Posting Freak Beiträge: 655 Registriert: 2.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.6.2014 um 11:06 |
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Wäre aushäusig
spülen eine Option? Also da wo ein Kanal ist?
Außer dem Spülwasser entstehen doch keine Abwässer? Das Kühlwasser ist ja
eher unverändert nur wärmer. ____________________ Viele Grüße
Manfred
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.6.2014 um 11:31 |
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Das kann ich mir nicht vorstellen - erstens, weil es unpraktisch ist und
zweitens, weil die mir das sowieso nicht glauben.
Kann die Hygiene verlangen, daß ich andere Reiniger benutze als die, die
ich sowieso schon einsetze (Essig, Soda, OxyPro)? Das Zeug ist doch völlig
harmlos...
Leider alles keine Argumente, die die Dame vom Umweltamt umstimmen könnte.
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 10.6.2014 um 19:12 |
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Ich vermute mal, dass es spezielle Reiniger gibt, die für die Verwendung im
"Einzugsgebiet" solcher biologischer Kläranlagen zugelassen sind? Du
braucht vermutlich eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung für die
verwendeten Reinigungsmittel?
Grüße
____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.6.2014 um 07:22 |
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Wenn ichs denn wüßte...
Vermutlich muß ich erstmal herausbekommen, ob die Hygiene bezüglich der zu
verwendenden Reiniger irgendwelche Vorschriften macht. Wenn ich wie bisher
haushaltsübliche Reiniger verwenden darf, dann sollte das wohl kaum zu
strengen Auflagen des Umweltamtes führen.
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 28 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.6.2014 um 08:38 |
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Geht es um die Flaschen? Du könntest neue Flaschen nehmen. Neue Flaschen
als Palettenware kosten nur ca. 14 Cent pro Stück. Die müssen eigentlich
nur mit klaren Wasser gespült werden.
Für die Brauutensilien reicht heißes Wasser prinzipiell aus. Fässer kann
man auswärts reinigen lassen..?
[Editiert am 11.6.2014 um 08:42 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 655 Registriert: 2.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.6.2014 um 08:41 |
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Vermutlich gibt es da so irgendeine Generalvorschrift: Verkaufen ist
gewerblich und braucht eine andere Kläranlage als privat. Egal was da
durchläuft.
____________________ Viele Grüße
Manfred
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.6.2014 um 08:51 |
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Zitat von Bierwisch, am 10.6.2014 um
10:53 | Da habe ich jetzt meinen ersten
Dämpfer erhalten:
das Bauordnungsamt hat generell kein Problem mit meinen Plänen, wenn denn
die Dame aus dem Umweltamt ihren Segen gibt. Und das tut sie nicht, da
meine vollbiologische Kläranlage nicht geeignet wäre (2-4 EW).
Ich soll schauen, ob sich was nachrüsten läßt. Das ist natürlich Blödsinn,
da ich diesen Aufwand wegen ein paar Suden im Jahr auf keinen Fall
betreiben werde.
Hat jemand von euch eine Idee, wie diese Hürde zu nehmen wäre?
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Ich würde den Ball mal zurück spielen und Fragen was Ihrer Meinung das
Problem ist.
Du kämpfst was dein Abwasser angeht an 4 Fronten:
1.) Du hast eine erhöhte biologische Fracht durch Treberreste, Hefe usw.
dazu gibt es einen Wert, der sog. biologische Sauerstoff Bedarf, kurz BSB5
(5 weil er über 5 Tage gemssen wird). Die Kläranlage ist für eine bestimmte
biologische Fracht ausgelegt. Normalerweise berechnet man je Einwohner 60-
65 g BSB5 je Tag. Jetzt ist die Frage auf wieviel biologische Fracht die
Kläranlage ausgelegt ist
2.) Das selbe gilt für die organisch- chemische Fracht. Diese wird als CSB
(Chemischer Sauerstoff Bedarf) ausgedrrückt und gibt wieder wieviel
Sauerstoff nötig ist um alle (leicht, schwer und nicht biologisch abbaubar)
organischen Verbindung zu oxidieren. Hier gilt analog zu oben das die
Klärnalage für eine bestimmte Fracht ausgelegt ist.
3.) Deine Einleittemperatur. Wenn deine Einleittemperatur zu hoch ist, muss
du sie entweder durch verdünnen oder in einem Kühlbecken absenken. Die
biologische Stuffe einer Kläranlage reagiert sehr empfindlich auf zu hohe
Temeperaturen. Die Aussage: Zitat: | Das Kühlwasser ist ja
eher unverändert nur wärmer. |
Stimmt so leider
nicht. Im kommunalen Netzen gibt es hierfür Obergrenzen.
4.) Die Einleit Menge. Auch hier gilt jede Kläranlage ist auf eine
bestimmte Menge ausgelegt. Normal rechnet man mit ca. 200l je Einwohner.
Wird die Menge zu hoch, werden die Abwässer nicht ausreichend geklärt da
die Verweilzeit zu gering wird. Im schlimmsten Fall, z.B. bei gemischten
Netzen mit Strassenentwässerung und Starkregen, gehen Teile des Abwassers
ungeklärt in den Vorfluter.
Ich weiss nicht, hast du eine eigene Kläranlage oder ist es eine dezentrale
kommunale?
