Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:36 |
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Ich vermute, es liefe ganz einfach auf vorsätzliche Steuerhinterziehung
heraus.
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If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 25 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 12.9.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 18:54 |
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Was habt ihr eigentlich für ein Problem damit, das Schaubrauen beim Zoll
anzuzeigen und anschließend zu versteuern? Ich habe in Leipzig erst
kürzlich einen Braukurs veranstaltet. Dort habe ich 1 Malzextrakt angesetzt
und natürlich eine Würze hergestellt (und hinterher angestellt). Das Waren
18l mit 15%mas und 12l mit 12%mas.
Das HZA Dresden habe ich vorher informiert. Die haben mit mitgeteilt, dass
ich dafür den ermäßigten Steuersatz von 0,4407€ / hl und °Plato zu zahlen
habe.
Also nach meiner Rechnung:
15 * 0.4407€ = 6.61€ * 0.18hl = 1.19 €
12 * 0.4407€ = 5.28€ * 0.12hl = 0.63 €
Macht 1,82 € an Steuern. Das muss dann einfach überwiesen werden. Schon aus
dem Grund, weil die rechnerischen Kosten für Personal, Porto für den Brief
(ich habe die Anzeige per Mail gemacht) für das Finanzamt wesentlich höher
sind überweise ich den Betrag doch gerne, lehne mich mit einem schönen
Selbstgebrauten gemütlich in den Sessel und lache über soviel sinnlose
Bürokratie.
Gruß
Peter
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 19:00 |
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Im Prinzip ja, im Einzelfall
nicht unbedingt.
Bier, welches im EU-Ausland im freien Verkehr erworben worden ist, darf bis
110 Liter steuerfrei eingeführt werden. Im freien Verkehr heißt, dass es
von jedermann käuflich erworben werden konnte. Es ist somit bereits im
Ursprungsland versteuert worden - weil es meines Wissens kein
EU-Mitgliedsland gibt, dass eine Biersteuer nicht kennt. Bringst du
beispielsweise von deinem Österreichurlaub 12 Kästen Puntigamer mit, musst
du den 12. Kasten versteuern (wobei du mMn für den ersten Kasten schon
mindestens drei Peitschenhiebe verdient hättest). Bringst du von einem
österreicher Kumpel selbstgebrautes Bier mit, musst du es ab dem ersten
Tropfen versteuern, weil es nicht im freien Verkehr erworben worden ist -
denn dann hätte es bereits in Österreich versteuert werden müssen.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 8.10.2013 um 19:05 von Brauwolf]
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 19:00 |
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Hier hat wohl kaum einer ein Problem damit, einen (Schau-) Sud zuvor
anzuzeigen. Es geht wohl eher um die leidige Grundsatzdiskussion und die
immernoch vorhandene Rechtsunsicherheit. Denke ich.
Gruß
Alex
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 19:20 |
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Zitat von Brauwolf, am 8.10.2013 um
19:00 | Im Prinzip ja, im Einzelfall
nicht unbedingt.
Bier, welches im EU-Ausland im freien Verkehr erworben worden ist, darf bis
110 Liter steuerfrei eingeführt werden. Im freien Verkehr heißt, dass es
von jedermann käuflich erworben werden konnte. Es ist somit bereits im
Ursprungsland versteuert worden - weil es meines Wissens kein
EU-Mitgliedsland gibt, dass eine Biersteuer nicht kennt. Bringst du
beispielsweise von deinem Österreichurlaub 12 Kästen Puntigamer mit, musst
du den 12. Kasten versteuern (wobei du mMn für den ersten Kasten schon
mindestens drei Peitschenhiebe verdient hättest). Bringst du von einem
österreicher Kumpel selbstgebrautes Bier mit, musst du es ab dem ersten
Tropfen versteuern, weil es nicht im freien Verkehr erworben worden ist -
denn dann hätte es bereits in Österreich versteuert werden müssen.
Cheers, Ruthard
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Angenommen Äpfel würden in Österreich keiner
Steuer unterliegen und ich würde einen Sack davon nach Deutschland bringen.
