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Autor: Betreff: Frage zum Reinheitsgebot
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Qvex23
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red_folder.gif erstellt am: 25.5.2013 um 17:42  
Ich habe vor einigen Tagen eine Art Stout mit Roggen (weiß nicht ob Rohfrucht oder Malz) getrunken welches Untergärig hergestellt wurde. Der Braumeister selbst sagte schon das er es nicht als Stout bezeichnen wolle, da UG. Im Hobbybrauerchat haben wir uns darüber unterhalten und kamen zu der frage ob man ein anderes Malz als Gerstenmalz Untergärig brauen darf laut RHG. :puzz:
Beim Weizen ist mir bewusst, das es OG sein MUSS laut RHG. Wie ist das bei UG? Darf da Weizen,Roggen usw. rein?

Es geht hier nicht darum ob man das als Hobbybrauer machen kann/soll/darf, sonder was ein Betrieb darf, der sich an das RHG halten muss.

Danke im voraus für die Antworten

Grüße aus Fulda

Dirk

*Edit* - Vergessen das eigene Thema zu abonnieren :mad2:


[Editiert am 25.5.2013 um 17:44 von Qvex23]



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flying
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red_folder.gif erstellt am: 25.5.2013 um 18:30  
Für untergärige Biere ist nach dem RHG nur Gerstenmalz zugelassen. Untergäriges Stout gibbet es nicht. Das wäre dann eine Art "Baltic Porter"...?


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Qvex23
Beiträge: 646
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.5.2013 um 18:44  
Da bist du dir auch zu 100% sicher? Es wäre als nicht erlaubt dieses Bier als Bier auszuschenken?? Vielleicht sollte ich den Braumeister der Brauereigaststätte mal darauf hinweisen.
Vielleicht ist ihm das nicht bewusst!?

Danke

Dirk


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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 25.5.2013 um 18:47  
Ist die Frage von Dirk/Qvex23 überhaupt richtig gestellt?

Mit dem Reinheitsgebot ist ja eigentlich jenes aus dem Jahre 1516 gemeint. Wenn's danach gehen soll, darf nur Gerste verwendet werden. Egal ob ug. oder og., aber darum geht es diesem Falle wohl auch gar nicht.

Die Frage ist eher, was nach vorläufigem Biergesetz erlaubt ist.

Edit: Gesetz falsch zitiert....

vorl. Biergesetz (1993), insbesondere §9, siehe hier:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1993/19931400.1 .HTML#GL2


[Editiert am 25.5.2013 um 19:03 von Moorschwein]
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Berliner
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Registriert: 7.4.2006
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red_folder.gif erstellt am: 25.5.2013 um 18:49  
Jedes Bundesland kann ausnahmen zulassen. Bayern ist sehr streng, gegen Norden wird's wohl immer liberaler.
Bei Gasthausbrauereien scheint man's auch nicht ganz so ernst zu nehmen. Wo kein Kläger...


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Gruß vom Berliner
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Moorschwein
Beiträge: 679
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red_folder.gif erstellt am: 25.5.2013 um 19:06  

Zitat von Berliner, am 25.5.2013 um 18:49
Jedes Bundesland kann ausnahmen zulassen. Bayern ist sehr streng, gegen Norden wird's wohl immer liberaler.
Bei Gasthausbrauereien scheint man's auch nicht ganz so ernst zu nehmen. Wo kein Kläger...


Dabei geht's aber nur darum, was und wie es auf den Etiketten stehen muß. (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung?)

Das vorl. Biergesetz ist Bundesrecht.
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emjay2812
Beiträge: 1784
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red_folder.gif erstellt am: 26.5.2013 um 00:13  
Da haben wir wieder das vorläufige (!!!) Biergesetz von 1993 (!!!).

Ich habe auch schon UG Biere mit Weizen getrunken, die mit dem RHG beworben wurden. Ich glaube das deutsche RHG sieht nur Gerstenmalz (OG und UG) vor, das bayrische RHG Gerste (UG) und auch Weizen (OG).


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 26.5.2013 um 01:04  
Anno 1516 hieß es:
"Wir wollen...dan allain Gersten/Hopffen/un wasser/genomen un gepraucht sölle werdn"
...und dies gilt "füran allennthalben in dem Fürstenthumh Bayrn"

Der Schreiberling damals war offensichtlich "hackevoll", oder? :D

Also: Bayern(damals) = nur Gerste, Hopfen, Wasser und zwangsläufig Hefe. Weizen ist nicht aufgeführt, daher nicht erlaubt. Also 'unrein'. :puzz:

Deutschland (heute) = vorl. Biergesetz (1993), insbesondere §9, siehe oben. = Weizen nur obergärig erlaubt. ...warum eigentlich nur og.? :puzz:

Untergärige Weizenbiere nach RHG beworben = Skandal!, weil darf man nicht :puzz:

Bier mit "Fracking"-Geschmack = Skandal!, weil nicht RHG-konform (lt. Brauerbund), ...im Trinkwasser aber OK? :puzz:

Bier mit "Polyvinylpolypyrrolidon"-Kunststoffen = OK!, lt. Biergesetz. ...wird ja wieder entfernt....größtenteils...hoffentlich...:puzz:

Wer zuerst die Logik findet, hat gewonnen. :D
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 26.5.2013 um 08:04  

Zitat von emjay2812, am 26.5.2013 um 00:13
Da haben wir wieder das vorläufige (!!!) Biergesetz von 1993 (!!!).

Ich habe auch schon UG Biere mit Weizen getrunken, die mit dem RHG beworben wurden. Ich glaube das deutsche RHG sieht nur Gerstenmalz (OG und UG) vor, das bayrische RHG Gerste (UG) und auch Weizen (OG).


Nein §9 sagt OG darf auch anderes Malz als Gerstenmalz verwendet werden.

Jan
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