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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Bierkennzeichnung auf Etiketten |
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Senior Member Beiträge: 188 Registriert: 30.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 21.10.2013 um 17:28 |
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Hallo!
Da ich in Zunkunft mein Bier " in den Verkehr " bringen möchte, muß ich
meine Etiketten entsprechend der Bierverordnung kennzeichnen. Bier wird
durch die Stammwürze definiert:
"§ 3 Kenntlichmachung der Biergattungen
(1) Bier mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 7 vom Hundert darf nur
unter der Bezeichnung "Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt", Bier mit einem
Stammwürzegehalt von 7 oder mehr als 7, aber weniger als 11 vom Hundert
darf nur unter der Bezeichnung "Schankbier" gewerbsmäßig in den Verkehr
gebracht werden.
(2) Bier darf unter der Bezeichnung "Starkbier", "Bockbier" oder einer
sonstigen Bezeichnung, die den Anschein erweckt, als ob das Bier besonders
stark eingebraut sei, gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
der Stammwürzegehalt 16 vom Hundert oder mehr beträgt."
Was ist mit Bier, daß einen Stammwürzegehalt von 11 - 16 hat. Wie nennt man
das dann?
Was ist mit einem "Pale Ale" usw. Was schreibt man dann drauf? Wo definiert
sich ein "Pale Ale"?
Wenn ich auf dem Etikett z.B. "Pils, Export etc." stehen habe, muß das ja
dann auch einen bestimmten Stammwürzegehalt haben. Wo finde ich das?
Zusätzlich muß der Herstellungsort, Straße und Hausnummer augeführt werden.
Außerdem das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Tag, Monat und Jahr und eine
Zutatenliste und Alkoholgehalt + Flascheninhalt. Dehalb werde ich die
"technischen Daten" auf einem Extraetikett, quasi hinten auf der Flasche
anbringen.
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Posting Freak Beiträge: 1277 Registriert: 15.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.10.2013 um 17:30 |
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Meiner Meinung nach nennt man das ganze dann "Vollbier".
Bei den restlichen Fragen kann ich dir leider nicht helfen.
Viele Grüße, Markus ____________________ Wer selbst braut, trinkt bewusster. (saarmoench)
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.10.2013 um 18:14 |
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Moin,
die Einteilung in Schankbier und Vollbier etc. war früher für die Steuer
relevant, da sich selbige nach der "Gattung" berechnete und nicht nach dem
exakten Stammwürzegehalt. Allerdings gab es zwischen den "Gattungen" Lücken
und es war verboten sog. "Lückenbiere" zu brauen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bier#Deutschland Bis heute
ist es aber so, dass ein Bier mindestens 16,0°P haben muss, um sich Bock
nennen zu dürfen.
Wie das mit der bezeichnung der Stile ist kann ich nicht generell sagen,
nur bei Kölsch und Münchner Bier weiß ich was dazu: Kölsch ist eine
geschütze Bezeichnung und muss in der Stadt Köln gebraut und OG sein.
Münchener Bier ist auch eine g.g.A. und muss in München (oder auch im
Umland????) gebraut worden sein.
Grüße,
Max
[Editiert am 21.10.2013 um 18:24 von braugnom]
____________________ Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus
redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.10.2013 um 18:16 |
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Ich kann dir natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft zur
KennzeichnungsVO geben, aber das Bier dazwischen heisst eben Bier, Pale Ale
usw.
Die Bezeichnungen Vollbier, Schankbier etc. gibt es meiner Meinung nach
nicht mehr. Das war zu Zeiten als es auch noch StW- Lücken gab.
Jan
Edit: und Max war schneller...
[Editiert am 21.10.2013 um 18:16 von JanBr]
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 21.10.2013 um 20:06 |
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Hallo,
kauf dir eine Flasche 0815 Bier, schreib das drauf, was da draufsteht
(natürlich deine eigenen Daten) und fertig. Mußt nur die Schriftgrößen
beachten und das eine Flasche nicht schon mal geöffnet (Bügelverschluß)
sein kann.
Oder fang an dich z.B. hier durchzuarbeiten:
http://www.eichamt.sachsen.de/download/gesamt.pdf
und hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/lmkv/gesamt.p
df
und..........
und nimm ja alle Querverweise mit
Gruß hufpfleger
ich weiß, ich bin gemein, aber das kann man nicht in 5 Sätzen allgemein
sagen ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 21.10.2013 um 20:09 |
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Und les dir das hier durch: http://www.blq-weihenstephan.de/fileadmin/user_upload/PDF/B
ier-Etikettengestaltung.pdf
(alles Relevante zu Kennzeichnungspflichten auf kompakten >100 Seiten
Powerpoint)
Grüße ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 5 |
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