Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 15:50 |
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Frage, mit die zoll und alle die regeln ist es erlaupt fur uns bier
tauschen? Kann ich bier kostenlos geben zum meine nachbar?
[Editiert am 12.6.2012 um 15:52 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 2.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 15:57 |
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I see no reason way , i do all the time, as long as you don´t go out and
paste it on a billboard, I see no reason way not, hope you can read between
my lines Birk
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 15:58 |
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Uns Hooybrauern ist der Verkauf des Bieres nicht gestattet, da wir aus dem
Verkauf einen Mehwert ziehen. Sprich, üblicherweise kostet das Endprodukt
mehr als die Rohstoffe + der Arbeistaufwand kosten. Ein Verkauf erzeugt
also Mehrwert und an dem will der Staat beteiligt sein.
Tauscht aber ein Hobbybrauer sein Bier im Verhältnis 1:1, sprich zB. 5
Flaschen gegen 5 Flaschen, hat keiner der beiden Hobbybrauer einen
materiellen Mehrwert. Es wird also kein Gewinn erzielt. Mithin fehlt die
Gewinnerzielungsabsicht, welche Grundlage jeglichen Handels im Sinne des
Gesetzes ist.
Ein extrem überpenibler Zöller könnte sich eventuell daran aufhängen, daß
das Gesetz das Brauen nur für den Eigenbedarf vorsieht. Im Falle eines
Rechtstreites mit einem Hobbybrauer, welcher lediglich sein Bier mit
anderen Hobbybrauern getauscht, also nicht gehandelt hat, dürfte er vor
jedem Gericht hinten runter fallen.
Dies begründet sich in der Definition des Handelns im bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) welche dem Handeln die Gewinnerzielungsabsicht
unterstellt.
Greets Udo ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 16:03 |
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Laut Aussage eines guten Freundes, er arbeitete lange Jahre in der Branche,
ist der Tausch unter Hobbybraukollegen
in üblichen Mengen (ein paar Pullen), völlig unbedenklich. Selbst das
verschenken in üblichen Mengen (ein paar Pullen)
an gute Freunde und Bekannte/Verwandte. Die Dosis macht bekanntlich das
Gift. Tauschen im HL-Bereich ist nicht.
Er hatte allerdings mal einen Fall, da tauschte ein Hobbybrauer fast schon
gewerbsmäßig mit einem Freund "Naturalien",
sprich mit einem Metzger, der ihm Fleisch/Wurst gegen Bier tauschte. Da
ging es allerdings schon um HL. Das ganze flog auf,
weil der Metzger "erhebliche Differenzen" von Einkauf im Schlachthof und
Umsatz im Laden nicht mehr plausibel erklären konnte.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 16:15 |
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Ist klar, weil Bier gegen Bier kein Mehrwert ist.
Beim Tausch Hobbybrauer (Bier) mit Metzger (Fleisch) erhalten die beiden
Tauschpartner aus der jeweils eigenen Perspektive aber einen Mehrwert. Und
daraus resultiert, daß sie nicht tauschen, sondern Handel im Sinne des
Gesetzes betreiben.
Wichtig ist dabei die Wertigkeit des Gutes. Bier : Bier entspricht einem
Tausch von 1:1 wenn beide Tauschpartner zB. jeweils 1 Buddel in den Tausch
einbringen.
Bringt aber einer 1 Buddel und der Andere im Gegenzug 5 Buddeln, kann man
dem mit der einen Buddel durchaus schon Gewinnerzielungsabsicht
unterstellen, denn er bekommt ja für eine Buddel ganze fünf Buddeln. Dann
ist dies kein Tausch, sondern ein durch den Mehrwert definierter Handel. ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 16:20 |
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BTW, man kann auch fertige Bierwürze tauschen bzw. verschenken,
aber dazu mache ich einen eigenen Strang. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 16:23 |
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Zitat von TrashHunter, am 12.6.2012 um
16:15 | Ist klar, weil Bier gegen Bier kein
Mehrwert ist.
Beim Tausch Hobbybrauer (Bier) mit Metzger (Fleisch) erhalten die beiden
Tauschpartner aus der jeweils eigenen Perspektive aber einen Mehrwert. Und
daraus resultiert, daß sie nicht tauschen, sondern Handel im Sinne des
Gesetzes betreiben.
Wichtig ist dabei die Wertigkeit des Gutes. Bier : Bier entspricht einem
Tausch von 1:1 wenn beide Tauschpartner zB. jeweils 1 Buddel in den Tausch
einbringen.
Bringt aber einer 1 Buddel und der Andere im Gegenzug 5 Buddeln, kann man
dem mit der einen Buddel durchaus schon Gewinnerzielungsabsicht
unterstellen, denn er bekommt ja für eine Buddel ganze fünf Buddeln. Dann
ist dies kein Tausch, sondern ein durch den Mehrwert definierter Handel.
