Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 17:40 |
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Werte Braugemeinde,
habe heute Nachmittag habe ich den Thread Biersteuer/Freimengen
durchgelesen.
Daraufhin hat mich die Neugier geplagt und ich habe mir die BierStV mal
genauer angesehen.
Fakt ist: Bier wird erst gebraut, wenn die Bierwürze angesetzt und mit Hefe
zur Gärung gebracht wird.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Biersteuer nach den bekannten Richtlinien
fällig.
Der Thread "Biertausch" hat mich dann weiter getrieben. *ggg
Ich habe mit einem Bekannten, der eine kleine Gastrobrauerei betreibt,
telefoniert.
Neben seinen gewerblichen Suden in der 5-10hl-Anlage, braut er kleinere
„Testsude“ um neue Rezepte und Zutaten zu probieren.
Diese liegen i.d.R. bei 0,3-0,5 hl mit einer kleinen Hobbyanlage.
Ich habe ihn gefragt, ob er sich nicht mal die ein oder andere
„Spezialität“ vorstellen könne,
die er zwar nie/nicht selbst für seinen Betrieb brauen würde, da keine
Nachfrage besteht.
Als ich ihm dann noch meine Gedanken (BierStV für Hobbybrauer) dazu erklärt
habe, hat er herzlich gelacht,
aber gemeint, dass dies eine klasse Idee wäre.
Wir werden vermutlich den ein oder anderen Sud testen, der die Hefe erst
bei mir zu Hause zu spüren bekommt.
Aber daraus entstand eine völlig andere Idee in meinem Kopf, woraus auch
der Begriff „Abzwackbier“ entstand.
Hier in der Pfalz hat der Begriff „abzwacken“ damit zu tun, dass man einen
Teil eines bestimmten Produktes nimmt
und anders weiter verwendet.
Hier gibt es doch einige Teilnehmer die durchaus größere Kapazitäten haben,
aber oft nicht voll ausnutzen.
Diese könnten doch bei bestimmten „Spezialitäten“ durchaus ihre Kapazität
voll ausschöpfen und eine Teilmenge „abzwacken“,
bzw. an einen interessierten Bekannten schicken, der diese Teilmenge dann
zu Hause selbst vergärt.
Die Biersteuer würde ja dann entsprechend der Braustätte anfallen.
Mit Malzpaketen und Kits ist das ja nicht anders.
Nach dem Motto: Habe 20l IPA mehr gemaischt, hatte ja wer möchte mal eine
anderes Rezept/andere Hefe/andern Hopfen testen.
Was meint Ihr dazu?
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 17:45 |
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Ich halte das Verschicken der Würze für relativ problematisch, da fängt man
sich ruck zuck ne Infektion ein.
Außerdem musst der das Bier versteuern, der es vergärt, so wie ich es
verstanden hab.
Und außerdem ist der Sinn des Hobbybrauens ja, dass man sein Bier selber
braut, oder?
Unsere Nachbarn lachen sich vermutlich mal wieder darüber tot, welch Blüten
diese seltsame Hobbybrauregelung in Deutschland treibt...
Stefan
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 17:50 |
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Das Hannes, entspricht unterm Strich dem selben Gedanken, welcher der Staat
zugrunde legte, als er sagte "Wer ein Bierkit verarbeitet, erzeugt
Bier".
Insoweit ist es legitim.
Nur sollte der ursprünglich Brauende dann auch bereits im Vorfeld bei der
Anmeldung seines Sudes die voraussichtlich "abzuzwackende" Menge an Bier
nicht melden. Ansonsten müßte er nämlich dem HZA ziemlich langwierig
erklären, wo der abgezwackte Rest geblieben ist.
Denn... das HZA interessiert sich in der Regel ausschließlich für die vorab
angemeldete Biermenge.
Greets Udo ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 19:25 |
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Oha, das wird ja schon wieder kompliziert.
Ich ging jetzt mal davon aus, dass viele HB’s erst am Ende des
Kalenderjahres „nachmelden“.
Klar ist auch, dass der die Gärung einleitet auch die Steuer zahlt.
Ich sehe auch ein, dass der jeden Sud vorab anmelden muss andere
Überlegungen hat.
