Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 1.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 08:46 |
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Ist es irgendwo dokumentiert, wieso ...
a) ... es im dritten Reich verboten wurde?
b) ... das Verbot von der BRD übernommen wurde?
c) ... wann und wieso das Verbot aufgehoben wurde?
Der Punkt "Geschichte" im Wikipediaartikel "Hobbybrauer" ist leider etwas
dürftig und das kann man doch ändern, seriöse Quellen vorausgesetzt. http://de.wikipedia.org/wiki/Hobbybrauer#Geschichte____________________ http://derbiertester.wordpress.com/
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Antwort 25 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 4.12.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 09:42 |
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Gibt es eine Bier/Brau-Geschichte der DDR in lesbarer Form?
Ich habe nur anekdotische Kenntnisse (Knappheit besonders im Sommer,
abenteuerliche Zutaten und Qualitäten z.B. Dessauer). Ich habe auch noch
ein Ranking der Brauereien im Kopf. Viele der Namen sind noch da, das
eigentliche Bier nicht mehr (z.B. Sternburg.)
Arbeitet hier vielleicht schon jemand dran? Noch leben ja viele Zeitzeugen,
während die meisten Brauereien, in ihrer damaligen Form nicht mehr sind.
Jemanden der Bier zu Hause gebraut kenne ich allerdings nicht. Weinballons
standen öfter auf Schränken und Regalen der Studentenbuden. Ich habe sogar
gehört, daß Wehrpflichtige in Kasernen Wein gemacht haben.
Selbst wenn man Zugang zu Hopfen, Gerste(nmalz) und Hefe gehabt hat, fehlte
es außerhalb der "Zunft" an Wissen und den einfachsten Hilfsmitteln. Wenn
es jemanden hier gibt, der damals in der DDR gebraut hat, würde ich gern
Kontakt aufnehmen.
Vielleicht Thema für 'nen anderen Thread?!
____________________ Filtere nie ein Bier zum Scherz
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 10:13 |
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Zitat von TrashHunter, am 21.10.2013 um
22:35 | Moin
Es ist - nach meinem Kenntnisstand - tatsächlich den Nazis zuzuschreiben,
dass die Weitergabe des Wissens und der notwendigen Materialien und Zutaten
zum Bierbrauen für den Privatmann verboten wurden.
Greets Udo |
Nicht ganz richtig! Die Rohstoffknappheit soll bereits 1923 Anlaß gewesen
sein, dass im Biersteuergesetz das Steuerprivileg der Heimbrauer aus dem
Jahre 1906 aufgehoben worden ist. Das Biersteuergesetz geht zurück auf das
Brausteuergesetz von 1872. Dort war erstmals für das ganze Deutsche Reich
eine einheitliche Regelung geschaffen, ABER ie Begrifflichkeit "BIER" nicht
definiert. Damit war zwar noch das Heimbrauen erlaubt, nur war der Sud zu
versteuern. Erst ab dem 14.3.1952 galt zumindest westlich der Elbe, dass im
Biersteuergesetz das Verbreiten von Anleitungen und Zutaten unter Strafe
verboten worden ist. Hausbrauen war noch Landwirten gestattet, die selbst
Gerste erzeugten und den Sud versteuerten. Jean Pütz war es dann, der 1982
eine Lockerung erreichen konnte. Östlich der Elbe galt das Biersteuergesetz
spätestens seit Mai 1945 nicht mehr. Die Bierproduktion war Bestandteil der
5Jahrpläne. Diese wiederum führten letztlich zur Errichtung sog.
Bierraketen (Blocksudwerke und Großraumreaktoren in Silobauweise). Die
Rohstofflage führte dann zur Modifizierung der ersten bekannte
Reinheitsgebot aus Weimar, Weißensee, Gotha in der TGL. Selbst wenn es
nicht gesetzlich verboten war Bier selbst herzustellen, dürfte es schlicht
unmöglich gewesen sein, regelmäßig die notwendige Hefe zu beschaffen.