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So isses nicht ganz Udo, das ist durchaus noch legitim.
Allerdings hat das nichts mit Mehrwert bzw. Gewinnerzielungsabsicht bzw.
Handel zu tun, das ist eine andere Baustelle.
Hier geht es rein um die "Biersteuer", nicht um Gewerbe- oder
Einkommenssteuer.
[Editiert am 12.6.2012 um 16:24 von Waconia]
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 16:28 |
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Falsch Hannes,
es geht um BEIDES.
Denn durch den Handel mit Bier, durch welchen Biersteuer fällig wird, wird
zwangsläufig als nette Zugabe für den Staat auch die Gewerbe- bzw.
Umsatzsteuer fällig.
Nicht umsonst beobachtet ab dem Zeitpunkt der Einrichtung eines
Steuerlagers nicht nur der Zoll (Biersteuer), sondern auch das dem Zoll
unterstellte Finanzamt (umsatz- oder Mehrwertsteuer) das Treiben / den
Handel. ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 16:50 |
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Zitat von TrashHunter, am 12.6.2012 um
16:28 | Falsch Hannes,
es geht um BEIDES.
Denn durch den Handel mit Bier, durch welchen Biersteuer fällig wird, wird
zwangsläufig als nette Zugabe für den Staat auch die Gewerbe- bzw.
Umsatzsteuer fällig.
Nicht umsonst beobachtet ab dem Zeitpunkt der Einrichtung eines
Steuerlagers nicht nur der Zoll (Biersteuer), sondern auch das dem Zoll
unterstellte Finanzamt (umsatz- oder Mehrwertsteuer) das Treiben / den
Handel. |
Laut meinem Bekannten, ich habe ihn jetzt extra angerufen, ist das
unerheblich.
Und zwar aus folgendem Grund:
Es geht ja rein darum, dass Hobbybrauer (keine Gewerbetreibende) stolz ihre
selbsgebrauten Produkte lediglich zum Zwecke der gegenseitigen
Prüfung/Bewertung tauschen. Da spielt die „Verhältnismäßigkeit“ eine Rolle
da davon ausgegangen wird, dass die Tauschenden sich gegenseitig im Laufe
der Zeit angemessen beteiligen.
Nehmen wir an es wäre ganz streng nach Deinen Annahmen.
Also ich schicke einem Braukollegen drei in der Herstellung (Menge/Zutaten
usw.) Starkbiere die ich sehr Energieintensiv eingemaischt und gebraut habe
mit je 30°P – Der schickt mir im Gegenzug zehn Biere mit 10°P, jeweils mit
einem Bierkit gebraut.
Glaubst Du ernsthaft, dass sich da jemand hinsetzt und den Gewinn, die
Biersteuer und die Gewinnerzielungsabsicht prüft?
Mein Bekannter meint nein und darüber hinaus würde es auch keine der
beteiligten Behörden interessieren,
solange dies eben im „überschaubaren“ Rahmen geschieht.
Weiter meint er, "Soweit, dass das Postgeheimnis einfach so mal aufgehoben
wird sind wir dann doch noch nicht".
Dies mit einem hörbaren Zwinkern im Ohr. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 16:56 |
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Ich stimme Dir und Deinem Kollegen zu Hannes. Wobei natürlich dieses
"Zwinkern im Ohr" irgednwo im Augenwinkel hängen bleibt.
Dem Staat ist es natürlich egal, wenn Du 3 Flaschen gegen 10 Flaschen
tauschst. Der Aufwand, den Mehwert zu prüfen, wäre unverhältnismässig.
Anders sieht es aber aus, wenn Du 300 Flaschen gegen 1.000 oder 300
Flaschen gegen 5 Zentner Salami tauschst. Ich garantiere Dir, daß DANN auch
der Staat hellhörig wird ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 9 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 17:33 |
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Also ich bin ja eher so der paranoide Typ, aber wegen ein paar Flaschen,
die man dem Nachbar schenkt, sollte man sich wirklich keine Sorgen
machen.
Stefan
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 17:45 |
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Zur Eingangsfrage zurück: Da Daniel die 200l-Freigrenze überschreitet und
dieses Bier auch versteuert, kann er damit tun und lassen was er will -
solange er dafür kein Geld nimmt oder andere geldwerte Vorteile
beansprucht. Er kann das Bier verschenken, mit anderen Hobbybrauern
tauschen oder rauschende Partys feiern (ohne Eintritt). Anders sieht es mit
den ersten 200 Litern aus: Hier heißt die Vorraussetzung für die
Steuerbefreiung im Wortlaut "ausschließlich zum eigenen Verbrauch" (§41
BierStV). Tauschbier, auch 1 zu 1 getauscht, wird nicht selbst verbraucht
und ist damit nicht steuerbefreit.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 19:25 |
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Ok Ruthard, laß es uns auf die Spitze treiben
Szenario:
Ich berichte im Forum über ein von mir entworfenes Rezept.
