Posting Freak Beiträge: 972 Registriert: 18.4.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2013 um 07:52 |
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...grund (Betreff zu kurz)
Hallo zusammen,
Ich habe leider ein wenig ebay Probleme.
Kurzversion: Ich habe die Auktion gewonnen, der Verkäufer war erst nicht zu
erreichen, untersagte mir dann die Abholung (wobei die Bezahlung
stattfinden sollte) und unterstellt mir nun Zahlungsverzug und will nicht
verkaufen.
Natürlich ist insgesammt mehr passiert, aber ich möchte in diesem relativ
offenen Medium nicht zu sehr ins Detail gehen.
Nach gesundem Menschenverstand und zufolge aller Googlerecherchen sehe ich
mich im Recht auf den Verkauf zu pochen. Da ich aber keine
Rechtsschutzversicherung habe fände ich es sehr hilfreich wenn jemand der
Qualifikation/Erfahrung hat mir kurz seine (unverbindliche, grobe) Meinung
mitteilen könnte.
Es geht um lächerlich wenig Geld, und ich könnte es einfach fallen lassen.
Allerdings möchte ich mir die Unverschämtheit des Verkäufers nur ungern
bieten lassen.
Wenn jemand bereit ist sich die Sache einmal anzuschauen und mir dann -
soweit sinnvoll - einen Tipp zu geben, schreibe er/sie mir bitte eine PM
oder melde sich hier. Ich werde dann die bisher geschehene ebay
Kommunikation mit dem Verkäufer weiterleiten - diese enhält sämtliche
Information (und besteht größtenteils aus versuchter Kontaktaufnahme
meinerseits).
Vielen Dank schonmal für's Lesen,
kvendlar
[Editiert am 4.6.2013 um 07:54 von kvendlar]
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Senior Member Beiträge: 349 Registriert: 3.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 09:31 |
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Ich habe ein Auto auf ebay verkauft (alle Mängel beschrieben, Bastlerauto
ausdrücklich erwähnt) und der Verkäufer hat es danach besichtigt und wollte
es doch nicht. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, wollte ich es
wissen und habe meinen Anwalt eingeschaltet. Die Verhandlung dauerte keine
5 Minuten und ich habe Recht bekommen und der Käufer musste zahlen (Es ging
um 700EUR zzgl. Anwaltskosten).
Ich bin zwar keine Jurist, aber es besteht ein gültiger Kaufvertrag der für
Käufer und Verkäufer verpflichtend ist.
Da Du der Käufer bist müsste der Gerichtsstand DEIN Wohnort sein und der
Verkäufer muss samt Anwalt zu Dir kommen (Das war bei mir umgekehrt, hatte
aber das Glück, dass es "nur" 50km waren. Es hätten auch 600 sein könnnen.
Deshalb schreibe ich bei meinen Auktionen seit dem immer den Gerichtstand
dazu!)
Ich hoffe das hilft! ____________________ www.pipipedia.com
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2013 um 09:57 |
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Dasselbe Problem hatte ich mit dem Verkäufer eines Saxophons. Ich hatte die
Auktion gewonnen und gleich bezahlt. Als ich dann längere Zeit nichts mehr
vom Verkäufer gehört hatte hab ich mal angefragt wann er es mir denn
schicken möchte. Daraufhin kam eine haarsträubende Geschichte, dass er auf
dem Weg zu Post auf Glatteis ausgerutscht sei und dabei der Koffer zu Bruch
geganen ist und das Saxophon (übrigens ein schönes Tenorsaxophon von
Expression) dabei total zerbeult worden sei und er es mir nicht mehr
zumuten wolle dass ich den Schrott abnehmen muss.