Hopfen, Wasser und Malz war wohl nicht das Problem. Ähnlich aber wie beim
Fruchtwein war keine Hefe zu beschaffen. Bei mir im Dorf erzählen heute
noch die Alten, wie aus der letzten Rübe vom Acker noch ein Schnaps
gebrannt worden sein soll, aber Bier hat von denen keiner gebraut. Die
Gerätschaften waren ebenso vorhanden, wie das Wissen. Denn in der Gegend um
Schleusingen haben sich selbst die Kommunenbrauhäuser erhalten. Regional
gab es also "Heimbrauer". Aber das war wohl die Ausnahme.
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Antwort 27 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 10:15 |
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exakt, zumindest westlich der Elbe und Landwirtschaft vorausgesetzt.
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Antwort 28 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 10:17 |
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 178 Registriert: 5.9.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.10.2013 um 10:23 |
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Wow - Interessant. Ich glaub bei uns im ÖsiLand, war das den Behörden
ziemlich wurscht,
weil die Bauern praktisch die einzigen waren, die ihr Hausbräu gemacht
haben.
Redest Du mit Fremden nicht darüber, dann kommt auch die Behörde nicht
vorbei.
Hast Du sie einmal da, kommt sie immer wieder.
Überhaupt eine häufige Vorgehensweise der Bauern.
War sicher auch geduldet, solange man mit dem Brauen nicht Geld verdienen
wollte.
Ist ja bei uns bis heute so.
Danke, nadine_lb
[Editiert am 22.10.2013 um 10:24 von Malzimator]
____________________ Hausbräu ist Charakterbräu
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Antwort 30 |
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Member Beiträge: 75 Registriert: 19.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.10.2013 um 10:23 |
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Wieso ist das deutsche Hirn krank? Es hat alles seinen tieferen Sinn.
Selbst die Schaumweinsteuer bzw. Sektsteuer. Ich war sehr stolz als ich
erfahren durfte , dass die vom Kaiser Willi dem II eingeführt wurde um
damit den Aufbau der Deutschen Marine zu finanzieren um besser gegenüber
England Kolonien einfordern zu können. Das ist doch total sinnvoll, oder?
Vor allem , dass wir bis heute diese Steuer entrichten müssen. Da dürften
wir ja bald die größte Flotte seit der spanischen Armada haben und uns
endlich wieder unsere Kolonien jenseits Mallorcas zurückerobern
____________________ Seien wir Realisten, versuchen wir das Unmögliche ! che
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Antwort 31 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 11:21 |
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jau, das macht's ja so pervers. Es gibt Ausnahmegenehmigungen vom RHG. Und
die könnten auch "nach RHG gebraut" draufschreiben, weil das gilt ja für
das Jungbier.
Naja, ich habe mal jemanden von der QS einer Fernsehbrauerei über den
Wegfall der Festverpackungsverordnung schimpfen sehen (ist bei einem
Vortrag hochrot angelaufen mit den Worten "Der Verbraucher wird schon
sehen, was er davon hat!!!") ;-) ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 32 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 11:52 |
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genau: leider kam er nicht mehr dazu die Steuer wieder aufzuheben als die
so finanzierte Flotte 1919 in Scapa Flow von der deutschen Admiralität
versenkt wurde nach dem die Matrosen den Heldentod dann doch nicht sterben
wollten und sich im November 1918 persönlich in Kiel für dieses Vorhaben
bedanken wollte und der Kaiser die Holländer um dessen Internierung bat.
Dafür waren aber in Deutschland die Kneipen auch nach 23 Uhr noch geöffnet
und nicht wie bei den Kollegen auf der benachbarten Insel seit 1915 zu
schließen, damit die Rüstungsarbeiter auch am Folgetag noch fleißig
Schlachtschiffe bauen konnte.
