Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

     
Autor: Betreff: HZA/Braustandort!?
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 27
Registriert: 3.5.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 13:15  
Hallo Braugemeinde

Hab mal eine Frage.Hab meinen Schwager jetzt soweit "angefixt" ;) mit der brauerei,das er es jetzt auch versuchen will.
Dazu meine Frage.Er möchte meinen BM benutzen,der natürlich bei mir in der Brauhütte steht mit sämtlichen Utensilien.Wenn er sich jetzt beim HZA anmeldet,was muß er da angeben?
Seine Adresse oder meine Adresse mit seinem Namen??
Danke schon mal für eure Antworten und schöne Feiertage!

Gruß HJK
Profil anzeigen
Posting Freak
Posting Freak

Hesse
Beiträge: 970
Registriert: 7.7.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 13:30  
Beide Adressen.
Seine Adresse als Wohnsitz und für den Briefverkehr und den Brauort. Da aber der Brauort schon gemeldet wurde, wird das Bier Deines Schwagers versteuert werden müssen, da an einem Brauort nur 200Ltr/jährlich steuerfrei gebraut werden dürfen.
Das wir Dir aber HZA schon mitteilen.

Grüße
Henner


____________________
Guten Sud
Henner
_________________________

Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
Profil anzeigen Antwort 1
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 156
Registriert: 17.2.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 13:32  
Hallo HJK,

dein Schwager muss die Adresse angeben, unter der er brauen möchte. Wenn er bei dir braut, muss er seinen Namen und deine Adresse als Brauort angeben. Er profitiert dann aber auch nicht von der 200-Liter-Freigrennze, weil er nicht in seinem Haushalt braut.

Wenn dein Schwager die Brauutensilien zu sich nach Hause schafft und dort braut, kann er die 200 Liter sterfrei in Anspruch nehmen.

Viele Grüße
Peter
Profil anzeigen Antwort 2
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 13:40  
Es reicht, wenn er die Würze mit nach Hause nimmt und dort anstellt, vergärt und lagert. Das ist dann offiziell der Ort der Bierherstellung, der auch beim Zoll anzugeben ist.
Wo die Würze produziert wird, ist egal. Wenn das nicht möglich ist, müssen sie sich entweder die Freimenge teilen oder er muss Biersteuer zahlen.


____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 3
Posting Freak
Posting Freak

alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 13:40  
Wenn er allerdings zu Hause vergöre, und dort auch erst die Hefezugabe stattfände, dann bräuchte er nur seine Anschrift Herstellungsort anzugeben.

Gruß

Alex


____________________
Home brewing
More control. Less risk.

If I had to explain you wouldn't understand.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
Posting Freak
Posting Freak

Der Unterhopfte
Beiträge: 679
Registriert: 9.7.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 13:54  
So ist es, da wo das Malzwasser durch Hefe zum Bier wird, ist der Herstellungsort.
Bei dir stellt ihr ja nur Zuckerwasser her - quasi.
Also ab in Kannister, zuhause vergären und seine Adresse angeben.


[Editiert am 19.12.2012 um 13:55 von Der Unterhopfte]
Profil anzeigen Antwort 5
Posting Freak
Posting Freak

Bierjunge
Beiträge: 2084
Registriert: 28.10.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 15:11  

Zitat von Der Unterhopfte, am 19.12.2012 um 13:54
So ist es, da wo das Malzwasser durch Hefe zum Bier wird, ist der Herstellungsort.
Bei dir stellt ihr ja nur Zuckerwasser her - quasi.
Also ab in Kannister, zuhause vergären und seine Adresse angeben.

Und wenn man auf der Heimfahrt, mitten auf der Autobahn, zufällig von einer Mobilen Kontrollgruppe des Zolls kontrolliert wird, dann schnuppern die Zöllner an den Würzekanistern, ob da nicht etwa doch schon Hefe mit drin ist? So wie bei Heizöl vs. Diesel? Ich stell mir den Fall gerade bildlich vor... :D

Moritz


____________________
Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
Profil anzeigen Antwort 6
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 27
Registriert: 3.5.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 15:18  
Vielen Dank schon mal für die Info´s! :thumbup:
Profil anzeigen Antwort 7
Posting Freak
Posting Freak

Der Unterhopfte
Beiträge: 679
Registriert: 9.7.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2012 um 15:26  
Mobile Vergärung quasi, aber Spass beiseite, das hatte ich schonmal, musste die Würze noch 4 Km transportieren und hatte schon Hefe drinn....genau da hatte ich auch den Gedanken :D
Profil anzeigen Antwort 8
       

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum