Member Beiträge: 88 Registriert: 8.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 07:46 |
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Hallo Kollegen,
wir würden gerne später dieses Jahr einen speziellen "Hochzeitsud" für ein
befreundetes Pärchen aufsetzen, dass sich das Ja-Wort geben wird. Das soll
ein schönes Geschenk zur Hochzeit werden: Ein spezieller Holzkasten, mit
schönen Flaschen und Etiketten. Volumentechnisch reden wir hier über 20
Liter.
Ich habe im Forum bereits gesucht, allerdings ist das Schlagwort
"verschenken" hier nicht besonders effizient ;-) Meine Frage wäre folgende:
ist das rechtlich in Ordnung, oder muss ich hier etwas beachten (Zoll,
Ordnungsamt, tralala)? Da die Hochzeit sehr groß wird und mehr als 200
Leute kommen werden bin ich nicht so für den Ansatz "entspannt als
Eigenbedarf auslegen", wenn dem nicht so ist. Man weiß ja nie, wer da so
alles herumspringt auf einer Hochzeit. Wenn dann noch die tollen Kästen als
Eyecatcher auf dem Gabentisch stehen, uff.
Vielen Dank für eure Infos,
Tobias
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 07:50 |
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Das darfst Du. Und Du brauchst Dich auch nicht an das Reinheitsgebot zu
halten.
Gruß
Alex
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 07:53 |
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Moin,
Du musst den Sud versteuern.
VG, Markus
____________________
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Antwort 2 |
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Member Beiträge: 88 Registriert: 8.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 07:57 |
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Haha gut zu wissen. Der Bräutigam ist nämlich beim Finanzamt und somit wird
da sicherlich auch noch der ein oder andere von der Belegschaft anwesend
sein ;-)
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 08:16 |
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Guten Morgen,
habe diesen Fall eben mit dem HZA Darmstadt telefonisch besprochen, da für
mich auch die Frage ansteht.
Wenn ich für Freunde ein Hochzeitsbier braue und an der "Vernichtung"
(Originalton HZA) selbst teilnehme., so ist das steuerfrei.
Ich darf selbstverständlich mein Selbstgebrautes mit Freunden trinken.
Also, Geschenk überreichen, aus ner Flasche einen Schluck nehmen und somit
ist dem Gesetzgeber genüge getan.
Den Kasten an der Hochzeit überreichen und das Brautpaar nimmt den Kasten
mit nach Hause, ohne Dich zum trinken mitzunehmen, geht natürlich nicht.
Guten Sud
Henner
____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 08:17 |
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Auf jeden Fall versteuern, kostet nur ein paar Euro!
Stefan
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 08:21 |
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Zitat von Hesse, am 9.4.2013 um
08:16 | Guten Morgen,
habe diesen Fall eben mit dem HZA Darmstadt telefonisch besprochen, da für
mich auch die Frage ansteht.
Wenn ich für Freunde ein Hochzeitsbier braue und an der "Vernichtung"
(Originalton HZA) selbst teilnehme., so ist das steuerfrei.
Ich darf selbstverständlich mein Selbstgebrautes mit Freunden trinken.
Also, Geschenk überreichen, aus ner Flasche einen Schluck nehmen und somit
ist dem Gesetzgeber genüge getan.
Den Kasten an der Hochzeit überreichen und das Brautpaar nimmt den Kasten
mit nach Hause, ohne Dich zum trinken mitzunehmen, geht natürlich nicht.
Guten Sud
Henner |
Wenn ich geschrieben habe, das Du das nicht darfst, ist das nicht ganz
richtig. Ich meinte damit, es muß versteuer werden. Aber die paar Kröten
kann man für Freunde schon ausgeben.
Guten Sud
Henner ____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 6 |
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Member Beiträge: 88 Registriert: 8.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 08:23 |
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Klasse Henner, vielen Dank für die Info - wie klein das Internet doch ist.
Man stellt eine Frage und gleichzeitig diskutiert jemand das Thema gerade
am Telefon jemand mit der zuständigen Behörde...
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Antwort 7 |
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Member Beiträge: 88 Registriert: 8.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 10:10 |
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Ja, die paar Euro Steuern bin ich gerne bereit zu zahlen, das ist kein
Problem. Fällt jemanden noch eine weitere Hürde/Hinderniss ein was ich
beachten sollte? Vielen lieben Dank erstmal für die Antworten.
