries oder Haferflocken in den Kessel werfen.
Ich habe zwar noch nicht mit dem Zoll darüber diskutiert, aber ich gehe trotzdem davon aus, daß es trotz der Zutaten Bier für den Zoll bleibt und die Steuer fällig wird sobald man die Freigrenze überschritten hat.


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Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
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Schlupfer
Beiträge: 1002
Registriert: 27.7.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.4.2012 um 22:54  
Das ist einfach. Das HZA rechnet dein Kilo Maisgries und die Kaugummikugel raus. Für den verbleibenden "Bieranteil" zahlst du Biersteuer.
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Beiträge: 835
Registriert: 5.3.2009
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.4.2012 um 23:13  
Hallo Kollegen,
ich hatte vor längerer Zeit etwas getrunken das nannte sich "bierähnliches Getränk"schmeckte auch so,die Zusammensetzung war auch Malz etc. aber ein Teil der Brauwassers war Molke.So,wenn ich das richtig verstanden habe,Es nicht unter das Biersteuergesetz fällt. :)


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die Dinge sind so,wie man Sie sieht...
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Cb-KF
Beiträge: 690
Registriert: 1.4.2012
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2012 um 05:16  
Mir hat mal ein Braumeister erzählt, daß die Beimischung von 10 % (?) Wein, aus dem Bier ein "Weinhaltiges Getränk" macht und somit keine Biersteuer zu entrichten ist. Aber ich denke, die Biersteuer ist keine entscheidende Größe, die man mit solchen Experimenten umgehen müßte.

Was mich eher aufregt, daß Biersteuer auch für ungenießbares Bier anfällt. Dieses müßte unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden. Mal sehen ob wegen der paar Kröten eine Amtsperson erscheint und sich von der Biervernichtung überzeugt.
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ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.4.2012 um 07:37  
Moin,
die erscheinen 100% und sogar zu zweit wegen 4-Augen-Prinzip. Über die Vernichtung wird ein Protokoll geführt und Beweisfotos geschossen. Mal ehrlich, für die vom Zoll ist das eine super Abwechslung mal dem Büroalltag entfliehen zu können und zu einem Ortstermin ein bisschen rauszukommen.
VG, Markus
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Braufux
Beiträge: 283
Registriert: 15.5.2010
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2012 um 07:56  
Moin zusammen,

mir gings nicht darum ein paar Euros zu sparen. Wahrscheinlich war mein Post auch zu kurz in der Beschreibung. Die Frage stelle ich mir, weil ich vorhabe mein "Produkt" zum Gemeindefest das erste mal "in Verkehr zu bringen". Und weil das dafür geplante Getränk Mais enthält, will ich für eventuelle Diskussionen mit dem HZA vorbereitet sein.

@ schlupfer: Ist das so wie du schreibst? Welches HZA macht das so? Auf welcher Grundlage?

Gruß Braufux

achso, noch was:

Zitat:
Was mich eher aufregt, daß Biersteuer auch für ungenießbares Bier anfällt


Das MUSS ja so sein; Andernfalls würde für viele Industriebiere ja auch keine Steuer fällig :D


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Moderator
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Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.4.2012 um 08:23  
Man zahlt auf jeden Fall Biersteuer.
Es wird sogar der Zucker in fertig gemischtem Radler auf die Stammwürze angerechnet und versteuert, ohne Witz.
Darum gibt es fast nur noch Radler mit Süßstoff.

Stefan
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Birk
Beiträge: 3313
Registriert: 19.10.2011
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.4.2012 um 08:48  
Wait a minute, the German purity law says that if I add anything that is not allowed it is not called beer!

Does this mean I don't have to pay tax on it, because it is not beer according to the Germans?

I know it sounds dumb, but is this not the real point to pay tax on BEER, if it is not beer, it should not be taxed!

The people at the HZA are not experts in beer, they are experts in tax, so how can they use the knowledge they have as a professional to accurately remove items that make it not beer? Sugar is sugar when measured, how can they determine which sugar came from malt and which one came from real sugar without the recipe? I remember beer is consider beer at a certain point.

I would wonder when paying the bill to the HZA and to state that this is not beer and simply give them the recipe and let them figure it out themselves. Of course they will tax you on the whole amount and then you respond and say NO wrong, you just taxed an alcoholic drink and not beer, please update your billing as it is wrong.

Hefe is used in wine and so what makes the difference between a fermented alcoholic drink and wine, they both use hefe.

I think I am wasteing my time though, it is a useless cause, and if the craft brewer scene succeeds in Germany in the next few years, the whole situation may be different anyway.

I don't have problem paying the tax, I am just talking about this for the sake of dicussion. The tax is very little to me and really does not bother me.


[Editiert am 22.4.2012 um 09:04 von Birk]



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Beiträge: 902
Registriert: 11.6.2006
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2012 um 08:57  
Hallo,

zur Biervernichtung ;( die kommen raus (aber nicht die Schreibtischleute, sondern die Außendienstmitarbeiter, aber nur einer. Das ist lt. Gesetz deren Aufgabe und die erfüllen sie eben. Ich glaube, wenn die Mitarbeiter des Zolls in den unteren Schichten etwas zu sagen hätten, lief die ganze Hobbybrauergeschichte etwas logischer und für den Staat und die Brauer einfacher ab. ...und wirtschaftlicher würden die bestimmt auch arbeiten.

