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Autor: Betreff: Zollaussage zum Thema "Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken" (Dorffeste, Messeauftritte)
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:36  
Ich vermute, es liefe ganz einfach auf vorsätzliche Steuerhinterziehung heraus.


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peka76
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 18:54  
Was habt ihr eigentlich für ein Problem damit, das Schaubrauen beim Zoll anzuzeigen und anschließend zu versteuern? Ich habe in Leipzig erst kürzlich einen Braukurs veranstaltet. Dort habe ich 1 Malzextrakt angesetzt und natürlich eine Würze hergestellt (und hinterher angestellt). Das Waren 18l mit 15%mas und 12l mit 12%mas.
Das HZA Dresden habe ich vorher informiert. Die haben mit mitgeteilt, dass ich dafür den ermäßigten Steuersatz von 0,4407€ / hl und °Plato zu zahlen habe.
Also nach meiner Rechnung:
15 * 0.4407€ = 6.61€ * 0.18hl = 1.19 €
12 * 0.4407€ = 5.28€ * 0.12hl = 0.63 €

Macht 1,82 € an Steuern. Das muss dann einfach überwiesen werden. Schon aus dem Grund, weil die rechnerischen Kosten für Personal, Porto für den Brief (ich habe die Anzeige per Mail gemacht) für das Finanzamt wesentlich höher sind überweise ich den Betrag doch gerne, lehne mich mit einem schönen Selbstgebrauten gemütlich in den Sessel und lache über soviel sinnlose Bürokratie.

Gruß
Peter
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 19:00  

Zitat von aegir, am 8.10.2013 um 18:35
Haben wir in der EU nicht freien Warenverkehr?

Im Prinzip ja, im Einzelfall nicht unbedingt.

Bier, welches im EU-Ausland im freien Verkehr erworben worden ist, darf bis 110 Liter steuerfrei eingeführt werden. Im freien Verkehr heißt, dass es von jedermann käuflich erworben werden konnte. Es ist somit bereits im Ursprungsland versteuert worden - weil es meines Wissens kein EU-Mitgliedsland gibt, dass eine Biersteuer nicht kennt. Bringst du beispielsweise von deinem Österreichurlaub 12 Kästen Puntigamer mit, musst du den 12. Kasten versteuern (wobei du mMn für den ersten Kasten schon mindestens drei Peitschenhiebe verdient hättest). Bringst du von einem österreicher Kumpel selbstgebrautes Bier mit, musst du es ab dem ersten Tropfen versteuern, weil es nicht im freien Verkehr erworben worden ist - denn dann hätte es bereits in Österreich versteuert werden müssen.


Cheers, Ruthard


[Editiert am 8.10.2013 um 19:05 von Brauwolf]



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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 19:00  
Hier hat wohl kaum einer ein Problem damit, einen (Schau-) Sud zuvor anzuzeigen. Es geht wohl eher um die leidige Grundsatzdiskussion und die immernoch vorhandene Rechtsunsicherheit. Denke ich.

Gruß

Alex


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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 19:20  

Zitat von Brauwolf, am 8.10.2013 um 19:00

Zitat von aegir, am 8.10.2013 um 18:35
Haben wir in der EU nicht freien Warenverkehr?

Im Prinzip ja, im Einzelfall nicht unbedingt.

Bier, welches im EU-Ausland im freien Verkehr erworben worden ist, darf bis 110 Liter steuerfrei eingeführt werden. Im freien Verkehr heißt, dass es von jedermann käuflich erworben werden konnte. Es ist somit bereits im Ursprungsland versteuert worden - weil es meines Wissens kein EU-Mitgliedsland gibt, dass eine Biersteuer nicht kennt. Bringst du beispielsweise von deinem Österreichurlaub 12 Kästen Puntigamer mit, musst du den 12. Kasten versteuern (wobei du mMn für den ersten Kasten schon mindestens drei Peitschenhiebe verdient hättest). Bringst du von einem österreicher Kumpel selbstgebrautes Bier mit, musst du es ab dem ersten Tropfen versteuern, weil es nicht im freien Verkehr erworben worden ist - denn dann hätte es bereits in Österreich versteuert werden müssen.