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.4.2013 um 10:49 |
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Zitat von Brauwolf, am 9.4.2013 um
09:09 | Die Aussage des HZA Darmstadt ist für
diese Behörde ungewöhnlich großzügig - und falsch. Zuhause darfst du
Besucher dein unversteuertes Bier mittrinken lassen, im Rahmen der üblichen
gesellschaftlichen Gepflogenheiten und ohne Entgelt - immer unter Beachtung
der Höchstgrenze von 200l pro Kalenderjahr.
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Nein, die Freigrenze bezieht sich auf das Brauen (bzw. auf die
Anstellmenge), nicht auf das Trinken. Du darfst also durchaus mehr als 200l
steuerfrei trinken, wenn du noch Bier aus dem letzten Jahr da hast.
Ansonsten zieht AFAIK auch §41 BierStV: Bier, das ausschließlich zum
eigenen Gebrauch hergestellt wird, ist bis zu 200l / Jahr steuerfrei.
Einen Schluck zu trinken und der Person den Rest für zu Hause zu schenken
ist lächerlich und wird das Problem nicht lösen; die Person müsste dir das
Bier dann schon stehlen, dann ginge es. ;-)
Unterm Strich denke ich aber nicht, dass da ein Hahn nach kräht, wenn du
einen Liter Bier verschenkst. Spannend wird das erst, wenn du Bier in KEGs
verschenkst ;-)
Edit: Wegen deiner Nachfrage: Wenn die Person wegen deines Bieres krank
wird, hast du ein Problem. Dann bist du dafür verantwortlich und musst die
Konsequenzen tragen. Das kann von "wird unter Freunden vergessen" bis zur
RTW-Rechnung gehen. Aber lass dir keine Angst machen ;-)
[Editiert am 9.4.2013 um 10:55 von rattenfurz]
____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 498 Registriert: 4.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.4.2013 um 11:14 |
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Mir würde noch was Grundlegendes einfallen.
Bist du dir auch ganz sicher, dass das Pärchen dein Selbstgebrautes haben
möchte.
Ich würde das nur verschenken, wenn sie es sich eindeutig wünschen.
Zwei Gründe:
Selbstgebrautes schmeckt einem selbst ja sehr gut, aber nicht unbedingt
jedem Nicht-Hobbybrauer. Du willst vermutlich was besonderes machen und
gerade das trifft dann oft nicht den Massengeschmack.
Andererseits würde ich mir, bei so einem großen Auflauf, nicht unbedingt
Bier als Geschenk wünschen. Anders als Sekt oder Wein suggeriert ein
Biergeschenk eher, dass der Beschenkte wohl gerne etwas mehr "säuft". Bier
gilt halt nach wie vor weniger als Genussmittel.
[Editiert am 9.4.2013 um 11:16 von fg100]
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 11:28 |
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Nichts für ungut, aber ihr habt Probleme .... ____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 11 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 13:25 |
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Ein Fest mit 200 Leuten, bei denen auch noch einige auf dem Finanzamt
arbeiten, ist was anderes als eine Grillparty unter Kumpels,
Da würd ich auch schauen, dass es legal abläuft.
Vor allem wären es mir die 1-2 Euro wert, blöde Diskussionen zu
vermeiden.
Und seltsamerweise gibt es sehr viele ganz wichtige Leute auf der Welt, die
ganz wild darauf sind, so wichtige Vergehen zu melden.
Stefan
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 14:20 |
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Moin,
nun gut. Zum juristischen git es zu einem derartigen Fall keine klare
Regelung, sondern es bleibt bei einer Auslegung seitens des zuständigen
HZA.
Entscheidend ist zunächst, dass der Sud, aus dem die zu verschenkende Menge
stammt, selbst angemeldet ist.
Entweder gehört die Charge zur Freimenge oder wird entsprechend
versteuert.
Als Heimbrauer kann ich selbstverständlich mein Selbstgebrautes mit meinen
Gästen verzehren. Es gibt auch keine Vorschrift, die mich zwingt, dies
zuhause zu tun.
Im Rahmen der Weitergabe zum anderweitigen Verzehr sind wir im
individuellen Auslegungsbereich.
