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Autor: Betreff: Wie krank ist das deutsche Gehirn?
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quartermoose
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 08:46  
Ist es irgendwo dokumentiert, wieso ...

a) ... es im dritten Reich verboten wurde?
b) ... das Verbot von der BRD übernommen wurde?
c) ... wann und wieso das Verbot aufgehoben wurde?

Der Punkt "Geschichte" im Wikipediaartikel "Hobbybrauer" ist leider etwas dürftig und das kann man doch ändern, seriöse Quellen vorausgesetzt. http://de.wikipedia.org/wiki/Hobbybrauer#Geschichte


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http://derbiertester.wordpress.com/
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 09:42  
Gibt es eine Bier/Brau-Geschichte der DDR in lesbarer Form?

Ich habe nur anekdotische Kenntnisse (Knappheit besonders im Sommer, abenteuerliche Zutaten und Qualitäten z.B. Dessauer). Ich habe auch noch ein Ranking der Brauereien im Kopf. Viele der Namen sind noch da, das eigentliche Bier nicht mehr (z.B. Sternburg.)

Arbeitet hier vielleicht schon jemand dran? Noch leben ja viele Zeitzeugen, während die meisten Brauereien, in ihrer damaligen Form nicht mehr sind.

Jemanden der Bier zu Hause gebraut kenne ich allerdings nicht. Weinballons standen öfter auf Schränken und Regalen der Studentenbuden. Ich habe sogar gehört, daß Wehrpflichtige in Kasernen Wein gemacht haben.

Selbst wenn man Zugang zu Hopfen, Gerste(nmalz) und Hefe gehabt hat, fehlte es außerhalb der "Zunft" an Wissen und den einfachsten Hilfsmitteln. Wenn es jemanden hier gibt, der damals in der DDR gebraut hat, würde ich gern Kontakt aufnehmen.

Vielleicht Thema für 'nen anderen Thread?!


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Filtere nie ein Bier zum Scherz
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 10:13  

Zitat von TrashHunter, am 21.10.2013 um 22:35
Moin :)

Es ist - nach meinem Kenntnisstand - tatsächlich den Nazis zuzuschreiben, dass die Weitergabe des Wissens und der notwendigen Materialien und Zutaten zum Bierbrauen für den Privatmann verboten wurden.

Greets Udo


Nicht ganz richtig! Die Rohstoffknappheit soll bereits 1923 Anlaß gewesen sein, dass im Biersteuergesetz das Steuerprivileg der Heimbrauer aus dem Jahre 1906 aufgehoben worden ist. Das Biersteuergesetz geht zurück auf das Brausteuergesetz von 1872. Dort war erstmals für das ganze Deutsche Reich eine einheitliche Regelung geschaffen, ABER ie Begrifflichkeit "BIER" nicht definiert. Damit war zwar noch das Heimbrauen erlaubt, nur war der Sud zu versteuern. Erst ab dem 14.3.1952 galt zumindest westlich der Elbe, dass im Biersteuergesetz das Verbreiten von Anleitungen und Zutaten unter Strafe verboten worden ist. Hausbrauen war noch Landwirten gestattet, die selbst Gerste erzeugten und den Sud versteuerten. Jean Pütz war es dann, der 1982 eine Lockerung erreichen konnte. Östlich der Elbe galt das Biersteuergesetz spätestens seit Mai 1945 nicht mehr. Die Bierproduktion war Bestandteil der 5Jahrpläne. Diese wiederum führten letztlich zur Errichtung sog. Bierraketen (Blocksudwerke und Großraumreaktoren in Silobauweise). Die Rohstofflage führte dann zur Modifizierung der ersten bekannte Reinheitsgebot aus Weimar, Weißensee, Gotha in der TGL. Selbst wenn es nicht gesetzlich verboten war Bier selbst herzustellen, dürfte es schlicht unmöglich gewesen sein, regelmäßig die notwendige Hefe zu beschaffen. Hopfen, Wasser und Malz war wohl nicht das Problem. Ähnlich aber wie beim Fruchtwein war keine Hefe zu beschaffen. Bei mir im Dorf erzählen heute noch die Alten, wie aus der letzten Rübe vom Acker noch ein Schnaps gebrannt worden sein soll, aber Bier hat von denen keiner gebraut. Die Gerätschaften waren ebenso vorhanden, wie das Wissen. Denn in der Gegend um Schleusingen haben sich selbst die Kommunenbrauhäuser erhalten. Regional gab es also "Heimbrauer". Aber das war wohl die Ausnahme.
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 10:15  

Zitat von Alt-Phex, am 21.10.2013 um 22:05
Verstehe ich das richtig ?

