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Autor: Betreff: Was ist Bier im Sinne der deutschen Gesetze?
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 11:49  
Hallo ihr Lieben,
ich habe vor längerer Zeit mal in nem Podcast gehört, dass man in Deutschland Bier nur als Bier bezeichnen darf, wenn es nur Wasser, Malz und Hopfen enthält. Mit Zucker carbonisiertes Bier fällt also raus.
Ich hab mich jetzt mal auf die Suche nach der Quelle dafür gemacht, glaube im Podcast wurde das Biersteuergesetz genannt. Im selbigen kommen aber die Worte "Malz" und "Hopfen" garnicht vor ( http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstg_2009/ gesamt.pdf ). Hat jemand ne Idee, wo das genau geregelt sein könnte?

Liebe Grüße
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 11:54  
Hi,
nur bei untergärigem Bier darfst Di die Nachgärung nicht mit Zucker einleiten. Bei obergärigem ist das erlaubt.
Guten Sud
Henner


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Guten Sud
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Beiträge: 166
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 11:55  
Das ist ja schonmal gut zu wissen. Erscheint mir aber irgendwie nicht so ganz logisch, weißt du, ob da ein Sinn dahinter steckt? Und ggf. auch ne (rechtliche) Quelle zum Nachlesen?

Danke! :)
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 11:56  
... und hier findest Du die aktuelle Bierverordnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/bierv/index.html

Guten Sud

Henner

Edit. das vorläufige Biergesetz.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1993/19931400 .1.HTML


[Editiert am 8.5.2013 um 12:00 von Hesse]



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Guten Sud
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 12:23  
Mist, jetzt hatte ich angefangen Paragraphen zusammenzukopieren, da kam ein Anruf und nun hat Hesse schon alles genannt... dennoch:

Bierverordnung (BierV)

§ 1 Schutz der Bezeichnung Bier
(1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.


Vorläufiges Biergesetz (VorlBierG)

§ 9
(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

in Verbindung mit:


Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes (BierStDB)

§ 18
Rüben-, Rohr- oder Invertzucker ist technisch rein, wenn er mindestens 99,5 Gewichtshundertteile Zucker, bezogen auf den Trockenstoff, enthält. Stärkezucker ist der aus natürlicher Stärke gewonnene Zucker. Es ist zulässig, den Zucker auch in der Form von wäßrigen Lösungen zu verwenden.


Das heißt zum Beispiel, dass die Hoffnung auf ein Schwarzbier mit Wagenladungen an Muscovado-Zucker nach "deutschem RHG" wohl vergebens ist.


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BerndH
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 12:40  
Ist mir auch schleierhaft warum für OG Biere nicht das gleiche gilt wie für untergärige.


Grüsse

Bernd
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 12:54  
Stichwort: (Belgische) Abteibiere ;-)
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 12:56  

Zitat von BerndH, am 8.5.2013 um 12:40
Ist mir auch schleierhaft warum für OG Biere nicht das gleiche gilt wie für untergärige.


Würde für obergäriges Bier das selbe gelten wie für untergäriges, dann dürfte man in Deutschland kein Hefeweizen, Roggen-, Hafer-Emmer- oder Dinkelbier brauen und als Bier verkaufen.
Schon dumm, dass diese Malze 1516 alle verboten wurden...
Warum ein untergäriges Roggenbier unrein sein soll, obergärig aber nicht, muss mir allerdings auch erst mal jemand erklären :puzz:
Ich denk da schon länger nicht mehr drüber nach, macht keinen Sinn.

Stefan


[Editiert am 8.5.2013 um 12:58 von Boludo]
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 12:58  
Zur eigentlichen Frage:

"Bier im Sinne der deutschen Gesetze" gibt es nicht.

Es gibt das "Reinheitsgebot" (in der Bierverordnung §1) das bestimmt, wann du Bier im Verkauf auch Bier nennen darfst.

Und es gibt dann die Bestimmungen, was als Bier zählt und dem Gesetz ansich unterworfen ist. Ansonsten könntest du ja einfach ein Bier mit Süßstoff brauen und dich so der Biersteuer entziehen.

Bei den Verordnungen und Gesetzen findet man zu Beginn oft einen Paragraphen mit den Begriffsbestimmungen, so auch das BiersteuerG §1:
Zitat:
(2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind
1.
die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,

2.
Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der
Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.

(3) Kombinierte Nomenklatur im Sinn dieses Gesetzes ist die Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung
(EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den
Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, L 341 vom 3.12.1987, S. 38, L 378 vom 31.12.1987,
S. 120, L 130 vom 26.5.1988, S. 42) in der am 19. Oktober 1992 geltenden Fassung und der bis zu diesem
Zeitpunkt zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erlassenen Rechtsvorschriften.


Jetzt weißt du, wo du weiter lesen kannst (viel Spaß, ich habe das keine 5 Minuten durchgehalten)


[Editiert am 8.5.2013 um 12:58 von rattenfurz]
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Horstibus
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 14:06  
Falls Zucker oder Farbstoff beim Brauen obergäriger Biere verwendet wurde, muss das dann auf dem Etikett stehen?


[Editiert am 8.5.2013 um 14:13 von Horstibus]



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Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
Der jüngste und dienstälteste Brauer in der Bartei.

