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Autor: Betreff: Steuerlagerbuch
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 00:11  
Ich hab vom Zollamt ein Steuerlagerbuch bekommen. Ich soll dort was eintragen, komm aber trotz der Ausfüllhilfe nicht weiter. Kann mir jemand helfen oder ist es besser ich schreib einfach in einem Schulheft auf, was gebraut wurde und fülls dann aus wenn mal einer von denen auftaucht?
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 00:12  
Bloede Frage, hast du ein Steuerlager?

Gruss

Jan
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 00:17  
Keine Ahnung, aber das Buch ist da und eine Bestandsmeldung von "0 hl" für den Anfang hab ich bereits abgegeben (Nach Aufforderung und Rücksprache)
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 00:48  
Ein Steuerlager ist meiner Meinung nach nur noetig wenn du Bier gewerbsmaessig herstellst oder verkaufst. Tust du das?

Gruss

Jan
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 01:14  
Ja, ich stell Jungbier her und verbringe es nach der Hauptgärung in meine Gaststätte
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 01:15  
Ich wenn solche Zettel seh, könnt ich einen Anfall bekommen. Alles wegen ein paar Euro, während gleichzeitig Milliarden in dreistelliger Zahl verschleudert werden. Aber die Quittung folgt bei der nächsten Wahl, das versprech ich.
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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 05:50  
Da musst du aber gut wählen um was zu treffen das so etwas nicht unterstützt. Da gibt es wohl nur eine Partei momentan die zu Recht Zuspruch erhält.


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Malzjunkie
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 07:49  
Hi,
das Buch ist nach drei Spalten aufgeteilt. Wovon aber nur die erste für dich relevant ist. Eingetragen werden da die verschiedenen Sorten die du Braust und zwar nach Grad Plato. Wenn Du also drei Sorten braust, hell,dunkel,Weizen und die haben alle 14,x °P dann trägst du die alle in eine Spalte ein, und zwar für 14 Plato. Immer schön mit fortlaufender Nummer und Datum. EInmal im Monat musst du aber auch noch eine Biersteuererklärung abgeben. Die Dinger liegen im Internet, sollten aber eigentlich dabei gewesen sein.
Die drei Spalten sind überings nicht auf einer Seite sonder jede geht über mehrere Seiten im gesamten Heft. Die erste ist für Eigenproduktion, die zweite ist für die Verwendung von Fremdbier und die dritte ist für den Zoll, wenn du mal einen Sud vernichten musst.
Wenn ich mir den Aufwand und die Zeit anschaue den der Zoll damit verbringt so kleine Betriebe aufzunehmen... einfach eine Pauschale für z.B. 15 HL im Jahr 89,90 €, Protokolle führen und fertig. Komme ich darüber habe ich Anzeigepflicht. Aber das wurde hier schon oft diskutiert... :( das wir wohl nix.