Das Brauen selbst war zwar erlaubt, aber Anleitungen wie es geht waren verboten ?

Kurios !


exakt, zumindest westlich der Elbe und Landwirtschaft vorausgesetzt.
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 10:17  
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Malzimator
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 10:23  
Wow - Interessant. Ich glaub bei uns im ÖsiLand, war das den Behörden ziemlich wurscht,
weil die Bauern praktisch die einzigen waren, die ihr Hausbräu gemacht haben.
Redest Du mit Fremden nicht darüber, dann kommt auch die Behörde nicht vorbei.
Hast Du sie einmal da, kommt sie immer wieder.
Überhaupt eine häufige Vorgehensweise der Bauern.
War sicher auch geduldet, solange man mit dem Brauen nicht Geld verdienen wollte.
Ist ja bei uns bis heute so. :cool:

Danke, nadine_lb


[Editiert am 22.10.2013 um 10:24 von Malzimator]



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Hausbräu ist Charakterbräu
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mvoigtsb
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smilies/bigsmile.gif erstellt am: 22.10.2013 um 10:23  
Wieso ist das deutsche Hirn krank? Es hat alles seinen tieferen Sinn. Selbst die Schaumweinsteuer bzw. Sektsteuer. Ich war sehr stolz als ich erfahren durfte , dass die vom Kaiser Willi dem II eingeführt wurde um damit den Aufbau der Deutschen Marine zu finanzieren um besser gegenüber England Kolonien einfordern zu können. Das ist doch total sinnvoll, oder? Vor allem , dass wir bis heute diese Steuer entrichten müssen. Da dürften wir ja bald die größte Flotte seit der spanischen Armada haben und uns endlich wieder unsere Kolonien jenseits Mallorcas zurückerobern :D :D :D


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Seien wir Realisten, versuchen wir das Unmögliche ! che
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 11:21  

Zitat von nadine_lb, am 22.10.2013 um 10:17


jau, das macht's ja so pervers. Es gibt Ausnahmegenehmigungen vom RHG. Und die könnten auch "nach RHG gebraut" draufschreiben, weil das gilt ja für das Jungbier.

Naja, ich habe mal jemanden von der QS einer Fernsehbrauerei über den Wegfall der Festverpackungsverordnung schimpfen sehen (ist bei einem Vortrag hochrot angelaufen mit den Worten "Der Verbraucher wird schon sehen, was er davon hat!!!") ;-)


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 11:52  

Zitat von mvoigtsb, am 22.10.2013 um 10:23
Ich war sehr stolz als ich erfahren durfte , dass die vom Kaiser Willi dem II eingeführt wurde um damit den Aufbau der Deutschen Marine zu finanzieren um besser gegenüber England Kolonien einfordern zu können. Das ist doch total sinnvoll, oder? :D :D :D


genau: leider kam er nicht mehr dazu die Steuer wieder aufzuheben als die so finanzierte Flotte 1919 in Scapa Flow von der deutschen Admiralität versenkt wurde nach dem die Matrosen den Heldentod dann doch nicht sterben wollten und sich im November 1918 persönlich in Kiel für dieses Vorhaben bedanken wollte und der Kaiser die Holländer um dessen Internierung bat.

Dafür waren aber in Deutschland die Kneipen auch nach 23 Uhr noch geöffnet und nicht wie bei den Kollegen auf der benachbarten Insel seit 1915 zu schließen, damit die Rüstungsarbeiter auch am Folgetag noch fleißig Schlachtschiffe bauen konnte.
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 18:53  
Hallo,

1.

