Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2012 um 10:15 |
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Hallo Gemeinde,
wie in einem anderem Trööt schonmal angesprochen würde mich die TGL 7764
brennend interessieren. Es handelt sich dabei praktisch um das RHG der DDR.
Leider ist sie im Netzt nirgends zu finden und bevor ich mir einen
Papierabzug aus Weimar bestelle, wollte ich wissen ob sie irgendjemand
zufällig hat?
Gruß
Jan
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2012 um 10:41 |
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Wie eilig ist es Dir damit?
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2012 um 11:17 |
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Müßte ich haben, die lag bei den HHBT in Cunewalde aus, könnte ich morgen
für Dich einscannen.
Gruß, Alex.
[Editiert am 22.11.2012 um 13:05 von rmax]
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2012 um 11:28 |
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Morgen oder auch Anfang nächster Woche würde ohne weiteres reichen.
Vielen Dank schon mal
Jan
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2012 um 11:59 |
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Okay, so schnell komme ich nicht ran. Ich müßte dazu weit entfernte
Kontakte bemühen.
Darf ich darum gleich auch um eine Kopie bitten?
Gruß
Alex
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2012 um 12:53 |
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Ich bin dafür so interessante Dokumente einzuscannen und per pdf zum
Download anzubieten (natürlich nur wenn dabei keine Urheberrechte verletzt
werden - das dürfte bei dieser Norm nicht der Fall sein)
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 5 |
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Member Beiträge: 75 Registriert: 19.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 15:22 |
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Hallo,
hätte mittlerweile auch Interesse an der TGL 7764. Gibt es da eine
Möglichkeit übers Forum da dran zu kommen?
____________________ Seien wir Realisten, versuchen wir das Unmögliche ! che
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 30.4.2013 um 15:28 |
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Ich würde sie mir auch gerne mal anschauen...
____________________ Gruss Uli
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 165 Registriert: 15.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 30.4.2013 um 15:45 |
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Ne super Idee!!!! Werde ich mir auch downloaden! Schon
mal ein herzliches Dankeschön aus dem Schwobaländle! Bernie
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 17:39 |
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Ich habe sie mittlerweile. Ich kenn mich mit Urheberrechten bei alten DDR
Normen aber nicht aus und habe keine Ahnung ob man die hier so ohne
Weiteres zum downloaden anbieten kann???
Jan
Edit:
Hab folgendes gefunden:
Ä Zitat: |
Diese eingescannten TGL-Normen im pdf-Format sind urheberrechtlich
geschützt. Jegliche Vervielfältigung - auch auszugsweise - oder Verbreitung
- mit Ausnahme der Vervielfältigung zum persönlichen und eigenen Gebrauch
gem. § 53 URG - bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Herausgebers.
Auch die Speicherung der Daten in Datensysteme zur Weitergabe für fremde
Zwecke bedürfen der Zustimmung.
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[Editiert am 30.4.2013 um 17:43 von JanBr]
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Antwort 9 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 17:46 |
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Sowas gibt es wohl nur in Deutschland, diese alten DDR Normen sind doch
überhaupt nicht mehr gültig (soweit ich weiß), warum also da noch
Urheberrechte drauf erheben...tststs...
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 17:53 |
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Die Bauhaus Universität in Weimar hat ein TGL- Archiv. Die nehmen ein
bisschen Kohle für 20 Kopien, Bearbeitungsgebühr und Versand. Auch wenn
diese alten DDR Vorschriften längst keine amtlichen Werke mehr sind heißt
das nicht, dass sich nicht irgendein Verlag die Rechte an den Schwarten
gesichert hat?
Gerade im Bauwesen sind die alten Vorschriften noch sehr begehrt...
http://www.uni-weimar.de/cms/universitaet/zentrale-einrichtun
gen/universitaetsbibliothek/recherche/normen.html____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 17:55 |
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Zitat von tauroplu, am 30.4.2013 um
17:46 | Sowas gibt es wohl nur in Deutschland,
diese alten DDR Normen sind doch überhaupt nicht mehr gültig (soweit ich
weiß), warum also da noch Urheberrechte drauf erheben...tststs...
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Naja, aber sie ist halt nach vor das gesitige Eigentum des Verfassers.
