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Autor: Betreff: Anzeige beim Hauptzollamt
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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 15:10  
Hallo,

wie ich ja schon an anderer Stelle geschrieben hatte, plane ich am kommenden Wochenende mein erstes Bier zu brauen. Die nötigen Utensilien sind in zwischen auch alle eingetroffen. Am Donnerstag teilte ich dem zuständigen Hauptzollamt in Gießen mein Vorhaben mit.

Was mir nicht ganz klar ist, muss ich eine Antwort vom Zoll abwarten, oder ist meiner Pflicht damit genüge getan, dass ich Meldung gemacht habe?

Grüße,
Max
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 15:16  

Zitat von braugnom, am 22.9.2012 um 15:10
Hallo,

wie ich ja schon an anderer Stelle geschrieben hatte, plane ich am kommenden Wochenende mein erstes Bier zu brauen. Die nötigen Utensilien sind in zwischen auch alle eingetroffen. Am Donnerstag teilte ich dem zuständigen Hauptzollamt in Gießen mein Vorhaben mit.

Was mir nicht ganz klar ist, muss ich eine Antwort vom Zoll abwarten, oder ist meiner Pflicht damit genüge getan, dass ich Meldung gemacht habe?

Grüße,
Max

Nein. Du hast deiner Verpflichtung, den Beginn der Herstellung anzuzeigen, erfüllt. Eine Antwort mußt du nicht abwarten, die wäre allenfalls eine Bestätigung, dass deine Anzeige eingegangen ist.
Fröhliches Brauen!

Cheers, Ruthard


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ZeroDome
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 16:10  
Vorallem, da die sich schonmal ordentlich Zeit lassen können.
Habe meinen ersten Antwort Brief etwa 4 Wochen später erhalten. Seit letztem mal hab ich nur noch eine E-Mail mit dem Word-Dokument der Bestätigung erhalten, das ging dann in wenigen Tagen.

lg Dominic


____________________
Viele Grüße
Dominic
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 17:13  

Zitat von braugnom, am 22.9.2012 um 15:10
Hallo,

wie ich ja schon an anderer Stelle geschrieben hatte, plane ich am kommenden Wochenende mein erstes Bier zu brauen. Die nötigen Utensilien sind in zwischen auch alle eingetroffen. Am Donnerstag teilte ich dem zuständigen Hauptzollamt in Gießen mein Vorhaben mit.

Was mir nicht ganz klar ist, muss ich eine Antwort vom Zoll abwarten, oder ist meiner Pflicht damit genüge getan, dass ich Meldung gemacht habe?

Grüße,
Max


Ja, Du hast damit Deine Pflicht erfüllt und kannst frisch, fromm, fröhlich und frei loslegen.

Allzeit Gut Sud - wünsche ich Dir.


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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 20:40  
Ich sehe gerade auf deinem Blog, dass du die Erstmeldung per Email gemacht hast.


Das ist nicht 100% korrekt, wir wollen schließlich keine Angriffsfläche bieten. Zumindest dein erstes Schreiben sollte auf Papier sein und deine Originalunterschrift tragen, dann ist das wasserdicht.

Textvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem 29. September 2012 in meiner Wohnung ---Adresse einsetzen--- Bier herstellen werde. Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt und wird nicht verkauft werden.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck abgeben.
mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

Wichtig ist der Beginn (ab sofort ist auch ok), der Herstellungsort, die voraussichtliche Menge pro Kalenderjahr und die Erklärung ausschließlich eigener Verbrauch.