Cheers, Ruthard

Angenommen Äpfel würden in Österreich keiner Steuer unterliegen und ich würde einen Sack davon nach Deutschland bringen. Müsste ich den dann verzollen, weil hier ja Steuern auf Lebensmittel bezahlt werden müssen oder wäre der frei, weil er im Ursprungsland keiner Steuer unterliegt? Oder was wäre, wenn ein Österreicher 200 Liter Bier, das ich gebraut und hier versteuert hätte, nach Österreich einführen würde?

Gruß Hotte


[Editiert am 8.10.2013 um 19:22 von aegir]
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 19:48  
Um jetzt aber diesen 12.ten Kasten Puntigamer erstmal in Deutschland zu verbiersteuern musst du erstmal in Österreich zum Zoll gehen und einen Antrag auf Biersteuererstattung stellen denn ohne den kannst du importiertes Bier nicht besteuern :D


[Editiert am 8.10.2013 um 19:48 von tigerduck615]
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 20:31  

Zitat:
Angenommen Äpfel würden in Österreich keiner Steuer unterliegen und ich würde einen Sack davon nach Deutschland bringen. Müsste ich den dann verzollen, weil hier ja Steuern auf Lebensmittel bezahlt werden müssen oder wäre der frei, weil er im Ursprungsland keiner Steuer unterliegt? Oder was wäre, wenn ein Österreicher 200 Liter Bier, das ich gebraut und hier versteuert hätte, nach Österreich einführen würde?

Äpfel, weil Lebensmittel, können aus einem EU-Land für den eigenen Bedarf in unbegrenzter Menge steuerfrei eingeführt werden, wenn sie bereits im Herkunftsland versteuert worden sind, auch wenn in diesem Land der MwSt-Satz für Äpfel = 0% beträgt. Malz aus England zum Beispiel (dort Lebensmittel und 0% MwSt) kann von Daniel im Rahmen einer Sammelbestellung in unbegrenzter Menge erworben und ohne MwSt an seine Kumpels in Deutschland gegen Kostenerstattung weitergegeben werden. Die 20% MwSt auf die Transportkosten sind allerdings in England in voller Höhe fällig und die 1% Differenz zur deutschen MwSt sind nicht erstattungsfähig. Erwirbt Daniel das Malz für seine Firma und vertickert es dann an dich weiter, sind die vollen 19% an das Finanzamt abzuführen. Die 20% englische Mehrwertsteuer auf die Transportkosten kann er sich erstatten lassen (sofern sie nicht von vorneherein unberechnet bleiben), muss dir aber beim Weiterverkauf dafür 19% deutsche MwSt abknöpfen. Das gilt auch für belgische Malze (dort 6% MwSt, in D 19% MwSt), nicht aber für Kraftfahrzeuge. Ein Rolls Royce kann in GB für den Export mehrwertsteuerfrei erworben werden (normal 20% VAT), ist aber bei Einfuhr in D mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belegt. Bei einem Nettokaufpreis von 100.000€ kann da also noch einiges an Malz als Beifracht kostenlos in den Kofferraum gepackt werden. Wie sich das mit deutschem Heimbräu nach Österreich verhält, entzieht sich meiner Kenntnis, wir müssen aber zwischen Steuern auf Genußmittel und die Mehrwertsteuer unterscheiden. Kaffee aus Holland zum Beispiel, der über ebay gekauft wurde, ist in Deutschland steuerpflichtig - das gibt regelmäßig Stress.


Cheers, Ruthard


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 20:37  

Zitat von tigerduck615, am 8.10.2013 um 19:48
Um jetzt aber diesen 12.ten Kasten Puntigamer erstmal in Deutschland zu verbiersteuern musst du erstmal in Österreich zum Zoll gehen und einen Antrag auf Biersteuererstattung stellen denn ohne den kannst du importiertes Bier nicht besteuern :D

Nein, eben nicht. Ab dem zwölften Kasten Puntigamer zahlst du sowohl österreicher wie deutsche Biersteuer. Du bist also mehrfach bestraft, wenn du dir das antust.

