Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 15:10 |
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Hallo,
wie ich ja schon an anderer Stelle geschrieben hatte, plane ich am
kommenden Wochenende mein erstes Bier zu brauen. Die nötigen Utensilien
sind in zwischen auch alle eingetroffen. Am Donnerstag teilte ich dem
zuständigen Hauptzollamt in Gießen mein Vorhaben mit.
Was mir nicht ganz klar ist, muss ich eine Antwort vom Zoll abwarten, oder
ist meiner Pflicht damit genüge getan, dass ich Meldung gemacht habe?
Grüße,
Max
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 15:16 |
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Zitat von braugnom, am 22.9.2012 um
15:10 | Hallo,
wie ich ja schon an anderer Stelle geschrieben hatte, plane ich am
kommenden Wochenende mein erstes Bier zu brauen. Die nötigen Utensilien
sind in zwischen auch alle eingetroffen. Am Donnerstag teilte ich dem
zuständigen Hauptzollamt in Gießen mein Vorhaben mit.
Was mir nicht ganz klar ist, muss ich eine Antwort vom Zoll abwarten, oder
ist meiner Pflicht damit genüge getan, dass ich Meldung gemacht habe?
Grüße,
Max |
Nein. Du hast deiner Verpflichtung, den
Beginn der Herstellung anzuzeigen, erfüllt. Eine Antwort mußt du nicht
abwarten, die wäre allenfalls eine Bestätigung, dass deine Anzeige
eingegangen ist.
Fröhliches Brauen!
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 16:10 |
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Vorallem, da die sich schonmal ordentlich Zeit lassen können.
Habe meinen ersten Antwort Brief etwa 4 Wochen später erhalten. Seit
letztem mal hab ich nur noch eine E-Mail mit dem Word-Dokument der
Bestätigung erhalten, das ging dann in wenigen Tagen.
lg Dominic
____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 17:13 |
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Zitat von braugnom, am 22.9.2012 um
15:10 | Hallo,
wie ich ja schon an anderer Stelle geschrieben hatte, plane ich am
kommenden Wochenende mein erstes Bier zu brauen. Die nötigen Utensilien
sind in zwischen auch alle eingetroffen. Am Donnerstag teilte ich dem
zuständigen Hauptzollamt in Gießen mein Vorhaben mit.
Was mir nicht ganz klar ist, muss ich eine Antwort vom Zoll abwarten, oder
ist meiner Pflicht damit genüge getan, dass ich Meldung gemacht habe?
Grüße,
Max |
Ja, Du hast damit Deine Pflicht erfüllt und kannst frisch, fromm, fröhlich
und frei loslegen.
Allzeit Gut Sud - wünsche ich Dir. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 20:40 |
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Ich sehe gerade auf deinem Blog, dass du die Erstmeldung per Email gemacht
hast.
Das ist nicht 100% korrekt, wir wollen schließlich keine Angriffsfläche
bieten. Zumindest dein erstes Schreiben sollte auf Papier sein und deine
Originalunterschrift tragen, dann ist das wasserdicht.
Textvorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem 29.
September 2012 in meiner Wohnung ---Adresse einsetzen--- Bier herstellen
werde. Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr
nicht überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch
bestimmt und wird nicht verkauft werden.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr
überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf
dem amtlichen Vordruck abgeben.
mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Wichtig ist der Beginn (ab sofort ist auch ok), der Herstellungsort, die
voraussichtliche Menge pro Kalenderjahr und die Erklärung ausschließlich
eigener Verbrauch.
Einschreiben ist nicht notwendig. Es genügt, wenn ein verlässlicher Zeuge
anwesend ist, wenn du den ausreichend frankierten Brief im gelben Kasten
versenkst. Ab dann kannst du den Kessel anwerfen und losbrauen. Antwort des
HZA ist nicht notwendig.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 22.9.2012 um 20:42 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 21:42 |
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@Brauwolf: Danke für die ausführliche Antwort! Ich hatte an verschiedenen
Stellen gelesen, dass die Meldung - kann sich auch auf "Folgemeldungen"
bezogen haben - per E-Mail erfolgte. Daher habe ich für mich den einfachen
Weg der E-Mail gewählt. Was würdest du jetzt machen, da das Kind schon
einmal über dem Brunnen hängt? Warten ob und wie der Zoll sich meldet, mal
anrufen oder einen Brief "nachschicken"? Weil das letzte worauf ich Lust
habe, ist Stress mit dem Zoll, ich will ja eigentlich (hoffentlich) Spaß
beim Brauen haben
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 21:42 |
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Was mich zu folgender Frage treibt:
Muss es zwingend ein HAUPT-Zollamt sein oder reicht das lokale Zollamt
???