Jedenfalls liess ich nicht locker und hab ihn dann weichgekriegt indem ich
mit dem Anwalt gedroht habe (das Sax war übrigens wie vermutet in
tadellosem Zustand und spielt sich wunderbar)
Wenn Du eine Auktion bei Ebay gewinnst geht der Verkäufer mit Dir einen
rechtskräftigen Vertrag ein den beide SSeiten einhalten müssen, egal was
die Richtlinien und AGB von Ebay hergeben. Fakt ist dass deutsches Recht
auf jedem Fall über den AGB von Ebay steht und Dir die Ware zusteht.
[Editiert am 4.6.2013 um 09:59 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 4.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 14:22 |
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ohne jetzt klugscheissen zu wollen, aber eine derartige
"Gerichtsstandvereinbarung" ist nicht wirksam. - versuchen kann man es aber
trotz allem....
[Editiert am 4.6.2013 um 14:22 von monotonx]
____________________ ...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für
ein oder zwei Bier.
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 349 Registriert: 3.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 14:56 |
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Ich glaube innerhalb Österreichs geht das: Link
Und wenn nicht, dann hat es vielleicht eine abschreckende Wirkung bei
Spaßbietern! ____________________ www.pipipedia.com
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2013 um 15:07 |
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Ich habe nicht das Gefühl, dass Spaßbieter auf den Gerichtsstand achten.
eBay ist eh Müll, für jede "Jede Rücknahme ist ausgeschlossen." stirbt ein
kleines Kätzchen...
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 349 Registriert: 3.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 15:11 |
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Ansichtssache! Meiner Meinung nach vermittelt es sehr wohl die Botschaft,
dass man im Fall der Fälle nicht abgeneigt ist den Rechtsweg zu gehen! ____________________ www.pipipedia.com
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 15:58 |
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Zitat von Pipipedia, am 4.6.2013 um
09:31 |
Da Du der Käufer bist müsste der Gerichtsstand DEIN Wohnort sein und der
Verkäufer muss samt Anwalt zu Dir kommen (Das war bei mir umgekehrt, hatte
aber das Glück, dass es "nur" 50km waren. Es hätten auch 600 sein könnnen.
Deshalb schreibe ich bei meinen Auktionen seit dem immer den Gerichtstand
dazu!)
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Das hat mit Käufer und Verkäufer erstmal
nichts zu tun. Gerichtsstand ist regelmäßig der Leistungsort. In deinem
Fall spricht man von einer Holschuld, bei der der Leistungsort beim
Schuldner lag. Deswegen hast du ihn auch an dessen Gerichtsstand auf
Leistung verklagen müssen. Eine Vereinbarung über den Gerichtsstand ist
überhaupt nur unter Kaufleuten und juristischen Personen zulässig, nicht
zwischen Privatpersonen. So wie ich das auf den ersten Blick in deinem Link
sehe, ist das auch in AT nicht anders.
Auch beim Versendungskauf, einer typischen Schickschuld, ist der
Leistungsort beim Schuldner (Verkäufer). Leistet der nicht oder schlecht,
wird bei dessen Gerichtsstand geklagt. Da helfen auch der
Verbrauchsgüterkauf oder Fernabsatzverträge nicht. Das kann dann nur bei
grenzüberschreitenden Verträgen nach Europäischem Recht wieder anders
aussehen, aber das geht hier wohl zu weit.
[Editiert am 4.6.2013 um 15:59 von Ladeberger]
____________________
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 710 Registriert: 1.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 16:29 |
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Zitat von kvendlar, am 4.6.2013 um
07:52 | Da ich aber keine
Rechtsschutzversicherung habe fände ich es sehr hilfreich wenn jemand der
Qualifikation/Erfahrung hat mir kurz seine (unverbindliche, grobe) Meinung
mitteilen könnte.
Es geht um lächerlich wenig Geld, und ich könnte es einfach fallen lassen.
Allerdings möchte ich mir die Unverschämtheit des Verkäufers nur ungern
bieten lassen.
