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Autor: Betreff: Rechtliche Lage: Selbstgebrautes verschenken
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geiersud
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smilies/question.gif erstellt am: 9.4.2013 um 07:46  
Hallo Kollegen,

wir würden gerne später dieses Jahr einen speziellen "Hochzeitsud" für ein befreundetes Pärchen aufsetzen, dass sich das Ja-Wort geben wird. Das soll ein schönes Geschenk zur Hochzeit werden: Ein spezieller Holzkasten, mit schönen Flaschen und Etiketten. Volumentechnisch reden wir hier über 20 Liter.

Ich habe im Forum bereits gesucht, allerdings ist das Schlagwort "verschenken" hier nicht besonders effizient ;-) Meine Frage wäre folgende: ist das rechtlich in Ordnung, oder muss ich hier etwas beachten (Zoll, Ordnungsamt, tralala)? Da die Hochzeit sehr groß wird und mehr als 200 Leute kommen werden bin ich nicht so für den Ansatz "entspannt als Eigenbedarf auslegen", wenn dem nicht so ist. Man weiß ja nie, wer da so alles herumspringt auf einer Hochzeit. Wenn dann noch die tollen Kästen als Eyecatcher auf dem Gabentisch stehen, uff.

Vielen Dank für eure Infos,
Tobias
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 07:50  
Das darfst Du. Und Du brauchst Dich auch nicht an das Reinheitsgebot zu halten.

Gruß

Alex


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Home brewing
More control. Less risk.

If I had to explain you wouldn't understand.
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 07:53  
Moin,
Du musst den Sud versteuern.
VG, Markus


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geiersud
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 07:57  
Haha gut zu wissen. Der Bräutigam ist nämlich beim Finanzamt und somit wird da sicherlich auch noch der ein oder andere von der Belegschaft anwesend sein ;-)
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 08:16  
Guten Morgen,
habe diesen Fall eben mit dem HZA Darmstadt telefonisch besprochen, da für mich auch die Frage ansteht.
Wenn ich für Freunde ein Hochzeitsbier braue und an der "Vernichtung" (Originalton HZA) selbst teilnehme., so ist das steuerfrei.
Ich darf selbstverständlich mein Selbstgebrautes mit Freunden trinken.
Also, Geschenk überreichen, aus ner Flasche einen Schluck nehmen und somit ist dem Gesetzgeber genüge getan.
Den Kasten an der Hochzeit überreichen und das Brautpaar nimmt den Kasten mit nach Hause, ohne Dich zum trinken mitzunehmen, geht natürlich nicht.

Guten Sud

Henner


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Guten Sud
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 08:17  
Auf jeden Fall versteuern, kostet nur ein paar Euro!

Stefan
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 08:21  

Zitat von Hesse, am 9.4.2013 um 08:16
Guten Morgen,
habe diesen Fall eben mit dem HZA Darmstadt telefonisch besprochen, da für mich auch die Frage ansteht.
Wenn ich für Freunde ein Hochzeitsbier braue und an der "Vernichtung" (Originalton HZA) selbst teilnehme., so ist das steuerfrei.
Ich darf selbstverständlich mein Selbstgebrautes mit Freunden trinken.
Also, Geschenk überreichen, aus ner Flasche einen Schluck nehmen und somit ist dem Gesetzgeber genüge getan.
Den Kasten an der Hochzeit überreichen und das Brautpaar nimmt den Kasten mit nach Hause, ohne Dich zum trinken mitzunehmen, geht natürlich nicht.

Guten Sud

Henner


Wenn ich geschrieben habe, das Du das nicht darfst, ist das nicht ganz richtig. Ich meinte damit, es muß versteuer werden. Aber die paar Kröten kann man für Freunde schon ausgeben.

