Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 3 von 3   «  1  2  3  »     
Autor: Betreff: Wie krank ist das deutsche Gehirn?
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 330
Registriert: 8.8.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 14:39  
die Schwarte liegt jetzt neben mir (ja und ich meine auch Schwarte, denn das erste was ich nach dem Aufschlagen las, war die gesetzliche Verfügung der absoluten Befehlsgewalt auf "mich" (Der Führer) hua Gänsehaut und Übelkeit, wie sich der Gefreite zum Oberbefehlshaber hat per von ihm selbst diktierten Gesetz werden lassen und den Karren dann mit voller Wucht in den Mist gefahren hat...

Zurück zum Thema. Das Hausbrauen war nicht verboten, nur Anpreisen, Weitergabe und Verkauf. Erinnert mit schwer an die Rechtsprechung zu den Betäubungsmitteln: "Der Konsum ist straflos, der Besitz dagegen nicht." Definiert man jetzt Besitz, bekommt man einen Eindruck auf welcher Wolke die Legislative schwebt und warum die Judikative nicht arbeitslos wird.


Ehemals in § 3 Biersteuergesetz 1938 noch geregelt "Für Hausbrauer, die innerhalb eines Rechnungsjahres nicht mehr als 10 hl Bier herstellen und die bereits vor dem 1.4.1930 in Betrieb gewesen sind, ermäßigt sich der Steuersatz..." Weiter heißt es in Artikel II "hausbrauer, die am ..." Und in Artikel IV läßt der Gröfaz die Katze aus dem Sack "Vom Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes darf Bier für Rechnung von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden mit keinerlei Abgaben unmittelbar oder mittelbar belastet werden" Damit hatte der Führer das Steuereinkommen allein an sich gezogen und der Rest schaute ab sofort in die Röhre.

Ab 1952 wurde in § 9 Biersteuergesetz der Hausbrauer vom Reinheitsgebot ausgenommen. Damit war die Existenz des Hausbrauers per Gesetz zwar gegeben, nur mußte der sich zwangsläugig zu helfen wissen.

Für die DDR komm ich nicht weiter. Hier hat pwanapombe wohl leider recht, dass das "Besorgen von Hopfen und Malz als volksschädlich kriminalisiert worden wäre, spätestens als ab 1972 auch die letzten Privatbrauerein verstaatlicht oder geschlossen worden sind.


[Editiert am 23.10.2013 um 14:43 von nadine_lb]
Profil anzeigen Antwort 50
Posting Freak
Posting Freak

JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 14:56  

Zitat:
Mich wundert halt, dass trotz all der aufgeführten Gründe das Heimbrauen nie wirklich verboten war, sondern nur durch die Rahmenbedingungen erschwert - etwa wie "rauchen erlaubt" aber keine Zigarettenautomaten und Abgabe von Tabakwaren nur über Apotheken, nur dienstags von 14 bis 17 Uhr, maximal drei Päckchen pro Person ab 18 Jahren, Werbung sowieso keine.



Das ist aber doch ähnlich wie im BMG, nach dem z.B. nicht der Konsum von Rauschmitteln, wohl aber der Besitz verboten ist. Wenn ich konsumiere, muss ich vorher besessen haben...

Gruß

Jan
Profil anzeigen Antwort 51
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 47
Registriert: 4.12.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 15:53  

Quelltextbereich einfügen:
Bei Wein gab es diese Einschränkungen nie, die Gefahren für die Volksgesundheit 
sind mit Sicherheit nicht geringer. Außerdem ist die Herstellung viel einfacher


Lassen wir mal den Gedanken, daß die Brauereilobby besser organisiert gewesen sein könnte als die Obstweinlobby, noch außen vor. Der Effekt dieses Gesetzes ist für die Bierherstellung größer. Zutaten für Bier wird man eher einkaufen müssen. Obst wächst in jedem Garten und an der Chaussee. Da kann man mit Verbot nicht viel machen. Eine Mälzerei, die man des Verkaufs von Malz überführt, ist in Schwierigkeiten und wird sich ans Gesetz halten. (Offensichtlich war der Anlaß für die Gesetzesänderung die Ausbreitung von industriellem Malzextrakt. Die Regelungen zielte wohl eher auf neue Extrakt-Brauer, als auf traditionelle, selbstversorgte Hausbrauer.)

Das Gesetz folgt den Regeln der Praktikabilität. Der Schornsteinfeger kontrolliert auch nur die moderne Erdgasheizung und nicht unseren Holzkohlegrill. Der Grill stößt an einem Wochenende soviel Feinstaub aus, wie die Heizung das ganze Jahr. Wenn ich die Heizung nicht prüfen lasse oder sie durchfällt wird sie stillgelegt und ich friere. Einen Grill stillzulegen, mag zwar ökologisch sinnvoller sein, als die Heizungen zu prüfen, aber es ist nicht praktikabel.

Der Vergleich hinkt etwas, aber Ihr wißt, was ich meine.

Mich würde auch mal interessieren, wie oft der Paragraph Anwendung in Urteilen gefunden hat. Sind Euch Fälle bekannt?

Dirk


____________________
Filtere nie ein Bier zum Scherz
Profil anzeigen Antwort 52
Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 16:51  
In der DDR waren die Leute dafür bekannt aus Sch...e Bonbons zu machen. Eigene Vermälzung, Hopfenanbau im Garten und das Hochziehen von Hefe aus den teilweise schlecht filtrierten Bieren hätten die Leute alles hinbekommen, sofern die nötige Fachliteratur als Anleitung verfügbar gewesen wäre...
Ein Sache wäre dann allerdings immer noch gewesen. In der DDR gab es keine Bügelflaschen!


[Editiert am 23.10.2013 um 16:53 von flying]



____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Profil anzeigen Antwort 53
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 330
Registriert: 8.8.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 17:17  

Zitat von flying, am 23.10.2013 um 16:51
In der DDR waren die Leute dafür bekannt aus Sch...e Bonbons zu machen. Eigene Vermälzung, Hopfenanbau im Garten und das Hochziehen von Hefe aus den teilweise schlecht filtrierten Bieren hätten die Leute alles hinbekommen, sofern die nötige Fachliteratur als Anleitung verfügbar gewesen wäre...
Ein Sache wäre dann allerdings immer noch gewesen. In der DDR gab es keine Bügelflaschen!


[img] ./bilder/nadine_lb/nordhausen.jpg [/img

Brauhaus Nordquell Nordhausen bis 1974


[Editiert am 23.10.2013 um 17:18 von nadine_lb]
Profil anzeigen Antwort 54
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 330
Registriert: 8.8.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 17:18  
Profil anzeigen Antwort 55
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 18:48  

Zitat:
Ein Sache wäre dann allerdings immer noch gewesen. In der DDR gab es keine Bügelflaschen!

Wie ich die Ossies kenne, hätten die aus Aluchips mit Hammer und Meißel Kronkorken gekloppt und in der WM66 Hopfen gekocht.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 56
Posting Freak
Posting Freak

quartermoose
Beiträge: 697
Registriert: 1.4.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.10.2013 um 19:16  
Not macht erfinderisch. Mein Opa hat auch aus scheinbar unbrauchbaren Teilen, irgendwas nützliches gebastelt. Da wäre sogar McGyver erblasst vor Neid!


____________________
http://derbiertester.wordpress.com/
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 57
  Seite 3 von 3   «  1  2  3  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum