Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 09:46 |
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Moin, Leute,
da das ja immer mal wieder ein Thema ist, habe ich eine Anfrage an den Zoll
gestartet und diese Auskunft bekommen:
„Sehr geehrter Herr Plum,
der Begriff der „Herstellung“ von Bier ist im Biersteuerrecht nicht
weiter
definiert. Gemäß §41 Biersteuerverordnung haben Haus- und Hobbybrauer
den
Beginn der Herstellung und den Herstellungsort vorab anzuzeigen.
Das Einmaischen von Malz und Hopfen kann als Beginn der
Herstellungshandlung
gesehen werden, auch wenn anschließend noch keine Hefe zur Gärung
zugegeben
wird.
Sie sollten deshalb Ihr Vorhaben formlos bei dem für Sie zuständigen
Hauptzollamt anzeigen, auch wenn aus der Maische kein Bier hergestellt
wird
und es somit zu keiner Steuerentstehung kommt.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag“
Meines Erachtens hat diese Info überregionalen Charakter...hoffe ich
jedenfalls.
EDIT: Dieser post soll lediglich als Hilfe dienen und keine (erneute)
Diskussionsvorlage zu dem Thema Zoll, Hauptzollamt usw. sein...
Gruß
Michael
[Editiert am 8.10.2013 um 11:39 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 10:03 |
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Zitat: | Sie sollten deshalb Ihr
Vorhaben formlos bei dem für Sie zuständigen
Hauptzollamt anzeigen, auch wenn aus der Maische kein Bier hergestellt
wird
und es somit zu keiner Steuerentstehung
kommt. |
Begründung? Bezug?
Zitat: | Aus rechtlichen Gründen
kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden. |
also ist sie wertlos.
Zitat: | Meines Erachtens hat
diese Info überregionalen Charakter |
Obwohl sie die unverbindliche Meinung eines Einzelnen ist?
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 1 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 10:03 |
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Mein HZA sagt, dass es egal sei, wo man die Würze herstellt, die Hefezugabe
sei entscheidend.
Ich könne also getrost Schaubrauen, wenn ich daheim vergäre.
Das übliche Durcheinander mal wieder...
Stefan
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Antwort 2 |
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Member Beiträge: 83 Registriert: 20.5.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.10.2013 um 10:14 |
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Auf der Homepage des Zolls steht:
"Brauen zu Demonstrationszwecken
Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu
Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu
Unterrichtszwecken in Schulen etc.) nicht steuerfrei.
Sie müssen als Hersteller dem zuständigen Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und
voraussichtliche Menge vor der Bierherstellung formlos anzeigen.
Nach Abschluss der Veranstaltung müssen Sie eine Biersteueranmeldung
(Formular 2075) über die Menge und den Stammwürzegehalt des erzeugten
Bieres abgeben und die Steuer sofort entrichten.
Das zuständige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand
für die Ermittlung des Stammwürzegehaltes eine Anmeldung mit einem
pauschalen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato zulassen."
Für mich ist damit klar, dass immer dann, wenn ich vor Publikum braue, der
Sud versteuert werden muss. Selbst wenn ihr die Hefe erst nach der
öffentlichen Vorführung dazu gebt, z.B. weil die Würze erst abkühlen musste
und ihr am nächsten Tag längst wieder zu Hause seid, habt ihr mit der
Herstellung ja schon vorher begonnen, das Maischen gehört wohl auch dazu.
Wer Ärger vermeiden will, meldet den Mist an oder besorgt sich nen Anwalt.
[Editiert am 8.10.2013 um 10:16 von newbasis]
____________________ Mein Blog: http://www.newbasisbier.de
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 8.10.2013 um 10:27 |
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Zitat: | Gemäß §41
Biersteuerverordnung haben Haus- und Hobbybrauer den
Beginn der Herstellung und den Herstellungsort vorab
anzuzeigen. |
Genau das ist ja der Ursprung der
unterschiedlichen Handhabe vieler HZAs, ob jeder einzelne Sud vorher
angezeigt werden muss oder nicht:
Offenbar gibt es für den Begriff " Beginn der Herstellung" keine
einheitliche Lesart, ob damit z.B. gemeint ist, "dass ich ab November 2013
erstmals mit dem Hobby des Hausbrauens beginnen werde" oder "dass ich am
12.10.2013 um 7:00 früh meinen 37. Sud einmaischen werde".
