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Autor: Betreff: Bierkennzeichnung auf Etiketten
Senior Member
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Beiträge: 188
Registriert: 30.3.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.10.2013 um 17:28  
Hallo!
Da ich in Zunkunft mein Bier " in den Verkehr " bringen möchte, muß ich meine Etiketten entsprechend der Bierverordnung kennzeichnen. Bier wird durch die Stammwürze definiert:

"§ 3 Kenntlichmachung der Biergattungen
(1) Bier mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 7 vom Hundert darf nur unter der Bezeichnung "Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt", Bier mit einem Stammwürzegehalt von 7 oder mehr als 7, aber weniger als 11 vom Hundert darf nur unter der Bezeichnung "Schankbier" gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden.
(2) Bier darf unter der Bezeichnung "Starkbier", "Bockbier" oder einer sonstigen Bezeichnung, die den Anschein erweckt, als ob das Bier besonders stark eingebraut sei, gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Stammwürzegehalt 16 vom Hundert oder mehr beträgt."

Was ist mit Bier, daß einen Stammwürzegehalt von 11 - 16 hat. Wie nennt man das dann?
Was ist mit einem "Pale Ale" usw. Was schreibt man dann drauf? Wo definiert sich ein "Pale Ale"?
Wenn ich auf dem Etikett z.B. "Pils, Export etc." stehen habe, muß das ja dann auch einen bestimmten Stammwürzegehalt haben. Wo finde ich das?
Zusätzlich muß der Herstellungsort, Straße und Hausnummer augeführt werden. Außerdem das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Tag, Monat und Jahr und eine Zutatenliste und Alkoholgehalt + Flascheninhalt. Dehalb werde ich die "technischen Daten" auf einem Extraetikett, quasi hinten auf der Flasche anbringen.
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saarmoench
Beiträge: 1277
Registriert: 15.9.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.10.2013 um 17:30  

Zitat von Maex, am 21.10.2013 um 17:28


Was ist mit Bier, daß einen Stammwürzegehalt von 11 - 16 hat. Wie nennt man das dann?


Meiner Meinung nach nennt man das ganze dann "Vollbier".

Bei den restlichen Fragen kann ich dir leider nicht helfen.

Viele Grüße, Markus


____________________
Wer selbst braut, trinkt bewusster. (saarmoench)
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braugnom
Beiträge: 995
Registriert: 17.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.10.2013 um 18:14  
Moin,

die Einteilung in Schankbier und Vollbier etc. war früher für die Steuer relevant, da sich selbige nach der "Gattung" berechnete und nicht nach dem exakten Stammwürzegehalt. Allerdings gab es zwischen den "Gattungen" Lücken und es war verboten sog. "Lückenbiere" zu brauen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bier#Deutschland Bis heute ist es aber so, dass ein Bier mindestens 16,0°P haben muss, um sich Bock nennen zu dürfen.

Wie das mit der bezeichnung der Stile ist kann ich nicht generell sagen, nur bei Kölsch und Münchner Bier weiß ich was dazu: Kölsch ist eine geschütze Bezeichnung und muss in der Stadt Köln gebraut und OG sein. Münchener Bier ist auch eine g.g.A. und muss in München (oder auch im Umland????) gebraut worden sein.

Grüße,
Max


[Editiert am 21.10.2013 um 18:24 von braugnom]



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Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.10.2013 um 18:16  
Ich kann dir natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft zur KennzeichnungsVO geben, aber das Bier dazwischen heisst eben Bier, Pale Ale usw.

Die Bezeichnungen Vollbier, Schankbier etc. gibt es meiner Meinung nach nicht mehr. Das war zu Zeiten als es auch noch StW- Lücken gab.

Jan

Edit: und Max war schneller...


[Editiert am 21.10.2013 um 18:16 von JanBr]
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Posting Freak
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Beiträge: 902
Registriert: 11.6.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.10.2013 um 20:06  
Hallo,

kauf dir eine Flasche 0815 Bier, schreib das drauf, was da draufsteht (natürlich deine eigenen Daten) und fertig. Mußt nur die Schriftgrößen beachten und das eine Flasche nicht schon mal geöffnet (Bügelverschluß) sein kann.
Oder fang an dich z.B. hier durchzuarbeiten:
http://www.eichamt.sachsen.de/download/gesamt.pdf
und hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/lmkv/gesamt.p df
und..........
und nimm ja alle Querverweise mit ;)

Gruß hufpfleger
ich weiß, ich bin gemein, aber das kann man nicht in 5 Sätzen allgemein sagen :mad:


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Gruß hufpfleger,

der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Posting Freak
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DerDennis
Beiträge: 2085
Registriert: 26.2.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.10.2013 um 20:09  
Und les dir das hier durch: http://www.blq-weihenstephan.de/fileadmin/user_upload/PDF/B ier-Etikettengestaltung.pdf
(alles Relevante zu Kennzeichnungspflichten auf kompakten >100 Seiten Powerpoint) :)

Grüße


____________________
*Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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