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Autor: Betreff: Zeit sparen bei 2 Braudurchgängen?
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Mikaele
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 16:43  
Hallo zusammen,

_Heiner hat mich in einem anderen Tread auf folgende Idee gebracht:

Wenn man nur eine 20l-Anlage hat, aber mal 40l Bier braucht, habe ich bislang 2 mal das gleiche Rezept hintereinander gebraut.
Im Laufe des Tages kocht man also zweimal Hopfen, was mit je ca. 70 Minuten für jeden Durchgang doch einiges an Zeit in Anspruch nimmt.

Könnte man den kompletten Hopfen für 40l im 1. Braudurchgang kochen, - und dann im 2. Braudurchgang nach dem Läutern die (ungehopfte) Flüssigkeit nur kurz aufkochen? (Später werden dann beide Sude im Gärbehalter zusammengeführt.)

Durch diese Vorgehensweise könnte man am Brautag eine gute Stunde sparen.

Viele Grüße,

Michael


[Editiert am 31.3.2013 um 16:45 von Mikaele]
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 16:47  
Oder gleich high gravity brauen und nach der Gärung oder dem Kochen verdünnen ;)

Jan
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 16:48  
Hi Michael,

nein, dass geht nicht! Würze muss gekocht werden, um die unreinen Aromastoffe auszudampfen (DMS). Das ist der Hauptgrund für die energieaufwendige, lange Kochung. Neben dem Eiweißbruch, der aber schon nach ca. 20 min kochen abgeschlossen ist.

m.f.g
René


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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 16:49  
Moin :)
Im Prinzip funktioniert das sicher so.
Der einzige Knackpunkt ist aber, dass das Kochen ja nicht nur der Sterilisation, bzw. Hopfung dient, sondern auch dazu beiträgt, durch Verdampfung bestimmte Stoffe aus der Würze zu holen --> Gemüsegeschmack / DMS.

Es stellt sich daher die Frage, wie lange die Mindestkochzeit ist, um die Zeitersparnis abzuschätzen.

Im Prinzip ist das High Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen.

Greets Udo

Edith sagt: René war schneller :)
(Ich persönlich würde die zweite Charge Würze zumindest 60min lang kochen.)


[Editiert am 31.3.2013 um 16:50 von TrashHunter]



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mibi-xxl
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 16:51  
Ich glaube, ich habe sowas schon mal gelesen. Soweit ich mich erinnern kann sollte man die Würze mind. 30 Min. kochen.

Unsere Spezialisten im Forum wissen da aber sicher mehr. Und sie waren auch schneller! ;) ;)


[Editiert am 31.3.2013 um 16:52 von mibi-xxl]



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Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 17:37  

Zitat:
Im Prinzip ist das High Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen.


Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß mildere, rundere Biere ergeben.

Jan
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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 17:48  

Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um 17:37

Zitat:
Im Prinzip ist das High Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen.


Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß mildere, rundere Biere ergeben.

Jan


Oha :)

Werd ich wohl auch mal probieren. Ich maische die nächste Schüttung also inclusive der Nachgüsse ganz normal auf 18°P, lasse Alles vergären und verdünne nach der HG auf 12°P ?


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 17:55  

Zitat von TrashHunter, am 31.3.2013 um 17:48

Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um 17:37

Zitat:
Im Prinzip ist das High Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen.


Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß mildere, rundere Biere ergeben.

Jan




Oha :)

Werd ich wohl auch mal probieren. Ich maische die nächste Schüttung also inclusive der Nachgüsse ganz normal auf 18°P, lasse Alles vergären und verdünne nach der HG auf 12°P ?


Im Endeffekt ja. Du musst halt den Hopfen entsprechend anpassen. Google mal in Google Books nach Narziß High Gravity.

Jan
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bernie
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 20:00  
Hallo Braugemeinde! Da ich aus meinem BM20 nur ca. 16 l rauskitzeln kann, braue ich mein Weizen auf 17°P. Dann verdünne ich es auf 12°P herunter. Bringt nochmal ca. 6 Liter. Die Hopfung rechne ich %ual hoch. Klappte seither wunderbar. Gruß und frohe Ostern, Bernie
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 20:34  

Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um 17:37

Zitat:
Im Prinzip ist das High Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen.


Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß mildere, rundere Biere ergeben.

Jan


Da habe ich ja noch garnicht dran gedacht. Ist das mit dem RHG in Einklang zu bringen?

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 20:42  

Zitat von Kirk1701, am 31.3.2013 um 20:34

Zitat von JanBr, am 31.3.2013 um 17:37

Zitat:
Im Prinzip ist das High Gravity-Brauen. Eine Doppelbockmaische maischen und dann durch die Nachgüsse auf normale Stammwürze bringen.


Oder auch high gravity vergären und dann rückverdünnen soll laut Narziß mildere, rundere Biere ergeben.

Jan


Da habe ich ja noch garnicht dran gedacht. Ist das mit dem RHG in Einklang zu bringen?

Kirk


Kommt drauf an was du reinschüttest. Sind die Zutaten RHG konform, ist auch high gravity RHG konform.

Jan
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 20:45  
also ich meinte jetzt die vergorene Würze wieder als Bier mit Wasser runterverdünnen :D

Kirk


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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 22:59  

Zitat:
vergorene Würze wieder als Bier mit Wasser runterverdünnen


RHG-konform: ja.

