Senior Member Beiträge: 166 Registriert: 10.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2013 um 11:49 |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe vor längerer Zeit mal in nem Podcast gehört, dass man in
Deutschland Bier nur als Bier bezeichnen darf, wenn es nur Wasser, Malz und
Hopfen enthält. Mit Zucker carbonisiertes Bier fällt also raus.
Ich hab mich jetzt mal auf die Suche nach der Quelle dafür gemacht, glaube
im Podcast wurde das Biersteuergesetz genannt. Im selbigen kommen aber die
Worte "Malz" und "Hopfen" garnicht vor ( http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstg_2009/
gesamt.pdf ). Hat jemand ne Idee, wo das genau geregelt sein könnte?
Liebe Grüße
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 11:54 |
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Hi,
nur bei untergärigem Bier darfst Di die Nachgärung nicht mit Zucker
einleiten. Bei obergärigem ist das erlaubt.
Guten Sud
Henner
____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 166 Registriert: 10.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2013 um 11:55 |
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Das ist ja schonmal gut zu wissen. Erscheint mir aber irgendwie nicht so
ganz logisch, weißt du, ob da ein Sinn dahinter steckt? Und ggf. auch ne
(rechtliche) Quelle zum Nachlesen?
Danke!
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 11:56 |
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 12:23 |
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Mist, jetzt hatte ich angefangen Paragraphen zusammenzukopieren, da kam ein
Anruf und nun hat Hesse schon alles genannt... dennoch:
Bierverordnung (BierV)
§ 1 Schutz der Bezeichnung Bier
(1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder
unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein
erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke
in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des
§ 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und
den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung
zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.
Vorläufiges Biergesetz (VorlBierG)
§ 9
(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den
Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und
Wasser verwendet werden.
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es
ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung
von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von
Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln
zulässig.
in Verbindung mit:
Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes
(BierStDB)
§ 18
Rüben-, Rohr- oder Invertzucker ist technisch rein, wenn er
mindestens 99,5 Gewichtshundertteile Zucker, bezogen auf den Trockenstoff,
enthält. Stärkezucker ist der aus natürlicher Stärke gewonnene Zucker. Es
ist zulässig, den Zucker auch in der Form von wäßrigen Lösungen zu
verwenden.
Das heißt zum Beispiel, dass die Hoffnung auf ein Schwarzbier mit
Wagenladungen an Muscovado-Zucker nach "deutschem RHG" wohl vergebens ist.
____________________
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1762 Registriert: 6.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 12:40 |
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Ist mir auch schleierhaft warum für OG Biere nicht das gleiche gilt wie für
untergärige.
Grüsse
Bernd
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2013 um 12:54 |
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Stichwort: (Belgische) Abteibiere ;-)
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 12:56 |
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Würde für obergäriges Bier das selbe gelten wie für untergäriges, dann
dürfte man in Deutschland kein Hefeweizen, Roggen-, Hafer-Emmer- oder
Dinkelbier brauen und als Bier verkaufen.
Schon dumm, dass diese Malze 1516 alle verboten wurden...
Warum ein untergäriges Roggenbier unrein sein soll, obergärig aber nicht,
muss mir allerdings auch erst mal jemand erklären
Ich denk da schon länger nicht mehr drüber nach, macht keinen Sinn.
Stefan
[Editiert am 8.5.2013 um 12:58 von Boludo]
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2013 um 12:58 |
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Zur eigentlichen Frage:
"Bier im Sinne der deutschen Gesetze" gibt es nicht.
Es gibt das "Reinheitsgebot" (in der Bierverordnung §1) das bestimmt, wann
du Bier im Verkauf auch Bier nennen darfst.
Und es gibt dann die Bestimmungen, was als Bier zählt und dem Gesetz ansich
unterworfen ist. Ansonsten könntest du ja einfach ein Bier mit Süßstoff
brauen und dich so der Biersteuer entziehen.
Bei den Verordnungen und Gesetzen findet man zu Beginn oft einen
Paragraphen mit den Begriffsbestimmungen, so auch das BiersteuerG
§1: Zitat: | (2) Bier im Sinn dieses
Gesetzes sind
1.
die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,
2.
Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen Getränken,
die der Position 2206 der
Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.
(3) Kombinierte Nomenklatur im Sinn dieses Gesetzes ist die
Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung
(EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und
statistische Nomenklatur sowie den
Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, L 341 vom 3.12.1987,
S. 38, L 378 vom 31.12.1987,
S. 120, L 130 vom 26.5.1988, S. 42) in der am 19. Oktober 1992 geltenden
Fassung und der bis zu diesem
Zeitpunkt zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erlassenen
Rechtsvorschriften. |
Jetzt weißt du, wo du weiter lesen kannst (viel Spaß, ich habe das keine 5
Minuten durchgehalten)
[Editiert am 8.5.2013 um 12:58 von rattenfurz]
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 1101 Registriert: 2.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 14:06 |
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Falls Zucker oder Farbstoff beim Brauen obergäriger Biere verwendet wurde,
muss das dann auf dem Etikett stehen?
