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Autor: Betreff: Wer hat die TGL 7764 - Die "Biernorm" der DDR
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 10:15  
Hallo Gemeinde,

wie in einem anderem Trööt schonmal angesprochen würde mich die TGL 7764 brennend interessieren. Es handelt sich dabei praktisch um das RHG der DDR. Leider ist sie im Netzt nirgends zu finden und bevor ich mir einen Papierabzug aus Weimar bestelle, wollte ich wissen ob sie irgendjemand zufällig hat?

Gruß

Jan
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 10:41  
Wie eilig ist es Dir damit?


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If I had to explain you wouldn't understand.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 1
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Al
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 11:17  
Müßte ich haben, die lag bei den HHBT in Cunewalde aus, könnte ich morgen für Dich einscannen.

Gruß, Alex.


[Editiert am 22.11.2012 um 13:05 von rmax]
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 11:28  
Morgen oder auch Anfang nächster Woche würde ohne weiteres reichen.

Vielen Dank schon mal

Jan
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 11:59  
Okay, so schnell komme ich nicht ran. Ich müßte dazu weit entfernte Kontakte bemühen.
Darf ich darum gleich auch um eine Kopie bitten?

Gruß

Alex


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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 12:53  
Ich bin dafür so interessante Dokumente einzuscannen und per pdf zum Download anzubieten (natürlich nur wenn dabei keine Urheberrechte verletzt werden - das dürfte bei dieser Norm nicht der Fall sein)


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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mvoigtsb
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 15:22  
Hallo,

hätte mittlerweile auch Interesse an der TGL 7764. Gibt es da eine Möglichkeit übers Forum da dran zu kommen?


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Seien wir Realisten, versuchen wir das Unmögliche ! che
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 15:28  
Ich würde sie mir auch gerne mal anschauen...


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Gruss Uli
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bernie
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 15:45  
:) Ne super Idee!!!! Werde ich mir auch downloaden! Schon mal ein herzliches Dankeschön aus dem Schwobaländle! Bernie
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 17:39  
Ich habe sie mittlerweile. Ich kenn mich mit Urheberrechten bei alten DDR Normen aber nicht aus und habe keine Ahnung ob man die hier so ohne Weiteres zum downloaden anbieten kann???

Jan

Edit:

Hab folgendes gefunden:
Ä
Zitat:

Diese eingescannten TGL-Normen im pdf-Format sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung - auch auszugsweise - oder Verbreitung - mit Ausnahme der Vervielfältigung zum persönlichen und eigenen Gebrauch gem. § 53 URG - bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Herausgebers. Auch die Speicherung der Daten in Datensysteme zur Weitergabe für fremde Zwecke bedürfen der Zustimmung.





[Editiert am 30.4.2013 um 17:43 von JanBr]
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 17:46  
Sowas gibt es wohl nur in Deutschland, diese alten DDR Normen sind doch überhaupt nicht mehr gültig (soweit ich weiß), warum also da noch Urheberrechte drauf erheben...tststs...


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 17:53  
Die Bauhaus Universität in Weimar hat ein TGL- Archiv. Die nehmen ein bisschen Kohle für 20 Kopien, Bearbeitungsgebühr und Versand. Auch wenn diese alten DDR Vorschriften längst keine amtlichen Werke mehr sind heißt das nicht, dass sich nicht irgendein Verlag die Rechte an den Schwarten gesichert hat?
Gerade im Bauwesen sind die alten Vorschriften noch sehr begehrt...

http://www.uni-weimar.de/cms/universitaet/zentrale-einrichtun gen/universitaetsbibliothek/recherche/normen.html


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 17:55  

Zitat von tauroplu, am 30.4.2013 um 17:46
Sowas gibt es wohl nur in Deutschland, diese alten DDR Normen sind doch überhaupt nicht mehr gültig (soweit ich weiß), warum also da noch Urheberrechte drauf erheben...tststs...


Naja, aber sie ist halt nach vor das gesitige Eigentum des Verfassers.

Jan
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 18:21  
Oh Freunde, ich liebe den vorauseilenden Gehorsam in Deutschland.

Gesetzestexte, Normen und Vorschriften sind öffentliches Gut - das wäre ja noch schöner, wenn man für einzuhaltende Vorschriften auch noch Geld bezahlen müsste.