Die Biersteuer ist eigentlich eine Alkoholsteuer, die auf den aus dem vergorenen Zucker hergestellten Alkohol erhoben wird. Der Begriff Bier beim Zoll hat nichts mit dem Reinheitsgebot oder irgendwelchen (selbsterfundenen) Namen zu tun. Irgendwo hab ich auch mal die Begriffsbestimmung genau gelesen, mußt halt auf der Zollseite suchen.
Schau mal hier nach:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/A lkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuergegenstand/Bier/bier_node.html

...übrigens lief da doch auch mal eine Eingabe, was ist eigentlich daraus geworden?
Eigentlich wollte ich ab 2019 mein Rentnerbier ohne Bürokratie und solchen Firlefanz brauen und trinken ;)

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2012 um 10:37  

Zitat von Braufux, am 22.4.2012 um 07:56
@ schlupfer: Ist das so wie du schreibst? Welches HZA macht das so? Auf welcher Grundlage?


Hallo Braufux,
grundsätzlich ist es doch so, dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge handelt, wie hufpfleger schon geschrieben hat. Das eine ist eine Steuervorschrift (Biersteuer) http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/__1.html und das andere eine lebensmittelrechtliche Vorschrift (Bierverordnung) http://www.gesetze-im-internet.de/bierv/index.html. Du kannst sehen, dass sich die Biersteuer nicht auf die Definition der Bierverordnung bezieht, sonder Biermischgetränke und importierte Biere (wie auch immer diese hergestellt werden) einbezieht. Ausschlaggebend für die Steuer ist nur der Extraktgehalt in Plato, welcher sich rechnerisch aus Alkohol- und Extraktgehalt des fertigen Bieres errechnen lässt http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/__2.html. Somit is es egal, welche Zutat zum Extraktgehalt / Alkoholgehalt des Bieres beigetragen hat. Insofern ist mein erster Post nicht 100%ig korrekt, sondern ist nur dann richtig, wenn die Zutat nicht zum Extraktgehalt des Bieres beiträgt (z.B. Kräuter zur Aromatisierung etc.).
Das Brauhaus in Pirmasens braut im Winter immer ein Maronenbi... äh Maronengetränk und muss dafür Biersteuer entrichten, so hat es mir der Braumeister erzählt.
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 3.7.2012 um 09:46  
Hab grad mit dem Zollamt telefoniert:

Also wenn Bier unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden soll um die Biersteuer zu sparen kommt sicher jemand vom Zollamt, aber auf Kosten der Brauerei (Anfahrt, Arbeitsstunden) und da lohnt es sich schon abzuwägen, ob man nicht lieber Biersteuer zahlt.

Ersatzweise kann ein Steuerbeauftragter benannt werden (nicht der Brauereiinhaber), der die Vernichtung überwacht.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.7.2012 um 11:15  

Zitat von Cb-KF, am 3.7.2012 um 09:46
Hab grad mit dem Zollamt telefoniert:

Also wenn Bier unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden soll um die Biersteuer zu sparen kommt sicher jemand vom Zollamt, aber auf Kosten der Brauerei (Anfahrt, Arbeitsstunden) und da lohnt es sich schon abzuwägen, ob man nicht lieber Biersteuer zahlt.

Ersatzweise kann ein Steuerbeauftragter benannt werden (nicht der Brauereiinhaber), der die Vernichtung überwacht.

Wäre die Frage, wie das HZA reagiert, wenn du mit 40 Liter Fehlsud angedackelt kommst und beim Zollamt ins Klo schüttest - immerhin geht es um etwa 2€ Biersteuer. Wichtig: nicht anrufen und fragen ob das geht, sondern mit dem Zeug auf der Matte stehen.
Anfahrtkosten können sie dir nicht berechnen, Arbeitszeit maximal 2 Minuten. Jedenfalls bekommst du einen amtlichen Kostenbescheid, gegen den du Rechtsmittel einlegen kannst.

Du kannst dir die Steuererstattung aber auf dem kleinen Dienstweg selbst gewähren: Bei deiner nächsten Biersteueranmeldung (Formular 2075) verrechnest du dich um 9,99€ nach unten. Das Zollamt darf nämlich Abweichungen bis 10€ nicht korrigieren und muss die als richtig anerkennen.

Cheers, Ruthard


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 3.7.2012 um 12:03  
Apropos kleiner Dienstweg: Ich hatte mal 50 L Bier zu vernichten und einfach aufgrund des Aufwands darum gebeten, auf eine amtliche Überwachung zu verzichten (sind ja schließlich als Uni eine Einrichtung d.ö.R.).
Meinem Anliegen wurde ganz unkompliziert stattgegeben. Auf der nächsten Erklärung waren dann 50 L Rückbier, welches zugleich als vernichtet angegeben wurde. War alles ok so.


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 25.2.2013 um 13:51  
tja,
bier darf es sich nicht nennen, aber biersteuer ist natürlich zu entrichten.
erfreulicherweise habe ich grad meinen steuerbescheid aus stuttgart bekommen - satte rückerstattung von 2,56 euro für 2011 und 3,71 euro für 2012. weiß gar nicht, was ich mit dem unerwarteten geldsegen anfangen soll...
prost
jevers zeuge

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