Member Beiträge: 99 Registriert: 11.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 16:43 |
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Hallo zusammen,
_Heiner hat mich in einem anderen Tread auf folgende Idee gebracht:
Wenn man nur eine 20l-Anlage hat, aber mal 40l Bier braucht, habe ich
bislang 2 mal das gleiche Rezept hintereinander gebraut.
Im Laufe des Tages kocht man also zweimal Hopfen, was mit je ca. 70 Minuten
für jeden Durchgang doch einiges an Zeit in Anspruch nimmt.
Könnte man den kompletten Hopfen für 40l im 1. Braudurchgang kochen, - und
dann im 2. Braudurchgang nach dem Läutern die (ungehopfte) Flüssigkeit nur
kurz aufkochen? (Später werden dann beide Sude im Gärbehalter
zusammengeführt.)
Durch diese Vorgehensweise könnte man am Brautag eine gute Stunde
sparen.
Viele Grüße,
Michael
[Editiert am 31.3.2013 um 16:45 von Mikaele]
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 16:47 |
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Oder gleich high gravity brauen und nach der Gärung oder dem Kochen
verdünnen
Jan
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Antwort 1 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 16:48 |
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Hi Michael,
nein, dass geht nicht! Würze muss gekocht werden, um die unreinen
Aromastoffe auszudampfen (DMS). Das ist der Hauptgrund für die
energieaufwendige, lange Kochung. Neben dem Eiweißbruch, der aber schon
nach ca. 20 min kochen abgeschlossen ist.
m.f.g
René
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 16:49 |
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Moin
Im Prinzip funktioniert das sicher so.
Der einzige Knackpunkt ist aber, dass das Kochen ja nicht nur der
Sterilisation, bzw. Hopfung dient, sondern auch dazu beiträgt, durch
Verdampfung bestimmte Stoffe aus der Würze zu holen --> Gemüsegeschmack
/ DMS.
Es stellt sich daher die Frage, wie lange die Mindestkochzeit ist, um die
Zeitersparnis abzuschätzen.
Im Prinzip ist das High Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und
dann durch die Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen.
Greets Udo
Edith sagt: René war schneller
(Ich persönlich würde die zweite Charge Würze zumindest 60min lang kochen.)
[Editiert am 31.3.2013 um 16:50 von TrashHunter]
____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014
Tredition Verlag
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 16:51 |
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Ich glaube, ich habe sowas schon mal gelesen. Soweit ich mich erinnern kann
sollte man die Würze mind. 30 Min. kochen.
Unsere Spezialisten im Forum wissen da aber sicher mehr. Und sie waren
auch schneller!
[Editiert am 31.3.2013 um 16:52 von mibi-xxl]
____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 17:37 |
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Zitat: | Im Prinzip ist das High
Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die
Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen. |
Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß
mildere, rundere Biere ergeben.
Jan
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 17:48 |
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Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um
17:37 | Zitat: | Im Prinzip ist das High
Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die
Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen. |
Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß
mildere, rundere Biere ergeben.
Jan |
Oha
Werd ich wohl auch mal probieren. Ich maische die nächste Schüttung also
inclusive der Nachgüsse ganz normal auf 18°P, lasse Alles vergären und
verdünne nach der HG auf 12°P ? ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 17:55 |
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Zitat von TrashHunter, am 31.3.2013 um
17:48 | Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um
17:37 | Zitat: | Im Prinzip ist das High
Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die
Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen. |
Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß
mildere, rundere Biere ergeben.
Jan |
Oha
Werd ich wohl auch mal probieren. Ich maische die nächste Schüttung also
inclusive der Nachgüsse ganz normal auf 18°P, lasse Alles vergären und
verdünne nach der HG auf 12°P ? |
Im Endeffekt ja. Du musst halt den Hopfen entsprechend anpassen. Google mal
in Google Books nach Narziß High Gravity.
Jan
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 165 Registriert: 15.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 31.3.2013 um 20:00 |
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Hallo Braugemeinde! Da ich aus meinem BM20 nur ca. 16 l rauskitzeln kann,
braue ich mein Weizen auf 17°P. Dann verdünne ich es auf 12°P herunter.
Bringt nochmal ca. 6 Liter. Die Hopfung rechne ich %ual hoch. Klappte
seither wunderbar. Gruß und frohe Ostern, Bernie
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 20:34 |
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Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um
17:37 | Zitat: | Im Prinzip ist das High
Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die
Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen. |
Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß
mildere, rundere Biere ergeben.
Jan |
Da habe ich ja noch garnicht dran gedacht. Ist das mit dem RHG in Einklang
zu bringen?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 20:42 |
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Zitat von Kirk1701, am 31.3.2013 um
20:34 | Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um
17:37 | Zitat: | Im Prinzip ist das High
Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die
Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen. |
Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß
mildere, rundere Biere ergeben.
Jan |
Da habe ich ja noch garnicht dran gedacht. Ist das mit dem RHG in Einklang
zu bringen?
Kirk |
Kommt drauf an was du reinschüttest. Sind die Zutaten RHG konform, ist auch
high gravity RHG konform.
Jan
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 20:45 |
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also ich meinte jetzt die vergorene Würze wieder als Bier mit Wasser
runterverdünnen
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 31.3.2013 um 22:59 |
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Zitat: | vergorene Würze wieder
als Bier mit Wasser runterverdünnen |
RHG-konform: ja.
Zollrechtlich aber ganz sicher nicht ok.