Zitat von Erlenmeyer, am 21.10.2013 um 21:28
Hi,
"Ein weiteres Kuriosum ist, daß es bis 1986 in der Bundesrepublik Deutschland sogar verboten war, Anleitungen für das Brauen zu Hause zu verbreiten!...


das hatte ich auch schon mehrfach glesen. Gewundert hat mich nur, daß ich dieses Buch hier gefunden hab:
http://www.booklooker.de/app/detail.php?aktionID=12730932&set MediaType=0

"Autor/in: Laing, Dave und John Hendra
Titel: Bier brauen
ISBN: 9783473430499 (früher: 3473430498)
Gewicht: 150 g
Verlag: Ravensburger
Erschienen: 1980.
Sprache: Deutsch
Kurzinfo: Taschenbuch
Schmackhaftes, würziges Bier nach original englischen Rezepten kann der Selbstversorger mit den Anleitungen in diesem Buch selbst brauen. Da die Zutaten ausführlich erläutert, die Geräte sorgfältig erklärt werden und der Brauvorgang mit vielen Bildern schrittweise beschrieben wird, kann nach einiger Übung nichts schiefgehen..."

ist zwar lt. Beschreibung über englisches Bier, aber bei Ravensburger erschienen, und es scheint so als ob es auch verkauft wurde ????
Ich hab es erst mal bestellt.
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2.
kann mich ja auch mal als Ossi outen: :)
Über das Heimbrauen in der DDR hab ich nichts gehört, Obstwein hab ich selbst häufig gemacht .
Es gab in Drogerien manchmal (eher "sehr selten" ) Gärröhrchen zu kaufen. Auch Weinhefe, ich glaube aber nur 2-3 Sorten.
Ich habe auch eine Broschüre "Obstwein selbst gemacht" von E.Donath , herausgegeben vom Fachbuchverlag Leipzig 1959.
heißt : (Obst)wein selbst machen war durchaus legal.

Gruß Gert


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Eigen Maisch' und Sud
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 19:45  
§11 Biersteuergesetz von 1953

Zitat:
Zur Herstellung von Bier bestimmte Zubereitungen aller Art und zur Herstellung von Bier im Haushalt bestimmte Braustoffe oder Brauersatzstoffe dürfen nicht angepriesen oder in Verkehr gebracht werden. ….. Es ist verboten, Vorschriften über die Bereitung von Bier im Haushalt anzupreisen, zu veräußern oder unentgeltlich abzugeben.

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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 23:39  

Zitat von quartermoose, am 22.10.2013 um 08:46
Ist es irgendwo dokumentiert, wieso ...

a) ... es im dritten Reich verboten wurde?
b) ... das Verbot von der BRD übernommen wurde?
c) ... wann und wieso das Verbot aufgehoben wurde?

Der Punkt "Geschichte" im Wikipediaartikel "Hobbybrauer" ist leider etwas dürftig und das kann man doch ändern, seriöse Quellen vorausgesetzt. http://de.wikipedia.org/wiki/Hobbybrauer#Geschichte


zu a): Ich zitiere hierzu aus dem Gesetz zur Änderung des Biersteuergesetzes vom 21.12.1938:



In der Präambel wurde das begründet mit der "Verhütung einer Materialvergeudung und nicht zuletzt einer Schädigung der Reichskasse und der Belange der gewerblichen Brauereien"

zu b): es wurden grundsätzlich alle Gesetze übernommen, bzw. nicht außer Kraft gesetzt (im Westen), sofern sie nichts mit Juden oder der Todesstrafe zu tun hatten. Deswegen sind die entsprechenden Bestimmungen auch noch in den zitierten Fassungen von 1952 und 1953 drin - das waren keine Neuerfindungen.

zu c): im Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985 wurde das Verbot zur Verbreitung von Anleitungen gestrichen - nachdem es 47 Jahre in Kraft war



die "Anpreisung oder in Verkehrbringung von Zubereitungen, Braustoffen oder Brauersatzstoffen" blieb aber weiterhin verboten.


