Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 00:11 |
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Ich hab vom Zollamt ein Steuerlagerbuch bekommen. Ich soll dort was
eintragen, komm aber trotz der Ausfüllhilfe nicht weiter. Kann mir jemand
helfen oder ist es besser ich schreib einfach in einem Schulheft auf, was
gebraut wurde und fülls dann aus wenn mal einer von denen auftaucht?
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 00:12 |
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Bloede Frage, hast du ein Steuerlager?
Gruss
Jan
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 00:17 |
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Keine Ahnung, aber das Buch ist da und eine Bestandsmeldung von "0 hl" für
den Anfang hab ich bereits abgegeben (Nach Aufforderung und Rücksprache)
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 00:48 |
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Ein Steuerlager ist meiner Meinung nach nur noetig wenn du Bier
gewerbsmaessig herstellst oder verkaufst. Tust du das?
Gruss
Jan
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 01:14 |
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Ja, ich stell Jungbier her und verbringe es nach der Hauptgärung in meine
Gaststätte
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 01:15 |
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Ich wenn solche Zettel seh, könnt ich einen Anfall bekommen. Alles wegen
ein paar Euro, während gleichzeitig Milliarden in dreistelliger Zahl
verschleudert werden. Aber die Quittung folgt bei der nächsten Wahl, das
versprech ich.
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 05:50 |
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Da musst du aber gut wählen um was zu treffen das so etwas nicht
unterstützt. Da gibt es wohl nur eine Partei momentan die zu Recht Zuspruch
erhält.
____________________
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 109 Registriert: 20.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 07:49 |
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Hi,
das Buch ist nach drei Spalten aufgeteilt. Wovon aber nur die erste für
dich relevant ist. Eingetragen werden da die verschiedenen Sorten die du
Braust und zwar nach Grad Plato. Wenn Du also drei Sorten braust,
hell,dunkel,Weizen und die haben alle 14,x °P dann trägst du die alle in
eine Spalte ein, und zwar für 14 Plato. Immer schön mit fortlaufender
Nummer und Datum. EInmal im Monat musst du aber auch noch eine
Biersteuererklärung abgeben. Die Dinger liegen im Internet, sollten aber
eigentlich dabei gewesen sein.
Die drei Spalten sind überings nicht auf einer Seite sonder jede geht über
mehrere Seiten im gesamten Heft. Die erste ist für Eigenproduktion, die
zweite ist für die Verwendung von Fremdbier und die dritte ist für den
Zoll, wenn du mal einen Sud vernichten musst.
Wenn ich mir den Aufwand und die Zeit anschaue den der Zoll damit verbringt
so kleine Betriebe aufzunehmen... einfach eine Pauschale für z.B. 15 HL im
Jahr 89,90 €, Protokolle führen und fertig. Komme ich darüber habe ich
Anzeigepflicht. Aber das wurde hier schon oft diskutiert...
das wir wohl nix.
Gruß Hans ____________________ Ach wie gut doch Wasser schmeckt, wenn man's mit Hopfen und Malz zum Leben
erweckt.
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Antwort 7 |
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Junior Member Beiträge: 39 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 15:22 |
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Da ich auch Schnaps brenne, weiß ich was ein Steuerlager ist. Aber wenn du
keins beantragt hast, solltest du mal beim Zoll nachfragen. Eventuell ist
hier einfach ein Fehler passiert. Du würdest nichtmal eine Erlauibnis für
dein Stuerlager bekommen, wenn die durchschnittliche Lagermenge pro Jahr
unter 5000hl liegt. Ich weiß ja nicht in welchen Mengen du braust,
aber beim Bier braucht man eigentlich kaum eine Stueraussetzung... Also
abgesehen von den wirklich großen Brauereien!
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 7.8.2012 um 15:56 |
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Mir wurde empfohlen, auch für eine Kleinstbrauerei gewerblich ein
Steuerlager anzumelden, durch den Zoll. Darüber hinaus wurde mir von
anderer Seite empfohlen, einfach gleich jeden Zugang auch als Abgang zu
buchen, also einfach am Monatsende alles gebraute Bier zu versteuern, und
gut ist.