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Antwort 33 |
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Senior Member Beiträge: 136 Registriert: 30.6.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2013 um 18:53 |
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Hallo,
1.
das hatte ich auch schon mehrfach glesen. Gewundert hat mich nur, daß ich
dieses Buch hier gefunden hab:
http://www.booklooker.de/app/detail.php?aktionID=12730932&set
MediaType=0
"Autor/in: Laing, Dave und John Hendra
Titel: Bier brauen
ISBN: 9783473430499 (früher: 3473430498)
Gewicht: 150 g
Verlag: Ravensburger
Erschienen: 1980.
Sprache: Deutsch
Kurzinfo: Taschenbuch
Schmackhaftes, würziges Bier nach original englischen Rezepten kann der
Selbstversorger mit den Anleitungen in diesem Buch selbst brauen. Da die
Zutaten ausführlich erläutert, die Geräte sorgfältig erklärt werden und der
Brauvorgang mit vielen Bildern schrittweise beschrieben wird, kann nach
einiger Übung nichts schiefgehen..."
ist zwar lt. Beschreibung über englisches Bier, aber bei Ravensburger
erschienen, und es scheint so als ob es auch verkauft wurde ????
Ich hab es erst mal bestellt.
-------------------------
2.
kann mich ja auch mal als Ossi outen:
Über das Heimbrauen in der DDR hab ich nichts gehört, Obstwein hab ich
selbst häufig gemacht .
Es gab in Drogerien manchmal (eher "sehr selten" ) Gärröhrchen zu kaufen.
Auch Weinhefe, ich glaube aber nur 2-3 Sorten.
Ich habe auch eine Broschüre "Obstwein selbst gemacht" von E.Donath ,
herausgegeben vom Fachbuchverlag Leipzig 1959.
heißt : (Obst)wein selbst machen war durchaus legal.
Gruß Gert ____________________ Eigen Maisch' und Sud
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.10.2013 um 19:45 |
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§11 Biersteuergesetz von 1953
Zitat: | Zur Herstellung von Bier
bestimmte Zubereitungen aller Art und zur Herstellung von Bier im Haushalt
bestimmte Braustoffe oder Brauersatzstoffe dürfen nicht angepriesen oder in
Verkehr gebracht werden. ….. Es ist verboten, Vorschriften über die
Bereitung von Bier im Haushalt anzupreisen, zu veräußern oder unentgeltlich
abzugeben. |
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.10.2013 um 23:39 |
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zu a): Ich zitiere hierzu aus dem Gesetz zur Änderung des
Biersteuergesetzes vom 21.12.1938:
In der Präambel wurde das begründet mit der "Verhütung einer
Materialvergeudung und nicht zuletzt einer Schädigung der Reichskasse und
der Belange der gewerblichen Brauereien"
zu b): es wurden grundsätzlich alle Gesetze übernommen, bzw. nicht außer
Kraft gesetzt (im Westen), sofern sie nichts mit Juden oder der Todesstrafe
zu tun hatten. Deswegen sind die entsprechenden Bestimmungen auch noch in
den zitierten Fassungen von 1952 und 1953 drin - das waren keine
Neuerfindungen.
zu c): im Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985 wurde das Verbot zur
Verbreitung von Anleitungen gestrichen - nachdem es 47 Jahre in Kraft
war
die "Anpreisung oder in Verkehrbringung von Zubereitungen, Braustoffen oder
Brauersatzstoffen" blieb aber weiterhin verboten.
Ausschlaggebend für die Änderungen 1985/86 waren wohl die Aktivitäten von
Jean Pütz - einem Luxemburger Journalisten (die Deutschen haben wieder mal
den Arsch nicht hochgekriegt) - der sich auf die Pressefreiheit berufen
hat.
Das Buch aus dem Ravensburger Verlag von 1980 war nach den damals geltenden
Vorschriften schlicht illegal, das ist aber keinem aufgefallen. Es ist eine
ziemlich wörtliche Übersetzung aus dem Englischen und war wegen der damals
nicht verfügbaren Zutaten im Grunde unbrauchbar.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.10.2013 um 23:52 |
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Moin Ruthard,
damals ging es aber um die Pütz' Sendung Hobbythek auf WDR 3. Damals konnte
man sich gegen Zusendung eines vorfrankierten Freiumschlags die
schriftlichen Anleitungen und Hinweise nach jeder Sendung zuschicken
lassen. Um dies auch für die Bierbrau-Folge abzusichern, hat der WDR dies
rechtlich durchgeboxt.