Kein HZA wird was dagegen haben, wenn ich mal eine Flasche verschenke, ich
denke, das wird bei 20 l wohl auch nicht anders sein, dafür ist die Menge
relativ betrachtet zu geringfügig.
Wolltest du die gesamte Hochzeitsgesellschaft von 2oo Leuten auf der Feier
allein mit deinem Bier beköstigen wollen, bin ich sicher, dass das eine
oder andere HZA hieran auf Nachfrage Anstoß nehmen würde.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und auch Finanzbeamten lassen im
Privaten die Kirche im Dorf, zumal wenn es nicht deren Ding ist und der
Zoll die zuständige Behörde ist. Bin ziemlich sicher, dass von den
anwesenden Finanzbeamten kaum einer überhaupt Bescheid weiß über die
steuerrechtlichen Grundlagen des Heimbrauens, geschweige denn von
derartigen Fallgestaltungen.
Und wie gesagt verstieße ein derartiges Geschenk nicht eindeutig gegen
steuerrechtliche Regelungen.
Steuerstrafrechtliche Folgen dürfte es daher nicht haben.
Also, wen interessierts?
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 258 Registriert: 19.6.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 14:42 |
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Hm... ich stehe vor dem selben Problem. 50L, die auf einer Hochzeit während
einer Bootsfahrt ausgeschenkt werden sollen.
Was müsste ich denn beim Versteuern im Formular 2075 ankreuzen, da es sich
bei mir nicht um die Überschreitung der Freimenge handelt?
Etwa das da?
§ 14 Abs. 4 Satz 3 BierStG
(Abgabe von Bier an Personen, die nicht im Besitz einer gültigen
Erlaubnis nach § 23a Abs. 1 BierStG sind)
Grüße Robin
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.4.2013 um 14:51 |
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Zitat von Lumbanraja, am 9.4.2013 um
14:42 | Hm... ich stehe vor dem selben
Problem. 50L, die auf einer Hochzeit während einer Bootsfahrt ausgeschenkt
werden sollen.
Was müsste ich denn beim Versteuern im Formular 2075 ankreuzen, da es sich
bei mir nicht um die Überschreitung der Freimenge handelt?
Etwa das da?
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Am Einfachsten ist, du rufst bei deinem HZA an und fragst nach. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 16:18 |
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@ geiersud/Tobias:
Eine kleine Alternative, um jeglichen Problemen zu entgehen:
Ein Wackelpudding"bier" macht sich auf dem Gabentisch doch auch ganz
gut?
...Und die 20 Liter Selbstgebrautes bekommt das glückliche Hochzeitspärchen
hinterher unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Gruß
André (Edit: die Schaumkrone besteht aus Marshmallows)
[Editiert am 9.4.2013 um 16:20 von Moorschwein]
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 16:44 |
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Du kannst es doch ganz einfach machen!
Versteuer die Menge und überreiche das Geschenk mit dem klaren und
deutlichen Hinweis das es auch steuerlich unbedenklich ist.
" Da hier ja das halbe FA anwesend ist habe ich das Bier natürlich auch
odnungsgemäß versteuert damit Ihr glücklich in die Ehe starten könnt. Oder
hatte ich das anders machen sollen [Name Braut]?"
So bist Du auf der sicheren Seite und hast noch einen kleinen Spruch
gebracht... wenn FA Beamte überhaupt feiern können......
____________________ Gruß
Mario
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 19:33 |
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Hallo!
Das halte ich für die einzig richtige Antwort.
Da darf man keine Angst haben, klingt komisch, aber das sind auch nur
Menschen die da Arbeiten und die beißen auch nicht. Und wenn du da
angerufen und die Sache geklärt hast, dann bitte einfach darum, das
Ausgemachte in einem kurzen, unförmlichen Schreiben dir per Post
zuzusenden. Ich finde, dass Spekulationen hier im Forum (bei allem Respekt
gegenüber dem Wissen der Mitglieder) nur wenig Sinn ergeben, denn wir
wissen alle, dass verschiedene HZAs auch verschiedene Auslegungen der
Regelungen haben.
Ciao Basti ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.4.2013 um 21:20 |
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Ich habe das bereits zweimal gemacht, also Bier weggegeben. Steuerpflicht
entsteht im Moment des Anstellens, auf dem Formular 2075 ist "zweckwidrige
Verwendung" oder so ähnlich anzukreuzen und die Menge sowie STW anzugeben.