Zollrechtlich aber ganz sicher nicht ok. :D

So ähnlich war ja auch damals der Plan mit dem ur-IPA und den britischen Soldaten in Indien, hat wohl dann irgendwie nicht hingehauen...


Grüße


[Editiert am 31.3.2013 um 22:59 von DerDennis]
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 31.3.2013 um 23:43  

Zitat:
Zollrechtlich aber ganz sicher nicht ok.


Warum sollte es das nicht sein? Wegen der 2hl Regelung? M.m. Kann dir keiner verbieten dein Bier mit Wasser zu strecken. Das würde ja heissen du dürftest aus deiner Freimenge auch kein Radler mischen.

Jan
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 1.4.2013 um 00:57  
Nee, für Hobbybrauer ist das egal, aber wenn man Bier auch nur mit anderem Bier verschneidet *und in Umlauf bringt* (also verkauft oder ausschenkt oder sonstwas) will der Zoll irgendwas, und mit Wasser verschneiden nachdem die Steuer anhand Stammwürze entrichtet wurde geht für den lieben Zoll auf gar keinen Fall. :D


[Editiert am 1.4.2013 um 03:37 von DerDennis]
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 1.4.2013 um 07:43  

Zitat von DerDennis, am 1.4.2013 um 00:57
Nee, für Hobbybrauer ist das egal, aber wenn man Bier auch nur mit anderem Bier verschneidet *und in Umlauf bringt* (also verkauft oder ausschenkt oder sonstwas) will der Zoll irgendwas, und mit Wasser verschneiden nachdem die Steuer anhand Stammwürze entrichtet wurde geht für den lieben Zoll auf gar keinen Fall. :D



Da glaube ich liegst du einem Trugschluss auf. Die Biersteuer errechnet sich mit 0,787 Euro x hl x P.

Zum leichteren Rechnen nimm ich jetzt mal technologische Mondwerte.

Nehmen wir an ich brau 1hl mit 18P und verdünne auf 2hl mit 9P:

1.) 0,787€x1hlx18P=14,17€
2.) 0,787€x2hlx9P=14,17€

Die fällige Biersteuer bleibt also gleich, weil die Extraktmenge die gleiche bleibt.

Das verschneiden zweier Biere die verzollt sind ist auch egal. Problematische wäre das verschneiden eines berzollten Bieres mit einem unversteuerten. Dann müsste man eben für den Extraktunterschied Zoll entrichten.

Was du evtl. meinst ist das der Zoll steuerrechtlich den Zucker der Limonade beim Radler ausmischen ebenfalls als Extrakt wertet und Steuern anfallen.

Gruß

Jan
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Radin
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red_folder.gif erstellt am: 1.4.2013 um 08:34  
Die Variante mit dem kurz aufkochen halte ich für nicht optimal.

Den letzten Brautag (mit BM20) habe ich 2 Sude gemacht, schon während des Abläuterns habe ich das Hopfenkochen am BM gestartet, weil es ja sowieso dauert, bis die Temperatur erreicht ist. Für gaaaanz arg dringende größere Mengen ;o) - besitze ich einen zweiten großen Einkochtopf - den kann man auf jeder Herdplatte kochen lassen.

Also 1. Sud brauen, abläutern - im Topf Hopfenkochen wie sonst auch, während dessen den zweiten Sud beginnen - spart Zeit und einiges an Reinigung, wobei man grob den BM noch ausspülen muss, da in der Pumpe einiges drinnen ist.
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 1.4.2013 um 09:05  
Hi,

@JanBr, das leuchtet ein (Steuer pro °Plato/hl).
Hatte halt bloss das hier im Hinterkopf und dort steht
Zitat:
Die Vermischung von Einfachbier, Schankbier, Vollbier und Starkbier miteinander, sowie der Zusatz von Zucker zum Bier durch Brauer nach Entstehung der Steuerschuld oder durch Bierhändler oder Wirte ist untersagt. Der Bundesminister für Finanzen kann Ausnahmen zulassen.

, scheint aber nicht mehr das derzeit gültige BierStG (von 2009) zu sein sondern eine ältere Fassung von 1952.

Frage: wo ist denn aktuell festgehalten, was steuerrechtlich "Bier" genannt werden darf, wenn das BierStG von 1952 überholt ist?
Im BierStG von 2009 finde ich nichts mehr dazu.

Grüße


[Editiert am 1.4.2013 um 09:06 von DerDennis]
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 1.4.2013 um 12:04  

Zitat:
, scheint aber nicht mehr das derzeit gültige BierStG (von 2009) zu sein sondern eine ältere Fassung von 1952.


Das ist richtig, damals war Bier in bestimmte Platogruppen eingeteilt und je nach dem wurde Steuer fällig. Damals wäre das mischen ein Problem gewesen.

Den "Steuergegenstand"Bier findest du in §1 des Biersteuergesetzes.

In der BierVO findest du dann in §1 weitere Ausführung, die dich schliesslich auf die Zulassungsordnung und das LMKV sowie die VO des vorläufigen BierG. Das Gesetz selber ist ausser Kraft.

Was die Steuern angeht, ist es aber egal ob du ein Bier nach den Massgaben des "Biergesetzes" braust oder nicht. Es dürfen ja z.B. weizenmalze nicht UG vergoren werden. Als Hobbybrauer darfst du das, es werden aber auch Steuern fällig.

Also schützt nicht gesetzeskonformes Brauen nicht vor der Biersteuer.

Jan
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