Die Hopfung stirbt zuletzt...
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Parlue
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 14:13  
Blöde Frage,

wenn ich jetzt das UG verzucker, erhalte ich ja "Kein Bier" im Sinne des Gesetzes. Warum sollte ich das jetzt versteuern?
Ich kann es ja "Untenverzuckertes" nennen.

LG
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 14:22  
Oh, hab gar nicht gemerkt das schon wieder 3 Monate rum sind, denn ungefähr in diesem Zeitabstand kommt diese Diskussion auf.

Jan
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Parlue
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 14:25  
Sorry, 3 Monate habe ich nicht rum, also ignorieren
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 14:27  

Zitat von JanBr, am 8.5.2013 um 14:22
Oh, hab gar nicht gemerkt das schon wieder 3 Monate rum sind, denn ungefähr in diesem Zeitabstand kommt diese Diskussion auf.

Jan

:goodpost:

Morgen ist Brautag, auf dem Plan steht ein Untergäriges mit Weizen und Kandissirup.


Cheers, Ruthard


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 14:49  
Am Freitag mach ich ein Single Hop Comet Black IPA mit Muscovado, Wassertuning erfolgt nur mit Kalkmilch und Aufsalzen ohne Milchsäure, keine Röstgerste sondern Röstmalz.
Mir fällt grad auf, dass das 100% RHG konform ist :partyon:


Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 15:38  

Zitat:
Mir fällt grad auf, dass das 100% RHG konform ist :partyon:


Ich wusste, dass du ein langweiliger Spießer bist :P


Cheers, Ruthard


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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 15:46  
Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die gleiche Summenformel hat wie Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo ist dann der Unterschied und wer will das den im Bier unterscheiden ?
Antwort 16
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2013 um 15:46  
Ich bin sogar bekennender langweiliger Spießer ;)

Jan
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JanBr
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Zitat von nochilivisani, am 8.5.2013 um 15:46
Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die gleiche Summenformel hat wie Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo ist dann der Unterschied und wer will das den im Bier unterscheiden ?


Saccharose ist ein a-D-Glucose und eine b-D- Fructose
Maltose sind zwei a-D- Glucose Moleküle
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Ladeberger
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Zitat von Boludo, am 8.5.2013 um 14:49
Am Freitag mach ich ein Single Hop Comet Black IPA mit Muscovado
Mir fällt grad auf, dass das 100% RHG konform ist :partyon:

Nur wenn dein Muscovado einen Melasseanteil unter 0,5% hat, was kaum der Fall sein dürfte.

Boah, hab ich dir jetzt den Brautag versaut! :devil:


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Brauwolf
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Zitat von nochilivisani, am 8.5.2013 um 15:46
Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die gleiche Summenformel hat wie Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo ist dann der Unterschied und wer will das den im Bier unterscheiden ?

Zwei gleiche Summenformeln bedeuten nicht automatisch zwei gleiche Substanzen - aber die Diskussion an sich ist öde.

Cheers, Ruthard


P.S.: ein langweiliges UG ist am Samstag wieder dran


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Zitat von Brauwolf, am 8.5.2013 um 16:03

Zitat von nochilivisani, am 8.5.2013 um 15:46
Wenn Maltose/Malzzucker C12H22O11, die gleiche Summenformel hat wie Sacharose/Haushaltszucker C12H22O11,also wo ist dann der Unterschied und wer will das den im Bier unterscheiden ?

Zwei gleiche Summenformeln bedeuten nicht automatisch zwei gleiche Substanzen - aber die Diskussion an sich ist öde.

Cheers, Ruthard


P.S.: ein langweiliges UG ist am Samstag wieder dran


Wenn dem so wäre könnte sich keiner mehr Bleistifte leisten, da Graphit und Diamant beide aus Kohlenstoff C besteht ;)

Unterscheiden lässt sich Saccharose und Maltose übrigens z.B. enzymatisch oder über die optische Aktivität.

Ich stimm dir übrigens zu das diese immer wieder kehrende Diskussion öde ist, ich hab aber grad nix anderes zu tun weil ich eh im Auto auf der A7 sitz.....

Jan
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saarmoench
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https://de.wikipedia.org/wiki/Isomerie


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Boludo
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Zitat von Ladeberger, am 8.5.2013 um 16:01

Zitat von Boludo, am 8.5.2013 um 14:49
Am Freitag mach ich ein Single Hop Comet Black IPA mit Muscovado
Mir fällt grad auf, dass das 100% RHG konform ist :partyon:

Nur wenn dein Muscovado einen Melasseanteil unter 0,5% hat, was kaum der Fall sein dürfte.

Boah, hab ich dir jetzt den Brautag versaut! :devil:


Ich hab´s schon immer gewusst, tief in mir drin bin ich ein richtig abgefahrener Freak.
Früher hatte ich sogar mal lange Haare :redhead:

Stefan
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Zitat von Boludo, am 8.5.2013 um 12:56

Warum ein untergäriges Roggenbier unrein sein soll, obergärig aber nicht, muss mir allerdings auch erst mal jemand erklären :puzz:
Ich denk da schon länger nicht mehr drüber nach, macht keinen Sinn.

Stefan


Warum ist ein obergäriges Pils kein Pils? :D Genau so unlogisch!

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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