Ausschlaggebend für die Änderungen 1985/86 waren wohl die Aktivitäten von Jean Pütz - einem Luxemburger Journalisten (die Deutschen haben wieder mal den Arsch nicht hochgekriegt) - der sich auf die Pressefreiheit berufen hat.
Das Buch aus dem Ravensburger Verlag von 1980 war nach den damals geltenden Vorschriften schlicht illegal, das ist aber keinem aufgefallen. Es ist eine ziemlich wörtliche Übersetzung aus dem Englischen und war wegen der damals nicht verfügbaren Zutaten im Grunde unbrauchbar.


Cheers, Ruthard


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2013 um 23:52  
Moin Ruthard,

damals ging es aber um die Pütz' Sendung Hobbythek auf WDR 3. Damals konnte man sich gegen Zusendung eines vorfrankierten Freiumschlags die schriftlichen Anleitungen und Hinweise nach jeder Sendung zuschicken lassen. Um dies auch für die Bierbrau-Folge abzusichern, hat der WDR dies rechtlich durchgeboxt.

Soweit ich aus der Sekundärdliteratur entnommen habe liegt dem 38er Verbot wohl in der Tat - wieder mal - entsprechender Druck der Brauerlobby zugrunde.
Um das mit Primärquellen abzusichern, müsste man in die entsprechenden Drucksachen des Reichtstags sehen, die auf die entprechenden Bände und Seiten der Materialien und Reichtstagprotokolle hinweisen. Dort kann man zumindest die offiziellen Beründungen sehen sowie die entsprechenden Wortbeiträge und schriftlichen Eingaben der Reichstagsabgeordneten.

Übrigens, das Schächtungsverbot ist von Juni 33, also wenige Monate nach der Machtergreifung und gilt heute immer noch. Trotz der eindeutig antisemitischen Intention unter dem Deckmantel des Tierschutzes :P


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Besten Gruß

Hagen
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 07:37  
Zum Thema wie krank das deutsche Gehirn ist:

Ich bin im Besitz einer US amerikanischen Pilotenlizenz und bin Deutscher Staatsbürger, der in Deutschland geboren wurde und 36 von 40 Jahren auch in Deutschland gelebt hat. Wir haben zu Hause nur Deutsch gesprochen. Ich bin nicht zweisprachig aufgewachsen. In USA beinhaltet die Pilotenausbildung auch die Ausbildung am Sprechfunkgerät, folglci dient auch die Pilotenlizenz als Nachweis der Ausbildung im Sprechfunk. In Deutschland gibt es dafür ein extra zu erwerbendes Zeugnis, ein sog. Sprechfunkzeugnis. Die Bundesnetzagentur erkennt nun zwar meine Lizenz als Sprechfunkzeugnis an aber natürlich nur beschränkt auf die Englische Sprache :o, schließlich habe ich das Funken ja nur auf Englisch gelernt.

Ganz ehrlich gesagt macht mich seit meiner Rückkehr aus den USA die deutsche Bürokratie krank. Ich frag mich manchmal ob ich im falschen Film bin.

Gruß

Jan
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quartermoose
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 09:11  
Alles Lapalien, gefährlich wird es erst wenn man Post vom Niedersächsischen Amt für Landesplanung und Statistik bekommt, mit der Bitte einen beigelegten Fragebogen ausgefüllt zurück zu senden. Diesen habe ich eine Woche vor einem sechsmonatigen Auslandseinsatz mit der Bundeswehr bekommen. Selbstredend, das ich andere Dinge regeln musste und diesen dem Altpapier übergeben habe.

Nach über einem Jahr, habe ich deswegen ein Bußgeldbescheid in höhe von 2.500 DM erhalten, weil ich meiner Auskunftspflicht als Bundesbürger nicht nachgekommen bin. Die hat das auch nicht Interessiert, das der Staat mich als Bundesbürger und Soldat in einen Einsatz geschickt hat. Nur mit Hilfe meines Anwalts konnten wir das Bußgeld auf 500 DM reduzieren. :puzz:


[Editiert am 23.10.2013 um 09:11 von quartermoose]



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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 10:35  

Zitat von Hagen, am 22.10.2013 um 23:52
Moin Ruthard,

damals ging es aber um die Pütz' Sendung Hobbythek auf WDR 3. Damals konnte man sich gegen Zusendung eines vorfrankierten Freiumschlags die schriftlichen Anleitungen und Hinweise nach jeder Sendung zuschicken lassen. Um dies auch für die Bierbrau-Folge abzusichern, hat der WDR dies rechtlich durchgeboxt.