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 109 Registriert: 20.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 18:33 |
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Wenn ich das richtig verstanden habe (das ist bei dem Durcheinander nicht
selbstverständlich) braucht man bei der Sudversteuerung kein Steuerlager
als solches. Der Begriff lässt sich aber nicht trennen. Wahrscheinlich gibt
es da keine Bücher für. Das Steuerlager an sich ist der Raum, das Kühlhaus
oder was auch immer, wo du Deine zu versteuernden produzierten Waren (Bier)
lagerst. Dann geht der Rattenschwanz aber noch weiter, so wie geeichte
Abfüllanlagen, Abfüllprotokolle usw. Also machen die Mikrobrauer eine
Sudversteuerung, was bedeutet das du die Würzemenge nach dem Hopfenseihen
als gebrauten Sud angibst und auch versteuerst. Dann kannst du auch
abfüllen wie du willst.
Dann brauchst du kein reales Steuerlager, so mit Bauzeichnung und Siegel
usw., dann führst du das Buch nur pro Forma als Braunachweis deiner
eingereichten Steuerbescheide. Und nicht vergessen wenn mal ein Sud daneben
geht, kommt der Onkel vom Zoll, vernichtet mit dir das Bier und trägt das
auch in das Buch ein. So hat alles seine Ordnung und das Land mehr
Vollbeschäftigung.
Gruß Hans
____________________ Ach wie gut doch Wasser schmeckt, wenn man's mit Hopfen und Malz zum Leben
erweckt.
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 18:47 |
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Der Onkel vom Zoll kommt, aber nur unter Kostenerstattung. Diese werden im
Hobbybereich regelmäßig höher liegen als die Biersteuer für das vernichtete
Bier
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Antwort 11 |
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Junior Member Beiträge: 39 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 18:49 |
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@Malzjunkie: Sorry, das ist leider falsch!
Jetzt mal Klartext: Ein Steuerlager ist ein Ort, und nicht unbedingt ein
Raum, wo ich zu verstuerernde Waren unter Steurauslassung lagern darf. Das
heist, an diesem Ort kann ich mein gebrautes Bier solange wie ich will
einlagern und muss keine Steuern bezahlen. Erst bei Entnahme von diesem Ort
fällt die Steuer an! Dieser Finazielle Vorteil ist allerdings mit Auflagen
verbunden, welche durch Hobby- und Kleinbrauer nicht erfüllt werden können.
Das wären z.B. Gewerbeanmeldung, mind. Lagermenge von 5000hl pro Jahr,
etc... Es gibt noch einiger mehr!
Gruß
Philip
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.8.2012 um 19:07 |
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Zitat von andreas23, am 7.8.2012 um
15:56 | Mir wurde empfohlen, auch für eine
Kleinstbrauerei gewerblich ein Steuerlager anzumelden, durch den Zoll.
Darüber hinaus wurde mir von anderer Seite empfohlen, einfach gleich jeden
Zugang auch als Abgang zu buchen, also einfach am Monatsende alles gebraute
Bier zu versteuern, und gut ist. |
Dito!
Klar, das Steuerlager setzt ein Gewerbe voraus. Es vereinfacht aber den
gesamten Prozess um einiges. So muss ich nur das fertige Bier, welches ich
in Umlauf bringe, versteuern. Bis 30 L braucht man keine geeichten Geräte!
Bis zu dieser Menge darf ich den umschlossenen Rauminhalt als Volumen
angeben. Der Vorteil des Steuerlagers ist ganz klar, dass ich keine
Sudversteuerung brauche. Ich sehe also direkt das, was ich auf Fässer
abgefüllt habe. Eine Mindestlagermenge ist bei uns nicht vorgesehen, da
immer gleich alles versteuert wird. Gelagert wird nur während der
Gärung/Lagerung.
Bei Kleinmengen kann man beantragen, dass als Erleichterung auf eine
Überwachung der Vernichtung verzichtet wird. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 13 |
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