Allzeit Gut Sud, Harry
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 21:52 |
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2012 um 22:07 |
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Zitat von braugnom, am 22.9.2012 um
21:42 | @Brauwolf: Danke für die ausführliche
Antwort! Ich hatte an verschiedenen Stellen gelesen, dass die Meldung -
kann sich auch auf "Folgemeldungen" bezogen haben - per E-Mail erfolgte.
Daher habe ich für mich den einfachen Weg der E-Mail gewählt. Was würdest
du jetzt machen, da das Kind schon einmal über dem Brunnen hängt? Warten ob
und wie der Zoll sich meldet, mal anrufen oder einen Brief "nachschicken"?
Weil das letzte worauf ich Lust habe, ist Stress mit dem Zoll, ich will ja
eigentlich (hoffentlich) Spaß beim Brauen haben
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Alles kein Beinbruch. Wenn das HZA deine Email
beantwortet, hat sie die als gültige Meldung anerkannt, ansonsten fordert
es Schriftform nach.
Hast du bis Mittwoch nichts gehört, würde ich einen Brief entsprechend
Mustertext hinterher schicken.
@Harry: HZA ist zwingend, das örtliche Zollamt kann dir allenfalls sagen,
welches HZA zuständig ist. Originaltext §41 Abs. 2 BierStV: "Haus- und
Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem
zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die
Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres
erzeugt wird."
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 00:18 |
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Danke Ruthard. Dann eben ans Hauptzollamt. Und wie war das? Das muss man
jedes Jahr wieder neu machen? Oder merken die sich das?
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 08:08 |
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Hier scheiden sich die Geister. Manche meinen, jeder einzelne Sud müsse
angezeigt werden, andere meinen, kalenderjährig müsse diese Anzeige
erneuert werden.
Nach meiner Auffassung genügt zunächst deine Mitteilung, dass du dich der
Gemeinde der Hobbybrauer angeschlossen hast.
Damit unterliegst du der Steueraufsicht. Das heißt nicht, dass von da an
vier Schlapphütte rund um die Uhr dein Haus umlungern und Zutritt zu deinem
Schlafzimmer haben.
Vielmehr bist du verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte über deine
Brautätigkeit zu geben. "Wieviel Liter haben Sie letztes Jahr gebraut?" -
"168 Liter, alles selbst gesoffen" - "Danke". Erst wenn sich
Verdachtsmomente ergeben, dass das nicht stimmt - wenn du zum Beispiel
dreimal im Jahr einen Kieslaster voll Malz in den Hof gekippt kriegst -
darf die Behörde nachbohren.
Sofern du unter der Freigrenze bleibst, musst du nichts unternehmen. Du
musst auch keine Nullerklärung abgeben. Erst wenn du die 200 Liter
überschreitest, musst du selbständig, ohne Aufforderung, eine
Steueranmeldung tätigen.
Braust du fünf Jahre hintereinander 199 Liter und im sechsten Jahr 205
Liter, meldest du dich erst im sechsten Jahr bei den Zollbehörden in Form
einer Steueranmeldung.
Das ist der Wortlaut der Vorschrift. Da ist aber noch etwas
Erziehungsarbeit und viel begleitetes Lesen erforderlich, bis das so
akzeptiert wird.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 10 |
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Member Beiträge: 79 Registriert: 2.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 10:31 |
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Hallo
Habe mich auch bei uns beim Hauptzollamt in Karlsdorf gemeldet, musste aber
ein schreiben nach Mannheim schicken da die dort zuständig sind.