Jan
Edit: Typo
[Editiert am 11.6.2014 um 08:54 von JanBr]
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Antwort 31 |
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Senior Member Beiträge: 267 Registriert: 29.6.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.6.2014 um 08:53 |
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Ich etwas zu den Vorschriften in der Schweiz sagen. Die sind ja etwa
ähnlich. Das Kühlwasser darf ich nicht heiss in die Kanalisation ablassen
wegen der Wassererwärmung. (Das dürfen nur AKWs). Dann braucht es einen
Schlammsammler in der Abwasserleitung, damit nicht feste Stoffe in die
Kanalisation gelangen. Dann braucht es ein Neutralisationsbecken für die
Säuren und Laugen und mann muss den Ph Wert neutralisieren bevor etwas
abgelassen werden darf.
Die verwendeten Stoffe müssen beim Gewässerschutzamt aufgelistet und
genehmigt werden.
Gruss Üelu
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.6.2014 um 10:42 |
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Hallo Jan,
Danke für die Info! Ein Gespräch mit meinem Anlagenhersteller (habe eine
vollbiologische Anlage für 2 - 4 EW) ist geplant. Ebenso schreibe ich die
Hygiene an, was die für Vorgaben an mich haben.
Außerdem werde ich auch mit dem Abwasserzweckverband reden, wie die über
das Thema denken.
Es ist immer das gleiche - man macht sich Gedanken über das eine, aber die
Probleme kommen aus einer Ecke, die man nie im Fokus hatte...
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.6.2014 um 12:58 |
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Wieder was gelernt: desinfizieren darf ich nur mit bestimmten Stoffen,
reinigen darf ich womit ich will.
Was muß ich bei der Bierherstellung (für den Verkauf) zwingend
desinfizieren?
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 34 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.6.2014 um 14:16 |
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Ohne es genau zu wissen würde ich mal sagen das der reinigungsplan alle
Anlagenteile mit Produktberührung auch in gewissen Abständen desinfizieren
sollte. Wie willst Du sonst die Produktsicherheit herstellen?
Reinigen sollte auch in obigen Plan enthalten sein.
Was für Vorgaben macht das Amt?
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.6.2014 um 18:40 |
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Zitat von Bierwisch, am 17.6.2014 um
12:58 | Wieder was gelernt: desinfizieren darf
ich nur mit bestimmten Stoffen, reinigen darf ich womit ich will.
Was muß ich bei der Bierherstellung (für den Verkauf) zwingend
desinfizieren? |
Ja, Desinfektionsmittel müssen als solche zugelassen sein und in diesem
Fall ebenso eine Zulassung für Lebensmittel haben.
Gruß
Jan
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.6.2014 um 18:48 |
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Zitat von Tron, am 17.6.2014 um
14:16 | Ohne es genau zu wissen würde ich mal
sagen das der reinigungsplan alle Anlagenteile mit Produktberührung auch in
gewissen Abständen desinfizieren sollte. Wie willst Du sonst die
Produktsicherheit herstellen?
Reinigen sollte auch in obigen Plan enthalten sein.
Was für Vorgaben macht das Amt? |
Das muss nicht zwingend sein. Grundlage eines Hygienemassnahmenplanes ist
eine Risikobewertung. Also welches Risiko kann entstehen, wie oft tritt es
ein und wie "groß" sind die Auswirkungen.
Z.B.: Läuterbottich Risiko: Befall mit pathogenen Keimen Häufigkeit: Bei
jeder Produktion Auswirkung: Konsument könnte erkranken ==> Corrective
Action: Aufgrund der Temperaturen während der Maisarbeit und des späteren
Kochens der Würze können pathogene Keime nicht überleben --> Reinigung
nach jedem Sud
Weitere Gefahren werden in einer Risikoanalyse zu einem HACCP Konzept
entwickelt
Z.B.: Gärtank: Risiko: Reinigungsmittelreste nicht ausgespült Häufigkeit:
nach jeder Reinigung Auswirkung: Konsument könnte bleibende Schäden durch
Laugenverätzung erleiden ==> Corrective Action: pH Messung im
Nachspülwasser
Daraus entwickelt sich ein sog. HACCP Konzept
Gruß
Jan
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Antwort 37 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.6.2014 um 07:30 |
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Na das ist doch mal schöner Input! Hast Du so auf die schnelle mal eine pdf
die so einen Plan mal veranschaulicht?
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Antwort 38 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 18.6.2014 um 08:11 |
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Hallo!
Jan, danke für deine Auflistung/Bespiele...
Hat eigentlich schon jemand ein HAACP Konzept erstellt?
Danke und Lg, Alex ____________________ Raspberry Pi Brausteuerungsplatine Lötanleitung:
http://stammersdorfer.at
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Antwort 39 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.6.2014 um 08:32 |
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.6.2014 um 09:43 |
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Im Moment zweifel ich gerade mal wieder und frage mich, ob ich mir diesen
ganzen Quatsch wirklich antun will.
Alternativ melde ich Sude, die ich im Auftrag mache beim Zoll an und
bezahle die reguläre Steuer. Da das jedes Mal kaum mehr als 50 Liter sein
werden und ich das höchstens zwei oder drei Mal im Jahr machen kann,
sollten die interessierten Stellen wohl ein Einsehen haben. Die einzigen,
die sich aufregen könnten, wären die von der Lebensmittelaufsicht...
Meint ihr, daß man das riskieren könnte, oder drohen da ungeahnte
Konsequenzen?
Die zweite Möglichkeit wäre, daß ich das Nebengewerbe unter meinem Namen
anmelde, mich aber für diese speziellen Sude in einer „offiziellen“
Großküche (Gaststätte) einmiete. Könnte das funktionieren?
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 41 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.6.2014 um 06:00 |
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hochschieb
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 42 |
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