Jan
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 18:21 |
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Oh Freunde, ich liebe den vorauseilenden Gehorsam in Deutschland.
Gesetzestexte, Normen und Vorschriften sind öffentliches Gut - das wäre ja
noch schöner, wenn man für einzuhaltende Vorschriften auch noch Geld
bezahlen müsste.
Auch wenn diese Vorschriften Geschichte sind, das Urheberrecht ist und
bleibt beim Volk und kann nicht veräußert werden. Lediglich für Kopien und
Versand kann jemand Kostenersatz verlangen, aber niemals für den Inhalt
selbst.
Wenn jemand Probleme damit hat, soll er mir das irgendwie zukommen lassen,
ich stelle das dann auf meine Kappe online.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 18:46 |
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Ja, Ruthard hat wohl recht? Im Gegensatz zu Din-Normen handelte es sich bei
den TGL um Gesetze. Da liegt der Unterschied. Zu den DIN schreibt
Wikipedia.
DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke
den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Dieser Grundsatz wurde auch vom
Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne
Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als
Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet
öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Schranken des Urheberrechts
gelten aber auch für die Normen. So dürfen z. B. einzelne Norm-Blätter für
private Zwecke auf Papier kopiert werden (§ 53 UrhG).
TGL waren jedoch "amtliche Werke" und somit für für jederman verbreitbar.
Es sind jedoch keine amtlichen Werke mehr, da der entsprechende Staat nicht
mehr existiert. So richtig klar ist das mir nicht... ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 19:00 |
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Zitat von flying, am 30.4.2013 um
18:46 | Ja, Ruthard hat wohl recht? Im
Gegensatz zu Din-Normen handelte es sich bei den TGL um Gesetze. Da liegt
der Unterschied. Zu den DIN schreibt Wikipedia.
DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke
den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Dieser Grundsatz wurde auch vom
Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne
Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als
Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet
öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Schranken des Urheberrechts
gelten aber auch für die Normen. So dürfen z. B. einzelne Norm-Blätter für
private Zwecke auf Papier kopiert werden (§ 53 UrhG).
TGL waren jedoch "amtliche Werke" und somit für für jederman verbreitbar.
Es sind jedoch keine amtlichen Werke mehr, da der entsprechende Staat nicht
mehr existiert. So richtig klar ist das mir nicht... |
Lange Rede, kurzer Sinn - her damit und ich stell' es online.
(Und wenn sich der olle Erich im Grab 'rumdreht)
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 1277 Registriert: 15.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 19:04 |
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Mal ne andere Frage: Was steht denn da so Interessantes drin?
Oder bist du nur aus historischen Gründen interessiert, Jan?
Grüße, der saarmoench
____________________ Wer selbst braut, trinkt bewusster. (saarmoench)
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Antwort 16 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 19:18 |
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Die TGL schrieb alles vor. Die erlaubten Zutaten, Stammwürze, die
Flaschenfarbe und Größe, sogar die Etikettenfarbe war vorbestimmt.
Bezüglich der Rohstoffe war mehr los wie im Biersteuergesetz. Rohfrucht,
Reis, Mais usw. ging alles. Für deutsches Porter waren z. B. Kochsalz und
Brettanomyceshefen erlaubt.
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 22:30 |
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 22:58 |
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Das ist ja ein nettes Geschäftsmodell. Wenn ich aber gezwungen werde
bestimmte Regeln einzuhalten, dann sehe ich nicht ein, Geld dafür bezahlen
zu müssen, wie diese Regeln sind.
Auch wenn das aktuell juristisch so korrekt ist, dann muss das auf alle
Fälle hinterfragt werden.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 19 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.5.2013 um 06:38 |
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Hi Ruthard,
ich denke das siehst Du falsch? DIN-Normen sind keine Gesetze, nur
Richtlinien. Keiner zwingt Dich die einzuhalten. Das es dennoch alle machen
(oder müssen) liegt an der Kostenersparnis.
Der Norm habe ich es zu verdanken, dass ich z. B. kürzlich in den Baumarkt
gefahren bin um mir ein neues Türblatt zu kaufen. Kostete 30 €. Das habe
ich dann einfach in die 50 Jahre alte Zarge gehangen und passte!