Sonst hätten wir nicht dieses Wirrwarr.
Moritz ____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
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Antwort 4 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:00 |
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Anzeige der Herstellung eines Sudes ist das Eine, Versteuerung (und darum
ging es mir) das Andere. Alle Aussagen vom Zoll sind immer als
rechtsunverbindlich gekennzeichnet, aber sie haben in Bezug auf die
zuständigen HZAs durchaus bindenden Charakter, es sei denn, es handelt sich
um die allseits bekannten "dehnbaren" Begriffe wie "...das HZA kann
Erleichterungen erlassen". Das ist aber im Falle des Schaubrauens nicht der
Fall.
@Ruthard: Einen Bezug oder Begründung braucht es doch nicht, denn wenn ein
HZA der Meinung ist, den Sud eines Schaubrauens zu vesteuern, dann kann man
dem die Aussage des Zolls entgegenhalten. Aus Erfahrung weiß ich, dass die
Aussagen des Zolls nicht angezweifelt werden. Die wollte mir z.B. mal
erzählen, dass ich den nicht ermäßgten Steuersatz zu zahlen hätte (bei
Überschreitung der Freimenge). Daraufhin habe denen die Antwort vom Zoll um
die Ohren gehauen und gut war.
Gruß
Michael
[Editiert am 8.10.2013 um 11:00 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 565 Registriert: 17.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:02 |
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Vor allem, dass das Maischen als Beginn gesehen wird finde ich verwirrend.
Es ensteht ja (noch) kein Bier dabei sondern nur Zucker. Wenn ich die Würze
- theoretisch - nach dem Schaubrauen vernichten würde, gäbe es doch nichts
was steuerpflichtig ist. Oder sehe ich das falsch?
Als ob es nicht schon schlimm genug, dass ich mich in der Arbeit mit
Zollrecht auseinandersetzen muss - nein, die müssen auch noch in meinem
Privatleben Verwirrung stiften
Gruß, Robin ____________________ "Ein intelligenter Mann ist manchmal dazu gezwungen betrunken zu sein, um
Zeit mit Idioten zu verbringen" (Hemingway)
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Antwort 6 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:04 |
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@Robin: Genau das steht doch in der Aussage des Zolls im Eingangsthread...
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 565 Registriert: 17.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:07 |
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hmmm... wer lesen kann ist klar vorteil. Sorry!
____________________ "Ein intelligenter Mann ist manchmal dazu gezwungen betrunken zu sein, um
Zeit mit Idioten zu verbringen" (Hemingway)
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:21 |
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Man kann auch das Schroten des Malzes als Beginn der
Herstellungshandlung ansehen.
Und das passiert bei mir zu Hause!
und Ätsch! - somit ist das Ganze wieder ad absurdum geführt,
oder?
(Ich bin übrigens nach wie vor der Ansicht, das diese Phrase "Herst.v.Bier
z. Demozwecken" nirgendwo gesetzlich geregelt ist, und nur zur
Verdeutlichung bei gewerblichen
Brauen genannt ist. Nicht, daß da womöglich ein gewerblicher Brauer auf
die Idee käme, er braucht auf dem Dorffest keine Bierversteuerung zu
melden, nur weil das Bier nicht im Betriebskessel gebraut wird. Für
Hobbybrauer ist diese Phrase m. M. sinnlos) <- wohlgemerkt: persönliches
Rechtsverständnis
Gruß - André ____________________ Lobe kein Bier vor dem Kater.
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 83 Registriert: 20.5.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:27 |
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Man sollte sich auch mal überlegen, WAS man bei so einer Demonstration
zeigen möchte:
"Sehr verehrtes Publikum,
Ich möchte Ihnen heute demonstrieren, wie man aus einer schnöden, zuckrig
süßen Würze köstlich herzahftes Bier herstellt. Dazu sehen Sie auf meiner
linken Seite das Gärfass (Tataaaaaaaa!). Darin befindet sich die Würze mit
einer Stammwürze von 13° Plato Anstelltemperatur von 24° Celsius.
In meiner rechten Hand halte ich ein Päckchen Trockenhefe (Tataaaaaaaa!).
Darin befinden sich dehydrierte Hefezellen, die bereits nach wenigen
Stunden anfangen, den Zucker in der Würze zu vergären, wobei unter anderem
Alkohol entseht (tosender Applaus der Zuschauer).