Soweit ich aus der Sekundärdliteratur entnommen habe liegt dem 38er Verbot
wohl in der Tat - wieder mal - entsprechender Druck der Brauerlobby
zugrunde.
Um das mit Primärquellen abzusichern, müsste man in die entsprechenden
Drucksachen des Reichtstags sehen, die auf die entprechenden Bände und
Seiten der Materialien und Reichtstagprotokolle hinweisen. Dort kann man
zumindest die offiziellen Beründungen sehen sowie die entsprechenden
Wortbeiträge und schriftlichen Eingaben der Reichstagsabgeordneten.
Übrigens, das Schächtungsverbot ist von Juni 33, also wenige Monate nach
der Machtergreifung und gilt heute immer noch. Trotz der eindeutig
antisemitischen Intention unter dem Deckmantel des Tierschutzes ____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2013 um 07:37 |
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Zum Thema wie krank das deutsche Gehirn ist:
Ich bin im Besitz einer US amerikanischen Pilotenlizenz und bin Deutscher
Staatsbürger, der in Deutschland geboren wurde und 36 von 40 Jahren auch in
Deutschland gelebt hat. Wir haben zu Hause nur Deutsch gesprochen. Ich bin
nicht zweisprachig aufgewachsen. In USA beinhaltet die Pilotenausbildung
auch die Ausbildung am Sprechfunkgerät, folglci dient auch die
Pilotenlizenz als Nachweis der Ausbildung im Sprechfunk. In Deutschland
gibt es dafür ein extra zu erwerbendes Zeugnis, ein sog. Sprechfunkzeugnis.
Die Bundesnetzagentur erkennt nun zwar meine Lizenz als Sprechfunkzeugnis
an aber natürlich nur beschränkt auf die Englische Sprache ,
schließlich habe ich das Funken ja nur auf Englisch gelernt.
Ganz ehrlich gesagt macht mich seit meiner Rückkehr aus den USA die
deutsche Bürokratie krank. Ich frag mich manchmal ob ich im falschen Film
bin.
Gruß
Jan
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 1.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.10.2013 um 09:11 |
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Alles Lapalien, gefährlich wird es erst wenn man Post vom Niedersächsischen
Amt für Landesplanung und Statistik bekommt, mit der Bitte einen
beigelegten Fragebogen ausgefüllt zurück zu senden. Diesen habe ich eine
Woche vor einem sechsmonatigen Auslandseinsatz mit der Bundeswehr bekommen.
Selbstredend, das ich andere Dinge regeln musste und diesen dem Altpapier
übergeben habe.
Nach über einem Jahr, habe ich deswegen ein Bußgeldbescheid in höhe von
2.500 DM erhalten, weil ich meiner Auskunftspflicht als Bundesbürger nicht
nachgekommen bin. Die hat das auch nicht Interessiert, das der Staat mich
als Bundesbürger und Soldat in einen Einsatz geschickt hat. Nur mit Hilfe
meines Anwalts konnten wir das Bußgeld auf 500 DM reduzieren.
[Editiert am 23.10.2013 um 09:11 von quartermoose]
____________________ http://derbiertester.wordpress.com/
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Antwort 39 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2013 um 10:35 |
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Zitat von Hagen, am 22.10.2013 um
23:52 | Moin Ruthard,
damals ging es aber um die Pütz' Sendung Hobbythek auf WDR 3. Damals konnte
man sich gegen Zusendung eines vorfrankierten Freiumschlags die
schriftlichen Anleitungen und Hinweise nach jeder Sendung zuschicken
lassen. Um dies auch für die Bierbrau-Folge abzusichern, hat der WDR dies
rechtlich durchgeboxt.