Müsste ich den dann verzollen, weil hier ja Steuern auf Lebensmittel
bezahlt werden müssen oder wäre der frei, weil er im Ursprungsland keiner
Steuer unterliegt? Oder was wäre, wenn ein Österreicher 200 Liter Bier, das
ich gebraut und hier versteuert hätte, nach Österreich einführen würde?
Gruß Hotte
[Editiert am 8.10.2013 um 19:22 von aegir]
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Antwort 29 |
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Junior Member Beiträge: 49 Registriert: 10.7.2009 Status: Offline
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erstellt am: 8.10.2013 um 19:48 |
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Um jetzt aber diesen 12.ten Kasten Puntigamer erstmal in Deutschland zu
verbiersteuern musst du erstmal in Österreich zum Zoll gehen und einen
Antrag auf Biersteuererstattung stellen denn ohne den kannst du
importiertes Bier nicht besteuern
[Editiert am 8.10.2013 um 19:48 von tigerduck615]
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 20:31 |
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Zitat: | Angenommen Äpfel würden
in Österreich keiner Steuer unterliegen und ich würde einen Sack davon nach
Deutschland bringen. Müsste ich den dann verzollen, weil hier ja Steuern
auf Lebensmittel bezahlt werden müssen oder wäre der frei, weil er im
Ursprungsland keiner Steuer unterliegt? Oder was wäre, wenn ein
Österreicher 200 Liter Bier, das ich gebraut und hier versteuert hätte,
nach Österreich einführen würde? |
Äpfel, weil
Lebensmittel, können aus einem EU-Land für den eigenen Bedarf in
unbegrenzter Menge steuerfrei eingeführt werden, wenn sie bereits im
Herkunftsland versteuert worden sind, auch wenn in diesem Land der
MwSt-Satz für Äpfel = 0% beträgt. Malz aus England zum Beispiel (dort
Lebensmittel und 0% MwSt) kann von Daniel im Rahmen einer Sammelbestellung
in unbegrenzter Menge erworben und ohne MwSt an seine Kumpels in
Deutschland gegen Kostenerstattung weitergegeben werden. Die 20% MwSt auf
die Transportkosten sind allerdings in England in voller Höhe fällig und
die 1% Differenz zur deutschen MwSt sind nicht erstattungsfähig. Erwirbt
Daniel das Malz für seine Firma und vertickert es dann an dich weiter, sind
die vollen 19% an das Finanzamt abzuführen. Die 20% englische
Mehrwertsteuer auf die Transportkosten kann er sich erstatten lassen
(sofern sie nicht von vorneherein unberechnet bleiben), muss dir aber beim
Weiterverkauf dafür 19% deutsche MwSt abknöpfen. Das gilt auch für
belgische Malze (dort 6% MwSt, in D 19% MwSt), nicht aber für
Kraftfahrzeuge. Ein Rolls Royce kann in GB für den Export
mehrwertsteuerfrei erworben werden (normal 20% VAT), ist aber bei Einfuhr
in D mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belegt. Bei einem Nettokaufpreis von
100.000€ kann da also noch einiges an Malz als Beifracht kostenlos in den
Kofferraum gepackt werden. Wie sich das mit deutschem Heimbräu nach
Österreich verhält, entzieht sich meiner Kenntnis, wir müssen aber zwischen
Steuern auf Genußmittel und die Mehrwertsteuer unterscheiden. Kaffee aus
Holland zum Beispiel, der über ebay gekauft wurde, ist in Deutschland
steuerpflichtig - das gibt regelmäßig Stress.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 31 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 20:37 |
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Zitat von tigerduck615, am 8.10.2013 um
19:48 | Um jetzt aber diesen 12.ten Kasten
Puntigamer erstmal in Deutschland zu verbiersteuern musst du erstmal in
Österreich zum Zoll gehen und einen Antrag auf Biersteuererstattung stellen
denn ohne den kannst du importiertes Bier nicht besteuern
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Nein, eben nicht. Ab dem zwölften Kasten
Puntigamer zahlst du sowohl österreicher wie deutsche Biersteuer. Du bist
also mehrfach bestraft, wenn du dir das antust.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.10.2013 um 22:13 |
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Ich hatte mal vor etwa 2 Jahren ein Gespräch mit dem Zollamt meines
Vertrauens, ..äh Region.