Die errechnete Steuerschuld ist unverzüglich ans HZA zu überweisen. Bei mir
waren das einmal 1,72 und einmal 0,68 EUR.
Ach ja, ich habe bei der einen Feier auch mitgebechert und der Beschenkte
hat mir sogar 10L zurückgebracht (er kann/darf nicht so viel Bier trinken),
dennoch kann oder darf ich diese Menge nicht wieder zurückrechnen.
Ansonsten empfiehlt sich, das Vorhaben möglichst vorher mit dem Brautpaar
abzustimmen, damit es keine langen Gesichter gibt. Ich habe das gemacht,
das ist dann zwar keine Überraschung, aber besser als Perlen vor die Sauen
zu werfen. Gerade bei Feierlichkeiten sind oftmals dubiose Menschen
anwesend, hier sogar Finanzbeamte (Zoll wäre schlimmer), da lohnt sich das
Tricksen für ein oder zwei EUR Zoll nicht.
Ich habe jeden versteuerten Sud im Brauprotokoll vermerkt, damit im Fall
einer Kontrolle die versteuerte Menge von meinen 200L abgezogen wird. Wenn
ein Kontrolleur sieht, dass man so genau Buch führt, wird auch jeder
Betrugsverdacht sicherlich vermindert.
Achim
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Antwort 19 |
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Junior Member Beiträge: 21 Registriert: 3.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2013 um 13:07 |
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Wie wird das denn mit der Tauschbörse oder dem Weihnachtswichteln
gehandhabt? Im Forum werden doch regelmäßig Tauschaktionen von
Daheimgebrauten durchgeführt. Bis ich auf diesen Thread gestoßen bin hab
ich gar nicht daran gedacht, dass ich mein Bier gar nicht so verschenken
kann. Wie wurde das beim Wichteln gemacht? Fiel das unter unter dem Motto:
das bisschen stört niemanden und wo kein Kläger da kein Richter???
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2013 um 14:59 |
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-pscht!-
(das Wichteln fiel unter's Motto: das bisschen stört niemanden und wo kein
Kläger da kein Richter!...)
Man mag sich drum streiten, ob ein gegenseitiger Tausch nicht letzten Endes
auch unter das Tatbestandsmerkmal "Eigenbedarf" aus dem §41 BierSTVO
("Hobbybrauerklausel") fällt.
Und wenn nicht? - Hmmm... soll man sich wegen 10 Cent Steuerhinterziehung
pro Person Sorgen machen? Noch dazu, wo in div. anderen amtlichen
Steueranmeldevordrucken auch alle Naselang auf volle Euros heruntergerundet
wird.
[Editiert am 12.4.2013 um 15:08 von Moorschwein]
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Antwort 21 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2013 um 18:19 |
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Zitat: | Ich wüsste gerne, ob
seit dem 2. Weltkrieg jemals ein Schwarzbrauer in der Einkocherklasse
erwischt und zur Rechenschaft gezogen worden ist, ich denke
nein. |
Wie sollte auch jemand erwischt werden? Das ist eigentlich unmöglich. Außer
vielleicht bei solchen Anlässen wie Hochzeiten, wo man das Bier mit Etikett
und Namen vor 100 Zeugen überreicht.. ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 12.4.2013 um 18:34 |
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Also ich würde einfach den Sud anmelden wie jeden anderen auch. Somit ists
zumindest halblegal falls irgendeiner der Gäste fragt.
Zöllner und Finanzbeamte verhalten sich ihrer Freizeit kein bisschen anders
als jeder andere auch und trinken bestimmt auch gerne mal ein gutes Bier.
Du musst Dir halt Mühe geben damit das Bier was wird, dann bleiben alle
friedlich.
____________________ Gruss Uli
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2013 um 19:30 |
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Da entstehen dann so eigenwillige Formulierungen wie "Belästigung der
Staatsorgane", "Verleitung zum Kameradendiebstahl", "staatsfeindlicher
Menschenhandel" und dergleichen mehr.
Und das alles wegen 20ltr. verschenkten Bieres.
Kuba ist nicht mehr weit.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 24 |
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