Soweit ich aus der Sekundärdliteratur entnommen habe liegt dem 38er Verbot
wohl in der Tat - wieder mal - entsprechender Druck der Brauerlobby
zugrunde.
Um das mit Primärquellen abzusichern, müsste man in die entsprechenden
Drucksachen des Reichtstags sehen, die auf die entprechenden Bände und
Seiten der Materialien und Reichtstagprotokolle hinweisen. Dort kann man
zumindest die offiziellen Beründungen sehen sowie die entsprechenden
Wortbeiträge und schriftlichen Eingaben der Reichstagsabgeordneten.
Übrigens, das Schächtungsverbot ist von Juni 33, also wenige Monate nach
der Machtergreifung und gilt heute immer noch. Trotz der eindeutig
antisemitischen Intention unter dem Deckmantel des Tierschutzes
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Es muss da ziemlich viel Schriftverkehr im Hintergrund zwischen dem WDR und
dem BMF gegeben haben, denn die Sendung an sich war schon ein Verstoß gegen
das Verbot Anleitungen zu verbreiten, obwohl Telemedien im Gesetz nicht
erwähnt sind.
Nach der Erstsendung am 2.2.1982 hat es dann auch fast drei Monate
gedauert, bis der Hobbythek-Tip verschickt worden ist.
Mit über 100.000 Exemplaren war das der mit Abstand meistgefragteste
Hobbythek-Tip. Gut 2/3 der 24 Seiten hatten gar nichts mit Bier brauen zu
tun, sondern mit so spannenden Sachen wie Hopfentee, Malzbonbons und
Hefedrinks - möglicherweise eine Auflage des BMF.
Ich zitiere mal aus der Einleitung:
" Um dieses Thema realisieren zu können. mußten wir auch, wie schon in
der Sendung erwähnt, langwierige Verhandlungen mit den Behörden führen.
Denn bisher war es eigentlich verboten als Otto Normalverbraucher Bier in
der eigenen Küche zu brauen. Das liegt an der Biersteuergesetzgebung, die
eine nicht unerhebliche Einnahmequelle des Staates darstellt. Selbst die
Verbreitung der Anleitung zum Bierselbstbrauen stand unter Strafe, ebenso
wie das Anbieten von Zutaten, die, wie Selbstbrauinstantpackungen usw.
speziell nur für's Brauen geeignet sind. Dieses Gesetz besteht auch heute
noch (vergl. §11 Biersteuergesetz).
Daß die Sendung trotzdem möglich wurde, verdanken wir einerseits der
Tatsache, daß das Recht der freien Presse per kürzlichem Gerichtsbeschluß
höher bewertet wird als bestimmte Steuergesetze; andererseits aber auch der
unbürokratischen Bereitschaft des zuständigen Biersteuerreferates im
Bundesfinanzministerium. Es gab nicht nur grünes Licht für unsere Sendung,
sondern vereinfachte sogar das vordem komplizierte Genehmigungsverfahren
für Hausbrauer erheblich, nach dem Motto eine Postlkarte oder ein kurzer
Brief genügt.
Die außerdem noch erlassene Bagatellregelung bewirkt, daß der Hobbybrauer
nur dann Biersteuer zahlen muß, wenn er regelmäßig mehr als 25 Liter
Vollbier im Monat braut.
Was den Vertrieb von Hopfen, Malz und Bierhefe anbelangt, so dürfen sie als
normale Lebensmittel bzw. Drogen angeboten werden. Dem haben wir Rechnung
getragen, denn aus diesen Naturprodukten kann man neben Bier auch vielerlei
andere nahrhafte und gesundheitsfördernde Produkte herstellen (sie Rezepte
in dieser Anleitung: z.B. Gesundheitstrank, Malzbonbons, Hopfentee
usw.)"
