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Autor: Betreff: Anzeige beim Hauptzollamt
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ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 21:52  
Hi,
der "Duodezfürst" ist im persönlichen Kontakt immer sehr nett und hat mir z.B. bei den Formalitäten eines Brauseminars sehr hilfsbereit unter die Arme gegriffen. Derartige Nebenkriegsschauplätze interessieren mich wie gesagt wenig.
VG, Markus
Profil anzeigen Antwort 25
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Basti_H
Beiträge: 532
Registriert: 30.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 23:59  

Zitat von Brauwolf, am 23.9.2012 um 21:17

Zitat von ggansde, am 23.9.2012 um 18:11
Ich rege mich lieber über wichtige Sache auf, als die, dem HZA Darmstadt den Sud 14 Tage im voraus zu melden.
VG, Markus

Man muss sich darüber nicht aufregen, aber es geht um mehr als um eine lästige Übung, es geht um das wichtigste Gut überhaupt: es geht um die Freiheit des Individuums. Da heißt es wachsam sein und sich entschlossen gegen jede Bevormundung wehren.

Wir leben in einer Gemeinschaft, die gewisser Spielregeln bedarf. Diese Regeln werden von frei gewählten Vertretern festgelegt und sind von allen Mitgliedern einzuhalten. Es kann aber nicht angehen, dass jeder Staatsdiener diese Regeln gerade so auslegt, wie er lustig ist.

Was ist wenn der Duodezfürst vom HZA Darmstadt seine "jederzeit widerrufliche Erlaubnis" tatsächlich widerruft? Wenn er die Anmeldefrist von 14 Tagen auf 4 Wochen erhöht?
Weder die "Erlaubnis" überhaupt, noch die Anmeldung einzelner Sude entsprechen den Vorschriften.

Es geht einfach darum, wer in diesem Land Koch und wer Kellner ist.

Deshalb: wehret den Anfängen.


Cheers, Ruthard


Hallo Ruthard und alle anderen!
Ich würde in diesem Falle gar nicht mal so weit gehen und behaupten, dass da jemand sich unnötig Macht verschaffen will, sondern es vielmehr nicht besser weiß. Was ich aber bis jetzt so mitbekommen habe, sind die "Zöllner" alle recht umgänglich und in diesem Falle würde ich einfach Anrufen und nachfragen, ob eine wesentlich kürzere Anmeldefrist auch in Ordnung wäre. Beim HZA Giessen reicht eine Email, die auch erst am Brautag verschickt werden kann (in meinem Fall) und mit dem Abschicken der Email ist mein Sud automatisch auch registriert und genehmigt. Oftmals behindert der juristische Text die klar verständlichen Aussagen, die ein Telefonat sehr schnell klären können..

Ciao Basti


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Wetterauer Hausbräu
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Canadus
Beiträge: 180
Registriert: 20.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.9.2012 um 08:05  
Also ich hab' mit dem HZA Koblenz auch angenehme Erfahrungen gemacht, obwohl ich das Schlimmste befürchtete. Ich hab dem zuständigen Beamten einfach mal eine E-Mail geschrieben und meine Absicht des Hobbybrauens erklärt und gefragt, wie er es denn gerne mit der Anmeldung hätte. Die schnelle Antwort des HZA erklärte mir, dass er alles entsprechend zur Kenntnis genommen hat und mir in den nächsten Tagen nochmal postalisch was zukommen lässt. Tatsächlich traf der Brief auch brav 2 Tage später bei mir ein. Dem HZA Koblenz reicht die Anmeldung des jeweiligen Suds vor Braubeginn per E-Mail mit Angabe meiner "Braunummer". Die Unterlagen und Kaufbelege für alles was mit dem Brauen zu tun hat, sind 1 Jahr aufzubewahren und bei mehr als 2hltr wäre die mit dem entsprechenden Formular anzuzeigen, damit die Steuer berechnet werden kann. Alles sehr freundlich, schnell und einfach. :thumbup:
Profil anzeigen Antwort 27
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Hesse
Beiträge: 970
Registriert: 7.7.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.9.2012 um 08:25  
Damit das nicht falsch verstanden wird. Der telefonische Kontakt mit dem HZA Darmstadt war auch sehr nett und der für mich zuständige Sachbearbeiter durchaus kooperativ.
Es geht darum, das wohl keine bundeseinheitliche Durchführungsverordnung besteht und darum jeder Hobbybrauer eine andere Antwort erhält.
Macht die ganze Sache einfach nur kompliziert.


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Guten Sud
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Hesse
Beiträge: 970
Registriert: 7.7.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.9.2012 um 08:29  
@Canadus,
das ist genau der Punkt.
Die Aussage, daß Belege für Dinge die Du gekauft hast um Deinem Hobby frönen zu können, aufgehoben werden müssen, hat wahrscheinlich noch kein Anderer bekommen.


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Guten Sud
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
Profil anzeigen Antwort 29
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FrankTheTank
Beiträge: 148
Registriert: 2.6.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.9.2012 um 08:48  

Zitat von Hesse, am 24.9.2012 um 08:29

Die Aussage, daß Belege für Dinge die Du gekauft hast um Deinem Hobby frönen zu können, aufgehoben werden müssen, hat wahrscheinlich noch kein Anderer bekommen.


Doch! Das HZA Bielefeld möchte auch, dass ich die Belege ein Jahr aufbewahre. Meldung 3 Tage vorher (Email).


[Editiert am 24.9.2012 um 08:49 von FrankTheTank]
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Posting Freak
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braugnom
Beiträge: 995
Registriert: 17.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.9.2012 um 18:43  
Mein Hauptzollamt (Gießen) hat sich heute bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass meine Anzeige eingegangen ist und bearbeitet wurde. Weiterhin teilte man mir mit, dass ich alle Sude "rechtzeitig" anzeigen muss und beim Überschreiten der Freimenge von 2hl/a selbstständige eine Steuererklärung einreichen müsse. Bleibt halt noch die Frage was - im Sinne des Zolls - rechtzeitig ist. Ich habe es für mich jetzt mal als "vor Braubeginn" definiert.

Ansonsten wurde ich darauf hingewiesen, dass ich pauschal von 12°P Stammwürze ausgehen darf. Dabei scheint es sich wohl um eine der Vereinfachungen zu handeln, die das HZA erlassen kann ;)

Allerdings hat man mir auferlegt eine Art formloses "Sudbuch" zu führen, in dem ich notiere wann ich welche Menge, welchen Suds mit welcher Stammwürze zubereitet habe. Damit kann ich leben, da ich dass ja schon aus eigenem Interesse machen werde.

Das ganze gab es in einem recht überschaubaren, und erstaunlich verständlichem, PDF. Wer mag kann es sich hier runterladen: Informationen / Auflagen HZA Gießen

Ansonsten verwies man mich in einem längeren "Disclaimer" darauf, dass die Kommuniktation per E-Mail nur so vertraulich sei, wie die auf einer Postkarte und man mir ja auch ggf. vertrauliche Steuerbescheide zuschicken wolle. Das würde dann auch per Mail erfolgen, außer ich wünsche es per Post, wegen der Vertraulichkeit.


[Editiert am 24.9.2012 um 18:44 von braugnom]
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