Soweit ich aus der Sekundärdliteratur entnommen habe liegt dem 38er Verbot wohl in der Tat - wieder mal - entsprechender Druck der Brauerlobby zugrunde.
Um das mit Primärquellen abzusichern, müsste man in die entsprechenden Drucksachen des Reichtstags sehen, die auf die entprechenden Bände und Seiten der Materialien und Reichtstagprotokolle hinweisen. Dort kann man zumindest die offiziellen Beründungen sehen sowie die entsprechenden Wortbeiträge und schriftlichen Eingaben der Reichstagsabgeordneten.

Übrigens, das Schächtungsverbot ist von Juni 33, also wenige Monate nach der Machtergreifung und gilt heute immer noch. Trotz der eindeutig antisemitischen Intention unter dem Deckmantel des Tierschutzes :P


Es muss da ziemlich viel Schriftverkehr im Hintergrund zwischen dem WDR und dem BMF gegeben haben, denn die Sendung an sich war schon ein Verstoß gegen das Verbot Anleitungen zu verbreiten, obwohl Telemedien im Gesetz nicht erwähnt sind.
Nach der Erstsendung am 2.2.1982 hat es dann auch fast drei Monate gedauert, bis der Hobbythek-Tip verschickt worden ist.



Mit über 100.000 Exemplaren war das der mit Abstand meistgefragteste Hobbythek-Tip. Gut 2/3 der 24 Seiten hatten gar nichts mit Bier brauen zu tun, sondern mit so spannenden Sachen wie Hopfentee, Malzbonbons und Hefedrinks - möglicherweise eine Auflage des BMF.

Ich zitiere mal aus der Einleitung:

"Um dieses Thema realisieren zu können. mußten wir auch, wie schon in der Sendung erwähnt, langwierige Verhandlungen mit den Behörden führen. Denn bisher war es eigentlich verboten als Otto Normalverbraucher Bier in der eigenen Küche zu brauen. Das liegt an der Biersteuergesetzgebung, die eine nicht unerhebliche Einnahmequelle des Staates darstellt. Selbst die Verbreitung der Anleitung zum Bierselbstbrauen stand unter Strafe, ebenso wie das Anbieten von Zutaten, die, wie Selbstbrauinstantpackungen usw. speziell nur für's Brauen geeignet sind. Dieses Gesetz besteht auch heute noch (vergl. §11 Biersteuergesetz).
Daß die Sendung trotzdem möglich wurde, verdanken wir einerseits der Tatsache, daß das Recht der freien Presse per kürzlichem Gerichtsbeschluß höher bewertet wird als bestimmte Steuergesetze; andererseits aber auch der unbürokratischen Bereitschaft des zuständigen Biersteuerreferates im Bundesfinanzministerium. Es gab nicht nur grünes Licht für unsere Sendung, sondern vereinfachte sogar das vordem komplizierte Genehmigungsverfahren für Hausbrauer erheblich, nach dem Motto eine Postlkarte oder ein kurzer Brief genügt.
Die außerdem noch erlassene Bagatellregelung bewirkt, daß der Hobbybrauer nur dann Biersteuer zahlen muß, wenn er regelmäßig mehr als 25 Liter Vollbier im Monat braut.
Was den Vertrieb von Hopfen, Malz und Bierhefe anbelangt, so dürfen sie als normale Lebensmittel bzw. Drogen angeboten werden. Dem haben wir Rechnung getragen, denn aus diesen Naturprodukten kann man neben Bier auch vielerlei andere nahrhafte und gesundheitsfördernde Produkte herstellen (sie Rezepte in dieser Anleitung: z.B. Gesundheitstrank, Malzbonbons, Hopfentee usw.)
"