Mittlerweile ist der §11 Biersteuergesetz vollkommen obsolet. Trotzdem ist
die Handhabung der Hobbybrauerregelung noch viel zu umständlich und kostet
den Steuerzahler nur Geld. Wenn ein eifriger Hobbybrauer 26 mal im Jahr 20l
Bier braut, bringt das dem Staat 15€ Biersteuer, dafür muss der Vorgang
26mal angefasst werden. Es gilt also, noch weiter Erziehungsarbeit zu
leisten - steter Tropfen höhlt die Leber.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2013 um 11:41 |
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Die Amis sind auch nicht besser. Hier legt
jeder die Regeln so aus, wie er gerade lustig ist und verbindliche
Antworten gelten nur fuer den jeweiligen Sachbearbeiter und auch nur an
diesem Tag.
Was mich meine Sozialversicherungsnummer und Fuehrerschein hier Nerven
gekostet haben...
Gruss Hotte
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Antwort 41 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.10.2013 um 11:52 |
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weil sich das Gerücht doch recht hartnäckig hält und die Nazis weder die
Autobahn erfunden noch das Heimbrauen verboten haben
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 1.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.10.2013 um 12:06 |
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Antwort 43 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.10.2013 um 12:53 |
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wohl doch. Wenn in § 11 am Ende explizit normiert worden ist, dass das
Anpreisen und in Verkehr bringen von Braustoffen für die Herstellung von
Bier im Haushalt verboten ist".
1938 kam noch hinzu, dass auch Vorschriften (Anleitungen) zur Bierbereitung
verboten sind. Der Rest war nur redaktionell.
Damit war das Heimbrauen an sich nicht verboten und es gab regionale
Besonderheiten und Ausnahmen. Nur durften weder Braustoffe oder Anleitungen
in Verkehr gebracht oder an Private verkauft werden. Streng nach
Gesetzeswortlaut konnte der Landwirt die selbst erzeugte Gerste vermälzen,
mit heißem Wasser versetzen und selbst angebauten Hopfen oder anderen
Kräutern verkochen und wild gären lassen, wie nicht anders bis ins 17 Jh.
verfahren worden ist. Dies konnten sie zumindest mündlich ihren Söhnen
weitergeben, die es ihren Vätern abgeschaut haben. Mehr blieb nach dem
Gesetz wohl nicht.
Eigentlicher Grund aufgrund der ständigen Tendenz war wohl fiskalischer
Natur. Es galt ein Maximum an Steuern zu realisieren. Gerade aber in
wirtschaftlich angespannten Zeiten würde dem die Selbstversorgung
entgegenstehen.
Mir ist nur noch nicht klar, wieso in der DDR nicht zu Hause gebraut worden
sein soll. Bekannt ist dies mir nur aus der Ecke Hildburghausen mit den
Gemeindebrauhäusern. Wird aber der Fakt berücksichtigt, dass aufgrund des
ständig präsenten "großen Bruders" und ich mein hier nicht die Sowjets, ein
Verbreitung um das Wissen nur bedingt möglich war. Es gab mit Sicherheit
Kreise, die auch gebraut haben, nur haben die es wohl für sich behalten.
Vielleicht erfährt man ja mal was von der Gauckbehörde zu diesem doch recht
interessanten Thema.
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Antwort 44 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2013 um 13:02 |
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@nadine_lb: Das Heimbrauen war zu keinem Zeitpunkt explizit verboten, weder
bei den Nazis noch vor oder nach diesen tausend Jahren. Die Beschaffung der
Rohstoffe wurde kriminalisiert und damit das Brauen praktisch unmöglich
gemacht.
Das gesetzliche Verbot, Zubereitungen zur Herstellung von Bier (=Bierkits)
oder unvermischte Baustoffe zu bewerben und zu verkaufen, gab es schon
1918. Bei den Nazis kam noch das Verbot der Verbreitung von know how dazu.
Diese Vorschriften wurden in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland
fortgeschrieben, erst 1986 fiel das "know how"-Verbot.
Meine Familie war von diesen Zeiterscheinungen direkt betroffen, denn meine
Großmutter hat bis 1939 hinein gebraut und es dann bleiben lassen, weil es
offenkundig nicht erwünscht war. Mit der Obrigkeit hat man sich nicht
angelegt, wenn man wegen kleinster Verfehlungen schon einen Kopf kürzer
gemacht werden konnte. Bis dahin wurde für den Eigenbedarf auf dem Hof aus
selbstgewonnener Gerste gebraut, das Bier wurde auch ordnungsgemäß
versteuert (6RM/hl), bis 10hl/a waren erlaubt.