Was mir nicht ganz klar ist, wusste der Zollbeamte wohl auch nicht genau
??? muss ich jetzt jedesmal wenn ich brauen möchte, ein fax an den Zoll
schicken oder bin jetzt erst verpflichtet mich wieder zu melden wenn ich
die 200l überschreiten sollte.
Gruß
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Antwort 11 |
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Member Beiträge: 82 Registriert: 28.7.2010 Status: Offline
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erstellt am: 23.9.2012 um 11:18 |
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Hallo,
Mannheim ist auch für mich zuständig, habe dort angerufen und bekam dann
per Email ein Formular.
Dieses fülle ich aus und per Email geht das dann zurück,aber für jeden
Brauvorgang ein paar Tage vorher. Da es per Email genügt ist es ja kein
großer Aufwand und für mich ganz entspannt.
Gruss Nils
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 11:20 |
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Zitat von Varianta, am 23.9.2012 um
10:31 | Hallo
Habe mich auch bei uns beim Hauptzollamt in Karlsdorf gemeldet, musste aber
ein schreiben nach Mannheim schicken da die dort zuständig sind.
Was mir nicht ganz klar ist, wusste der Zollbeamte wohl auch nicht genau
??? muss ich jetzt jedesmal wenn ich brauen möchte, ein fax an den Zoll
schicken oder bin jetzt erst verpflichtet mich wieder zu melden wenn ich
die 200l überschreiten sollte.
Gruß |
Ich hatte die Frage schon beantwortet.
Manchmal hilft etwas Selbstbewußtsein gegenüber den Staatsdienern,
besonders wenn die mit den Schultern zucken. Und wenn ein anderes HZA das
anders handhabt, ist das noch lange nicht richtig.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 16:16 |
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Habe letzte Woche dem HZA Darmstadt per mail den Braubetrieb als
Hobbybrauer angezeigt. 4 Tage später hatte ich ein Schreiben im
Briefkasten...
"Gemäß § 29 Abs.2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen
hiermit wiederruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus-
und Hobbybrauer....
Laut telefonischer Aussage sollte jeder Sud ca. 14 Tage vorher telefonisch,
per Brief oder mail mit vorraussichtlicher Biermenge und Brauort angezeigt
werden.
Wie kann der Zoll das Brauen als Haus- und Hobbybrauer genehmigen, obwohl
es nicht genehmigungspflichtig ist?
Na ja, ich muß nicht alles verstehen.
____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 14 |
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 16:20 |
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14 Tage die spinnen, außerdem ist das ein Recht normalerweise kann man die
nicht so einfach widerrufen. Wáre ja noch schōner.
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 16:34 |
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Zitat von Hesse, am 23.9.2012 um
16:16 | Habe letzte Woche dem HZA Darmstadt
per mail den Braubetrieb als Hobbybrauer angezeigt. 4 Tage später hatte ich
ein Schreiben im Briefkasten...
"Gemäß § 29 Abs.2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen
hiermit wiederruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus-
und Hobbybrauer....
Laut telefonischer Aussage sollte jeder Sud ca. 14 Tage vorher telefonisch,
per Brief oder mail mit vorraussichtlicher Biermenge und Brauort angezeigt
werden.
Wie kann der Zoll das Brauen als Haus- und Hobbybrauer genehmigen, obwohl
es nicht genehmigungspflichtig ist?
Na ja, ich muß nicht alles verstehen. |
Ich zitiere mich selbst: Zitat: | Und wenn ein anderes HZA das anders handhabt, ist das noch
lange nicht richtig. |
Die falsche Sichtweise des
HZA Darmstadt ist hinreichend bekannt, mit der Orthografie hapert es auch.
Leider wohne ich nicht mehr in deren Diözese, sonst hätte es eine
gepfefferte Antwort gegeben.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 972 Registriert: 18.4.2012 Status: Offline
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erstellt am: 23.9.2012 um 16:39 |
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Also ich würde ne Automatisierung schreiben die für jeden Tag jeweils 14T
im vorraus einen Sud mit maximaler Ausschlagsmenge anmeldet. Und auch eine
automatische mail die es wieder zurück nimmt weil etwas dazwischen gekommen
ist - und an Tagen an denen man braut lässt man die Absage halt weg.