Mittlerweile ist der §11 Biersteuergesetz vollkommen obsolet. Trotzdem ist die Handhabung der Hobbybrauerregelung noch viel zu umständlich und kostet den Steuerzahler nur Geld. Wenn ein eifriger Hobbybrauer 26 mal im Jahr 20l Bier braut, bringt das dem Staat 15€ Biersteuer, dafür muss der Vorgang 26mal angefasst werden. Es gilt also, noch weiter Erziehungsarbeit zu leisten - steter Tropfen höhlt die Leber.


Cheers, Ruthard


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Zitat von JanBr, am 23.10.2013 um 07:37
Ganz ehrlich gesagt macht mich seit meiner Rückkehr aus den USA die deutsche Bürokratie krank. Ich frag mich manchmal ob ich im falschen Film bin.

Die Amis sind auch nicht besser. Hier legt jeder die Regeln so aus, wie er gerade lustig ist und verbindliche Antworten gelten nur fuer den jeweiligen Sachbearbeiter und auch nur an diesem Tag.
Was mich meine Sozialversicherungsnummer und Fuehrerschein hier Nerven gekostet haben...

Gruss Hotte
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weil sich das Gerücht doch recht hartnäckig hält und die Nazis weder die Autobahn erfunden noch das Heimbrauen verboten haben
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Das betrifft doch aber nicht das Hausbrauen an sich.


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Zitat von quartermoose, am 23.10.2013 um 12:06
Das betrifft doch aber nicht das Hausbrauen an sich.


wohl doch. Wenn in § 11 am Ende explizit normiert worden ist, dass das Anpreisen und in Verkehr bringen von Braustoffen für die Herstellung von Bier im Haushalt verboten ist".

1938 kam noch hinzu, dass auch Vorschriften (Anleitungen) zur Bierbereitung verboten sind. Der Rest war nur redaktionell.

Damit war das Heimbrauen an sich nicht verboten und es gab regionale Besonderheiten und Ausnahmen. Nur durften weder Braustoffe oder Anleitungen in Verkehr gebracht oder an Private verkauft werden. Streng nach Gesetzeswortlaut konnte der Landwirt die selbst erzeugte Gerste vermälzen, mit heißem Wasser versetzen und selbst angebauten Hopfen oder anderen Kräutern verkochen und wild gären lassen, wie nicht anders bis ins 17 Jh. verfahren worden ist. Dies konnten sie zumindest mündlich ihren Söhnen weitergeben, die es ihren Vätern abgeschaut haben. Mehr blieb nach dem Gesetz wohl nicht.

Eigentlicher Grund aufgrund der ständigen Tendenz war wohl fiskalischer Natur. Es galt ein Maximum an Steuern zu realisieren. Gerade aber in wirtschaftlich angespannten Zeiten würde dem die Selbstversorgung entgegenstehen.

Mir ist nur noch nicht klar, wieso in der DDR nicht zu Hause gebraut worden sein soll. Bekannt ist dies mir nur aus der Ecke Hildburghausen mit den Gemeindebrauhäusern. Wird aber der Fakt berücksichtigt, dass aufgrund des ständig präsenten "großen Bruders" und ich mein hier nicht die Sowjets, ein Verbreitung um das Wissen nur bedingt möglich war. Es gab mit Sicherheit Kreise, die auch gebraut haben, nur haben die es wohl für sich behalten. Vielleicht erfährt man ja mal was von der Gauckbehörde zu diesem doch recht interessanten Thema.
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@nadine_lb: Das Heimbrauen war zu keinem Zeitpunkt explizit verboten, weder bei den Nazis noch vor oder nach diesen tausend Jahren. Die Beschaffung der Rohstoffe wurde kriminalisiert und damit das Brauen praktisch unmöglich gemacht.

Das gesetzliche Verbot, Zubereitungen zur Herstellung von Bier (=Bierkits) oder unvermischte Baustoffe zu bewerben und zu verkaufen, gab es schon 1918. Bei den Nazis kam noch das Verbot der Verbreitung von know how dazu. Diese Vorschriften wurden in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland fortgeschrieben, erst 1986 fiel das "know how"-Verbot.