Guten Sud

Henner


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Guten Sud
Henner
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geiersud
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 08:23  
Klasse Henner, vielen Dank für die Info - wie klein das Internet doch ist. Man stellt eine Frage und gleichzeitig diskutiert jemand das Thema gerade am Telefon jemand mit der zuständigen Behörde... :thumbup:
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geiersud
Beiträge: 88
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 10:10  
Ja, die paar Euro Steuern bin ich gerne bereit zu zahlen, das ist kein Problem. Fällt jemanden noch eine weitere Hürde/Hinderniss ein was ich beachten sollte? Vielen lieben Dank erstmal für die Antworten.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 10:49  

Zitat von Brauwolf, am 9.4.2013 um 09:09
Die Aussage des HZA Darmstadt ist für diese Behörde ungewöhnlich großzügig - und falsch. Zuhause darfst du Besucher dein unversteuertes Bier mittrinken lassen, im Rahmen der üblichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten und ohne Entgelt - immer unter Beachtung der Höchstgrenze von 200l pro Kalenderjahr.


Nein, die Freigrenze bezieht sich auf das Brauen (bzw. auf die Anstellmenge), nicht auf das Trinken. Du darfst also durchaus mehr als 200l steuerfrei trinken, wenn du noch Bier aus dem letzten Jahr da hast.

Ansonsten zieht AFAIK auch §41 BierStV: Bier, das ausschließlich zum eigenen Gebrauch hergestellt wird, ist bis zu 200l / Jahr steuerfrei.

Einen Schluck zu trinken und der Person den Rest für zu Hause zu schenken ist lächerlich und wird das Problem nicht lösen; die Person müsste dir das Bier dann schon stehlen, dann ginge es. ;-)


Unterm Strich denke ich aber nicht, dass da ein Hahn nach kräht, wenn du einen Liter Bier verschenkst. Spannend wird das erst, wenn du Bier in KEGs verschenkst ;-)

Edit: Wegen deiner Nachfrage: Wenn die Person wegen deines Bieres krank wird, hast du ein Problem. Dann bist du dafür verantwortlich und musst die Konsequenzen tragen. Das kann von "wird unter Freunden vergessen" bis zur RTW-Rechnung gehen. Aber lass dir keine Angst machen ;-)


[Editiert am 9.4.2013 um 10:55 von rattenfurz]



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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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fg100
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 11:14  

Zitat von geiersud, am 9.4.2013 um 10:10
.... Fällt jemanden noch eine weitere Hürde/Hinderniss ein was ich beachten sollte? ....


Mir würde noch was Grundlegendes einfallen.

Bist du dir auch ganz sicher, dass das Pärchen dein Selbstgebrautes haben möchte.
Ich würde das nur verschenken, wenn sie es sich eindeutig wünschen.

Zwei Gründe:

Selbstgebrautes schmeckt einem selbst ja sehr gut, aber nicht unbedingt jedem Nicht-Hobbybrauer. Du willst vermutlich was besonderes machen und gerade das trifft dann oft nicht den Massengeschmack.

Andererseits würde ich mir, bei so einem großen Auflauf, nicht unbedingt Bier als Geschenk wünschen. Anders als Sekt oder Wein suggeriert ein Biergeschenk eher, dass der Beschenkte wohl gerne etwas mehr "säuft". Bier gilt halt nach wie vor weniger als Genussmittel.


[Editiert am 9.4.2013 um 11:16 von fg100]
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 11:28  
Nichts für ungut, aber ihr habt Probleme .... ;)


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Besten Gruß

Hagen
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 13:25  
Ein Fest mit 200 Leuten, bei denen auch noch einige auf dem Finanzamt arbeiten, ist was anderes als eine Grillparty unter Kumpels,
Da würd ich auch schauen, dass es legal abläuft.
Vor allem wären es mir die 1-2 Euro wert, blöde Diskussionen zu vermeiden.
Und seltsamerweise gibt es sehr viele ganz wichtige Leute auf der Welt, die ganz wild darauf sind, so wichtige Vergehen zu melden.

Stefan
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 14:20  
Moin,

nun gut. Zum juristischen git es zu einem derartigen Fall keine klare Regelung, sondern es bleibt bei einer Auslegung seitens des zuständigen HZA.

Entscheidend ist zunächst, dass der Sud, aus dem die zu verschenkende Menge stammt, selbst angemeldet ist.
Entweder gehört die Charge zur Freimenge oder wird entsprechend versteuert.

Als Heimbrauer kann ich selbstverständlich mein Selbstgebrautes mit meinen Gästen verzehren. Es gibt auch keine Vorschrift, die mich zwingt, dies zuhause zu tun.

Im Rahmen der Weitergabe zum anderweitigen Verzehr sind wir im individuellen Auslegungsbereich.