Die haben sie doch nicht mehr alle
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 18:11 |
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Ich rege mich lieber über wichtige Sache auf, als die, dem HZA Darmstadt
den Sud 14 Tage im voraus zu melden.
VG, Markus
[Editiert am 23.9.2012 um 18:12 von ggansde]
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Antwort 18 |
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Junior Member Beiträge: 27 Registriert: 14.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 23.9.2012 um 18:17 |
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Hallo Hesse
§29 (2) BierStG besagt das das Finazministerum Steuererleichterung erlassen
kann (Freimenge)
Ich würde "deinen" Hauptzollbeamten kontaktieren und Ihn Fragen auf welcher
Rechtsbasis er eine Erlaubnis erteilt , wenn für dieses keine Erlaubnis
nötig ist. zuerst telefonisch und dann ein Schreiben nachreichen.
Meine Erfahrung mit Behörden ist das man mit jedem reden kann (in normalen
Umgangston, darum werde ich keinem unterstellen Zitat: | 14 Tage die spinnen,
außerdem ist das ein Recht normalerweise kann man die nicht so einfach
widerrufen. Wáre ja noch schōner. |
)
Zur 14 tägiger Frist steht in deinem Schreiben soll, bei mir (HZA
Rosenheim) sind es eine Woche, wobei ich noch keine "Anmahnung" bekommen
habe wenn ich es einen Tag vorher per Mail gemeldet habe. (Freitag 20°°
meldung Brautag Samszag 07°°)
[Editiert am 23.9.2012 um 18:18 von schorschi]
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Antwort 19 |
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Senior Member Beiträge: 336 Registriert: 12.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 20:23 |
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Hallo zusammen,
ich melde meine Sude beim HZA Lörrach, Aussenstelle Freiburg an. Dann
bekomme ich nach 3-4 Tagen ein Schreiben, dass das HZA es zur Kenntnis
genommen hat mit dem üblichen Zusatz wegen Freimenge und zu Hause brauen
und so weiter.
Dieses Wochenende bin ich mit 25 ltr.über die Freimenge gekommen und muste
das Steuerformular 2075 ausfüllen. Nun muss ich 1,43 € Steuer
bezahlen!!!!!
Dieser zollbürokratische Aufwand für die paar Kröten, ist eigentlich ein
Fall für den Bundesrechnungshof!
Gruß Uwe
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Antwort 20 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 20:36 |
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Antwort 21 |
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 20:45 |
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Wie setzt sich deine Rechnung zusammen du braust so nur in der 25 l klasse
oder ?
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 21:17 |
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Man muss sich darüber nicht aufregen, aber es
geht um mehr als um eine lästige Übung, es geht um das wichtigste Gut
überhaupt: es geht um die Freiheit des Individuums. Da heißt es wachsam
sein und sich entschlossen gegen jede Bevormundung wehren.
Wir leben in einer Gemeinschaft, die gewisser Spielregeln bedarf. Diese
Regeln werden von frei gewählten Vertretern festgelegt und sind von allen
Mitgliedern einzuhalten. Es kann aber nicht angehen, dass jeder
Staatsdiener diese Regeln gerade so auslegt, wie er lustig ist.
Was ist wenn der Duodezfürst vom HZA Darmstadt seine "jederzeit
widerrufliche Erlaubnis" tatsächlich widerruft? Wenn er die Anmeldefrist
von 14 Tagen auf 4 Wochen erhöht?
Weder die "Erlaubnis" überhaupt, noch die Anmeldung einzelner Sude
entsprechen den Vorschriften.
Es geht einfach darum, wer in diesem Land Koch und wer Kellner ist.
Deshalb: wehret den Anfängen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 23 |
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Senior Member Beiträge: 336 Registriert: 12.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 21:35 |
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Nein ich braue in der 70 ltr. Klasse. D. h. 50-60 ltr. fertiges Bier. Den
letzten Brautag habe ich mit 50 ltr. angemeldet und stand aber schon bei
175 ltr Jahresmenge.
Der verminderte Steuersatz für Hobbybrauer ist 0,4407 €/hl und °Plato. Bei
13°Plato macht das bei 25 ltr. 1.43 € (0,4407 x 13 : 100x25).
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Antwort 24 |
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