[Editiert am 8.5.2013 um 14:13 von Horstibus]
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
Der jüngste und dienstälteste Brauer in der Bartei.
Die Hopfung stirbt zuletzt...
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 140 Registriert: 17.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2013 um 14:13 |
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Blöde Frage,
wenn ich jetzt das UG verzucker, erhalte ich ja "Kein Bier" im Sinne des
Gesetzes. Warum sollte ich das jetzt versteuern?
Ich kann es ja "Untenverzuckertes" nennen.
LG
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 14:22 |
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Oh, hab gar nicht gemerkt das schon wieder 3 Monate rum sind, denn ungefähr
in diesem Zeitabstand kommt diese Diskussion auf.
Jan
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 140 Registriert: 17.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2013 um 14:25 |
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Sorry, 3 Monate habe ich nicht rum, also ignorieren
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 14:27 |
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Morgen ist Brautag, auf dem Plan steht ein Untergäriges mit Weizen und
Kandissirup.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 14:49 |
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Am Freitag mach ich ein Single Hop Comet Black IPA mit Muscovado,
Wassertuning erfolgt nur mit Kalkmilch und Aufsalzen ohne Milchsäure, keine
Röstgerste sondern Röstmalz.
Mir fällt grad auf, dass das 100% RHG konform ist
Stefan
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 15:38 |
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Zitat: | Mir fällt grad auf, dass
das 100% RHG konform ist
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Ich wusste, dass du ein langweiliger Spießer bist
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 15 |
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Gast
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erstellt am: 8.5.2013 um 15:46 |
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Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die gleiche Summenformel hat wie
Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo ist dann der Unterschied und
wer will das den im Bier unterscheiden ?
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 15:46 |
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Ich bin sogar bekennender langweiliger Spießer
Jan
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 15:51 |
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Zitat von nochilivisani, am 8.5.2013 um
15:46 | Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die
gleiche Summenformel hat wie Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo
ist dann der Unterschied und wer will das den im Bier unterscheiden ?
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Saccharose ist ein a-D-Glucose und eine b-D- Fructose
Maltose sind zwei a-D- Glucose Moleküle
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 16:01 |
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Nur wenn dein
Muscovado einen Melasseanteil unter 0,5% hat, was kaum der Fall sein
dürfte.
Boah, hab ich dir jetzt den Brautag versaut! ____________________
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 16:03 |
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Zitat von nochilivisani, am 8.5.2013 um
15:46 | Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die
gleiche Summenformel hat wie Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo
ist dann der Unterschied und wer will das den im Bier unterscheiden ?
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Zwei gleiche Summenformeln bedeuten nicht
automatisch zwei gleiche Substanzen - aber die Diskussion an sich ist
öde.
Cheers, Ruthard
P.S.: ein langweiliges UG ist am Samstag wieder dran ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 16:08 |
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Zitat von Brauwolf, am 8.5.2013 um
16:03 | Zitat von nochilivisani, am 8.5.2013 um
15:46 | Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die
gleiche Summenformel hat wie Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo
ist dann der Unterschied und wer will das den im Bier unterscheiden ?
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Zwei gleiche Summenformeln bedeuten nicht
automatisch zwei gleiche Substanzen - aber die Diskussion an sich ist
öde.
Cheers, Ruthard
P.S.: ein langweiliges UG ist am Samstag wieder dran
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Wenn dem so wäre könnte sich keiner mehr Bleistifte leisten, da Graphit und
Diamant beide aus Kohlenstoff C besteht
Unterscheiden lässt sich Saccharose und Maltose übrigens z.B. enzymatisch
oder über die optische Aktivität.
Ich stimm dir übrigens zu das diese immer wieder kehrende Diskussion öde
ist, ich hab aber grad nix anderes zu tun weil ich eh im Auto auf der A7
sitz.....
Jan
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 1277 Registriert: 15.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 17:54 |
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Antwort 22 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 18:48 |
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Ich hab´s schon immer gewusst, tief in mir drin bin ich ein richtig
abgefahrener Freak.
Früher hatte ich sogar mal lange Haare
Stefan
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2013 um 19:11 |
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Zitat von Boludo, am 8.5.2013 um
12:56 |
Warum ein untergäriges Roggenbier unrein sein soll, obergärig aber nicht,
muss mir allerdings auch erst mal jemand erklären
Ich denk da schon länger nicht mehr drüber nach, macht keinen Sinn.
Stefan
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Warum ist ein obergäriges Pils kein Pils?
Genau so unlogisch!
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 24 |
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