Einschreiben ist nicht notwendig. Es genügt, wenn ein verlässlicher Zeuge anwesend ist, wenn du den ausreichend frankierten Brief im gelben Kasten versenkst. Ab dann kannst du den Kessel anwerfen und losbrauen. Antwort des HZA ist nicht notwendig.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 22.9.2012 um 20:42 von Brauwolf]



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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 21:42  
@Brauwolf: Danke für die ausführliche Antwort! Ich hatte an verschiedenen Stellen gelesen, dass die Meldung - kann sich auch auf "Folgemeldungen" bezogen haben - per E-Mail erfolgte. Daher habe ich für mich den einfachen Weg der E-Mail gewählt. Was würdest du jetzt machen, da das Kind schon einmal über dem Brunnen hängt? Warten ob und wie der Zoll sich meldet, mal anrufen oder einen Brief "nachschicken"? Weil das letzte worauf ich Lust habe, ist Stress mit dem Zoll, ich will ja eigentlich (hoffentlich) Spaß beim Brauen haben ;)
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 21:42  
Was mich zu folgender Frage treibt:

Muss es zwingend ein HAUPT-Zollamt sein oder reicht das lokale Zollamt ???

Allzeit Gut Sud, Harry
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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 21:52  
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2012 um 22:07  

Zitat von braugnom, am 22.9.2012 um 21:42
@Brauwolf: Danke für die ausführliche Antwort! Ich hatte an verschiedenen Stellen gelesen, dass die Meldung - kann sich auch auf "Folgemeldungen" bezogen haben - per E-Mail erfolgte. Daher habe ich für mich den einfachen Weg der E-Mail gewählt. Was würdest du jetzt machen, da das Kind schon einmal über dem Brunnen hängt? Warten ob und wie der Zoll sich meldet, mal anrufen oder einen Brief "nachschicken"? Weil das letzte worauf ich Lust habe, ist Stress mit dem Zoll, ich will ja eigentlich (hoffentlich) Spaß beim Brauen haben ;)

Alles kein Beinbruch. Wenn das HZA deine Email beantwortet, hat sie die als gültige Meldung anerkannt, ansonsten fordert es Schriftform nach.
Hast du bis Mittwoch nichts gehört, würde ich einen Brief entsprechend Mustertext hinterher schicken.

@Harry: HZA ist zwingend, das örtliche Zollamt kann dir allenfalls sagen, welches HZA zuständig ist. Originaltext §41 Abs. 2 BierStV: "Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird."

Cheers, Ruthard


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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 00:18  
Danke Ruthard. Dann eben ans Hauptzollamt. Und wie war das? Das muss man jedes Jahr wieder neu machen? Oder merken die sich das?
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 08:08  

Zitat von HarryHdf, am 23.9.2012 um 00:18
Danke Ruthard. Dann eben ans Hauptzollamt. Und wie war das? Das muss man jedes Jahr wieder neu machen? Oder merken die sich das?


Hier scheiden sich die Geister. Manche meinen, jeder einzelne Sud müsse angezeigt werden, andere meinen, kalenderjährig müsse diese Anzeige erneuert werden.

Nach meiner Auffassung genügt zunächst deine Mitteilung, dass du dich der Gemeinde der Hobbybrauer angeschlossen hast.

Damit unterliegst du der Steueraufsicht. Das heißt nicht, dass von da an vier Schlapphütte rund um die Uhr dein Haus umlungern und Zutritt zu deinem Schlafzimmer haben.
Vielmehr bist du verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte über deine Brautätigkeit zu geben. "Wieviel Liter haben Sie letztes Jahr gebraut?" - "168 Liter, alles selbst gesoffen" - "Danke". Erst wenn sich Verdachtsmomente ergeben, dass das nicht stimmt - wenn du zum Beispiel dreimal im Jahr einen Kieslaster voll Malz in den Hof gekippt kriegst - darf die Behörde nachbohren.
Sofern du unter der Freigrenze bleibst, musst du nichts unternehmen. Du musst auch keine Nullerklärung abgeben. Erst wenn du die 200 Liter überschreitest, musst du selbständig, ohne Aufforderung, eine Steueranmeldung tätigen.

Braust du fünf Jahre hintereinander 199 Liter und im sechsten Jahr 205 Liter, meldest du dich erst im sechsten Jahr bei den Zollbehörden in Form einer Steueranmeldung.

Das ist der Wortlaut der Vorschrift. Da ist aber noch etwas Erziehungsarbeit und viel begleitetes Lesen erforderlich, bis das so akzeptiert wird.

