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Autor: Betreff: Ebay: Verkäufer weigert sich (Brauausrüstung) zu Verkaufen - Suche jemanden mit juristischem Hinterg
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kvendlar
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 07:52  
...grund (Betreff zu kurz)

Hallo zusammen,

Ich habe leider ein wenig ebay Probleme.
Kurzversion: Ich habe die Auktion gewonnen, der Verkäufer war erst nicht zu erreichen, untersagte mir dann die Abholung (wobei die Bezahlung stattfinden sollte) und unterstellt mir nun Zahlungsverzug und will nicht verkaufen.
Natürlich ist insgesammt mehr passiert, aber ich möchte in diesem relativ offenen Medium nicht zu sehr ins Detail gehen.

Nach gesundem Menschenverstand und zufolge aller Googlerecherchen sehe ich mich im Recht auf den Verkauf zu pochen. Da ich aber keine Rechtsschutzversicherung habe fände ich es sehr hilfreich wenn jemand der Qualifikation/Erfahrung hat mir kurz seine (unverbindliche, grobe) Meinung mitteilen könnte.
Es geht um lächerlich wenig Geld, und ich könnte es einfach fallen lassen. Allerdings möchte ich mir die Unverschämtheit des Verkäufers nur ungern bieten lassen.

Wenn jemand bereit ist sich die Sache einmal anzuschauen und mir dann - soweit sinnvoll - einen Tipp zu geben, schreibe er/sie mir bitte eine PM oder melde sich hier. Ich werde dann die bisher geschehene ebay Kommunikation mit dem Verkäufer weiterleiten - diese enhält sämtliche Information (und besteht größtenteils aus versuchter Kontaktaufnahme meinerseits).

Vielen Dank schonmal für's Lesen,
kvendlar


[Editiert am 4.6.2013 um 07:54 von kvendlar]
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Pipipedia
Beiträge: 349
Registriert: 3.10.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 09:31  
Ich habe ein Auto auf ebay verkauft (alle Mängel beschrieben, Bastlerauto ausdrücklich erwähnt) und der Verkäufer hat es danach besichtigt und wollte es doch nicht. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, wollte ich es wissen und habe meinen Anwalt eingeschaltet. Die Verhandlung dauerte keine 5 Minuten und ich habe Recht bekommen und der Käufer musste zahlen (Es ging um 700EUR zzgl. Anwaltskosten).

Ich bin zwar keine Jurist, aber es besteht ein gültiger Kaufvertrag der für Käufer und Verkäufer verpflichtend ist.

Da Du der Käufer bist müsste der Gerichtsstand DEIN Wohnort sein und der Verkäufer muss samt Anwalt zu Dir kommen (Das war bei mir umgekehrt, hatte aber das Glück, dass es "nur" 50km waren. Es hätten auch 600 sein könnnen. Deshalb schreibe ich bei meinen Auktionen seit dem immer den Gerichtstand dazu!)

Ich hoffe das hilft!


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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 09:57  
Dasselbe Problem hatte ich mit dem Verkäufer eines Saxophons. Ich hatte die Auktion gewonnen und gleich bezahlt. Als ich dann längere Zeit nichts mehr vom Verkäufer gehört hatte hab ich mal angefragt wann er es mir denn schicken möchte. Daraufhin kam eine haarsträubende Geschichte, dass er auf dem Weg zu Post auf Glatteis ausgerutscht sei und dabei der Koffer zu Bruch geganen ist und das Saxophon (übrigens ein schönes Tenorsaxophon von Expression) dabei total zerbeult worden sei und er es mir nicht mehr zumuten wolle dass ich den Schrott abnehmen muss.
Jedenfalls liess ich nicht locker und hab ihn dann weichgekriegt indem ich mit dem Anwalt gedroht habe (das Sax war übrigens wie vermutet in tadellosem Zustand und spielt sich wunderbar)

Wenn Du eine Auktion bei Ebay gewinnst geht der Verkäufer mit Dir einen rechtskräftigen Vertrag ein den beide SSeiten einhalten müssen, egal was die Richtlinien und AGB von Ebay hergeben. Fakt ist dass deutsches Recht auf jedem Fall über den AGB von Ebay steht und Dir die Ware zusteht.


