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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Anzeige beim Hauptzollamt |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 21:52 |
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Hi,
der "Duodezfürst" ist im persönlichen Kontakt immer sehr nett und hat mir
z.B. bei den Formalitäten eines Brauseminars sehr hilfsbereit unter die
Arme gegriffen. Derartige Nebenkriegsschauplätze interessieren mich wie
gesagt wenig.
VG, Markus
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 23:59 |
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Zitat von Brauwolf, am 23.9.2012 um
21:17 | Man muss sich darüber nicht aufregen, aber es
geht um mehr als um eine lästige Übung, es geht um das wichtigste Gut
überhaupt: es geht um die Freiheit des Individuums. Da heißt es wachsam
sein und sich entschlossen gegen jede Bevormundung wehren.
Wir leben in einer Gemeinschaft, die gewisser Spielregeln bedarf. Diese
Regeln werden von frei gewählten Vertretern festgelegt und sind von allen
Mitgliedern einzuhalten. Es kann aber nicht angehen, dass jeder
Staatsdiener diese Regeln gerade so auslegt, wie er lustig ist.
Was ist wenn der Duodezfürst vom HZA Darmstadt seine "jederzeit
widerrufliche Erlaubnis" tatsächlich widerruft? Wenn er die Anmeldefrist
von 14 Tagen auf 4 Wochen erhöht?
Weder die "Erlaubnis" überhaupt, noch die Anmeldung einzelner Sude
entsprechen den Vorschriften.
Es geht einfach darum, wer in diesem Land Koch und wer Kellner ist.
Deshalb: wehret den Anfängen.
Cheers, Ruthard |
Hallo Ruthard und alle anderen!
Ich würde in diesem Falle gar nicht mal so weit gehen und behaupten, dass
da jemand sich unnötig Macht verschaffen will, sondern es vielmehr nicht
besser weiß. Was ich aber bis jetzt so mitbekommen habe, sind die "Zöllner"
alle recht umgänglich und in diesem Falle würde ich einfach Anrufen und
nachfragen, ob eine wesentlich kürzere Anmeldefrist auch in Ordnung wäre.
Beim HZA Giessen reicht eine Email, die auch erst am Brautag verschickt
werden kann (in meinem Fall) und mit dem Abschicken der Email ist mein Sud
automatisch auch registriert und genehmigt. Oftmals behindert der
juristische Text die klar verständlichen Aussagen, die ein Telefonat sehr
schnell klären können..
Ciao Basti ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 20.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.9.2012 um 08:05 |
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Also ich hab' mit dem HZA Koblenz auch angenehme Erfahrungen gemacht,
obwohl ich das Schlimmste befürchtete. Ich hab dem zuständigen Beamten
einfach mal eine E-Mail geschrieben und meine Absicht des Hobbybrauens
erklärt und gefragt, wie er es denn gerne mit der Anmeldung hätte. Die
schnelle Antwort des HZA erklärte mir, dass er alles entsprechend zur
Kenntnis genommen hat und mir in den nächsten Tagen nochmal postalisch was
zukommen lässt. Tatsächlich traf der Brief auch brav 2 Tage später bei mir
ein. Dem HZA Koblenz reicht die Anmeldung des jeweiligen Suds vor
Braubeginn per E-Mail mit Angabe meiner "Braunummer". Die Unterlagen und
Kaufbelege für alles was mit dem Brauen zu tun hat, sind 1 Jahr
aufzubewahren und bei mehr als 2hltr wäre die mit dem entsprechenden
Formular anzuzeigen, damit die Steuer berechnet werden kann. Alles sehr
freundlich, schnell und einfach.
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.9.2012 um 08:25 |
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Damit das nicht falsch verstanden wird. Der telefonische Kontakt mit dem
HZA Darmstadt war auch sehr nett und der für mich zuständige Sachbearbeiter
durchaus kooperativ.
Es geht darum, das wohl keine bundeseinheitliche Durchführungsverordnung
besteht und darum jeder Hobbybrauer eine andere Antwort erhält.
Macht die ganze Sache einfach nur kompliziert.
____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.9.2012 um 08:29 |
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@Canadus,
das ist genau der Punkt.
Die Aussage, daß Belege für Dinge die Du gekauft hast um Deinem Hobby
frönen zu können, aufgehoben werden müssen, hat wahrscheinlich noch kein
Anderer bekommen.
____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 148 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.9.2012 um 08:48 |
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Zitat von Hesse, am 24.9.2012 um
08:29 |
Die Aussage, daß Belege für Dinge die Du gekauft hast um Deinem Hobby
frönen zu können, aufgehoben werden müssen, hat wahrscheinlich noch kein
Anderer bekommen.
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Doch! Das HZA Bielefeld möchte auch, dass ich die Belege ein Jahr
aufbewahre. Meldung 3 Tage vorher (Email).
[Editiert am 24.9.2012 um 08:49 von FrankTheTank]
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.9.2012 um 18:43 |
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Mein Hauptzollamt (Gießen) hat sich heute bei mir gemeldet und mir
mitgeteilt, dass meine Anzeige eingegangen ist und bearbeitet wurde.
Weiterhin teilte man mir mit, dass ich alle Sude "rechtzeitig" anzeigen
muss und beim Überschreiten der Freimenge von 2hl/a selbstständige eine
Steuererklärung einreichen müsse. Bleibt halt noch die Frage was - im Sinne
des Zolls - rechtzeitig ist. Ich habe es für mich jetzt mal als "vor
Braubeginn" definiert.
Ansonsten wurde ich darauf hingewiesen, dass ich pauschal von 12°P
Stammwürze ausgehen darf. Dabei scheint es sich wohl um eine der
Vereinfachungen zu handeln, die das HZA erlassen kann
Allerdings hat man mir auferlegt eine Art formloses "Sudbuch" zu führen, in
dem ich notiere wann ich welche Menge, welchen Suds mit welcher Stammwürze
zubereitet habe. Damit kann ich leben, da ich dass ja schon aus eigenem
Interesse machen werde.
Das ganze gab es in einem recht überschaubaren, und erstaunlich
verständlichem, PDF. Wer mag kann es sich hier runterladen: Informationen
/ Auflagen HZA Gießen
Ansonsten verwies man mich in einem längeren "Disclaimer" darauf, dass die
Kommuniktation per E-Mail nur so vertraulich sei, wie die auf einer
Postkarte und man mir ja auch ggf. vertrauliche Steuerbescheide zuschicken
wolle. Das würde dann auch per Mail erfolgen, außer ich wünsche es per
Post, wegen der Vertraulichkeit.
[Editiert am 24.9.2012 um 18:44 von braugnom]
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Antwort 31 |
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