Cheers, Ruthard
edit: mein Posting bezog sich auf deine Antwort 42, im Prinzip hast du das
ja schon in Antwort 44 bestätigt.
[Editiert am 23.10.2013 um 13:05 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 45 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.10.2013 um 13:53 |
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"Das Verbot des Anpreisens und des Verkaufs von Braustoffen und
Brauanleitungen" Entstehungsgeschichte nach Walter Zipfel, Kommentar
Lebensmittelrecht, C410 Biersteuergesetz § 11 Rdnr. 1, Beckverlag München
1991. Ich zitiere:
Bereits im Brausteuergesetz von 1906 war es verboten, zur Herstellung von
Bier oder bierähnlichen Getränken bestimmte Zubereitungen, (Malzextrakte
und dergleichen) mit Ausnahme der aus Zucker hergestellten Farbmittel in
Verkehr zu bringen. Diese Bestimmung war mit der immer mehr überhand nähmen
den Herstellung von dir zum Verkauf mittels so genannter Extrakte und
Umgebung der Steuerpflicht begründet; dabei wurde nicht man eine
Beeinträchtigung des Steueraufkommens, sondern auch an eine
Beeinträchtigung des Baugewerbes und schließlich auch der Volksgesundheit
gedacht (vergleiche Reichstagsdrucksache Nummer 10 von 1905/06, Anlage eins
Seite 23/94).
In der Begründung zum Gesetz von 1931 heißt es, die Herstellung und
Verbreitung von Bierbereitungsmitteln sei derartig umfangreich geworden,
dass das Steueraufkommen auch mit Rücksicht auf die vorgeschlagene
Steuererhöhung bis zu einem gewissen Grade gefährdet werde vergleiche
Reichstagsdrucksache Nummer 1758 IV 1928).
§ 11 Abs. 1 Satz drei, wonach es verboten war, Anleitungen über die
Bereitung von ihrem Haushalt anzupreisen, zu veräußern oder unentgeltlich
abzugeben, ist mit Wirkung vom 25.12.1985 gestrichen worden. (Danke Jean
Pütz)
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Antwort 46 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 4.12.2012 Status: Offline
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erstellt am: 23.10.2013 um 14:01 |
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Quelltextbereich einfügen: | Mir ist nur noch nicht klar, wieso in der DDR nicht zu Hause gebraut worden sein soll. Bekannt ist dies mir nur aus der Ecke Hildburghausen mit den Gemeindebrauhäusern. Wird aber der Fakt berücksichtigt, dass aufgrund des ständig präsenten "großen Bruders" und ich mein hier nicht die Sowjets, ein Verbreitung um das Wissen nur bedingt möglich war. Es gab mit Sicherheit Kreise, die auch gebraut haben, nur haben die es wohl für sich behalten. Vielleicht erfährt man ja mal was von der Gauckbehörde zu diesem doch recht interessanten Thema. |
Man muß hier wohl unterscheiden, zwischen traditionellem
Haus-/Gemeinschafts-brauen und "modernen" Hobby-Brauen. Der Thüringer Wald
bildet auch sprachlich eine Grenze (nördlich: Thüringisch-Sächsisch,
südlich: Fränkisch).
Im Fränkischen gibt es ein Haus-/Gemeinschafts-brautradition. Das würde
Deine Beobachtungen im Raum Hildburghausen erklären. Im Rest der DDR gab es
sie meines Wissens nicht. Es ist auch vorstellbar, daß ein Bursche aus
diesem Gebiet sein Wissen mit nach Leipzig oder Berlin genommen hat, und
weiterhin gebraut hat. Ohne Zugang zu einer professionellen Brauerei war es
allerdings schwierig Zutaten (außer Wasser) zu bekommen. Ein Massenphänomen
ist es deshalb nicht geworden.