Meine Familie war von diesen Zeiterscheinungen direkt betroffen, denn meine Großmutter hat bis 1939 hinein gebraut und es dann bleiben lassen, weil es offenkundig nicht erwünscht war. Mit der Obrigkeit hat man sich nicht angelegt, wenn man wegen kleinster Verfehlungen schon einen Kopf kürzer gemacht werden konnte. Bis dahin wurde für den Eigenbedarf auf dem Hof aus selbstgewonnener Gerste gebraut, das Bier wurde auch ordnungsgemäß versteuert (6RM/hl), bis 10hl/a waren erlaubt.

Cheers, Ruthard

edit: mein Posting bezog sich auf deine Antwort 42, im Prinzip hast du das ja schon in Antwort 44 bestätigt.


[Editiert am 23.10.2013 um 13:05 von Brauwolf]



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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 13:53  
"Das Verbot des Anpreisens und des Verkaufs von Braustoffen und Brauanleitungen" Entstehungsgeschichte nach Walter Zipfel, Kommentar Lebensmittelrecht, C410 Biersteuergesetz § 11 Rdnr. 1, Beckverlag München 1991. Ich zitiere:

Bereits im Brausteuergesetz von 1906 war es verboten, zur Herstellung von Bier oder bierähnlichen Getränken bestimmte Zubereitungen, (Malzextrakte und dergleichen) mit Ausnahme der aus Zucker hergestellten Farbmittel in Verkehr zu bringen. Diese Bestimmung war mit der immer mehr überhand nähmen den Herstellung von dir zum Verkauf mittels so genannter Extrakte und Umgebung der Steuerpflicht begründet; dabei wurde nicht man eine Beeinträchtigung des Steueraufkommens, sondern auch an eine Beeinträchtigung des Baugewerbes und schließlich auch der Volksgesundheit gedacht (vergleiche Reichstagsdrucksache Nummer 10 von 1905/06, Anlage eins Seite 23/94).

In der Begründung zum Gesetz von 1931 heißt es, die Herstellung und Verbreitung von Bierbereitungsmitteln sei derartig umfangreich geworden, dass das Steueraufkommen auch mit Rücksicht auf die vorgeschlagene Steuererhöhung bis zu einem gewissen Grade gefährdet werde vergleiche Reichstagsdrucksache Nummer 1758 IV 1928).

§ 11 Abs. 1 Satz drei, wonach es verboten war, Anleitungen über die Bereitung von ihrem Haushalt anzupreisen, zu veräußern oder unentgeltlich abzugeben, ist mit Wirkung vom 25.12.1985 gestrichen worden. (Danke Jean Pütz)
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Quelltextbereich einfügen:
Mir ist nur noch nicht klar, wieso in der DDR nicht zu Hause gebraut worden sein soll. Bekannt ist dies mir nur aus der Ecke Hildburghausen mit den Gemeindebrauhäusern. Wird aber der Fakt berücksichtigt, dass aufgrund des ständig präsenten "großen Bruders" und ich mein hier nicht die Sowjets, ein Verbreitung um das Wissen nur bedingt möglich war. Es gab mit Sicherheit Kreise, die auch gebraut haben, nur haben die es wohl für sich behalten. Vielleicht erfährt man ja mal was von der Gauckbehörde zu diesem doch recht interessanten Thema.



Man muß hier wohl unterscheiden, zwischen traditionellem Haus-/Gemeinschafts-brauen und "modernen" Hobby-Brauen. Der Thüringer Wald bildet auch sprachlich eine Grenze (nördlich: Thüringisch-Sächsisch, südlich: Fränkisch).