Cheers, Ruthard


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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 10:31  
Hallo
Habe mich auch bei uns beim Hauptzollamt in Karlsdorf gemeldet, musste aber ein schreiben nach Mannheim schicken da die dort zuständig sind.
Was mir nicht ganz klar ist, wusste der Zollbeamte wohl auch nicht genau ??? muss ich jetzt jedesmal wenn ich brauen möchte, ein fax an den Zoll schicken oder bin jetzt erst verpflichtet mich wieder zu melden wenn ich die 200l überschreiten sollte.
Gruß
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 11:18  
Hallo,

Mannheim ist auch für mich zuständig, habe dort angerufen und bekam dann per Email ein Formular.
Dieses fülle ich aus und per Email geht das dann zurück,aber für jeden Brauvorgang ein paar Tage vorher. Da es per Email genügt ist es ja kein großer Aufwand und für mich ganz entspannt.

Gruss Nils
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 11:20  

Zitat von Varianta, am 23.9.2012 um 10:31
Hallo
Habe mich auch bei uns beim Hauptzollamt in Karlsdorf gemeldet, musste aber ein schreiben nach Mannheim schicken da die dort zuständig sind.
Was mir nicht ganz klar ist, wusste der Zollbeamte wohl auch nicht genau ??? muss ich jetzt jedesmal wenn ich brauen möchte, ein fax an den Zoll schicken oder bin jetzt erst verpflichtet mich wieder zu melden wenn ich die 200l überschreiten sollte.
Gruß

Ich hatte die Frage schon beantwortet. Manchmal hilft etwas Selbstbewußtsein gegenüber den Staatsdienern, besonders wenn die mit den Schultern zucken. Und wenn ein anderes HZA das anders handhabt, ist das noch lange nicht richtig.

Cheers, Ruthard


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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 16:16  
Habe letzte Woche dem HZA Darmstadt per mail den Braubetrieb als Hobbybrauer angezeigt. 4 Tage später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten...
"Gemäß § 29 Abs.2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen hiermit wiederruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer....
Laut telefonischer Aussage sollte jeder Sud ca. 14 Tage vorher telefonisch, per Brief oder mail mit vorraussichtlicher Biermenge und Brauort angezeigt werden.
Wie kann der Zoll das Brauen als Haus- und Hobbybrauer genehmigen, obwohl es nicht genehmigungspflichtig ist?
Na ja, ich muß nicht alles verstehen.


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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Gambrinus zu Borbetomagus
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 16:20  
14 Tage die spinnen, außerdem ist das ein Recht normalerweise kann man die nicht so einfach widerrufen. Wáre ja noch schōner.


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 16:34  

Zitat von Hesse, am 23.9.2012 um 16:16
Habe letzte Woche dem HZA Darmstadt per mail den Braubetrieb als Hobbybrauer angezeigt. 4 Tage später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten...
"Gemäß § 29 Abs.2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen hiermit wiederruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer....
Laut telefonischer Aussage sollte jeder Sud ca. 14 Tage vorher telefonisch, per Brief oder mail mit vorraussichtlicher Biermenge und Brauort angezeigt werden.
Wie kann der Zoll das Brauen als Haus- und Hobbybrauer genehmigen, obwohl es nicht genehmigungspflichtig ist?
Na ja, ich muß nicht alles verstehen.


Ich zitiere mich selbst:
Zitat:
Und wenn ein anderes HZA das anders handhabt, ist das noch lange nicht richtig.

Die falsche Sichtweise des HZA Darmstadt ist hinreichend bekannt, mit der Orthografie hapert es auch. Leider wohne ich nicht mehr in deren Diözese, sonst hätte es eine gepfefferte Antwort gegeben.

Cheers, Ruthard


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kvendlar
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 16:39  
Also ich würde ne Automatisierung schreiben die für jeden Tag jeweils 14T im vorraus einen Sud mit maximaler Ausschlagsmenge anmeldet. Und auch eine automatische mail die es wieder zurück nimmt weil etwas dazwischen gekommen ist - und an Tagen an denen man braut lässt man die Absage halt weg.