Gruß Hans


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Ach wie gut doch Wasser schmeckt, wenn man's mit Hopfen und Malz zum Leben erweckt.
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Junior Member
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Beiträge: 39
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 15:22  
Da ich auch Schnaps brenne, weiß ich was ein Steuerlager ist. Aber wenn du keins beantragt hast, solltest du mal beim Zoll nachfragen. Eventuell ist hier einfach ein Fehler passiert. Du würdest nichtmal eine Erlauibnis für dein Stuerlager bekommen, wenn die durchschnittliche Lagermenge pro Jahr unter 5000hl liegt. Ich weiß ja nicht in welchen Mengen du braust, aber beim Bier braucht man eigentlich kaum eine Stueraussetzung... Also abgesehen von den wirklich großen Brauereien!
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andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 15:56  
Mir wurde empfohlen, auch für eine Kleinstbrauerei gewerblich ein Steuerlager anzumelden, durch den Zoll. Darüber hinaus wurde mir von anderer Seite empfohlen, einfach gleich jeden Zugang auch als Abgang zu buchen, also einfach am Monatsende alles gebraute Bier zu versteuern, und gut ist.
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Senior Member
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Malzjunkie
Beiträge: 109
Registriert: 20.7.2011
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 18:33  
Wenn ich das richtig verstanden habe (das ist bei dem Durcheinander nicht selbstverständlich) braucht man bei der Sudversteuerung kein Steuerlager als solches. Der Begriff lässt sich aber nicht trennen. Wahrscheinlich gibt es da keine Bücher für. Das Steuerlager an sich ist der Raum, das Kühlhaus oder was auch immer, wo du Deine zu versteuernden produzierten Waren (Bier) lagerst. Dann geht der Rattenschwanz aber noch weiter, so wie geeichte Abfüllanlagen, Abfüllprotokolle usw. Also machen die Mikrobrauer eine Sudversteuerung, was bedeutet das du die Würzemenge nach dem Hopfenseihen als gebrauten Sud angibst und auch versteuerst. Dann kannst du auch abfüllen wie du willst.
Dann brauchst du kein reales Steuerlager, so mit Bauzeichnung und Siegel usw., dann führst du das Buch nur pro Forma als Braunachweis deiner eingereichten Steuerbescheide. Und nicht vergessen wenn mal ein Sud daneben geht, kommt der Onkel vom Zoll, vernichtet mit dir das Bier und trägt das auch in das Buch ein. So hat alles seine Ordnung und das Land mehr Vollbeschäftigung.

Gruß Hans


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Cb-KF
Beiträge: 690
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red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 18:47  
Der Onkel vom Zoll kommt, aber nur unter Kostenerstattung. Diese werden im Hobbybereich regelmäßig höher liegen als die Biersteuer für das vernichtete Bier
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Junior Member
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Beiträge: 39
Registriert: 29.4.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 18:49  
@Malzjunkie: Sorry, das ist leider falsch!

Jetzt mal Klartext: Ein Steuerlager ist ein Ort, und nicht unbedingt ein Raum, wo ich zu verstuerernde Waren unter Steurauslassung lagern darf. Das heist, an diesem Ort kann ich mein gebrautes Bier solange wie ich will einlagern und muss keine Steuern bezahlen. Erst bei Entnahme von diesem Ort fällt die Steuer an! Dieser Finazielle Vorteil ist allerdings mit Auflagen verbunden, welche durch Hobby- und Kleinbrauer nicht erfüllt werden können. Das wären z.B. Gewerbeanmeldung, mind. Lagermenge von 5000hl pro Jahr, etc... Es gibt noch einiger mehr!

Gruß
Philip
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.8.2012 um 19:07  

Zitat von andreas23, am 7.8.2012 um 15:56
Mir wurde empfohlen, auch für eine Kleinstbrauerei gewerblich ein Steuerlager anzumelden, durch den Zoll. Darüber hinaus wurde mir von anderer Seite empfohlen, einfach gleich jeden Zugang auch als Abgang zu buchen, also einfach am Monatsende alles gebraute Bier zu versteuern, und gut ist.

Dito!
Klar, das Steuerlager setzt ein Gewerbe voraus. Es vereinfacht aber den gesamten Prozess um einiges. So muss ich nur das fertige Bier, welches ich in Umlauf bringe, versteuern. Bis 30 L braucht man keine geeichten Geräte! Bis zu dieser Menge darf ich den umschlossenen Rauminhalt als Volumen angeben. Der Vorteil des Steuerlagers ist ganz klar, dass ich keine Sudversteuerung brauche. Ich sehe also direkt das, was ich auf Fässer abgefüllt habe. Eine Mindestlagermenge ist bei uns nicht vorgesehen, da immer gleich alles versteuert wird. Gelagert wird nur während der Gärung/Lagerung.
Bei Kleinmengen kann man beantragen, dass als Erleichterung auf eine Überwachung der Vernichtung verzichtet wird.


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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