Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 11:01 |
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Hallo Hobbybrauer,
auch wenn es bei mir noch ein wenig dauern wird, bis ich guten Gewissens
größere Mengen (auf ´ner Party zum Beispiel) meines Bieres ausschenken
werde, haben mich schon zwei Nachbarn unabhängig voneinander darauf
angesprochen, ob ich nicht zum einen oder anderen Anlaß Bier brauen
könnte.
Natürlich wollen die das dann über den Verein (Fasching, Maibaum,
Feuerwehr) verkaufen.
Mir ist klar, daß ich das bei meinem Status als Hobbybrauer nicht darf.
Gibt es andere denkbare Varianten, bei denen jemand anderes als ich für das
von mir gebraute Bier (in den Räumen des Vereins? als Verein) Geld
verlangen dürfte?
Mir geht es nicht darum, Kohle zu machen, mir macht der Prozeß Spaß und
notfalls lass ich mir die Zutaten schenken, damit ich nicht zu kurz komme,
aber so ein Dorfverein möchte eben ungern was verschenken, wenn er dafür
auch Geld bekäme...
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 11:49 |
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Du meinst also ohne das ganze Brimborium mit Gewerbeaufsicht,
Gesundheitsamt, Fliesen und Edelstahl überall, Zoll und Bauamt,
Handwerkskammer, Gewerbesteuer und was sonst noch anfällt?
Schön wärs!
Die einzige Ausnahme die mir einfällt läuft unter Traditionspflege. In
manchen historischen Braustätten, die zumeist von Vereinen gepflegt werden,
wird Bier nach Methoden produziert wie es heute nie und nimmer mehr
genehmigt werden würde..
Als gemeinnütziger Verein darf man auch Geld verdienen (für den
gemeinnützigen Verein, nicht privat).
[Editiert am 22.8.2012 um 11:50 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 11:54 |
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Genau so war es gedacht...
Ok, dann bleibt es dabei - mein Bier gibts nur umsonst! Wir wollen doch
nicht das FA und den Zoll auf´m Hals haben!
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2012 um 11:54 |
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Man kann auch mal ein vertrauliches Gespräch mit dem Zollamt führen, man
kann auch ohne den ganzen Steuerlagerquatsch einfach einen Sud anmelden und
seine 2 Euro bezahlen. Und hoffen, daß man das als Verein als
Brauchtumspflege unterhalb des Radars fliegen kann. Auf dem Land sind die
Dinge ja manchmal flexibel, und auch der Leiter des Gewerbeaufsichtsamts
will bestimmt, daß die Feuerwehr wohlmotiviert kommt, wenn es bei ihm
brennt...
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2012 um 11:56 |
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Hallo,
meine Erfahrung ist da so:
1. Braucht man ein Sudhaus, das lebensmittelrechtlich abgenommen ist
(gefließter Raum mit Warm- und Kaltwasser, etc.)
2. Muss das Bier versteuert werden
Aber dann dürfte es kein Problem sein, das Bier als Verein auch zu
verkaufen. Das Anmelden eines Gewerbes entfällt ja für den Verein, denke
ich, wenn der Gewinn in einem bestimmten Rahmen bleibt.
Größtes Problem ist meistens der geeignete Raum. Ich wollte das mal als
Nebengewerbe machen. Da hat mit der (nette) Onkel vom Gesundheitsamt
gesagt, dass das in der Küche nicht möglich ist. Sie würde zwar alle
Anforderungen erfüllen, ist aber nicht ausschließlich gewerblich sondern
auch privat genutzt. Da ich sonst keinen Raum habe, den ich umbauen kann,
war es für mich erledigt.
Ein Brauer aus der Nähe hat eine alte Fleischerei gemietet. Die erfüllt
natürlich alle Ansprüche und er kann ohne Probleme sein Bier verkaufen.
Gruß
Udo ____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:04 |
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Nochmal um der Klarheit willen:
Beim Zoll voll versteuern musst Du Dein Bier auch, wenn Du es
unentgeltlich unter Leute bringst. Die 200 l-Grenze gilt ja nur für
Eigenverbrauch.
Sobald dies jedoch entgeltlich geschieht, ziehst Du die ganz große
Nummer mit Gesundheitsamt, Gewerbeanmeldung, Handwerkskammer, Steuerlager
usw.
Moritz ____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:08 |
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Oh, Handwerkskammer hatte ich noch nicht gehört. Ich dachte, das sei
meisterfrei, und damit kein Eintrag in die Handwerksrolle mehr
erforderlich?
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:11 |
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Jau, ist schon klar. Das war es ja was ich vermeiden wollte.
Aber nochmal nachgefragt - wenn ein Verein beim Lieblingsfleischer anfragt,
ob sie dreimal im Jahr am Wochenende in seiner Wurstküche 100 Liter Bier
brauen dürfen...
Wie sieht dann die rechtliche Situation aus?
Biersteuer ist zu zahlen, Hygieneauflagen sind erfüllt,...
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:15 |
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Zitat: | Zitat von Udo
1. Braucht man ein Sudhaus, das lebensmittelrechtlich abgenommen ist
(gefließter Raum mit Warm- und Kaltwasser,
etc.) |
Wie schon erwähnt..über die Traditionspflege geht es scheinbar auch anders?
Wir waren ja schon in Singen (Brauerei Schmitt) und in Ummerstadt bei den
Kommunbrauern. Holz, gestampfter Lehm, Betonfussboden, Sandsteine usw. Nix
gefliest oder so.
EDIT: vielleicht wenn man einen "Verein zur Wiederbelebung historischer
Biere oder Braukultur im Ort xxxx" oder ähnlich gründet?