Meine Damen und Herren, schauen Sie genau hin, wenn ich nun die Hefe in das
Gärfass streue (riesel, riesel, riesel - Tataaaa Tataaaa, Tataaaaaaa!)
Danke für die wundervolle Aufmerksamkeit und bis zum nächsten mal, Tschüß,
euer Braumeister." (Publikum guckt sich verdutzt an)
Oder will man den Prozess zeigen, wie aus den Grundrohstoffen Gerste/Malz,
Hopfen, Wasser und Hefe schlussendlich Bier gemacht wird, also die ganze
Arbeit mit schroten, maischen, läutern, Würze kochen und Hefe anstellen.
[Editiert am 8.10.2013 um 11:29 von newbasis]
____________________ Mein Blog: http://www.newbasisbier.de
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Antwort 10 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:33 |
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Irgendwie verstehe ich Deinen post nicht...
Normalerweise soll auf derartigen Festen das Handwerk des Bierbrauens,
Biersiedens gezeigt werden. Niemanden interessiert, wie Du eine fertig
gekochte und abgekühlte Würze mit Hefe versetzt. Aber der Weg bis dahin ist
definitiv interessant! Fertiges Bier wollen hingegen ALLE probieren
[Editiert am 8.10.2013 um 11:34 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 466 Registriert: 23.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:42 |
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Hi Michael,
du sprichst allgemein vom "Zoll". Nur aus Interesse: welche Zollbehörde
hast du um Auskunft gebeten? BMF, Bundesfinanzdirektion West,...?
Viele Grüße
Gerald
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Antwort 12 |
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Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:45 |
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Und das darfst du nur an dritte weitergeben wenn es vorher versteuert wurde
____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Antwort 13 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:45 |
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@Gerald: Von dem Informations- und Wissensmanagement der zentralen
Zollverwaltung.
[Editiert am 8.10.2013 um 11:46 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 11:47 |
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@Bodo: Stimmt, aber auf Dorffesten darfst Du eh kein selbstgebrautes Bier
"weitergeben", versteuert oder nicht. War auch eher scherzhaft gemeint. Ich
habe jedenfalls festgestellt, dass die Leute natürlich gerne so ein
Selbstgebrautes trinken würden, aber immer auch stark am eigentlichen
Brauprozess interessiert waren.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
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Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 12:12 |
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Musterschreiben:
An HZA Irgendwo
47110 Daselbst
Sehr geehrte Damen und Herren,
um Missverständnisse und Rückfragen zu vermeiden, teile ich Ihnen mit,
dass ich am xx.xx.xxxx im Dorfgemeinschaftshaus 47115 Y-Dorf, Zollstraße 7
im Rahmen der Veranstaltung "alte Handwerkstechniken" ein sogenanntes
Schaubrauen durchführen werde.
Ziel ist es, die Besucher an die Kunst des Bierbrauens heranzuführen
und für das Haus- und Hobbybrauen zu begeistern.
Hierzu werden vor den Augen interessierter Zuschauer die Arbeitsschritte
zur Herstellung von Bier vorgeführt und erläutert. Nach dem Schroten des
Malzes wird die Schüttung in vorgeheiztes Brauwasser eingemaischt und es
werden mehrere Rastschritte durchfahren. Danach wird die Würze aus der
Maische abgeläutert, mit Hopfen versetzt und gekocht. Die Vorführung endet
mit dem Hopfenseihen, wobei die weiteren Arbeitschritte zur
Bierherstellung nur theoretisch beschrieben werden können. Vor Ort selbst
kann keine Hefe zugesetzt werden, da es nicht möglich ist, die Würze
ausreichend schnell abzukühlen. Der hergestellte Sud wird aus hygienischen
Gründen nach dem Ende der Veranstaltung vernichtet und nicht weiter
verarbeitet.
Es wird somit kein Bier hergestellt und es ist auch nicht beabsichtigt,
Bier herzustellen, Steuertatbestände ergeben sich also nicht.
Sollten Sie bei der Veranstaltung zugegen sein wollen, lassen Sie mich das
bitte wissen.
Ich werden Ihnen dann die Gelegenheit einräumen, in einem maximal
5-minütigen Vortrag
den zukünftigen Hobbybrauern die zu beachtenden Vorschriften zu erläutern.