[Editiert am 4.6.2013 um 09:59 von uli74]



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Gruss Uli
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monotonx
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smilies/cool.gif erstellt am: 4.6.2013 um 14:22  

Zitat von Pipipedia, am 4.6.2013 um 09:31


... Deshalb schreibe ich bei meinen Auktionen seit dem immer den Gerichtstand dazu!)

Ich hoffe das hilft!


ohne jetzt klugscheissen zu wollen, aber eine derartige "Gerichtsstandvereinbarung" ist nicht wirksam. - versuchen kann man es aber trotz allem.... :)


[Editiert am 4.6.2013 um 14:22 von monotonx]



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...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für ein oder zwei Bier.
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Pipipedia
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smilies/smile.gif erstellt am: 4.6.2013 um 14:56  

Zitat von monotonx, am 4.6.2013 um 14:22

ohne jetzt klugscheissen zu wollen, aber eine derartige "Gerichtsstandvereinbarung" ist nicht wirksam. - versuchen kann man es aber trotz allem.... :)


Ich glaube innerhalb Österreichs geht das: Link

Und wenn nicht, dann hat es vielleicht eine abschreckende Wirkung bei Spaßbietern!


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 15:07  

Zitat von Pipipedia, am 4.6.2013 um 14:56

Und wenn nicht, dann hat es vielleicht eine abschreckende Wirkung bei Spaßbietern!


Ich habe nicht das Gefühl, dass Spaßbieter auf den Gerichtsstand achten.

eBay ist eh Müll, für jede "Jede Rücknahme ist ausgeschlossen." stirbt ein kleines Kätzchen...
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Pipipedia
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 15:11  
Ansichtssache! Meiner Meinung nach vermittelt es sehr wohl die Botschaft, dass man im Fall der Fälle nicht abgeneigt ist den Rechtsweg zu gehen!


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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 15:58  

Zitat von Pipipedia, am 4.6.2013 um 09:31

Da Du der Käufer bist müsste der Gerichtsstand DEIN Wohnort sein und der Verkäufer muss samt Anwalt zu Dir kommen (Das war bei mir umgekehrt, hatte aber das Glück, dass es "nur" 50km waren. Es hätten auch 600 sein könnnen. Deshalb schreibe ich bei meinen Auktionen seit dem immer den Gerichtstand dazu!)

Das hat mit Käufer und Verkäufer erstmal nichts zu tun. Gerichtsstand ist regelmäßig der Leistungsort. In deinem Fall spricht man von einer Holschuld, bei der der Leistungsort beim Schuldner lag. Deswegen hast du ihn auch an dessen Gerichtsstand auf Leistung verklagen müssen. Eine Vereinbarung über den Gerichtsstand ist überhaupt nur unter Kaufleuten und juristischen Personen zulässig, nicht zwischen Privatpersonen. So wie ich das auf den ersten Blick in deinem Link sehe, ist das auch in AT nicht anders.

Auch beim Versendungskauf, einer typischen Schickschuld, ist der Leistungsort beim Schuldner (Verkäufer). Leistet der nicht oder schlecht, wird bei dessen Gerichtsstand geklagt. Da helfen auch der Verbrauchsgüterkauf oder Fernabsatzverträge nicht. Das kann dann nur bei grenzüberschreitenden Verträgen nach Europäischem Recht wieder anders aussehen, aber das geht hier wohl zu weit.


[Editiert am 4.6.2013 um 15:59 von Ladeberger]



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KaBl
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 16:29  

Zitat von kvendlar, am 4.6.2013 um 07:52
Da ich aber keine Rechtsschutzversicherung habe fände ich es sehr hilfreich wenn jemand der Qualifikation/Erfahrung hat mir kurz seine (unverbindliche, grobe) Meinung mitteilen könnte.
Es geht um lächerlich wenig Geld, und ich könnte es einfach fallen lassen. Allerdings möchte ich mir die Unverschämtheit des Verkäufers nur ungern bieten lassen.


