Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 28.8.2012 um 13:32 |
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Hallo Freunde des guten Geschmacks,
gestern kam mir so ein Gedanke: Wäre es ok, wenn ich guten Kunden als
Werbegeschenk anstatt Krimskrams mal ne Kiste Selbstgebrautes vermachen
würde? Oder ist das Zoll- und Steuerrechtlich ein Problem? Ich spreche von
angemeldetet Suden...
____________________ Gruss Uli
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 28.8.2012 um 13:38 |
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Was heißt angemeldet?
Bier, das "in Verkehr" gebracht wird, unterliegt der Besteuerung und den
gesundheitsamtlichen Hygienebestimmungen. Einzig und allein das Finanzamt
wird das nicht interessieren, da du es ja unentgeltlich weiter gibst. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
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BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.8.2012 um 13:41 |
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Hallo!
Das Bier, das du braust ist für den eigenbedarf. Nimmt man die Gesetze
genau, darfst du es weder an Freunde noch an Familie weitergeben. Deshalb
würde ich davon abraten, Kunden dein Bier mitzugeben. Gegen eine Vor-Ort
Verkostung spricht aber nichts.
Ciao Basti
____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 28.8.2012 um 13:41 |
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Was genau heisst "in Verkehr bringen"? Handel würde ich ja keinen Treiben.
Und besteuert würde es im Rahmen der zollrechtlichen Bestimmungen wenn ich
ü200 Liter p. a. braue.
[Editiert am 28.8.2012 um 13:42 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 28.8.2012 um 13:44 |
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In Verkehr bringen, heißt Öffentlichkeit herstellen. Das tust du, sobald du
es nicht mehr für dich selbst her nimmst.
Ich sage, als Mitbringsel zu einer Feier, in der Familie, o.ä. ist das noch
Eigenbedarf. Sobald das an vollkommen Unbeteiligte geht, ist das "in
Verkehr bringen".
Alles, was nicht für den Eigenbedarf hergestellt wird, ist zu versteuern.
Hat mit den 200 L Freimenge überhaupt nichts zu tun!
[Editiert am 28.8.2012 um 13:45 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 28.8.2012 um 13:48 |
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Mist.
Die Idee wäre echt zu gut gewesen. In meiner Kundschaft gibts sehr viele
die keine Antialkoholiker sind. Denen hätte das besser gefallen als ein
Meterstab oder Feuerzeug.
Edit: Jetzt muss ich nochmal nerven. Wenn ich die Bierpräsente versteuere
(also beim Zoll separat anmelde) wäre alles paletti? Es geht nicht darum,
dass jeder Kunde eine Kiste Bier bekommt, sondern nur um ein paar sehr gute
Kunden.
[Editiert am 28.8.2012 um 14:04 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 5 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 28.8.2012 um 14:06 |
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Nein, denn Du hast es in einer nicht genehmigten/geprüften Umgebung
hergestellt.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 28.8.2012 um 14:11 |
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Wenn es versteuert ist, hast du natürlich keinen Freifahrtschein.
Aaaaber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Heißt konkret: Wenn dein Bier
gesundheitliche "Folgen" hat und dich trotzdem keiner anzeigt, dann
passiert auch nichts.
Vergleiche es nach Erbringung der Steuerschuld mit selbst gekochter
Marmelade. Kommt dann eben darauf an, wie gut du entsprechende Personen
kennst.
Edit: Gleiches gilt für das RHG: Wenn du ein Getränk als "Bier" bezeichnest
und in Verkehr bringst, muss es danach hergestellt sein. Auch hier: Kein
Kläger, keine Ordnungswidrigkeit.
[Editiert am 28.8.2012 um 14:14 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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der Uni Erlangen
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 28.8.2012 um 14:17 |
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Ich wander aus... ____________________ Gruss Uli
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.8.2012 um 15:55 |
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Für das "Inverkehrbringen" gibt es unterschiedliche, zum Teil
widersprüchliche Definitionen. Überwiegend wird mit "Inverkehrbringen" die
Abgabe oder Zurverfügungstellung an Dritte bezeichnet.