Um das zu vereinfachen drück ich mich auch einfacher aus. Ich hab nen 50
Liter Topf, geile Zutaten und ein geiles Rezept, will aber nur 20 Liter
brauen. Nun kenne einen Kollegen der das auch schon lange probieren wollte
bzw. den das interessieren könnte. Was spricht dagegen 40 Liter zu
maischen/läutern und dem Kollegen 20 Liter abzuzwacken. Hopfenkochen und
gären kann der doch selbst. Ist das einmaischen schon Bier brauen? Ich
könnte ja irgendeinen Zuckersaft herstellen wollen, ganz ohne Brauabsicht
und mich erst anschließend zum Brauen entscheiden.
Verschicken ist da erst mal kein Infektionsrisiko, denn gekocht wird ja
erst später und Zuckersirup luftdicht in einem Kanister zu verschicken
dürfte sicher auch kein Problem sein. Wenn die Entfernung nicht zu weit ist
kann man es ja auch abholen,
Wenn drei Leute gemeinsam brauen und jeder seinen Teil zu Hause vergärt ist
das doch auch ok.
Auch geht es nicht darum generell da Bierwürze kreuz und quer durch die
Lande zu schicken, sondern
um tatsächliche "Spezialitäten".
Ich bin ja noch recht neu im Thema und das ist doch erst mal eine
theoretische Frage.
Aber ich werde mir die Mühe machen, dieses Thema beim HZA anzufragen.
Mein Bekannter meinte, er sehe da eigentlich kein Problem. Mal sehen.
Edit: Muss ich eigentlich schon melden, wenn ich Zutaten (Rohstoffe oder
Extrakt) bestelle?
[Editiert am 12.6.2012 um 19:31 von Waconia]
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 19:35 |
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Da Du in der Regel als Hobbybrauer auch jeden Sud Deinem zuständigen HZA
anmelden mußt, würdest Du Dich in die Falle begeben, würdest Du die 40 oder
50 Liter anmelden.
Bei einer Überprüfung, bei welcher Du dann ja nur die selbst vergorenen 20L
nachweisen könntest, hätte der Beamte vom HZA nämlich ein Problem damit,
daß Du 50L angemeldet hast und nur 20L nachweisen kannst.
Das ist der Kern meiner Aussage.
Du darfst nicht vergessen, daß lt. Biersteuergesetz jeder der brauen will,
dies zunächst zu Beginn des Kalenderjahres, bzw. dann wenn er beschließt zu
brauen, dem HZA mittels einer Absichtsanzeige zu melden hat und in Folge
üblicherweise vom HZA aufgefordert wird, jeden Sud im Einzelnen vorab
anzumelden.
Wer die Anzeige der Absicht, im laufenden Kalenderjahr Bier brauen zu
wollen, unterlässt, verstößt bereits gegen die Auflagen, welche der
Gesetzgeber für den Hobbybrauer festgeschrieben hat. ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 511 Registriert: 10.6.2009 Status: Offline
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erstellt am: 12.6.2012 um 19:39 |
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Sollte ganz gut gehen. Suche mal nach "no chill in a cube".
Gruss, BE
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 19:46 |
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Udo ich habe gemeldet und das HZA schrieb.
Wenn Du mehr braust als 2hl - meld Dich und zahl.
Jep BE, danke für den Tipp. *g
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 19:54 |
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 20:02 |
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Ja Koblenz ist da echt cool.
Und ich werde brav jeden Ltr/jedes °P über 200h melden, denn das soll so
bleiben.
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Antwort 8 |
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erstellt am: 12.6.2012 um 20:02 |
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Hallo waconia
Da ich ebenso wie du Pfälzer bin wundert mich deine Info vom HZA
Saarbrücken doch sehr. Mir teilte man mit, dass ich jeden Sud 10 Tage im
voraus anmelden sollte/muss.
Die Gastrobrauerei liegt die zufällig in Neustadt?
Gruß Peter
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 20:04 |
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Zitat von tempestas, am 12.6.2012 um
20:02 | Hallo waconia
Da ich ebenso wie du Pfälzer bin wundert mich deine Info vom HZA
Saarbrücken doch sehr. Mir teilte man mit, dass ich jeden Sud 10 Tage im
voraus anmelden sollte/muss.
Die Gastrobrauerei liegt die zufällig in Neustadt?
Gruß Peter |
Der Gastro ist nicht in NW.
Mein zständiges HZA ist Koblenz - bin doch kein Saarländer.