So ähnlich war ja auch damals der Plan mit dem ur-IPA und den britischen
Soldaten in Indien, hat wohl dann irgendwie nicht hingehauen...
Grüße
[Editiert am 31.3.2013 um 22:59 von DerDennis]
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.3.2013 um 23:43 |
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Zitat: | Zollrechtlich aber ganz
sicher nicht ok. |
Warum sollte es das nicht sein? Wegen der 2hl Regelung? M.m. Kann dir
keiner verbieten dein Bier mit Wasser zu strecken. Das würde ja heissen du
dürftest aus deiner Freimenge auch kein Radler mischen.
Jan
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 1.4.2013 um 00:57 |
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Nee, für Hobbybrauer ist das egal, aber wenn man Bier auch nur mit anderem
Bier verschneidet *und in Umlauf bringt* (also verkauft oder ausschenkt
oder sonstwas) will der Zoll irgendwas, und mit Wasser verschneiden nachdem
die Steuer anhand Stammwürze entrichtet wurde geht für den lieben Zoll auf
gar keinen Fall.
[Editiert am 1.4.2013 um 03:37 von DerDennis]
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.4.2013 um 07:43 |
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Zitat von DerDennis, am 1.4.2013 um
00:57 | Nee, für Hobbybrauer ist das egal,
aber wenn man Bier auch nur mit anderem Bier verschneidet *und in Umlauf
bringt* (also verkauft oder ausschenkt oder sonstwas) will der Zoll
irgendwas, und mit Wasser verschneiden nachdem die Steuer anhand Stammwürze
entrichtet wurde geht für den lieben Zoll auf gar keinen Fall.
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Da glaube ich liegst du einem Trugschluss auf. Die Biersteuer errechnet
sich mit 0,787 Euro x hl x P.
Zum leichteren Rechnen nimm ich jetzt mal technologische Mondwerte.
Nehmen wir an ich brau 1hl mit 18P und verdünne auf 2hl mit 9P:
1.) 0,787€x1hlx18P=14,17€
2.) 0,787€x2hlx9P=14,17€
Die fällige Biersteuer bleibt also gleich, weil die Extraktmenge die
gleiche bleibt.
Das verschneiden zweier Biere die verzollt sind ist auch egal.
Problematische wäre das verschneiden eines berzollten Bieres mit einem
unversteuerten. Dann müsste man eben für den Extraktunterschied Zoll
entrichten.
Was du evtl. meinst ist das der Zoll steuerrechtlich den Zucker der
Limonade beim Radler ausmischen ebenfalls als Extrakt wertet und Steuern
anfallen.
Gruß
Jan
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 188 Registriert: 26.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.4.2013 um 08:34 |
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Die Variante mit dem kurz aufkochen halte ich für nicht optimal.
Den letzten Brautag (mit BM20) habe ich 2 Sude gemacht, schon während des
Abläuterns habe ich das Hopfenkochen am BM gestartet, weil es ja sowieso
dauert, bis die Temperatur erreicht ist. Für gaaaanz arg dringende größere
Mengen ;o) - besitze ich einen zweiten großen Einkochtopf - den kann man
auf jeder Herdplatte kochen lassen.
Also 1. Sud brauen, abläutern - im Topf Hopfenkochen wie sonst auch,
während dessen den zweiten Sud beginnen - spart Zeit und einiges an
Reinigung, wobei man grob den BM noch ausspülen muss, da in der Pumpe
einiges drinnen ist.
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 1.4.2013 um 09:05 |
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Hi,
@JanBr, das leuchtet ein (Steuer pro °Plato/hl).
Hatte halt bloss das hier im Hinterkopf und dort steht Zitat: | Die Vermischung von
Einfachbier, Schankbier, Vollbier und Starkbier miteinander, sowie der
Zusatz von Zucker zum Bier durch Brauer nach Entstehung der Steuerschuld
oder durch Bierhändler oder Wirte ist untersagt. Der Bundesminister für
Finanzen kann Ausnahmen zulassen. |
, scheint aber
nicht mehr das derzeit gültige BierStG (von 2009) zu sein sondern eine
ältere Fassung von 1952.
Frage: wo ist denn aktuell festgehalten, was steuerrechtlich "Bier" genannt
werden darf, wenn das BierStG von 1952 überholt ist?
Im BierStG von 2009 finde ich nichts mehr dazu.
Grüße
[Editiert am 1.4.2013 um 09:06 von DerDennis]
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.4.2013 um 12:04 |
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Zitat: | , scheint aber nicht
mehr das derzeit gültige BierStG (von 2009) zu sein sondern eine ältere
Fassung von 1952. |
Das ist richtig, damals war Bier in bestimmte Platogruppen eingeteilt und
je nach dem wurde Steuer fällig. Damals wäre das mischen ein Problem
gewesen.
Den "Steuergegenstand"Bier findest du in §1 des Biersteuergesetzes.
In der BierVO findest du dann in §1 weitere Ausführung, die dich
schliesslich auf die Zulassungsordnung und das LMKV sowie die VO des
vorläufigen BierG. Das Gesetz selber ist ausser Kraft.
Was die Steuern angeht, ist es aber egal ob du ein Bier nach den Massgaben
des "Biergesetzes" braust oder nicht. Es dürfen ja z.B. weizenmalze nicht
UG vergoren werden. Als Hobbybrauer darfst du das, es werden aber auch
Steuern fällig.
Also schützt nicht gesetzeskonformes Brauen nicht vor der Biersteuer.
Jan
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Antwort 18 |
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