Cheers, Ruthard


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 8.10.2013 um 22:13  
Ich hatte mal vor etwa 2 Jahren ein Gespräch mit dem Zollamt meines Vertrauens, ..äh Region.
Thema war: "Wer bezahlt die Biersteuer bei Einfuhr aus dem Ausland nach Deutschland." Hintergedanke waren meine Bestellungen bei Brewdog in England.
So wie ich mich erinnern kann war das Resultat: Der Versender, Brauerei, Online-shop, jedenfalls die Firma bezahlt die Steuer an den deutschen Fiskus. Deshalb soll es Firmen geben, welche nicht mehr nach Deutschland liefern.

Eventuell kann ja mal ein "Brauer" hier etwas dazu sagen.
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Kuchlbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 01:44  

Zitat von Brauwolf, am 8.10.2013 um 19:00
Bringst du beispielsweise von deinem Österreichurlaub 12 Kästen Puntigamer mit, ...

... sollte man sich ernsthaft mit der Frage einer Sachwalterschaft auseinandersetzen ;)
SCNR

m.M.n. stimmt die Darstellung so nicht ganz.
Was die Mengen zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren betrifft so dienen diese vor Allem der Feststellung, ob die Einfuhr einen privaten oder gewerblichen Charakter besitzt.
Im ersteren Fall greift, zur Besteuerung, das Herkunftslandprinzip, in zweiterem das Bestimmungslandprinzip.
Die EU geht also erst mal davon aus, dass jemand der 110 Liter Bier im Auto mitführt diese wahrscheinlich auch zum privaten Verbrauch bestimmt. Bei mehr als 110 Litern geht sie von einem gewerblichen Hintergrund aus; in diesem Fall ist aber dann auch die gesamte mitgeführte Menge im Bestimmungsland zu versteuern (oder in ein Steuerlager zu verbringen).
Die Mengen selbst sind zudem Richtmengen welche von den einzelnen Mitgliedsstaaten gesondert geregelt werden können, sofern sie die vorgeschlagenen Mengen nicht unterschreiten. Wenn ich mich richtig erinnere hat oder hatte z.B. Deutschland gar keine Mengenbeschränkung bei Wein.

Letztendlich liegt das Ermessen des privaten oder gewerblichen Charakters der Einfuhr aber bei der sachbearbeitenden Stelle; zwei Beispiele:

Fall 1: Jemand nimmt 15 Kisten Puntigamer aus dem Österreichurlaub mit und kann glaubhaft machen, dass diese auch zum privaten Verbrauch bestimmt sind, z.B. weil man am nächsten Wochenende bei sich zu Hause eine grössere Geburtstagsfeier plant, so kann der Zollbeamte die Einfuhr durchaus auch als privat anerkennen, obwohl die Richtmenge eindeutig überschritten ist.

Fall 2: Wenn ich einen Kiosk habe und jede zweite Woche eine Kisten Staropramen aus einem tschechischen Supermarkt hole, kann es durchaus passieren, dass mal jemand genauer wissen will, was ich tatsächlich mit dem Bier so mache, obwohl die Menge jeweils weit unter der Richtmenge lag.

LG
Martin


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 02:28  

Zitat:
m.M.n. stimmt die Darstellung so nicht ganz.
Was die Mengen zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren betrifft so dienen diese vor Allem der Feststellung, ob die Einfuhr einen privaten oder gewerblichen Charakter besitzt.

Du hast natürlich recht. Mir ging es in erster Linie darum, den Irrsinn hinter diesen Regularien darzustellen. Man kann das aber noch beliebig weit vertiefen.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb- der-EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html


Cheers, Ruthard


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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 03:24  

Zitat von Brauwolf, am 9.10.2013 um 02:28
Mir ging es in erster Linie darum, den Irrsinn hinter diesen Regularien darzustellen.

Schon klar, und über Sinn und Unsinn von EU-Verordnungen lässt sich ja auch abendfüllend streiten; was verschwörungstheoretisch gesehen manchmal vielleicht sogar deren Hauptzeck ist. ;)

Allerdings dürfte es der Sache eher wenig dienlich sein, wenn dies mit teilweise falschen Informationen unterlegt wird.
Nur so als Beispiel, das hier ....