Zur Information
für ihren möglichen Vortrag: Die Biersteuer betrüge bei 20 Litern Sudgröße
und 12° Plato
- sofern der Sud zu Bier weiter verarbeitet würde - 1,06€.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxx xxxxx
Zur Erläuterung:
Ich bin grundsätzlich kein Freund von vorauseilendem Gehorsam. Tatsache und
Lebenserfahrung ist aber, dass Behörden in jedes Verhalten ein
Fehlverhalten hinein interpretieren wollen - besonders dann, wenn sie einen
eh schon als renitent bekannten Bürger vor sich haben.
Mit diesem Schreiben ist ihnen der Wind aus den Segeln genommen Wichtig ist
die Willenserklärung, dass du kein Bier herstellen willst. Werkelst
du munter drauf los und die kriegen das mit, werden sie dir die versuchte
Steuerhinterziehung unterstellen, auch wenn du vorhattest den Sud zu
vernichten. Du bist dann im Erklärungsnotstand. Mit der Voraberklärung ist
das vermieden.
Tatsächlich würde ich auch so verfahren und den Sud am Ende der
Veranstaltung wegkippen. Im Vordergrund steht die Vermittlung des
Lehrstoffs, nicht die Herstellung von Bier. Du arbeitest an einem fremden
Ort, womöglich im Freien mit nicht optimalen Bedingungen, wirst von
Zuschauerfragen abgelenkt, das Nachgußwasser ist vielleicht nur lauwarm
(was du die Zuschauer natürlich nicht wissen läßt) und dergleichen mehr.
Selbstverständlich wird die Würze jodnormal, egal wie, aus pädagogischen
Gründen hat sie jodnormal zu sein. Was dann gekocht wird, steht in den
Sternen - womöglich musst du noch Zeiten kürzen damit dir die Zuschauer
nicht weglaufen. Jetzt willst also noch diese Eulenpi..e nach Hause nehmen,
mit dem Risiko von Infektion und Oxidation und dir auf Wochen ein Gärfaß
blockieren, um sie dann endgültig doch in den Gulli zu schütten? Das wäre
mir die 3,20€ Material nicht wert. So eine Vorführung ist aber eine gute
Gelegenheit, endlich mal das ewig abgelagerte Malz, den Vorvorjahreshopfen
und die Asbachhefen einer sinnvollen Verwendung zuzuführen. DMS? drauf
gepfiffen!
Cheers, Ruthard
[Editiert am 8.10.2013 um 17:26 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 12:38 |
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 195 Registriert: 16.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.10.2013 um 17:49 |
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Guten Abend,
mir hat das HZA Stralsund unter dem 24.07.2013 Folgendes mitgeteilt:
"Bier im Sinne des Biersteuergesetzes (Steuergegenstand) liegt erstmals mit
Abschluss der Hauptgärung vor. Der Sud ist kein Steuergegenstand und ist
deshalb nicht auf die hergestellte Biermenge anzurechnen."
Das stützt meines Erachtens die These, dass ein Schaubrauen ohne die
Absicht des Ingangsetzens der Hauptgärung nicht dem Biersteuergesetz
unterliegt. Aber sicher ist sicher, da hat Ruthard recht.
Stefan
____________________ Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung
der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder,
in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:17 |
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Ich frage mich immer noch, was wohl sei, wenn ich mit der gekühlten Würze
über die Grenze ins benachbarte Ausland führe, mir dort spontan wilde Hefen
einfänge, dann die Grenze sogleich erneut überschritte, und ich mir dann
diese nun kontaminierte Flüssigkeit in den Keller stellte.
Gruß
Alex ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 854 Registriert: 1.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:23 |
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Zitat von alexbrand, am 8.10.2013 um
18:17 | Ich frage mich immer noch, was wohl
sei, wenn ich mit der gekühlten Würze über die Grenze ins benachbarte
Ausland führe, mir dort spontan wilde Hefen einfänge, dann die Grenze
sogleich erneut überschritte, und ich mir dann diese nun kontaminierte
Flüssigkeit in den Keller stellte.
Gruß
Alex |
Dann erhebt das HZA ein Zollgebühr für die Einfuhr ausländischer Wild-Hefe ____________________ ---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:26 |
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Ja, wahrscheinlich. :-)
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:28 |
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Du meinst damit domestizierte Hefen auf Landgang? ____________________ Gruss Uli
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:30 |
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Das wird sich ohne DNA-Sequenzierung wohl nicht eindeutig ermitteln
lassen... ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:35 |
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Haben wir in der EU nicht freien Warenverkehr?
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Antwort 24 |
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