PS: Pfälzer in die Pfalz - Saarländer in die Saar.
[Editiert am 12.6.2012 um 20:05 von Waconia]
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Antwort 10 |
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erstellt am: 12.6.2012 um 20:13 |
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 119 Registriert: 5.12.2011 Status: Offline
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erstellt am: 12.6.2012 um 20:15 |
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Wenn ich mich jetzt nicht gründlich irre, liegt Wachrem auch im Bereich des
HZA SB.
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 20:22 |
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Ich hab meine Anmeldung in Koblenz gemacht und einen ordendlichen Bescheid
von dort bekommen.
Mit mit V 3206 B ....
Mein Wachenheimer Kollege ebenfalls.
[Editiert am 12.6.2012 um 20:23 von Waconia]
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.6.2012 um 21:11 |
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Hallo,
sehe es so wie Boludo.
Das Risiko wäre mir auch zu groß und Kochen bringt nicht alle Probleme
wieder weg. Wenn das Zeug erst mal angegammelt ist - gerade bei den
wunderbaren Temperaturen draußen - nutzt auch kein Kochen mehr.
Da wäre der Tausch des fertigen Bieres interessanter - das ist haltbarer.
Andererseits: Gerade die Kommunbrauer haben es ja auch so gemacht -
gemeinsam gemaischt und dann jeder für sich vergoren (siehe Zoiglbier)
Nur!!! da war nicht die Post dazwischen....
Solltet ihr das also probieren postet doch mal wie das dann gelungen ist.
Beste Grüße
Holger
____________________
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 02:55 |
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Hi Udo!
Wir sind ja dem Selben HZA unterstellt und ich bin der Meinung, dass die
selbst drauf ausgelegt sind, nicht mehr arbeiten zu müssen, als notwendig
. Auch wenn ich mal ein Lob an unser HZA Giessen
aussprechen muss, dass selbst anfragen am selben Tag um 16:30 noch
beantwortet, so sitzen doch überall nur Menschen, die Vorschriften folgen.
Ich haben die Anfrage gestellt, ob es nicht wirtschaftlicher wäre, wenn ich
nur Meldungen schreibe, die die 200L überschreiten, gleichzeitig aber über
alle Sude Protokoll führe und diese jederzeit einer eventuellen Kontrolle
zugänglich mache. Mein Problem war nämlich, dass ich dieses Jahr schon zwei
mal sehr spontan brauen wollte, aber keiner Zeit mehr für eine Anmeldung
war. Sie haben mein Angebot akzeptiert.
Zurück zum Thema: Überlegt mal, was der Versand im Vergleich zur benötigten
Zutatenmenge kosten würde. Bei DHL kostet ein Paket BIS 10KG 6,90€. Für den
Preis kann ich selbst mehr brauen, als mir zugeschickt werden könnte. Ab
11KG kostet das schon 11,90€ das reicht, einen 20L Sud selbst herzustellen.
Aus wirtschaftlichen Gründen macht so eine Tauschaktion keinen sinn.
Persönliche Übergabe ist ausgenommen, aber da kann ich auch unter der Hand
Bier tauschen ohne das es jemand nachweisen kann.
Ciao Basti
[Editiert am 13.6.2012 um 02:58 von Basti_H]
____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 03:35 |
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Zitat: | Verschicken ist da erst
mal kein Infektionsrisiko, denn gekocht wird ja erst später und Zuckersirup
luftdicht in einem Kanister zu verschicken dürfte sicher auch kein Problem
sein. Wenn die Entfernung nicht zu weit ist kann man es ja auch
abholen, |
Da irr dich mal nicht. Wuerze ist ein hervoragender nicht selektiver
Naehrboden. Da muesstest du die Wuerzenentweder heiss abfuellen ( Hot fill
- hold Verfahren) dann oxidiert sie allerdings ziemlich oder du muesstest
den Kanister desinfizieren und dann unter sterilen Bedingungen abfuellen (
aseptisches Abfuellen). Genau das machen wir ( also Wuerze abfuellen; zwar
ungehopft aber trotzdem) um die Leistungsfaehigkeit aseptischer PET- und
Kartonfueller (tertapak) nachzuweisen.
Das ist nicht ohne...
Da waere evtl. im Block einfrieren und isoliert verschicken noch eher
geeignet.