Du bist interessiert.
Wochen später berichte ich über die erste Verkostung.
Du bist begeistert und schreibst das auch als Antwort auf meinen Post.
Weil mir Deine Antwort gefällt, beschließe ich spontan, Dir einzwei Buddeln
zu schicken, damit Du probieren kannst...
Was sagt das Gesetz dazu ?
Dann... später befindest Du, es sei eine nette Geste, mir im Gegenzug -
ohne daß wir je über einen Tausch gesprochen hätten - auch ein Wenig aus
Deinem Bestand an Selbstgebrauten zu schicken.
Was sagt das Gesetz dann dazu ? ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 20:00 |
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Die BierStV sagt, dass das im eigenen Haushalt gebraute Bier selbst
verbraucht werden muss, um von der Steuer befreit zu sein. Wenn Du mein
Bier trinkst und umgekehrt, ist diese Vorraussetzung nicht erfüllt. So
entspricht das dem Wortlaut der Verordnung.
Einer der ersten juristischen Grundsätze lautet: "Es gilt nicht der gesunde
Menschenverstand, es gilt der Buchstabe des Gesetzes".
Ich werde also am 2. Januar 2013 meine Steuererklärung über die im Jahr
2012 gebrauten 213 Liter Bier abgeben, 200 Liter sind steuerfrei, 13 Liter
werden versteuert. Das wäre aber zu einfach, denn die Liter 46 bis 49, die
ich dir zum Verkosten geschickt habe, zählen nicht zur Freimenge, sind also
zu versteuern. Gleichzeitig ist damit aber mein steuerfreies Kontingent
nicht ausgenutzt, das heißt, die Liter 201 bis 204, die ich selber trinken
werde, sind wiederum von der Steuer ausgenommen.
Und wenn der Zoll meint, er könne über solche Kleinigkeiten großzügig
hinwegsehen, dann wird er mich aber kennenlernen. Wenn es schon so
bescheuerte Gesetze gibt, die ich einhalten soll, dann erwarte ich das auch
vom Staat und seinen Bediensteten. Das wird dann auch öffentlich
gemacht.
Ziel ist es, dieses System ad absurdum zu führen. Es wäre nicht das erste
mal, dass ich auf diese Weise Änderungen im Regelwerk erreicht habe. Und
wenn es ganz schlimm kommt, gehe ich auch weiter. Ich habe seinerzeit zwei
meiner Lehrer in die Klappse getrieben.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 01:23 |
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Zitat von Brauwolf, am 12.6.2012 um
20:00 | Ziel ist es, dieses System ad absurdum
zu führen. Es wäre nicht das erste mal, dass ich auf diese Weise Änderungen
im Regelwerk erreicht habe. Und wenn es ganz schlimm kommt, gehe ich auch
weiter. Ich habe seinerzeit zwei meiner Lehrer in die Klappse getrieben.
Cheers, Ruthard |
Hallo!
Ich habe mich seinerzeit von der Schulpflicht befreien lassen, da sie dem
Recht auf Freiheit widerspricht. Auch wenn manche Gesetze sinnlos
erscheinen, so haben doch ALLE ihren Sinn. Frag dich mal, warum in der
Beschreibung von Mikrowellen steht, dass man darin keine Tiere trocknen
darf. Warum steht auf jedem Coffee to Go Becher, dass der Inhalt heiß
ist?
Das die Freimenge nur auf den eigenen Verbrauch gerechnet wird ist mehr als
nur logisch. Was wäre denn, wenn du 200 Liter Bier im Jahr braust (die
Steuerfrei sind), diese dann einfach an einen Bekannten weiter verschenkst
und der die dann verkauft? Sicher zahlt er auch für den Verkauf notwendige
Steuern, aber die "Spende" ist Steuerfrei. Da ist es dann ganz egal, ob nun
1 Liter oder 100 Liter verschenkt werden, Gesetz ist Gesetz.
Und jetzt mal ohne Korinthenkackerei, wegen ein paar Flaschen, wird niemand
einem etwas zu Lasten legen, wenn man nicht unnötig Wind drum macht. ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 02:12 |
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..tztztz.....ihr habt Probleme....das erinnert mich an meine Kommilitonen
kurz vor dem 1. jur. Staatsexamen. Die haben auch jede beliebige
Lebensituation angefangen juristisch zu prüfen *schmunzel*
Ich sage mal so:
Solange ihr es nicht verkauft, könnt ihr es saufen, verschenken, tauschen
oder auch in den Gully schütten.
