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Autor: Betreff: Noch ein Hobbybrauer, der es geschafft hat.
Posting Freak
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quartermoose
Beiträge: 697
Registriert: 1.4.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 31.10.2013 um 15:01  
Störtebeker hat ein untergäriges, mit Holunder eingebrautes und nennt es Glüh-Bier. Evtl. Haben die eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Oder ist das wieder erlaubt?


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http://derbiertester.wordpress.com/
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 25
Posting Freak
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morpheus_muc
Beiträge: 948
Registriert: 20.11.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.10.2013 um 16:13  
Drück Dir fest die Daumen, viele gute Ideen für kreative Biere und viel Erfolg wünsch ich Dir!

Zur (schon wieder) Bier-nennen-dürfen-Ausnahmegenehmigungs-Diskussion: Solange jemand sein Bier doch einfach z.B. "Pumpernickel-Porter" nennt ist doch alles problemlos...

Viele Grüße
Michael


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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 26
Senior Member
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Braumeise
Beiträge: 234
Registriert: 19.3.2010
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 15.11.2013 um 00:16  

Zitat von Hagen, am 31.10.2013 um 12:10
P.S. Ein Bericht von der Aktion am 01.10. wäre mal interessant.


Wie wärs mit einem Fernsehbericht?

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/loka lzeit-muensterland/msl-work/videobierbrauenmitdemhobbygeldverdienen100.html

An dieser Stelle einmal vielen Dank für eure guten Wünsche und Ermutigungen.

Es grüßt die
Braumeise
Profil anzeigen Antwort 27
Senior Member
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Dr Huppertz
Beiträge: 494
Registriert: 23.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.11.2013 um 06:48  

Zitat von Hagen, am 31.10.2013 um 14:05
Moin,

grs. können zwar Aunahmegenhmigungen erteilt werden ein Bier, dass nicht ganz dem RHG entspricht als "besonderes Bier" zuzulassen. In der Praxis erfolgt dieses aber so gut wie nicht.
Hauptanwendungsfall wäre der Zusatz von Gewürzen. Ein solches Bier hat es relativ einfach, als Bier zugelassen zu werden.

Schwieriger wird es mit anderen Zutaten.

Mir ist nur ein Fall bekannt, der bis zum Bundesverwaltungsgericht ging, wo das durchging.

Es handelte sich um die Klosterbrauerei Neuzelle, die ihr Schwarzbier mit Invertzucker nach der Brauen versetzt.
Fürchterliches "Bier" im übrigen!

Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind meines Wissen die Kreisordnungsbehörden.

Diese tuen sich verständlicherweise recht schwer damit, entsprechende Genehmigungen zu erteilen.

In der juristischen Praxis scheinen derartige Fälle aber wohl so gut wie keine Rolle zu spielen.
Wenn man den Gang zum Gericht nicht scheut, sicherlich auch ein Weg, zunehmend Präzidenzfälle zur Aufweichung des RHG zu schaffen.

Für die Verwendung von Rohfrucht, wie im Pumpernickel enthalten, erscheint es schwer zu werden eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Andererseits wäre es vielleicht einen Versuch wert?
Ist ja keine reine Rohfrucht, sondern durch die enzymatischen Prozesse beim "Backen" ist schon eine teilweise Verzuckerung erfolgt, quasi "veredelt".
Sicherlich ein argumentativer Ansatz, der sich lohnen könnte, weiter verfolgt zu werden.

Juristisch erheblich sind im übrigen bei der Bewertung die Aspekte "Traditionspflege" und "Sicherung des Qualitätsniveaus".


Könnte man nicht auch so argumentieren, dass es sich bei Pumpernickel um eine spezille Art der Röst Malz Herstellung handelt und damit ergo dem RHG entspricht? Wie ich mein Röstmalz herstelle ist doch nirgendwo definiert, oder?

Nur ne Idee...
Profil anzeigen Antwort 28
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Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.11.2013 um 08:46  

Zitat:
Könnte man nicht auch so argumentieren, dass es sich bei Pumpernickel um eine spezille Art der Röst Malz Herstellung handelt und damit ergo dem RHG entspricht? Wie ich mein Röstmalz herstelle ist doch nirgendwo definiert, oder?

Nur ne Idee...

Im Prinzip ja, in der Regel nein...
Pumpernickel wird aus in Wasser eingeweichter Rohfrucht hergestellt und nicht aus Malz - damit ist dieser Vorschlag schon abgehakt. Deutsches Bier hat aus Malz zu sein, selbst bei Röstgerste ist die Diskussion schon zuende.

Es gäbe nur die Möglichkeit, die Brauerei ins europäische Ausland zu verlegen und das dort hergestellte Pumpernickel-Bier (was dort so bezeichnet werden darf) nach Deutschland zu importieren, das darf dann auch hier unter der Bezeichnung Bier verkauft werden. Das RHG ist quasi Inländerdiskriminierung und kostet Arbeitsplätze.

Es spricht aber auch nichts dagegen, das Getränk Pumpernickel-Porter zu benennen. Wenn du mal ein Flasche Hanse-Porter von Störtebeker in die Finger kriegst (du musst den Süßbabb nicht trinken), wirst du auf dem Etikett vergeblich den Begriff Bier suchen.


Cheers, Ruthard


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Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 29
Posting Freak
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Bierjunge
Beiträge: 2084
Registriert: 28.10.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 15.11.2013 um 08:52  

Zitat von Brauwolf, am 15.11.2013 um 08:46

Zitat:
Könnte man nicht auch so argumentieren, dass es sich bei Pumpernickel um eine spezille Art der Röst Malz Herstellung handelt und damit ergo dem RHG entspricht? Wie ich mein Röstmalz herstelle ist doch nirgendwo definiert, oder?

Im Prinzip ja, in der Regel nein...
Pumpernickel wird aus in Wasser eingeweichter Rohfrucht hergestellt und nicht aus Malz - damit ist dieser Vorschlag schon abgehakt. Deutsches Bier hat aus Malz zu sein

Eben, nenne das Einweichen der Rohfrucht doch Keimen, nenne das Backen doch Schwelken/Darren, und schon hast Du Malz, zufällig in einer praktisch zu handhabenden Barrenform...

Moritz, der sich immer schon gefragt hat, wie weit beim Spitzmalz der Keim herausspitzen muss, damit es sich Malz nennen darf.
Irgenwie empfinde ich das alles als albern!


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Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
Profil anzeigen Antwort 30
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