Thema war: "Wer bezahlt die Biersteuer bei Einfuhr aus dem Ausland nach
Deutschland." Hintergedanke waren meine Bestellungen bei Brewdog in
England.
So wie ich mich erinnern kann war das Resultat: Der Versender, Brauerei,
Online-shop, jedenfalls die Firma bezahlt die Steuer an den deutschen
Fiskus. Deshalb soll es Firmen geben, welche nicht mehr nach Deutschland
liefern.
Eventuell kann ja mal ein "Brauer" hier etwas dazu sagen.
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Antwort 33 |
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Senior Member Beiträge: 396 Registriert: 6.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.10.2013 um 01:44 |
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... sollte man sich ernsthaft mit der Frage
einer Sachwalterschaft auseinandersetzen
SCNR
m.M.n. stimmt die Darstellung so nicht ganz.
Was die Mengen zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren betrifft so dienen diese
vor Allem der Feststellung, ob die Einfuhr einen privaten oder gewerblichen
Charakter besitzt.
Im ersteren Fall greift, zur Besteuerung, das Herkunftslandprinzip, in
zweiterem das Bestimmungslandprinzip.
Die EU geht also erst mal davon aus, dass jemand der 110 Liter Bier im Auto
mitführt diese wahrscheinlich auch zum privaten Verbrauch bestimmt. Bei
mehr als 110 Litern geht sie von einem gewerblichen Hintergrund aus; in
diesem Fall ist aber dann auch die gesamte mitgeführte Menge im
Bestimmungsland zu versteuern (oder in ein Steuerlager zu verbringen).
Die Mengen selbst sind zudem Richtmengen welche von den einzelnen
Mitgliedsstaaten gesondert geregelt werden können, sofern sie die
vorgeschlagenen Mengen nicht unterschreiten. Wenn ich mich richtig erinnere
hat oder hatte z.B. Deutschland gar keine Mengenbeschränkung bei Wein.
Letztendlich liegt das Ermessen des privaten oder gewerblichen Charakters
der Einfuhr aber bei der sachbearbeitenden Stelle; zwei Beispiele:
Fall 1: Jemand nimmt 15 Kisten Puntigamer aus dem Österreichurlaub mit und
kann glaubhaft machen, dass diese auch zum privaten Verbrauch bestimmt
sind, z.B. weil man am nächsten Wochenende bei sich zu Hause eine grössere
Geburtstagsfeier plant, so kann der Zollbeamte die Einfuhr durchaus auch
als privat anerkennen, obwohl die Richtmenge eindeutig überschritten
ist.
Fall 2: Wenn ich einen Kiosk habe und jede zweite Woche eine Kisten
Staropramen aus einem tschechischen Supermarkt hole, kann es durchaus
passieren, dass mal jemand genauer wissen will, was ich tatsächlich mit dem
Bier so mache, obwohl die Menge jeweils weit unter der Richtmenge lag.
LG
Martin ____________________
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.10.2013 um 02:28 |
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Antwort 35 |
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Senior Member Beiträge: 396 Registriert: 6.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.10.2013 um 03:24 |
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Schon klar, und über Sinn und
Unsinn von EU-Verordnungen lässt sich ja auch abendfüllend streiten; was
verschwörungstheoretisch gesehen manchmal vielleicht sogar deren Hauptzeck
ist.
Allerdings dürfte es der Sache eher wenig dienlich sein, wenn dies mit
teilweise falschen Informationen unterlegt wird.
Nur so als Beispiel, das hier ....
.... geht, aus mehreren Gründen,
schon mal gar nicht.
Sei es wie's sei, wirklich wichtig ist nur, dass bei uns Marillen in die
Marmelade kommen und keine Aprikosen in die Konfitüre.
