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Autor: Betreff: Bier als Werbegeschenk
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uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 13:32  
Hallo Freunde des guten Geschmacks,

gestern kam mir so ein Gedanke: Wäre es ok, wenn ich guten Kunden als Werbegeschenk anstatt Krimskrams mal ne Kiste Selbstgebrautes vermachen würde? Oder ist das Zoll- und Steuerrechtlich ein Problem? Ich spreche von angemeldetet Suden...


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Gruss Uli
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 13:38  
Was heißt angemeldet?
Bier, das "in Verkehr" gebracht wird, unterliegt der Besteuerung und den gesundheitsamtlichen Hygienebestimmungen. Einzig und allein das Finanzamt wird das nicht interessieren, da du es ja unentgeltlich weiter gibst.


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Basti_H
Beiträge: 532
Registriert: 30.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 13:41  
Hallo!
Das Bier, das du braust ist für den eigenbedarf. Nimmt man die Gesetze genau, darfst du es weder an Freunde noch an Familie weitergeben. Deshalb würde ich davon abraten, Kunden dein Bier mitzugeben. Gegen eine Vor-Ort Verkostung spricht aber nichts.

Ciao Basti


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Wetterauer Hausbräu
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uli74
Beiträge: 3478
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 13:41  
Was genau heisst "in Verkehr bringen"? Handel würde ich ja keinen Treiben. Und besteuert würde es im Rahmen der zollrechtlichen Bestimmungen wenn ich ü200 Liter p. a. braue.


[Editiert am 28.8.2012 um 13:42 von uli74]



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Gruss Uli
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hiasl
Beiträge: 958
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Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 13:44  
In Verkehr bringen, heißt Öffentlichkeit herstellen. Das tust du, sobald du es nicht mehr für dich selbst her nimmst.
Ich sage, als Mitbringsel zu einer Feier, in der Familie, o.ä. ist das noch Eigenbedarf. Sobald das an vollkommen Unbeteiligte geht, ist das "in Verkehr bringen".

Alles, was nicht für den Eigenbedarf hergestellt wird, ist zu versteuern. Hat mit den 200 L Freimenge überhaupt nichts zu tun!


[Editiert am 28.8.2012 um 13:45 von hiasl]



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uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 13:48  
Mist.

Die Idee wäre echt zu gut gewesen. In meiner Kundschaft gibts sehr viele die keine Antialkoholiker sind. Denen hätte das besser gefallen als ein Meterstab oder Feuerzeug.

Edit: Jetzt muss ich nochmal nerven. Wenn ich die Bierpräsente versteuere (also beim Zoll separat anmelde) wäre alles paletti? Es geht nicht darum, dass jeder Kunde eine Kiste Bier bekommt, sondern nur um ein paar sehr gute Kunden.


[Editiert am 28.8.2012 um 14:04 von uli74]



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Gruss Uli
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 14:06  
Nein, denn Du hast es in einer nicht genehmigten/geprüften Umgebung hergestellt.


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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hiasl
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Status: Online
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red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 14:11  
Wenn es versteuert ist, hast du natürlich keinen Freifahrtschein.
Aaaaber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Heißt konkret: Wenn dein Bier gesundheitliche "Folgen" hat und dich trotzdem keiner anzeigt, dann passiert auch nichts.
Vergleiche es nach Erbringung der Steuerschuld mit selbst gekochter Marmelade. Kommt dann eben darauf an, wie gut du entsprechende Personen kennst.

Edit: Gleiches gilt für das RHG: Wenn du ein Getränk als "Bier" bezeichnest und in Verkehr bringst, muss es danach hergestellt sein. Auch hier: Kein Kläger, keine Ordnungswidrigkeit.


[Editiert am 28.8.2012 um 14:14 von hiasl]



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uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 14:17  

Zitat von tauroplu, am 28.8.2012 um 14:06
Nein, denn Du hast es in einer nicht genehmigten/geprüften Umgebung hergestellt.



Ich wander aus...


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Gruss Uli
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Brauwolf
Beiträge: 3548
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 15:55  
Für das "Inverkehrbringen" gibt es unterschiedliche, zum Teil widersprüchliche Definitionen. Überwiegend wird mit "Inverkehrbringen" die Abgabe oder Zurverfügungstellung an Dritte bezeichnet.