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Meine beruflichen Erfahrungen als Nicht-Jurist der häufig unter und für
Juristen arbeitet, sind folgende :
Wenn du keine geschäftliche Notwendigkeit hast, gegen so Jemanden
vorzugehen und keine Rechtsschutzversicherung hast, lass die Finger davon.
Es sei denn du hast Spaß an der Sache und bist bereit dein Geld einzusetzen
und bereit dazu wenn es gut läuft mit
"Plus-Minus-Null-Plus-den-ersteigerten-Gegenstand" herauszugehen.
Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Grüße
Tim
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 16:51 |
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Eine Meldung an ebay und eine entsprechende Bewertung sind auf jeden Fall
möglich. Zumindest Vielverkäufern tut das etwas weh, Einmalverkäufern ist
das natürlich egal.
Matthias
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 17:39 |
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Hi,
hatte ähnliche Fälle schon 2x.
Diesem Auktionshaus ist das relativ egal. Die machen auf alle Fälle
nichts.
Du solltest heute Abend ein gescheites Bier trinken. mit der Faust auf den
Tisch hauen in die ganze Sache vergessen.
Sorry, aber so isses.
Guten Sud
Henner
____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 18:11 |
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Moin Kvendlar,
schicke mit die gescannten Unterlagen mal per email an meine private
Emailadresse.
Wenn du dich nicht im Annahmeverzug befunden haben solltest, solltest du
Recht haben.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 972 Registriert: 18.4.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2013 um 18:35 |
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Hallo,
Es ist nicht ebay's Aufgabe rechtliche Schritte zu unternehmen. Sie
Informieren lediglich Käufer und Verkäufer über den Vertrag - bei Bedarf
informieren sie vielleicht nochmals, aber das war's dann.
Ich danke Euch bisher für Euren Input bisher.
@Hagen ich habe Dir eine email gesandt.
Viele Grüße
kvendlar
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2013 um 18:58 |
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Zitat von kvendlar, am 4.6.2013 um
18:35 | Hallo,
Es ist nicht ebay's Aufgabe rechtliche Schritte zu unternehmen. Sie
Informieren lediglich Käufer und Verkäufer über den Vertrag - bei Bedarf
informieren sie vielleicht nochmals, aber das war's dann.
Ich danke Euch bisher für Euren Input bisher.
@Hagen ich habe Dir eine email gesandt.
Viele Grüße
kvendlar |
Im Gegenteil, Ebay schlägt sich mit seinen Richtlinien in solchen Fällen
eher auf die Seite des Verkäufers. ____________________ Gruss Uli
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 19:39 |
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Sorry Kvendlar, hier ist nichts angekommen!?
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 19:48 |
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This all said and done the entire process takes forever, costs money, and
is nerve racking. In the end you still may not be happy and often times the
fine print covers every small detail that you often have no chance. Take
paypal for example, they have 20 pages of terms, more if you talk to the
legal dept.
I have gone through this process twice, (not in Germany, but in the U.S.).
Each time all of the above is happened although with the help of my
attorney each time I won.
Is it really worth the waste of time and nerve?
[Editiert am 4.6.2013 um 19:50 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 349 Registriert: 3.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 21:19 |
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ebay unterstützt weder Käufer noch Verkäufer. Als Verkäufer habe ich seit
einiger Zeit nicht einmal die Möglichkeit dem Käufer eine schlechte
Bewertung zu geben und daher überhaupt kein "Druckmittel" mehr. ____________________ www.pipipedia.com
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2013 um 21:55 |
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Mir wäre es der Spaß Wert....
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 972 Registriert: 18.4.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2013 um 22:25 |
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@Birk: financially, it is not worth it. But the sellers behavior was so
outrageous that I would gladly invest some time to demonstrate to the
seller that audacity and lies are not always tolerated.
@Kirk1701: Spaß sehe ich da keinen drin, die Zeit hätte ich auch anders
verbrennen können. Aber wenn die Lage so ist wie ich sie sehe werde ich mir
sowas nicht bieten lassen.