Auch wenn diese Vorschriften Geschichte sind, das Urheberrecht ist und bleibt beim Volk und kann nicht veräußert werden. Lediglich für Kopien und Versand kann jemand Kostenersatz verlangen, aber niemals für den Inhalt selbst.

Wenn jemand Probleme damit hat, soll er mir das irgendwie zukommen lassen, ich stelle das dann auf meine Kappe online.

Cheers, Ruthard


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 18:46  
Ja, Ruthard hat wohl recht? Im Gegensatz zu Din-Normen handelte es sich bei den TGL um Gesetze. Da liegt der Unterschied. Zu den DIN schreibt Wikipedia.


DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Schranken des Urheberrechts gelten aber auch für die Normen. So dürfen z. B. einzelne Norm-Blätter für private Zwecke auf Papier kopiert werden (§ 53 UrhG).

TGL waren jedoch "amtliche Werke" und somit für für jederman verbreitbar. Es sind jedoch keine amtlichen Werke mehr, da der entsprechende Staat nicht mehr existiert. So richtig klar ist das mir nicht... :puzz:


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 19:00  

Zitat von flying, am 30.4.2013 um 18:46
Ja, Ruthard hat wohl recht? Im Gegensatz zu Din-Normen handelte es sich bei den TGL um Gesetze. Da liegt der Unterschied. Zu den DIN schreibt Wikipedia.


DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Schranken des Urheberrechts gelten aber auch für die Normen. So dürfen z. B. einzelne Norm-Blätter für private Zwecke auf Papier kopiert werden (§ 53 UrhG).

TGL waren jedoch "amtliche Werke" und somit für für jederman verbreitbar. Es sind jedoch keine amtlichen Werke mehr, da der entsprechende Staat nicht mehr existiert. So richtig klar ist das mir nicht... :puzz:


Lange Rede, kurzer Sinn - her damit und ich stell' es online.

(Und wenn sich der olle Erich im Grab 'rumdreht)


Cheers, Ruthard


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saarmoench
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 19:04  
Mal ne andere Frage: Was steht denn da so Interessantes drin?

Oder bist du nur aus historischen Gründen interessiert, Jan?

Grüße, der saarmoench


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 19:18  
Die TGL schrieb alles vor. Die erlaubten Zutaten, Stammwürze, die Flaschenfarbe und Größe, sogar die Etikettenfarbe war vorbestimmt. Bezüglich der Rohstoffe war mehr los wie im Biersteuergesetz. Rohfrucht, Reis, Mais usw. ging alles. Für deutsches Porter waren z. B. Kochsalz und Brettanomyceshefen erlaubt.


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 22:30  

Zitat:
Gesetzestexte, Normen und Vorschriften sind öffentliches Gut - das wäre ja noch schöner, wenn man für einzuhaltende Vorschriften auch noch Geld bezahlen müsste.


Ruthard, mit Nichten. Ich bin selbst in einem Normungsausschuss. Das deutsche Institut für Normen ist ein eingetragener Verein. Die Nutzungsrechte der Normen liegen beim Beuth Verlag und dieser ist für die Nutzung zu bezahlen. Anders ist es mit Gesetzestexten, aber Normen sind keine Gesetze.

http://www.din.de/cmd?cmsrubid=47436&menurubricid=47436&level =tpl-unterrubrik&cmssubrubid=57734&menuid=47421&languageid=de&menusubrubid= 57734&cmsareaid=47421

Gruß

Jan
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 22:58  
Das ist ja ein nettes Geschäftsmodell. Wenn ich aber gezwungen werde bestimmte Regeln einzuhalten, dann sehe ich nicht ein, Geld dafür bezahlen zu müssen, wie diese Regeln sind.

Auch wenn das aktuell juristisch so korrekt ist, dann muss das auf alle Fälle hinterfragt werden.


Cheers, Ruthard


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 1.5.2013 um 06:38  
Hi Ruthard,

ich denke das siehst Du falsch? DIN-Normen sind keine Gesetze, nur Richtlinien. Keiner zwingt Dich die einzuhalten. Das es dennoch alle machen (oder müssen) liegt an der Kostenersparnis.
Der Norm habe ich es zu verdanken, dass ich z. B. kürzlich in den Baumarkt gefahren bin um mir ein neues Türblatt zu kaufen. Kostete 30 €. Das habe ich dann einfach in die 50 Jahre alte Zarge gehangen und passte!
Ersparte mit den Schreiner und sicher 500 € Kosten für eine neue Tür...