Kneipen gab es auf jedem Dorf und an jeder Ecke. Wenn nicht Ruhetag war
oder Versorgungsprobleme bestanden, gabs da Bier zu kaufen.
Beobachtet, verdächtigt und unterdrückt wurden sehr viele Tätigkeiten, von
politischer Opposition bis zu Hobbyindianern. Mich würde es nicht wundern,
daß auch einem Haus-Brauer seine Tätigkeit als Schwächung der "ökonomischen
Basis" vorgeworfen wurde und damit den "Klassenfeind" unterstützt. In
dieser Richtung Druck auszuüben, war relativ leicht. Letzlich konnten die
Rohstoffe nur aus "Volkseigentum" (=Staatseigentum) stammen.
In den späteren Jahren der DDR hätte das vielleicht sogar eine Chance auf
Wiederbelebung oder gar Förderung gehabt. Da war es vielleicht schon zu
spät.
Ich würde gern mehr darüber erfahren. Ich glaube aber, das Thema
Hobbybrauen in der DDR ist noch nicht erforscht. Ich weiß jetzt wenigstens,
daß es da fränkische Dörfer gab, in denen es eine
Gemeinschaftsbrautradition gab oder vielleicht noch gibt. ____________________ Filtere nie ein Bier zum Scherz
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Antwort 47 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.10.2013 um 14:08 |
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Zitat: | Das Verbot des
Anpreisens und des Verkaufs von Braustoffen und Brauanleitungen"
Entstehungsgeschichte nach Walter Zipfel, Kommentar Lebensmittelrecht, C410
Biersteuergesetz § 11 Rdnr. 1, Beckverlag München
1991 |
Danke für die Quelle, meine reichen leider nur bis 1919 zurück.
Mich wundert halt, dass trotz all der aufgeführten Gründe das Heimbrauen
nie wirklich verboten war, sondern nur durch die Rahmenbedingungen
erschwert - etwa wie "rauchen erlaubt" aber keine Zigarettenautomaten und
Abgabe von Tabakwaren nur über Apotheken, nur dienstags von 14 bis 17 Uhr,
maximal drei Päckchen pro Person ab 18 Jahren, Werbung sowieso keine.
Bei Wein gab es diese Einschränkungen nie, die Gefahren für die
Volksgesundheit sind mit Sicherheit nicht geringer. Außerdem ist die
Herstellung viel einfacher - Äppler geht immer. Das war auch die
Ersatzdroge, nachdem meine Omma die Bierproduktion eingestellt hatte.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 23.10.2013 um 14:23 |
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Die Kommunbrautradition im südlichen Thüringen gründet wirklich auf seiner
ehemaligen Zugehörigkeit zu Franken, dazu gab es auf den 2012er HHBT einen
recht interessanten Vortrag.
Dass das nach dem Kriege weitergepflegt werden konnte, liegt wohl auch an
der Randlage des Gebietes: zumindest Ummerstadt ist fast eine Enklave und
von 3 Seiten von Franken umgeben. Wohl auch dadurch hat sich z.B. sein
Stadtkern mit den Fachwerkhäusern fast unverändert erhalten. Dieses Gebiet
hat schlicht kaum interessiert.
Das Interesse am Bierbrauen war im Osten recht gering. Bier war billig und
in fast beliebigen Mengen verfügbar. Die Qualität war zwar oft miserabel,
aber als Heimbrauer hatte man nicht wirklich gute Chancen, etwas besseres
herzustellen - an die heutige Versorgung mit allen erdenklichen Malzen,
Hopfen und Hefen war damals nicht zu denken.
Ich glaube, auch in der Bundesrepublik hätte sich das Heimbrauen seit den
80ern kaum so entwickelt, wenn nicht das Vorbild und die Versorgung mit
z.B. Reinzuchthefen aus den USA dagewesen wäre.
[Editiert am 23.10.2013 um 14:25 von Berliner]
____________________ Gruß vom Berliner
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