Kein HZA wird was dagegen haben, wenn ich mal eine Flasche verschenke, ich denke, das wird bei 20 l wohl auch nicht anders sein, dafür ist die Menge relativ betrachtet zu geringfügig.

Wolltest du die gesamte Hochzeitsgesellschaft von 2oo Leuten auf der Feier allein mit deinem Bier beköstigen wollen, bin ich sicher, dass das eine oder andere HZA hieran auf Nachfrage Anstoß nehmen würde.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und auch Finanzbeamten lassen im Privaten die Kirche im Dorf, zumal wenn es nicht deren Ding ist und der Zoll die zuständige Behörde ist. Bin ziemlich sicher, dass von den anwesenden Finanzbeamten kaum einer überhaupt Bescheid weiß über die steuerrechtlichen Grundlagen des Heimbrauens, geschweige denn von derartigen Fallgestaltungen.

Und wie gesagt verstieße ein derartiges Geschenk nicht eindeutig gegen steuerrechtliche Regelungen.

Steuerstrafrechtliche Folgen dürfte es daher nicht haben.

Also, wen interessierts?


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Besten Gruß

Hagen
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Lumbanraja
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 14:42  
Hm... ich stehe vor dem selben Problem. 50L, die auf einer Hochzeit während einer Bootsfahrt ausgeschenkt werden sollen.
Was müsste ich denn beim Versteuern im Formular 2075 ankreuzen, da es sich bei mir nicht um die Überschreitung der Freimenge handelt?
Etwa das da?

§ 14 Abs. 4 Satz 3 BierStG
(Abgabe von Bier an Personen, die nicht im Besitz einer gültigen
Erlaubnis nach § 23a Abs. 1 BierStG sind)

Grüße Robin
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 14:51  

Zitat von Lumbanraja, am 9.4.2013 um 14:42
Hm... ich stehe vor dem selben Problem. 50L, die auf einer Hochzeit während einer Bootsfahrt ausgeschenkt werden sollen.
Was müsste ich denn beim Versteuern im Formular 2075 ankreuzen, da es sich bei mir nicht um die Überschreitung der Freimenge handelt?
Etwa das da?


Am Einfachsten ist, du rufst bei deinem HZA an und fragst nach.


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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 16:18  


@ geiersud/Tobias:
Eine kleine Alternative, um jeglichen Problemen zu entgehen:
Ein Wackelpudding"bier" macht sich auf dem Gabentisch doch auch ganz gut?
...Und die 20 Liter Selbstgebrautes bekommt das glückliche Hochzeitspärchen hinterher unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

Gruß
André (Edit: die Schaumkrone besteht aus Marshmallows)


[Editiert am 9.4.2013 um 16:20 von Moorschwein]
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Tron
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 16:44  
Du kannst es doch ganz einfach machen!

Versteuer die Menge und überreiche das Geschenk mit dem klaren und deutlichen Hinweis das es auch steuerlich unbedenklich ist.

" Da hier ja das halbe FA anwesend ist habe ich das Bier natürlich auch odnungsgemäß versteuert damit Ihr glücklich in die Ehe starten könnt. Oder hatte ich das anders machen sollen [Name Braut]?"

So bist Du auf der sicheren Seite und hast noch einen kleinen Spruch gebracht... wenn FA Beamte überhaupt feiern können......


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Gruß

Mario
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 19:33  

Zitat von rattenfurz, am 9.4.2013 um 14:51
Am Einfachsten ist, du rufst bei deinem HZA an und fragst nach.


Hallo!
Das halte ich für die einzig richtige Antwort.

Da darf man keine Angst haben, klingt komisch, aber das sind auch nur Menschen die da Arbeiten und die beißen auch nicht. Und wenn du da angerufen und die Sache geklärt hast, dann bitte einfach darum, das Ausgemachte in einem kurzen, unförmlichen Schreiben dir per Post zuzusenden. Ich finde, dass Spekulationen hier im Forum (bei allem Respekt gegenüber dem Wissen der Mitglieder) nur wenig Sinn ergeben, denn wir wissen alle, dass verschiedene HZAs auch verschiedene Auslegungen der Regelungen haben.