Im Fränkischen gibt es ein Haus-/Gemeinschafts-brautradition. Das würde Deine Beobachtungen im Raum Hildburghausen erklären. Im Rest der DDR gab es sie meines Wissens nicht. Es ist auch vorstellbar, daß ein Bursche aus diesem Gebiet sein Wissen mit nach Leipzig oder Berlin genommen hat, und weiterhin gebraut hat. Ohne Zugang zu einer professionellen Brauerei war es allerdings schwierig Zutaten (außer Wasser) zu bekommen. Ein Massenphänomen ist es deshalb nicht geworden.

Kneipen gab es auf jedem Dorf und an jeder Ecke. Wenn nicht Ruhetag war oder Versorgungsprobleme bestanden, gabs da Bier zu kaufen.

Beobachtet, verdächtigt und unterdrückt wurden sehr viele Tätigkeiten, von politischer Opposition bis zu Hobbyindianern. Mich würde es nicht wundern, daß auch einem Haus-Brauer seine Tätigkeit als Schwächung der "ökonomischen Basis" vorgeworfen wurde und damit den "Klassenfeind" unterstützt. In dieser Richtung Druck auszuüben, war relativ leicht. Letzlich konnten die Rohstoffe nur aus "Volkseigentum" (=Staatseigentum) stammen.

In den späteren Jahren der DDR hätte das vielleicht sogar eine Chance auf Wiederbelebung oder gar Förderung gehabt. Da war es vielleicht schon zu spät.

Ich würde gern mehr darüber erfahren. Ich glaube aber, das Thema Hobbybrauen in der DDR ist noch nicht erforscht. Ich weiß jetzt wenigstens, daß es da fränkische Dörfer gab, in denen es eine Gemeinschaftsbrautradition gab oder vielleicht noch gibt.


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Filtere nie ein Bier zum Scherz
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 14:08  

Zitat:
Das Verbot des Anpreisens und des Verkaufs von Braustoffen und Brauanleitungen" Entstehungsgeschichte nach Walter Zipfel, Kommentar Lebensmittelrecht, C410 Biersteuergesetz § 11 Rdnr. 1, Beckverlag München 1991


Danke für die Quelle, meine reichen leider nur bis 1919 zurück.

Mich wundert halt, dass trotz all der aufgeführten Gründe das Heimbrauen nie wirklich verboten war, sondern nur durch die Rahmenbedingungen erschwert - etwa wie "rauchen erlaubt" aber keine Zigarettenautomaten und Abgabe von Tabakwaren nur über Apotheken, nur dienstags von 14 bis 17 Uhr, maximal drei Päckchen pro Person ab 18 Jahren, Werbung sowieso keine.

Bei Wein gab es diese Einschränkungen nie, die Gefahren für die Volksgesundheit sind mit Sicherheit nicht geringer. Außerdem ist die Herstellung viel einfacher - Äppler geht immer. Das war auch die Ersatzdroge, nachdem meine Omma die Bierproduktion eingestellt hatte.

Cheers, Ruthard


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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 14:23  
Die Kommunbrautradition im südlichen Thüringen gründet wirklich auf seiner ehemaligen Zugehörigkeit zu Franken, dazu gab es auf den 2012er HHBT einen recht interessanten Vortrag.
Dass das nach dem Kriege weitergepflegt werden konnte, liegt wohl auch an der Randlage des Gebietes: zumindest Ummerstadt ist fast eine Enklave und von 3 Seiten von Franken umgeben. Wohl auch dadurch hat sich z.B. sein Stadtkern mit den Fachwerkhäusern fast unverändert erhalten. Dieses Gebiet hat schlicht kaum interessiert.
Das Interesse am Bierbrauen war im Osten recht gering. Bier war billig und in fast beliebigen Mengen verfügbar. Die Qualität war zwar oft miserabel, aber als Heimbrauer hatte man nicht wirklich gute Chancen, etwas besseres herzustellen - an die heutige Versorgung mit allen erdenklichen Malzen, Hopfen und Hefen war damals nicht zu denken.
Ich glaube, auch in der Bundesrepublik hätte sich das Heimbrauen seit den 80ern kaum so entwickelt, wenn nicht das Vorbild und die Versorgung mit z.B. Reinzuchthefen aus den USA dagewesen wäre.


[Editiert am 23.10.2013 um 14:25 von Berliner]



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