Nochmal danke für Euren Input.
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.6.2013 um 01:19 |
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Matthias,
Antwort ist raus - bist im Recht.
Aber ehrlich, Recht haben ist eine Seite, aber das Generve würde ich mir
sogar sparen, wenn ich betroffen wäre.
Und mit dem Typen gibt es Stress, sei sicher.
What for?
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.6.2013 um 05:41 |
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Ich hab mal nen Sax ersteigert, nix bekommen und angezeigt.
500 km fahrt zur Gericht.
Mein Geld hatte der nicht mehr.der war Insolvent.
Fahrt wurde bezahlt. Lohnausfall auch .
Hat den Steuerzahler einiges gekostet , ich war nicht der einzige der nach
Kiel musste.
Paypal zahlte mir 100 zurück.
Er ein Jahr später 200. ( Ein Tag vor Frist Ablauf)
Fazit: wer mich bescheisst wird vor Gericht gezogen. Egal wo.
Spass hat er nicht gemacht.
Haste noch kein Schaden , dann lass es sein.
B.
____________________ Prost! B.
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 5.6.2013 um 06:53 |
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Zitat von Pipipedia, am 4.6.2013 um
21:19 |
ebay unterstützt weder Käufer noch Verkäufer. Als Verkäufer habe ich seit
einiger Zeit nicht einmal die Möglichkeit dem Käufer eine schlechte
Bewertung zu geben und daher überhaupt kein "Druckmittel" mehr.
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Was seriöse Verkäufer betrifft hast Du recht. Bei den schwarzen Schafen
sieht das aber anders aus.
Dadurch dass Ebay sich auf seine Richtlinien beruft (und auch immer auf
diese hinweist wenn man sich als Käufer an Ebay wendet wenns um
Streitigkeiten geht) werden betrügerische Verkäufer sehr wohl indirekt
unterstützt. Ebay weiss sehr wohl dass diese Richtlinien in D nicht wirksam
sind. Zu dieser Problematik gibts schliesslich mittlerweile ettliche
Gerichtsurteile.
Rein rechtlich darf ein Verkäufer noch nicht mal eine Auktion vorzeitig
abbrechen wenn schon Gebote vorliegen. In diesem Falle würde dem zum
Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden die Ware zustehen, und zwar zum
Preis seines Gebots. Der Verkäufer müsste sich in diesem Fall die Erlaubnis
bei allen Bietern einholen, die Auktion stoppen zu dürfen. Aber wer macht
das?
[Editiert am 5.6.2013 um 06:55 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 972 Registriert: 18.4.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.6.2013 um 09:36 |
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@Hagen, vielen Dank für die Antwort. Eine solche Einschätzung hatte ich
gesucht (in welcher Richtung sie auch immer ausgefallen wäre).
Ich muss mir heute klar werden ob ich mich bescheissen lassen möchte oder
nicht. Ich wäre ja schon zufrieden wenn der Verkäufer einsieht, dass es
unglücklich gelaufen ist und er sich für den angelegten Tonfall und die
Falschaussagen entschuldigt.
Andererseits habe ich davon keine Materiellen Wert und kann es daher
einfach gleich sein lassen. Hmpf. Mal schauen was ich tue.
Gruß und Dank - kvendlar
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 704 Registriert: 7.8.2008 Status: Offline
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erstellt am: 5.6.2013 um 11:06 |
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Tja, wenn man bei Kleinigkeiten so etwas auf sich beruhen lassen kann
lebt man sicherlich länger...
Mir geht es aber auch immer wieder gegen den Strich, dass die Leute mit
Ihrer Unverforenheit meist durchkommen und niemand bestraft wird weil es
den Aufwand nicht lohnt. Wenn es einem ums Prinzip geht und Gerechtigkeit
durchsetzen will kann man wohl nicht anders.
Ich belasse es normalerweise beim mich ärgern.
Hans
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Antwort 23 |
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