Die TGL, also die alten DDR-Normen waren aus Gründen der Mangelwirtschaft hingegen Gesetze. Da liegt der Unterschied.

m.f.g
René


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 1.5.2013 um 07:35  
So ist es. Normen sind nicht bindend. Sie stellen lediglich den sog. "Stand der Technik" dar. Das tun aber z.B. auch VDI Richtlinien. An Normen muss ich mich nicht halten. Allerdings muss ich als Ing. im Schadensfall begründen können warum ich nicht den Stand der Technik eingehalten habe.

Bindend wird eine Norm oder Richtlinie nur wenn diese Teil eines Gesetzes oder einer Vorschrift wird. Privatrechtlich kann sie bindend werden wenn sie Teil eines Vertrages wird. Wenn ich zum Beispiel im Vertrag festhalte das alle Schraubverbindungen der Brauanlage der DIN 11864 entsprechen müssen.

Zitat:
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.

Quelle: Web Seite DIN e.V.

Gruß

Jan
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happyhibo
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red_folder.gif erstellt am: 1.5.2013 um 12:34  
Hallo,

mich würde die TGL auch interesieren!

Evtl. kann sie jemand per pm schicken...


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Gruß
HappyHibo
...im Club der Rotmalzhardcoreläuterer...

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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 1.5.2013 um 20:16  
"DIN-Normen stehen jedermann zur Benutzung frei" So das Zitat. Ich kann sie anwenden, muss aber nicht. Wenn ich sie anwende, muss ich dafür bezahlen?

Wenn ich Verbandkästen nach DIN 13164 herstelle und die Norm auch draufdrucke (sonst wären sie unverkäuflich), muss ich dann Lizenzgebühren an den DIN e.V. abdrücken?

Selbstverständlich machen Normen Sinn, nur so passen Flaschen vom Hersteller A, Kronkorken vom Hersteller B und Kronkorkenverschließer vom Hersteller C zusammen. Wie aber finanzieren sich die Normenfestleger?

In Deutschland wacht die private Dudenredaktion über die Anwendung und Weiterentwicklung der deutschen Sprache, das ist ein kostenloser Service. Gleichzeitig gibt sie den Duden heraus und verkauft diesen. Ich darf aber trotzdem dudengerecht schreiben. auch wenn ich mir den Duden nicht kaufe.

Wenn die Universität Weimar die Weiterverbreitung der TGL-Normen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt, dann betrachte ich das als Wunschdenken, eine rechtliche Grundlage erkenne ich nicht.

Natürlich darf sie für Kopien und Versand Geld kassieren, nicht aber für den eigentlichen Inhalt. Das Urheberrecht ist unveräußerlich und liegt beim Volk, also bei uns.

Solche Diskussionen hatte ich schon mit dem Luftfahrtbundesamt. Als Betreiber eines Luftfahrtunternehmens bin ich verpflichtet, mich über die Verlautbarungen des LBA auf dem Laufenden zu halten. Dafür gibt es die NfL, die Nachrichten für Luftfahrer, quasi das Amtsblatt des LBA. So ein Abo kostet Geld, ich habe mein Abo meinen Kollegen und Mitbewerbern kostenlos als Scans zur Verfügung gestellt. Das gab erst mal Stress, machen konnten die aber nichts.

Wir weichen vom Thema ab, es ging um die TGL Bier in der DDR.
Hier habe ich etwas Interessantes dazu gefunden:

http://bierbrauen-zuhause.com/2013/05/01/bierbrauen-in-der-zo ne/

:D

Cheers, Ruthard


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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 1.5.2013 um 20:55  
Ist zwar off topic, seis´drum:

Zitat:
Versuchen zufolge wären sogar Rohfruchtanteile bis zu 70% möglich gewesen. Das wurde aber nicht in die Praxis umgesetzt, sonst wäre die Mauer womöglich schon früher gefallen.


Köstlich, herrlich !

Hans


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"Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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