Bietest du dein Bier anderen Personen an, auch unentgeltlich, um z.B. eine
Geschäftsbeziehung anzubahnen, so ist das Abgabe an Dritte, wenn du diese
Personen bisher nicht namentlich gekannt hast.
Schenkst du Personen, mit denen du bereits in geschäftlicher Beziehung
stehst, zu Weihnachten ein paar Flaschen Selbstgebrautes, so sind das keine
Dritten sondern Zweite.
Ist das Bier versteuert, kann das meines Erachtens genau so gesehen werden
wie verschenkte selbstgemachte Marmelade oder Fruchtwein, also problemfrei.
Sollte sich jemand eine Vergiftung holen, haftest du nach den üblichen
Gesetzen, d.h. enthält deine Kirschmarmelade zuviel Blausäure, hast du ein
Problem an der Backe.
In eine andere Liga geraten wir, wenn deinen Kunden das Bier schmeckt und
sie wollen mehr haben und bieten dir Geld dafür.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 28.8.2012 um 16:24 |
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Also muss ich doch nicht auswandern?
Jetzt gefällt mir meine Idee schon wieder besser ____________________ Gruss Uli
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Antwort 10 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 14:36 |
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Hallo,
ich habe mal mein HZA angeschrieben und gefragt, wie sich das denn mit dem
Inverkehrbringen bzw. Verschenken von Selbstgebrautem verhält.
Antwort (Auszug):
"Das Verschenken von selbstgebrautem Bier durch einen Haus- und Hobbybrauer
ist nicht erlaubt, da die Steuerbefreiung laut den o. a. Vorschriften nur
für das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellte Bier gilt."
Ich interpretiere das so: wenn ich Bier verschenken will, muss ich das
vorher halt versteuern. Das heißt also, dass ich nur Bier verschenken kann,
wenn ich die 200 l Grenze überschreite bzw. überschritten habe, denn nur
dann kann bzw. brauche ich es ja erst zu versteuern.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 30.8.2012 um 14:53 |
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Ich denke, mit der 200l-Freimenge hat das nichts zu tun. wenn Du Bier ganz
offiziell verschenken willst, musst Du es in jedem Falle versteueren, egal
wie viel Du sonst braust.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 14:58 |
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Zitat von tauroplu, am 30.8.2012 um
14:36 | Hallo,
ich habe mal mein HZA angeschrieben und gefragt, wie sich das denn mit dem
Inverkehrbringen bzw. Verschenken von Selbstgebrautem verhält.
Antwort (Auszug):
"Das Verschenken von selbstgebrautem Bier durch einen Haus- und Hobbybrauer
ist nicht erlaubt, da die Steuerbefreiung laut den o. a. Vorschriften nur
für das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellte Bier gilt."
Ich interpretiere das so: wenn ich Bier verschenken will, muss ich das
vorher halt versteuern. Das heißt also, dass ich nur Bier verschenken kann,
wenn ich die 200 l Grenze überschreite bzw. überschritten habe, denn nur
dann kann bzw. brauche ich es ja erst zu versteuern.
Gruß
Michael |
Im Prinzip habe ich das auch schon so
gesagt. Du bist aber nicht gezwungen, 201 Liter Bier zu brauen, nur um den
201. Liter verschenken zu dürfen. Du kannst auch nur 101 Liter brauen,
willst du den 101. Liter verschenken, musst du ihn versteuern.
Es ist nicht verboten, für Jahresmengen unter 200 Liter Steuern zu
bezahlen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:01 |
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Vielleicht sollten wir gemeinsam den Zehent wieder einführen und einmal im
Jahr eine Kiste oder zwei nach Berlin schicken (oder an das HZA) um uns
unseren verzollten Spass zu gönnen.
*manches mal weiß man nicht warum Beamte so dumme Chefs haben*
____________________
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 30.8.2012 um 17:40 |
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Eigentlich sind wir die Chefs... ____________________ Gruss Uli
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Antwort 15 |
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