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Board Index > > Hobbybrauertreffen/Veranstaltungen > Noch ein Hobbybrauer, der es geschafft hat. |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 1.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 31.10.2013 um 15:01 |
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Störtebeker hat ein untergäriges, mit Holunder eingebrautes und nennt es
Glüh-Bier. Evtl. Haben die eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Oder ist das
wieder erlaubt? ____________________ http://derbiertester.wordpress.com/
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2013 um 16:13 |
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Drück Dir fest die Daumen, viele gute Ideen für kreative Biere und viel
Erfolg wünsch ich Dir!
Zur (schon wieder) Bier-nennen-dürfen-Ausnahmegenehmigungs-Diskussion:
Solange jemand sein Bier doch einfach z.B. "Pumpernickel-Porter" nennt ist
doch alles problemlos...
Viele Grüße
Michael
____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 15.11.2013 um 00:16 |
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Antwort 27 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.11.2013 um 06:48 |
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Zitat von Hagen, am 31.10.2013 um
14:05 | Moin,
grs. können zwar Aunahmegenhmigungen erteilt werden ein Bier, dass nicht
ganz dem RHG entspricht als "besonderes Bier" zuzulassen. In der Praxis
erfolgt dieses aber so gut wie nicht.
Hauptanwendungsfall wäre der Zusatz von Gewürzen. Ein solches Bier hat es
relativ einfach, als Bier zugelassen zu werden.
Schwieriger wird es mit anderen Zutaten.
Mir ist nur ein Fall bekannt, der bis zum Bundesverwaltungsgericht ging, wo
das durchging.
Es handelte sich um die Klosterbrauerei Neuzelle, die ihr Schwarzbier mit
Invertzucker nach der Brauen versetzt.
Fürchterliches "Bier" im übrigen!
Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind meines Wissen
die Kreisordnungsbehörden.
Diese tuen sich verständlicherweise recht schwer damit, entsprechende
Genehmigungen zu erteilen.
In der juristischen Praxis scheinen derartige Fälle aber wohl so gut wie
keine Rolle zu spielen.
Wenn man den Gang zum Gericht nicht scheut, sicherlich auch ein Weg,
zunehmend Präzidenzfälle zur Aufweichung des RHG zu schaffen.
Für die Verwendung von Rohfrucht, wie im Pumpernickel enthalten, erscheint
es schwer zu werden eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Andererseits wäre es vielleicht einen Versuch wert?
Ist ja keine reine Rohfrucht, sondern durch die enzymatischen Prozesse beim
"Backen" ist schon eine teilweise Verzuckerung erfolgt, quasi
"veredelt".
Sicherlich ein argumentativer Ansatz, der sich lohnen könnte, weiter
verfolgt zu werden.
Juristisch erheblich sind im übrigen bei der Bewertung die Aspekte
"Traditionspflege" und "Sicherung des Qualitätsniveaus".
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Könnte man nicht auch so argumentieren, dass es sich bei Pumpernickel um
eine spezille Art der Röst Malz Herstellung handelt und damit ergo dem RHG
entspricht? Wie ich mein Röstmalz herstelle ist doch nirgendwo definiert,
oder?
Nur ne Idee...
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.11.2013 um 08:46 |
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Zitat: | Könnte man nicht auch so
argumentieren, dass es sich bei Pumpernickel um eine spezille Art der Röst
Malz Herstellung handelt und damit ergo dem RHG entspricht? Wie ich mein
Röstmalz herstelle ist doch nirgendwo definiert, oder?
Nur ne Idee... |
Im Prinzip ja, in der Regel
nein...
Pumpernickel wird aus in Wasser eingeweichter Rohfrucht hergestellt und
nicht aus Malz - damit ist dieser Vorschlag schon abgehakt. Deutsches Bier
hat aus Malz zu sein, selbst bei Röstgerste ist die Diskussion schon
zuende.
Es gäbe nur die Möglichkeit, die Brauerei ins europäische Ausland zu
verlegen und das dort hergestellte Pumpernickel-Bier (was dort so
bezeichnet werden darf) nach Deutschland zu importieren, das darf dann auch
hier unter der Bezeichnung Bier verkauft werden. Das RHG ist quasi
Inländerdiskriminierung und kostet Arbeitsplätze.
Es spricht aber auch nichts dagegen, das Getränk Pumpernickel-Porter zu
benennen. Wenn du mal ein Flasche Hanse-Porter von Störtebeker in die
Finger kriegst (du musst den Süßbabb nicht trinken), wirst du auf dem
Etikett vergeblich den Begriff Bier suchen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 15.11.2013 um 08:52 |
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Zitat von Brauwolf, am 15.11.2013 um
08:46 | Zitat: | Könnte man nicht auch so
argumentieren, dass es sich bei Pumpernickel um eine spezille Art der Röst
Malz Herstellung handelt und damit ergo dem RHG entspricht? Wie ich mein
Röstmalz herstelle ist doch nirgendwo definiert,
oder? |
Im Prinzip ja, in der Regel nein...
Pumpernickel wird aus in Wasser eingeweichter Rohfrucht hergestellt und
nicht aus Malz - damit ist dieser Vorschlag schon abgehakt. Deutsches Bier
hat aus Malz zu sein |
Eben, nenne das Einweichen
der Rohfrucht doch Keimen, nenne das Backen doch Schwelken/Darren, und
schon hast Du Malz, zufällig in einer praktisch zu handhabenden
Barrenform...
Moritz, der sich immer schon gefragt hat, wie weit beim Spitzmalz der Keim
herausspitzen muss, damit es sich Malz nennen darf.
Irgenwie empfinde ich das alles als albern! ____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
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Antwort 30 |
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