Zitat von Brauwolf, am 8.10.2013 um 20:37
Ab dem zwölften Kasten Puntigamer zahlst du sowohl österreicher wie deutsche Biersteuer.

.... geht, aus mehreren Gründen, schon mal gar nicht.

Sei es wie's sei, wirklich wichtig ist nur, dass bei uns Marillen in die Marmelade kommen und keine Aprikosen in die Konfitüre. ;)
In diesem Sinne
LG
Martin


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 04:46  
Um der Verwirrung noch nachzuhelfen. In Deutschland gilt auf Getreide und "Müllereiprodukte" eigentlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Malz ist auf grund der unergründlichen Weisheit der Steuerbehörden von der Ausnahme ausgenommen...außer Malz welches in Bäckereien eingesetzt wird :puzz: Da red noch mal einer, dass das nicht absolut logisch ist :D


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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 06:14  
Ich habe Schaubrauen angezeigt und das HZA wollte 1,01 € haben . ( falsch aufgerundet sicherheitshalber) ( nach Mailverkehr erst nachdem es vergoren ist und damit auch Bier ) Hab ich überwiesen.
Formular ausgefüllt .. und abgeschickt ( Papier Briefmarke und Umschlag) .

Mir isses egal. :P


[Editiert am 9.10.2013 um 06:15 von Biertester]



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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 08:06  
Bitte verwechselt nicht die Umsatzsteuer mit den Verbrauchssteuern.

Ansonsten könnte ich mich auch fragen, wie sich meine Einkommenssteuer verhält, wenn ich mit einem Kasten importiertes Bier ein Ticket für das überqueren einer roten Ampel bekomme.
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Karlsruher
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 08:57  
Ab wann ist es Steuerpflichtig ?

Wenn jemand Malzextrakt zum zwecke der Bierherstellung verkauft, muss der dann schon Biersteuer zahlen ?

Wenn nicht, heist das ja das es erst Steuerpflichtig wird wenn die Haupgärung durch ist ?!

Würde weiter bedeuten das es egal ist wann und wo ich eine Zuckerlösung (Würze) herstelle.

Wenn Malzextrakt schon Biersteuerpflichtig ist dann hat ja der Hersteller diese schon beglichen ?

Grüße Karlsruher
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 09:08  

Zitat:
da Ihre Herstellung am xx.xx.2013 nicht im eigenen Haushalt
stattgefunden hat, entsteht für die 19 Liter Bier die zu Schauzwecken
gebraut wurden die Biersteuer, §14 Abs.2 Nr.2 und Abs.4 Satz 1 Nr.2
BierStG.

Daher sind Sie verpflichtet, für diese Menge eine Steueranmeldung nach
dem amtlichen Vordruck abzugeben, vgl. § 41 (3) BierStV.

Der amtliche Vordruck ist das Formular 2075


Wen der das so möchte , muss ich diese 19 Liter in Januar nicht mitrechnen.
Spare ich wieder 1€


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 09:11  

Zitat von Karlsruher, am 9.10.2013 um 08:57
Ab wann ist es Steuerpflichtig ?


Steht im Gesetz.

Malzextrakt ist nicht biersteuerpflichtig.

Aber: Die Umsatzsteuer unterscheidet sich, je nach Anwendungszweck. Genug davon.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 9.10.2013 um 11:52  

Zitat von rattenfurz, am 9.10.2013 um 08:06
Bitte verwechselt nicht die Umsatzsteuer mit den Verbrauchssteuern.

Ansonsten könnte ich mich auch fragen, wie sich meine Einkommenssteuer verhält, wenn ich mit einem Kasten importiertes Bier ein Ticket für das überqueren einer roten Ampel bekomme.


Genau so ist das. Wir kommen auch immer mehr vom Eingangsthema weg.

Die Frage war, ob die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken, z.B. auf Dorffesten oder Messeauftritten, anzeigepflichtig ist - wenn ja, wann - auch wenn die Herstellung abgebrochen oder an einem anderen Ort fortgesetzt wird. Die Frage ist zwar nicht explizit aufgeführt, läßt sich aber so aus der Antwort rekonstruieren.


Cheers, Ruthard


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