Meine beruflichen Erfahrungen als Nicht-Jurist der häufig unter und für Juristen arbeitet, sind folgende :

Wenn du keine geschäftliche Notwendigkeit hast, gegen so Jemanden vorzugehen und keine Rechtsschutzversicherung hast, lass die Finger davon.
Es sei denn du hast Spaß an der Sache und bist bereit dein Geld einzusetzen und bereit dazu wenn es gut läuft mit "Plus-Minus-Null-Plus-den-ersteigerten-Gegenstand" herauszugehen.

Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.

Grüße
Tim
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 16:51  
Eine Meldung an ebay und eine entsprechende Bewertung sind auf jeden Fall möglich. Zumindest Vielverkäufern tut das etwas weh, Einmalverkäufern ist das natürlich egal.

Matthias


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 17:39  
Hi,
hatte ähnliche Fälle schon 2x.
Diesem Auktionshaus ist das relativ egal. Die machen auf alle Fälle nichts.
Du solltest heute Abend ein gescheites Bier trinken. mit der Faust auf den Tisch hauen in die ganze Sache vergessen.
Sorry, aber so isses.

Guten Sud

Henner


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Guten Sud
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 18:11  
Moin Kvendlar,

schicke mit die gescannten Unterlagen mal per email an meine private Emailadresse.

Wenn du dich nicht im Annahmeverzug befunden haben solltest, solltest du Recht haben.


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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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kvendlar
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 18:35  
Hallo,

Es ist nicht ebay's Aufgabe rechtliche Schritte zu unternehmen. Sie Informieren lediglich Käufer und Verkäufer über den Vertrag - bei Bedarf informieren sie vielleicht nochmals, aber das war's dann.

Ich danke Euch bisher für Euren Input bisher.
@Hagen ich habe Dir eine email gesandt.

Viele Grüße
kvendlar
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 18:58  

Zitat von kvendlar, am 4.6.2013 um 18:35
Hallo,

Es ist nicht ebay's Aufgabe rechtliche Schritte zu unternehmen. Sie Informieren lediglich Käufer und Verkäufer über den Vertrag - bei Bedarf informieren sie vielleicht nochmals, aber das war's dann.

Ich danke Euch bisher für Euren Input bisher.
@Hagen ich habe Dir eine email gesandt.

Viele Grüße
kvendlar


Im Gegenteil, Ebay schlägt sich mit seinen Richtlinien in solchen Fällen eher auf die Seite des Verkäufers.


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Gruss Uli
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 19:39  
Sorry Kvendlar, hier ist nichts angekommen!?


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Besten Gruß

Hagen
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 19:48  
This all said and done the entire process takes forever, costs money, and is nerve racking. In the end you still may not be happy and often times the fine print covers every small detail that you often have no chance. Take paypal for example, they have 20 pages of terms, more if you talk to the legal dept.

I have gone through this process twice, (not in Germany, but in the U.S.). Each time all of the above is happened although with the help of my attorney each time I won.

Is it really worth the waste of time and nerve?


[Editiert am 4.6.2013 um 19:50 von Birk]



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Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Pipipedia
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 21:19  

Zitat von uli74, am 4.6.2013 um 18:58


Im Gegenteil, Ebay schlägt sich mit seinen Richtlinien in solchen Fällen eher auf die Seite des Verkäufers.


ebay unterstützt weder Käufer noch Verkäufer. Als Verkäufer habe ich seit einiger Zeit nicht einmal die Möglichkeit dem Käufer eine schlechte Bewertung zu geben und daher überhaupt kein "Druckmittel" mehr.


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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 21:55  
Mir wäre es der Spaß Wert....

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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kvendlar
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2013 um 22:25  
@Birk: financially, it is not worth it. But the sellers behavior was so outrageous that I would gladly invest some time to demonstrate to the seller that audacity and lies are not always tolerated.
@Kirk1701: Spaß sehe ich da keinen drin, die Zeit hätte ich auch anders verbrennen können. Aber wenn die Lage so ist wie ich sie sehe werde ich mir sowas nicht bieten lassen.

