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Autor: Betreff: Jahresende und die leidige Bierteuermeldung
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.12.2012 um 18:53  

Zitat von Bierman, am 13.12.2012 um 17:09
Ich habe aber auch öfter schon gelesen, daß die mit 12°P pauschal angenommen wird. In der Antwort auf meine Anmeldung als Hobbybrauer stand sowas aber nicht drin. Was hat es damit auf sich, ist das bei verschiedenen HZAs unterschiedlich?

Das fällt eindeutig unter die Erleichterungen, die ein HZA zulassen kann aber nicht muß. Andererseits bräuchtest Du zur amtlichen Feststellung des Stammwürzegehalts eine geeichte Spindel, die wohl jenseits von 100 Euro kosten. Ich denke mal, das ist der Grund, warum viele HZÄ mit der Pauschalierung einverstanden sind, bzw. sie schon von sich aus vorschlagen. Frag bei Deinem doch einfach mal nach.

Ich kann gerne auch bei Gelegenheit mal das mehrseitige Merkblatt hochladen, das ich nach meiner letzten Brauanzeige bekommen habe, und in dem u.A. das drin steht.
Profil anzeigen Antwort 25
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.12.2012 um 19:09  
Das Thema Stammwürze find ich sehr seltsam.
Wenn ich ein Bockbier im Glas mit saurem Sprudel verdünne, dann kann ich wesentlich mehr Alkohol steuerfrei in Form von Bier erzeugen, wie wenn ich high gravity braue und vor dem Abfüllen mit Wasser verdünne.
Ich hab ein wenig den Verdacht, dass die beim Zoll ein wenig phantasielos sind und nur Biersorten kennen, die um die 5% Alkohol enthalten.
Aber lieber mal keine schlafenden Hunde wecken...


Stefan
Profil anzeigen Antwort 26
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Bierman
Beiträge: 139
Registriert: 15.2.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 13.12.2012 um 19:34  
Das mit der geeichten Spindel ist ein Argument :D Werd mal nachhaken.

Und was ist mit den anderen Fragen? Steueranmeldung sofort nach Sud notwendig? Und per email möglich? Kann ich natürlich auch mein HZA (Köln) fragen, aber ich wollte gern wissen, was da der Standard ist.


____________________
Ich trink Bier, was macht Ihr?
Profil anzeigen Antwort 27
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.12.2012 um 22:19  
Nach § 14 und § 15 BierStG ist die Anmeldung sofort abzugeben und die Steuer sofort fällig. Alles andere ist Wohlwollen des jeweiligen HZA und da gibt es wohl soviele "Standards" wie Hauptzollämter.
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Posting Freak
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Der Unterhopfte
Beiträge: 679
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red_folder.gif erstellt am: 14.12.2012 um 00:36  
Das mit der STW ist denen meist egal.
Als ich die Anmeldung gemacht habe (HZA Dortmund) kam ein Brief, das ich eben Schankbiere brauen darf ...(erstmal anchgesehn aha 12 Plato Biere also).
Hab den Mann angerufen, da ich verwirrt war und gesagt, das ich das als "unprofessioneller Brauer" nicht steuern kann und das auch mal was mit 17-20 Plato dabei sein wird.
Darauf meinte er nur "mir ist eben kein anderes Wort eingefallen ausser Schankbier" ich fragte vorsichtig nach warum ner nicht einfach "Bier" geschrieben hat? - er meinte "mir war danach - und ich kenne nichts anderes" ...also, so what ;) :cool: :D


[Editiert am 14.12.2012 um 00:37 von Der Unterhopfte]
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uckel
Beiträge: 1324
Registriert: 19.12.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.1.2013 um 20:43  

Zitat von rmax, am 13.12.2012 um 18:53

Zitat von Bierman, am 13.12.2012 um 17:09
Ich habe aber auch öfter schon gelesen, daß die mit 12°P pauschal angenommen wird. In der Antwort auf meine Anmeldung als Hobbybrauer stand sowas aber nicht drin. Was hat es damit auf sich, ist das bei verschiedenen HZAs unterschiedlich?

Das fällt eindeutig unter die Erleichterungen, die ein HZA zulassen kann aber nicht muß. Andererseits bräuchtest Du zur amtlichen Feststellung des Stammwürzegehalts eine geeichte Spindel, die wohl jenseits von 100 Euro kosten. Ich denke mal, das ist der Grund, warum viele HZÄ mit der Pauschalierung einverstanden sind, bzw. sie schon von sich aus vorschlagen. Frag bei Deinem doch einfach mal nach.

Ich kann gerne auch bei Gelegenheit mal das mehrseitige Merkblatt hochladen, das ich nach meiner letzten Brauanzeige bekommen habe, und in dem u.A. das drin steht.


Für mich ist das eher eine Vereinfachung für das HZA.
Viele meiner Biere setze ich mit nur etwas unter 12 Grad Plato an. Also wäre die erste Zahl vor dem Komma maßgeblich zur Besteuerung, sprich bei 11,9 also 11 Grad Plato. Also ist die "Vereinfachung" in vielen Fällen nachteilig für die Hobbybrauer.

Natürlich kann ich jetzt aus Trotz nach meinen 200 Liter "Freibier" nur noch Böcke mit 17 Grad Plato brauen, die schmecken mir aber gar nicht wirklich.


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