[Editiert am 22.8.2012 um 12:19 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:18 |
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Klar, wenn du Räume zur Verfügung hast, die lebensmitteltechnisch schon
zugelassen sind, ist alles unproblematisch.
Verbleibt das Problem des Ausschanks als Verein. Aber damit sollte die
Freiwillige Feuerwehr oder der nächste Schützenverein sich auskennen.
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 208 Registriert: 23.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:31 |
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Hallo!
Ich kenne leider nur das österreichische Vereinsrecht, aber ich glaube, da
wird nicht viel Unterschied sein.
Ich kann dir folgendes vorschlagen:
- Du tritts dem jeweiligen Verein bei
- du braust "deinem" Verein das "Vereins-Bier"
- du verrechnest das Material und die Arbeitsstunden dem Verein
- Versteuerung und Verkauf obliegt dem jeweiligen Verein
Ich würds so machen, zwar nicht ganz gesetzeskonform, aber fast.
lg ehwo ____________________ A Bia
in da fria
schodt nia
kimmt ma fia
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Antwort 10 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:33 |
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Hi Andreas,
was ich Dich schon immer mal fragen wollte.. Du willst die historische
Berliner Weisse wiederaufleben lassen. Die historischen Braustätten waren,
sagen wir mal so, nach heutigen Maßstäben grenzwertig!
Allerdings hatten auch schon traditionelle belgische Lambicbrauereinen
Probleme mit den moderen Hygienevorschriften. Die Spontankulturen wie
Brett. und co. leben nun mal im Gebälk, im Mauerwerk usw. Auf Fliesen lebt
fast nichts..
Sollte Dir die Stadt Berlin auf dieser Grundlage mit den Auflagen nicht
entgegenkommen?
EDIT: Das die Braustätte das Bier beeinflusst kann ich auf jeden Fall
bestätigen (sofern sie nicht steril ist). Ich kenne (kannte) eine 10 hl
Mikrobrauerei. Das Gebäude war eine ehemalige Molkerei.
Es war alles neu getüncht usw. Nun ratet aber mal, wie die Biere alle
geschmeckt haben. Andreas würde sich glaub ich darüber freuen....
m.f.g
René
[Editiert am 22.8.2012 um 12:41 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:41 |
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Zitat: | Oh, Handwerkskammer
hatte ich noch nicht gehört. Ich dachte, das sei meisterfrei, und damit
kein Eintrag in die Handwerksrolle mehr erforderlich?
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Das Handwerk ist nicht zulassung- aber eintragungspflichtig, so weit ich
weiß. Ich hätte Brauseminare abgehalten. Das dabei gebraute Bier hätte ich
an die Teilnehmer verkauft. Dann hätte ich es nichteinmal eintragen müssen.
Wenn man aber eine Brauerei betreibt, siehts da anders aus. Bei einem
Verein mag es da aber anders aussehen.
[Editiert am 22.8.2012 um 12:43 von Tudo]
____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:45 |
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René,
ja, die Argumentationslinie ist mir auch schon eingefallen. Aber das Amt
scheint bei Kleinbetrieben recht kulant zu sein, das einzige, was bei mir
Stirnrunzeln verursacht hat, war die Forderung nach einem Vorraum zum Klo,
weil ja Lebensmittel durch den Flur transportiert werden. Aber da werde ich
nicht drauf rumreiten.
Unterm Strich kosten mich die technisch notwendigen Umbauten (Strom,
Klempnerei) mehr als die Amtsauflagen.
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 12:50 |
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Zitat von ehwo, am 22.8.2012 um
12:31 | Hallo!
Ich kenne leider nur das österreichische Vereinsrecht, aber ich glaube, da
wird nicht viel Unterschied sein.
Ich kann dir folgendes vorschlagen:
- Du tritts dem jeweiligen Verein bei
- du braust "deinem" Verein das "Vereins-Bier"
- du verrechnest das Material und die Arbeitsstunden dem Verein
- Versteuerung und Verkauf obliegt dem jeweiligen Verein
Ich würds so machen, zwar nicht ganz gesetzeskonform, aber fast.
lg ehwo |
Ja, und der Ausschank wird als "interne" Verkostung oder Verteilen von
Kostproben (gratis wg. Gaststättengesetz) deklariert. Das wäre dann wohl
gewerbefrei
Biersteuer fällt natürlich immer an wenn >200 Liter/Jahr gebraut werden.
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Antwort 14 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 13:02 |
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Ich hab mal diese Seite gefunden....
http://www.brauhaus-unfinden.de/
Das Brauhaus sieht ganz ähnlich aus wie das in Ummerststadt. Zu erwähnen
wäre hier, dass die Tradition nicht ununterbrochen war. Das Brauhaus stand
50 Jahre still! Ich sehe zumindest keine einzige Fliese..?
Es gibt also die Möglichkeit über Brauchtum und gemeinnützige
Vereinstätigkeit die behördlichen Auflagen zu umgehen. ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 15 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 15:02 |
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Wieso sollten für das Bier, das (nichtgewerblich) für ein Vereinsfest
gebraut wird, strengere lebensmittelrechtliche Anforderungen gelten als für
den Kuchen, den Tante Frieda in ihrer privaten Küche backt und dem Verein
spendet?
[Editiert am 22.8.2012 um 15:02 von rmax]
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Antwort 16 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 17:33 |
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Das stimmt! Z. B. Kuchenbasar in der Schule oder im Hort. Da brauch man
auch keine Zulassung als Bäckermeister und das Gesundheitsamt kontrolliert
nicht die Küchen der Muttis...Und verkauft wird der Kuchen auch.
Öffentlich!
Wie sieht es denn nun rechtlich aus mit dem Bierbrauen für ein Vereinsfest?
Steuer- ja, der ganze Rest- nein??
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2012 um 18:07 |
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Antwort 18 |
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