Bietest du dein Bier anderen Personen an, auch unentgeltlich, um z.B. eine Geschäftsbeziehung anzubahnen, so ist das Abgabe an Dritte, wenn du diese Personen bisher nicht namentlich gekannt hast.

Schenkst du Personen, mit denen du bereits in geschäftlicher Beziehung stehst, zu Weihnachten ein paar Flaschen Selbstgebrautes, so sind das keine Dritten sondern Zweite.

Ist das Bier versteuert, kann das meines Erachtens genau so gesehen werden wie verschenkte selbstgemachte Marmelade oder Fruchtwein, also problemfrei. Sollte sich jemand eine Vergiftung holen, haftest du nach den üblichen Gesetzen, d.h. enthält deine Kirschmarmelade zuviel Blausäure, hast du ein Problem an der Backe.

In eine andere Liga geraten wir, wenn deinen Kunden das Bier schmeckt und sie wollen mehr haben und bieten dir Geld dafür.

Cheers, Ruthard


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uli74
Beiträge: 3478
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.8.2012 um 16:24  
Also muss ich doch nicht auswandern?

Jetzt gefällt mir meine Idee schon wieder besser :D


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Gruss Uli
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Administrator
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 14:36  
Hallo,

ich habe mal mein HZA angeschrieben und gefragt, wie sich das denn mit dem Inverkehrbringen bzw. Verschenken von Selbstgebrautem verhält.

Antwort (Auszug):
"Das Verschenken von selbstgebrautem Bier durch einen Haus- und Hobbybrauer ist nicht erlaubt, da die Steuerbefreiung laut den o. a. Vorschriften nur für das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellte Bier gilt."

Ich interpretiere das so: wenn ich Bier verschenken will, muss ich das vorher halt versteuern. Das heißt also, dass ich nur Bier verschenken kann, wenn ich die 200 l Grenze überschreite bzw. überschritten habe, denn nur dann kann bzw. brauche ich es ja erst zu versteuern.

Gruß
Michael


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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 14:53  
Ich denke, mit der 200l-Freimenge hat das nichts zu tun. wenn Du Bier ganz offiziell verschenken willst, musst Du es in jedem Falle versteueren, egal wie viel Du sonst braust.


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Gruß vom Berliner
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Brauwolf
Beiträge: 3548
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 14:58  

Zitat von tauroplu, am 30.8.2012 um 14:36
Hallo,

ich habe mal mein HZA angeschrieben und gefragt, wie sich das denn mit dem Inverkehrbringen bzw. Verschenken von Selbstgebrautem verhält.

Antwort (Auszug):
"Das Verschenken von selbstgebrautem Bier durch einen Haus- und Hobbybrauer ist nicht erlaubt, da die Steuerbefreiung laut den o. a. Vorschriften nur für das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellte Bier gilt."

Ich interpretiere das so: wenn ich Bier verschenken will, muss ich das vorher halt versteuern. Das heißt also, dass ich nur Bier verschenken kann, wenn ich die 200 l Grenze überschreite bzw. überschritten habe, denn nur dann kann bzw. brauche ich es ja erst zu versteuern.

Gruß
Michael

Im Prinzip habe ich das auch schon so gesagt. Du bist aber nicht gezwungen, 201 Liter Bier zu brauen, nur um den 201. Liter verschenken zu dürfen. Du kannst auch nur 101 Liter brauen, willst du den 101. Liter verschenken, musst du ihn versteuern.
Es ist nicht verboten, für Jahresmengen unter 200 Liter Steuern zu bezahlen.

Cheers, Ruthard


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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:01  
Vielleicht sollten wir gemeinsam den Zehent wieder einführen und einmal im Jahr eine Kiste oder zwei nach Berlin schicken (oder an das HZA) um uns unseren verzollten Spass zu gönnen.

*manches mal weiß man nicht warum Beamte so dumme Chefs haben*


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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 17:40  

Zitat von tazzyminator, am 30.8.2012 um 15:01
*manches mal weiß man nicht warum Beamte so dumme Chefs haben*



Eigentlich sind wir die Chefs...


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Gruss Uli
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