Ciao Basti


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Wetterauer Hausbräu
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afri
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 21:20  
Ich habe das bereits zweimal gemacht, also Bier weggegeben. Steuerpflicht entsteht im Moment des Anstellens, auf dem Formular 2075 ist "zweckwidrige Verwendung" oder so ähnlich anzukreuzen und die Menge sowie STW anzugeben. Die errechnete Steuerschuld ist unverzüglich ans HZA zu überweisen. Bei mir waren das einmal 1,72 und einmal 0,68 EUR.

Ach ja, ich habe bei der einen Feier auch mitgebechert und der Beschenkte hat mir sogar 10L zurückgebracht (er kann/darf nicht so viel Bier trinken), dennoch kann oder darf ich diese Menge nicht wieder zurückrechnen.

Ansonsten empfiehlt sich, das Vorhaben möglichst vorher mit dem Brautpaar abzustimmen, damit es keine langen Gesichter gibt. Ich habe das gemacht, das ist dann zwar keine Überraschung, aber besser als Perlen vor die Sauen zu werfen. Gerade bei Feierlichkeiten sind oftmals dubiose Menschen anwesend, hier sogar Finanzbeamte (Zoll wäre schlimmer), da lohnt sich das Tricksen für ein oder zwei EUR Zoll nicht.

Ich habe jeden versteuerten Sud im Brauprotokoll vermerkt, damit im Fall einer Kontrolle die versteuerte Menge von meinen 200L abgezogen wird. Wenn ein Kontrolleur sieht, dass man so genau Buch führt, wird auch jeder Betrugsverdacht sicherlich vermindert.
Achim
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Beercules
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2013 um 13:07  
Wie wird das denn mit der Tauschbörse oder dem Weihnachtswichteln gehandhabt? Im Forum werden doch regelmäßig Tauschaktionen von Daheimgebrauten durchgeführt. Bis ich auf diesen Thread gestoßen bin hab ich gar nicht daran gedacht, dass ich mein Bier gar nicht so verschenken kann. Wie wurde das beim Wichteln gemacht? Fiel das unter unter dem Motto: das bisschen stört niemanden und wo kein Kläger da kein Richter???
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Moorschwein
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.4.2013 um 14:59  
-pscht!-
(das Wichteln fiel unter's Motto: das bisschen stört niemanden und wo kein Kläger da kein Richter!...) :redhead:

Man mag sich drum streiten, ob ein gegenseitiger Tausch nicht letzten Endes auch unter das Tatbestandsmerkmal "Eigenbedarf" aus dem §41 BierSTVO ("Hobbybrauerklausel") fällt.
Und wenn nicht? - Hmmm... soll man sich wegen 10 Cent Steuerhinterziehung pro Person Sorgen machen? Noch dazu, wo in div. anderen amtlichen Steueranmeldevordrucken auch alle Naselang auf volle Euros heruntergerundet wird.


[Editiert am 12.4.2013 um 15:08 von Moorschwein]
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Moderator
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2013 um 18:19  

Zitat:
Ich wüsste gerne, ob seit dem 2. Weltkrieg jemals ein Schwarzbrauer in der Einkocherklasse erwischt und zur Rechenschaft gezogen worden ist, ich denke nein.


Wie sollte auch jemand erwischt werden? Das ist eigentlich unmöglich. Außer vielleicht bei solchen Anlässen wie Hochzeiten, wo man das Bier mit Etikett und Namen vor 100 Zeugen überreicht..


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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uli74
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 12.4.2013 um 18:34  
Also ich würde einfach den Sud anmelden wie jeden anderen auch. Somit ists zumindest halblegal falls irgendeiner der Gäste fragt.

Zöllner und Finanzbeamte verhalten sich ihrer Freizeit kein bisschen anders als jeder andere auch und trinken bestimmt auch gerne mal ein gutes Bier. Du musst Dir halt Mühe geben damit das Bier was wird, dann bleiben alle friedlich.


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Gruss Uli
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2013 um 19:30  
Da entstehen dann so eigenwillige Formulierungen wie "Belästigung der Staatsorgane", "Verleitung zum Kameradendiebstahl", "staatsfeindlicher Menschenhandel" und dergleichen mehr.

Und das alles wegen 20ltr. verschenkten Bieres.

Kuba ist nicht mehr weit.


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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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