Ersparte mit den Schreiner und sicher 500 € Kosten für eine neue Tür...
Die TGL, also die alten DDR-Normen waren aus Gründen der Mangelwirtschaft
hingegen Gesetze. Da liegt der Unterschied.
m.f.g
René
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.5.2013 um 07:35 |
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So ist es. Normen sind nicht bindend. Sie stellen lediglich den sog. "Stand
der Technik" dar. Das tun aber z.B. auch VDI Richtlinien. An Normen muss
ich mich nicht halten. Allerdings muss ich als Ing. im Schadensfall
begründen können warum ich nicht den Stand der Technik eingehalten habe.
Bindend wird eine Norm oder Richtlinie nur wenn diese Teil eines Gesetzes
oder einer Vorschrift wird. Privatrechtlich kann sie bindend werden wenn
sie Teil eines Vertrages wird. Wenn ich zum Beispiel im Vertrag festhalte
das alle Schraubverbindungen der Brauanlage der DIN 11864 entsprechen
müssen.
Zitat: | DIN-Normen stehen
jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es
aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem
Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und
Verordnungen. |
Quelle: Web Seite DIN e.V.
Gruß
Jan
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 371 Registriert: 7.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.5.2013 um 12:34 |
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Hallo,
mich würde die TGL auch interesieren!
Evtl. kann sie jemand per pm schicken...
____________________ Gruß
HappyHibo
...im Club der Rotmalzhardcoreläuterer...
HHHB - HappyHiboHeimBräu
HHHB - HappyHiboHomeBrew
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.5.2013 um 20:16 |
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"DIN-Normen stehen jedermann zur Benutzung frei" So das Zitat. Ich kann sie
anwenden, muss aber nicht. Wenn ich sie anwende, muss ich dafür
bezahlen?
Wenn ich Verbandkästen nach DIN 13164 herstelle und die Norm auch
draufdrucke (sonst wären sie unverkäuflich), muss ich dann Lizenzgebühren
an den DIN e.V. abdrücken?
Selbstverständlich machen Normen Sinn, nur so passen Flaschen vom
Hersteller A, Kronkorken vom Hersteller B und Kronkorkenverschließer vom
Hersteller C zusammen. Wie aber finanzieren sich die Normenfestleger?
In Deutschland wacht die private Dudenredaktion über die Anwendung und
Weiterentwicklung der deutschen Sprache, das ist ein kostenloser Service.
Gleichzeitig gibt sie den Duden heraus und verkauft diesen. Ich darf aber
trotzdem dudengerecht schreiben. auch wenn ich mir den Duden nicht
kaufe.
Wenn die Universität Weimar die Weiterverbreitung der TGL-Normen aus
urheberrechtlichen Gründen untersagt, dann betrachte ich das als
Wunschdenken, eine rechtliche Grundlage erkenne ich nicht.
Natürlich darf sie für Kopien und Versand Geld kassieren, nicht aber für
den eigentlichen Inhalt. Das Urheberrecht ist unveräußerlich und liegt beim
Volk, also bei uns.
Solche Diskussionen hatte ich schon mit dem Luftfahrtbundesamt. Als
Betreiber eines Luftfahrtunternehmens bin ich verpflichtet, mich über die
Verlautbarungen des LBA auf dem Laufenden zu halten. Dafür gibt es die NfL,
die Nachrichten für Luftfahrer, quasi das Amtsblatt des LBA. So ein Abo
kostet Geld, ich habe mein Abo meinen Kollegen und Mitbewerbern kostenlos
als Scans zur Verfügung gestellt. Das gab erst mal Stress, machen konnten
die aber nichts.
Wir weichen vom Thema ab, es ging um die TGL Bier in der DDR.
Hier habe ich etwas Interessantes dazu gefunden:
http://bierbrauen-zuhause.com/2013/05/01/bierbrauen-in-der-zo
ne/
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 23 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.5.2013 um 20:55 |
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Ist zwar off topic, seis´drum:
Zitat: | Versuchen zufolge wären
sogar Rohfruchtanteile bis zu 70% möglich gewesen. Das wurde aber nicht in
die Praxis umgesetzt, sonst wäre die Mauer womöglich schon früher
gefallen. |
Köstlich, herrlich !
Hans ____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 24 |
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