Nochmal danke für Euren Input.
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 5.6.2013 um 01:19  
Matthias,

Antwort ist raus - bist im Recht.

Aber ehrlich, Recht haben ist eine Seite, aber das Generve würde ich mir sogar sparen, wenn ich betroffen wäre.
Und mit dem Typen gibt es Stress, sei sicher.
What for?


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Besten Gruß

Hagen
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Biertester
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red_folder.gif erstellt am: 5.6.2013 um 05:41  
Ich hab mal nen Sax ersteigert, nix bekommen und angezeigt.
500 km fahrt zur Gericht.
Mein Geld hatte der nicht mehr.der war Insolvent.
Fahrt wurde bezahlt. Lohnausfall auch .
Hat den Steuerzahler einiges gekostet , ich war nicht der einzige der nach Kiel musste.
Paypal zahlte mir 100 zurück.
Er ein Jahr später 200. ( Ein Tag vor Frist Ablauf)
Fazit: wer mich bescheisst wird vor Gericht gezogen. Egal wo.
Spass hat er nicht gemacht.
Haste noch kein Schaden , dann lass es sein.
B.


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Prost! B.
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 5.6.2013 um 06:53  

Zitat von Pipipedia, am 4.6.2013 um 21:19

ebay unterstützt weder Käufer noch Verkäufer. Als Verkäufer habe ich seit einiger Zeit nicht einmal die Möglichkeit dem Käufer eine schlechte Bewertung zu geben und daher überhaupt kein "Druckmittel" mehr.


Was seriöse Verkäufer betrifft hast Du recht. Bei den schwarzen Schafen sieht das aber anders aus.

Dadurch dass Ebay sich auf seine Richtlinien beruft (und auch immer auf diese hinweist wenn man sich als Käufer an Ebay wendet wenns um Streitigkeiten geht) werden betrügerische Verkäufer sehr wohl indirekt unterstützt. Ebay weiss sehr wohl dass diese Richtlinien in D nicht wirksam sind. Zu dieser Problematik gibts schliesslich mittlerweile ettliche Gerichtsurteile.

Rein rechtlich darf ein Verkäufer noch nicht mal eine Auktion vorzeitig abbrechen wenn schon Gebote vorliegen. In diesem Falle würde dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden die Ware zustehen, und zwar zum Preis seines Gebots. Der Verkäufer müsste sich in diesem Fall die Erlaubnis bei allen Bietern einholen, die Auktion stoppen zu dürfen. Aber wer macht das?


[Editiert am 5.6.2013 um 06:55 von uli74]



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Gruss Uli
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kvendlar
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red_folder.gif erstellt am: 5.6.2013 um 09:36  
@Hagen, vielen Dank für die Antwort. Eine solche Einschätzung hatte ich gesucht (in welcher Richtung sie auch immer ausgefallen wäre).

Ich muss mir heute klar werden ob ich mich bescheissen lassen möchte oder nicht. Ich wäre ja schon zufrieden wenn der Verkäufer einsieht, dass es unglücklich gelaufen ist und er sich für den angelegten Tonfall und die Falschaussagen entschuldigt.
Andererseits habe ich davon keine Materiellen Wert und kann es daher einfach gleich sein lassen. Hmpf. Mal schauen was ich tue.

Gruß und Dank - kvendlar
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HansMeiser
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red_folder.gif erstellt am: 5.6.2013 um 11:06  
Tja, wenn man bei Kleinigkeiten so etwas auf sich beruhen lassen kann lebt man sicherlich länger...
Mir geht es aber auch immer wieder gegen den Strich, dass die Leute mit Ihrer Unverforenheit meist durchkommen und niemand bestraft wird weil es den Aufwand nicht lohnt. Wenn es einem ums Prinzip geht und Gerechtigkeit durchsetzen will kann man wohl nicht anders.
Ich belasse es normalerweise beim mich ärgern.

Hans
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