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Und wieder mal wurde vergessen zu erwähnen, dass ein Maß von Michaeli bis
Georgi nicht mehr als einen Pfennig und zwischen Georgi bis Michaeli nicht
mehr als zwei Pfennig Münchner Währung kosten darf...
Und wieder mal wurde vergessen zu
erwähnen, dass ein Maß von Michaeli bis Georgi nicht mehr als einen Pfennig
und zwischen Georgi bis Michaeli nicht mehr als zwei Pfennig Münchner
Währung kosten darf...
Jeder interpretiert in
das RHG ja rein was er will - ich stehe auf dem Standpunkt, dass der Herzog
mit dem Erlaß nur eine Preisobergrenze festlegen wollte - und damit
schlitzohrige Brauer die nicht durch billige Ersatzstoffe aushebeln, hat er
in einem Nebensatz noch die Zutaten festgeschrieben.
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