In diesem Sinne
LG
Martin ____________________
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Antwort 36 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.10.2013 um 04:46 |
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Um der Verwirrung noch nachzuhelfen. In Deutschland gilt auf Getreide und
"Müllereiprodukte" eigentlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Malz
ist auf grund der unergründlichen Weisheit der Steuerbehörden von der
Ausnahme ausgenommen...außer Malz welches in Bäckereien eingesetzt wird
Da red noch mal einer, dass das nicht absolut
logisch ist ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.10.2013 um 06:14 |
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Ich habe Schaubrauen angezeigt und das HZA wollte 1,01 € haben . ( falsch
aufgerundet sicherheitshalber) ( nach Mailverkehr erst nachdem es vergoren
ist und damit auch Bier ) Hab ich überwiesen.
Formular ausgefüllt .. und abgeschickt ( Papier Briefmarke und Umschlag)
.
Mir isses egal.
[Editiert am 9.10.2013 um 06:15 von Biertester]
____________________ Prost! B.
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.10.2013 um 08:06 |
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Bitte verwechselt nicht die Umsatzsteuer mit den Verbrauchssteuern.
Ansonsten könnte ich mich auch fragen, wie sich meine Einkommenssteuer
verhält, wenn ich mit einem Kasten importiertes Bier ein Ticket für das
überqueren einer roten Ampel bekomme.
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Antwort 39 |
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Senior Member Beiträge: 173 Registriert: 14.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.10.2013 um 08:57 |
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Ab wann ist es Steuerpflichtig ?
Wenn jemand Malzextrakt zum zwecke der Bierherstellung verkauft, muss der
dann schon Biersteuer zahlen ?
Wenn nicht, heist das ja das es erst Steuerpflichtig wird wenn die
Haupgärung durch ist ?!
Würde weiter bedeuten das es egal ist wann und wo ich eine Zuckerlösung
(Würze) herstelle.
Wenn Malzextrakt schon Biersteuerpflichtig ist dann hat ja der Hersteller
diese schon beglichen ?
Grüße Karlsruher
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.10.2013 um 09:08 |
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Zitat: | da Ihre Herstellung am
xx.xx.2013 nicht im eigenen Haushalt
stattgefunden hat, entsteht für die 19 Liter Bier die zu Schauzwecken
gebraut wurden die Biersteuer, §14 Abs.2 Nr.2 und Abs.4 Satz 1 Nr.2
BierStG.
Daher sind Sie verpflichtet, für diese Menge eine Steueranmeldung nach
dem amtlichen Vordruck abzugeben, vgl. § 41 (3) BierStV.
Der amtliche Vordruck ist das Formular 2075 |
Wen der das so möchte , muss ich diese 19 Liter in Januar nicht
mitrechnen.
Spare ich wieder 1€ ____________________ Prost! B.
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Antwort 41 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.10.2013 um 09:11 |
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Steht im Gesetz.
Malzextrakt ist nicht biersteuerpflichtig.
Aber: Die Umsatzsteuer unterscheidet sich, je nach Anwendungszweck. Genug
davon.
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.10.2013 um 11:52 |
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Zitat von rattenfurz, am 9.10.2013 um
08:06 | Bitte verwechselt nicht die
Umsatzsteuer mit den Verbrauchssteuern.
Ansonsten könnte ich mich auch fragen, wie sich meine Einkommenssteuer
verhält, wenn ich mit einem Kasten importiertes Bier ein Ticket für das
überqueren einer roten Ampel bekomme. |
Genau so ist das. Wir kommen auch immer mehr vom Eingangsthema weg.
Die Frage war, ob die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken, z.B.
auf Dorffesten oder Messeauftritten, anzeigepflichtig ist - wenn ja, wann -
auch wenn die Herstellung abgebrochen oder an einem anderen Ort fortgesetzt
wird. Die Frage ist zwar nicht explizit aufgeführt, läßt sich aber so aus
der Antwort rekonstruieren.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 43 |
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