Gruss
Jan
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Antwort 16 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2012 um 16:23 |
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Mir hat das HZA Nürnberg auf meine letzte Brauanzeige hin umfangreiches
Informationsmaterial geschickt, in dem u.A. ausdrücklich klargestellt wird,
daß es sich bei Würze um keinen Steuergegenstand handelt und es für die
Biersteuerbefreiung als Hobbybrauer nur auf den Ort der Vergärung und nicht
auf den Ort der Würzebereitung ankommt.
Interessanterweise soll man bei der Brauanzeige dann aber doch auch Zeit
und Ort der Würzebereitung mit angeben. Ich habe noch nicht nachgefragt
warum, nehme aber an, daß es mit "Steueraufsicht" begründet wird.
Allerdings habe ich mir eben mal die Paragraphen 209 und 210 der
Abgabenordnung angeschaut, die sich mit der Steueraufsicht befassen und
komme zu dem Schluß, daß es für steueraufsichtliche Besuche bei
Hobbybrauern keine Rechtsgundlage gibt, denn wir fallen mangels Gewerbe
nicht unter § 210 (1), und § 210 (2) greift nur bei einem konkreten
Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Schmuggel.
@TrashHunter: Daß einer mehr Würze anmeldet als er nachher vergärt, sollte
kein Problem sein. Entweder er zahlt halt dann trotzdem Steuern dafür (bzw.
rechnet sie auf die Freimenge an) oder er korrigiert die Menge
nachträglich. Es sollte aber auch kein Problem sein, dem HZA mitzuteilen,
daß man 50 Liter Würze herstellt, davon 20 selbst vergärt und 30 an andere
Hobbybrauer abgibt. Die empfangenden Hobbybrauer sind dann selbst dafür
verantwortlich, ihre Mengen anzumelden, genauso wie wenn sie Malzextrakt
oder ein Bierkit verwenden würden. Probleme bekommst Du nur, wenn das HZA
bei Dir deutlich mehr selbstgemachtes Bier vorfindet, als Du angemeldet
hast.
Apropos Infektionsrisiko: Mir sind mal 2l Vorderwürze sauer geworden, die
ich als Speise abgefüllt hatte, ohne sie vorher nochmal abzukochen oder
anschließend zu kühlen. Die 78°C reichen also nicht zum haltbar machen.
Würze, die direkt nach dem Kochen in Flaschen gefüllt und verschlossen
wird, sollte sich aber ähnlich lange halten wie Omas eingekochter
Himbeersaft.
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.6.2012 um 00:43 |
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Zitat: | Apropos
Infektionsrisiko: Mir sind mal 2l Vorderwürze sauer geworden, die ich als
Speise abgefüllt hatte, ohne sie vorher nochmal abzukochen oder
anschließend zu kühlen. Die 78°C reichen also nicht zum haltbar machen.
Würze, die direkt nach dem Kochen in Flaschen gefüllt und verschlossen
wird, sollte sich aber ähnlich lange halten wie Omas eingekochter
Himbeersaft. |
Nur wenn du sie heiss abfuellst oder in der Flasche 'inweckst' ist sie halt
auch tot oxidiert weil sie ziemlich lange heiss gehalten wird ohne die
'Dampfklocke' die beim Hopfenkochen vor Oxidation schuetzt.
Aber warum nicht in einem Block einfrieren und isoliert ( Styroporbox)
verschicken. Selbst wenn der Block antaut, so bleibt er doch ziemlich kalt.
Dasmsollte doch die 2-3 Tage lang ein Verderben verhindern. Muesste man mal
testen wie lange so ein Block kalt bzw. Gefroren bleibt.
Gruss
Jan
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Antwort 18 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.6.2012 um 07:01 |
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Zitat von JanBr, am 14.6.2012 um
00:43 | Aber warum nicht in einem Block
einfrieren und isoliert ( Styroporbox) verschicken. Selbst wenn der Block
antaut, so bleibt er doch ziemlich kalt. Dasmsollte doch die 2-3 Tage lang
ein Verderben verhindern. Muesste man mal testen wie lange so ein Block
kalt bzw. Gefroren bleibt.
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Also ganz ehrlich, da brau ich mir meine Würze
doch lieber selber, bin ja schließlich nicht umsonst Hobbybrauer
Stefan
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Antwort 19 |
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