[Editiert am 13.6.2012 um 02:15 von Hagen]
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 11:15 |
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Zitat von Hagen, am 13.6.2012 um
02:12 | ..tztztz.....ihr habt Probleme....das
erinnert mich an meine Kommilitonen kurz vor dem 1. jur. Staatsexamen. Die
haben auch jede beliebige Lebensituation angefangen juristisch zu prüfen
*schmunzel*
Ich sage mal so:
Solange ihr es nicht verkauft, könnt ihr es saufen, verschenken, tauschen
oder auch in den Gully schütten.
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Die Lebenswirklichkeit zwingt einen ständig,
seine Handlungen juristisch zu überprüfen. Wenn man das nicht selber tut,
machen es irgendwann andere und dann wird es teuer und ist rückwirkend
nicht mehr heilbar. Die Frage ist, ob man sich deswegen Pickel an den Hals
ärgert oder gar in seinen Freiheiten einschränken läßt.
Die Biersteuer an sich ist so lächerlich gering, dass sie wirklich nicht
der Rede wert ist. Es stört lediglich der Verwaltungsakt, der um jeden
Brauvorgang gemacht wird. Es stört, das wegen 15,87€ Biersteuer p.a. (5hl
mit 12°Plato á 5,29€ minus 2hl Freimenge) Erhebungskosten in Höhe von 1200
bis 1500€, kaufmännisch kalkuliert, entstehen. Ich kann als Steuerzahler
(nicht Bier- sondern allgemeiner Steuerzahler) nicht hinnehmen, eine Horde
Zivilversager zu alimentieren, die auch noch glaubt, mir Weisungen erteilen
zu dürfen.
Die Winzer haben vorgemacht, dass es auch anders geht. Damit mich keiner
falsch versteht: Ich fordere niemand auf, sein HZA zu stürmen. Als
Beamtenkind habe ich gelernt, dass man dieses System nur mit seinen eigenen
Mitteln schlagen kann und das heißt: Dienst nach Vorschrift. Deswegen wird
von mir jegliche Vorschrift übergenau und penibel eingehalten, bis die
Beamtenschar in ihrem eigenen Papier erstickt oder dem Wahnsinn verfällt.
Wenn ich diese Pensionserwarter schon bezahlen muss, will ich sie
wenigstens in Bewegung halten.
Vergessen wir nicht, dass es bis 1980 in Deutschland praktisch unmöglich
war, privat Bier zu brauen. Es war verboten, Anleitungen zur
Bierherstellung zu verbreiten. Erst ein Journalist aus Luxemburg hat unter
Berufung auf die Pressefreiheit dieses "Geheimwissen" unter's Volk
gebracht.
Und wenn ich sehe, wie sich einzelne Hobbybrauer heute noch von subalternen
Beamten in ihren HZAs schikanieren lassen, könnte mir gerade das Kotzen
kommen. Der wilhelminische Untertan ist noch lange nicht ausgestorben.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 13.6.2012 um 11:40 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 16 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 11:31 |
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Im Prinzip hast du recht, Ruthard - nur das zählt leider nicht.
Zitat: | ... eine Horde
Zivilversager zu alimentieren ... |
Bei Mainz, wie es singt und lacht, würde wir jetzt hören:
Uiiiijuijuijuijui, auuuwauwauwauwau ...
Grüße
Hans ____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 11:39 |
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was zählt nicht?
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 13.6.2012 um 11:55 |
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Über welche Menge Tauschbier redet Ihr eigentlich? 1 Flasche? 5
Flaschen? 200 Liter?
Wenn hier jemand schreibt dass er eine oder zwei Flaschen mit jemand
anderem getauscht hat dann wird das dem Staatsanwalt wohl ziemlich schnuppe
sein. Und wer ganz sicher gehen will der muss seine Tauschgeschäfte eben
per PN absprechen.
Ich hab für die Konfirmation meines Juniors einen Sud gebraut und mir echt
keine Sorgen darüber gemacht obs dem Zoll gefällt oder nicht.
Edit: Tipfehler...
[Editiert am 13.6.2012 um 11:57 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 12:06 |
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Es geht doch nicht darum, zwei oder drei Flaschen Tauschbier zu versteuern
oder nicht zu versteuern. Es geht darum, dieses pervertierte System ad
absurdum zu führen. Wenn ich mich wegen 500 Liter Bier pro Jahr bei 15,87
Steuern das ganze Jahr schikanieren lassen soll, dann muss das Widerstand
erzeugen. Und wer mehr als 500 Liter pro Jahr für den Eigenverbrauch
herstellt, hat ein anderes Problem.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 20 |
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