Die haben sie doch nicht mehr alle :(
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 18:11  
Ich rege mich lieber über wichtige Sache auf, als die, dem HZA Darmstadt den Sud 14 Tage im voraus zu melden.
VG, Markus


[Editiert am 23.9.2012 um 18:12 von ggansde]
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 18:17  
Hallo Hesse

§29 (2) BierStG besagt das das Finazministerum Steuererleichterung erlassen kann (Freimenge)
Ich würde "deinen" Hauptzollbeamten kontaktieren und Ihn Fragen auf welcher Rechtsbasis er eine Erlaubnis erteilt , wenn für dieses keine Erlaubnis nötig ist. zuerst telefonisch und dann ein Schreiben nachreichen.

Meine Erfahrung mit Behörden ist das man mit jedem reden kann (in normalen Umgangston, darum werde ich keinem unterstellen
Zitat:
14 Tage die spinnen, außerdem ist das ein Recht normalerweise kann man die nicht so einfach widerrufen. Wáre ja noch schōner.

)
Zur 14 tägiger Frist steht in deinem Schreiben soll, bei mir (HZA Rosenheim) sind es eine Woche, wobei ich noch keine "Anmahnung" bekommen habe wenn ich es einen Tag vorher per Mail gemeldet habe. (Freitag 20°° meldung Brautag Samszag 07°°)


[Editiert am 23.9.2012 um 18:18 von schorschi]
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Roemer46
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 20:23  
Hallo zusammen,

ich melde meine Sude beim HZA Lörrach, Aussenstelle Freiburg an. Dann bekomme ich nach 3-4 Tagen ein Schreiben, dass das HZA es zur Kenntnis genommen hat mit dem üblichen Zusatz wegen Freimenge und zu Hause brauen und so weiter.
Dieses Wochenende bin ich mit 25 ltr.über die Freimenge gekommen und muste das Steuerformular 2075 ausfüllen. Nun muss ich 1,43 € Steuer bezahlen!!!!!
Dieser zollbürokratische Aufwand für die paar Kröten, ist eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof!

Gruß Uwe
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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 20:36  
Dieser zollbürokratische Aufwand für die paar Kröten, ist eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof!

Die spinnen die Römer

Jürgen


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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 20:45  
Wie setzt sich deine Rechnung zusammen du braust so nur in der 25 l klasse oder ?


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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 21:17  

Zitat von ggansde, am 23.9.2012 um 18:11
Ich rege mich lieber über wichtige Sache auf, als die, dem HZA Darmstadt den Sud 14 Tage im voraus zu melden.
VG, Markus

Man muss sich darüber nicht aufregen, aber es geht um mehr als um eine lästige Übung, es geht um das wichtigste Gut überhaupt: es geht um die Freiheit des Individuums. Da heißt es wachsam sein und sich entschlossen gegen jede Bevormundung wehren.

Wir leben in einer Gemeinschaft, die gewisser Spielregeln bedarf. Diese Regeln werden von frei gewählten Vertretern festgelegt und sind von allen Mitgliedern einzuhalten. Es kann aber nicht angehen, dass jeder Staatsdiener diese Regeln gerade so auslegt, wie er lustig ist.

Was ist wenn der Duodezfürst vom HZA Darmstadt seine "jederzeit widerrufliche Erlaubnis" tatsächlich widerruft? Wenn er die Anmeldefrist von 14 Tagen auf 4 Wochen erhöht?
Weder die "Erlaubnis" überhaupt, noch die Anmeldung einzelner Sude entsprechen den Vorschriften.

Es geht einfach darum, wer in diesem Land Koch und wer Kellner ist.

Deshalb: wehret den Anfängen.


Cheers, Ruthard


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red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 21:35  
Nein ich braue in der 70 ltr. Klasse. D. h. 50-60 ltr. fertiges Bier. Den letzten Brautag habe ich mit 50 ltr. angemeldet und stand aber schon bei 175 ltr Jahresmenge.
Der verminderte Steuersatz für Hobbybrauer ist 0,4407 €/hl und °Plato. Bei 13°Plato macht das bei 25 ltr. 1.43 € (0,4407 x 13 : 100x25).
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