Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 4.12.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.1.2014 um 13:04 |
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Hallo miteinander!
ich habe eine etwas verzwickte rechtliche Frage. Können sich Unternehmen
die Namen alter Bier sorten
schützen lassen? Ich rede ausdrücklich von alten Sorten, nicht von
Marken.
Um konkret zu werden: In Dortmund gab es über Jahrhunderte eine lokale
Bierspezialität namens "Adambier", die von verschiedenen Brauereien der
Stadt gebraut wurde. Nachdem diese alte Biersorte lange ausgestorben war,
hat sich die Dortmunder Bergmann Brauerei den Namen Adambier neuerdings
schützen lassen, sodass z.B. die Jungs von The Monarchy ihr Adambier als
"Methusalem" bezeichnen mussten.
Ich finde das völlig daneben. Adambier ist doch eine Sorte wie Bockbier,
Pilsener, Münchener Dunkel, Berliner Weiße usw. und keine Marke, auch wenn
es lange nicht mehr gebraut wurde!
Hätte der Markenschutz auf so eine Sorte vor Gericht Bestand?
Ich finde das mit Hinblick auf die vielen alten deutschen (ausgestorbenen)
Biersorten, die die aufkommende Craftbeer-Bewegung hoffentlich aus dem
Vergessen zurückholt, sehr problematisch und hoffe, dass nicht noch andere
Brauereien diesen Weg gehen. Ist demnächst der Begriff Broyhan, Keut oder
Jopenbier im Besitz der Bitburgergruppe?
[Editiert am 5.1.2014 um 13:05 von Jarl]
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 13:46 |
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Informationen gibt es hier: www.dpma.de
Einer Marke ist es egal, wie alt das Wort ist, da kommts auf ganz andere
Dinge an.
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 24.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 13:57 |
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Antwort 2 |
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Member Beiträge: 66 Registriert: 23.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:10 |
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Ich werd dann demnächst mal die Marken Pils und Lager anmelden.
Danach die Bäckerei "Brot".
Jetzt mal ernsthaft, ist das auch nicht beim Schöps genau so?
Wobei man das durchaus auch Scheps schreiben kann, ist also ein geringeres
Problem. Auf jeden Fall ist die besagte Brauerei aus Dortmund bei mir unten
durch.
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Antwort 3 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:19 |
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Das Dortmunder Adambier war eng verwandt mit dem Münsterländer Altbier
(Pinkus Müller). Es war mit ca. 18 P und 8% recht stark und es war sauer.
Etwa halb so sauer wie Lambic- Biere. Es musste ca. 1 Jahr gelagert werden
um die richtige Säure zu entwickeln.
Ob man den Namen einer alten Sorte tatsächlich schützen kann sollte ein
Fachanwalt prüfen. Rein vom Verstand her würde ich sagen nein aber Verstand
ist rechtlich nicht relevant.
Ein Beispiel ist die Himmelscheibe von Nebra, wo die Markenrechte z.Z. beim
Land Sachsen-Anhalt liegen. Der Argumentation das das Urheberrecht doch
nach 3600 Jahren langsam erloschen sein sollte folgte ein Gericht wohl
nicht... "aus der vermuteten kultischen Nutzung vor 3600 Jahren in Form
der Präsentation der Scheibe auf Prozessionen könne nicht abgeleitet
werden, dass sie damals im Sinne des Urheberrechtes bereits „erschienen“
sei und alle Rechte abgelaufen wären." Ein anderes Gericht sah das
jedoch wieder anders... ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 24.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:22 |
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@GutGrut Die Marken sind doch schon geschützt, aber eben in Verbindung mit
der Brauerei, wie Bitburger Pils, Veltins Pils...
[Editiert am 5.1.2014 um 14:22 von Barkeeper]
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:24 |
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Allgemeine Begriffe wie "Pils" lassen sich nur für andere Dinge als die
gängige Verwendung schützen, z.B. auch wenn das Beispiel etwas an den
Haaren herbeigezogen ist als Auto z.B.
Pils kann allenfalls mit einem Namenszusatz geschützt werden.
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:38 |
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Pils ist für Bier nicht schutzfähig, weil ein Gattungsname, der "für die
allgemeine Benutzung freizuhalten" ist. Wenn du ein hopfenbetontes Deo
rausbringst, wäre "Pils" u.U. schutzfähig. Das DPMA hat anscheinend keine
Eintragungshindernisse gesehen und wundern tut mich das nicht. Sucht man
danach in Google findet man abgesehen von der eintragenden Bergmann
Brauerei seitenweise nur englische Quellen. Mir war Adambier bis vor
wenigen Monaten ebenfalls unbekannt und ich möchte behaupten, dass ich
mich schon etwas länger und intensiver mit Bier beschäftige als der
Durchschnitt. Da ist die deutsche Szene meines Erachtens doch selber
schuld, wenn sie erst aufschreit, wenn eine nun seit sieben Jahren
eingetragene Marke mal genutzt wird.
Ein Unternehmer braucht eben auch etwas Sicherheit und Beinfreiheit, um
erfolgreich am Markt agieren zu können. Er hat nun schließlich auch die
ganzen Kosten, diesen vergessenen Bierstil wieder populär zu machen. Wird
Adambier in ferner Zukunft mal wieder zum Inbegriff von Dortmunder Bier und
damit zum Gattungsname, wird eine Verlängerung des Markenschutzes unter
Umständen vom DPMA versagt. Der Kreis schließt sich dann wieder.
Gruß,
Andy
____________________
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:49 |
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Hi Andy,
leider ist es aber oft so, dass dann ein stinknormales, untergäriges
Industriebier als "Adambier" vermarktet wird. Solche Beispiel gibt es
leider..
Zitat: | Pils ist für Bier nicht
schutzfähig, weil ein Gattungsname, der "für die allgemeine Benutzung
freizuhalten" ist. |
Dann wäre Adambier ja auch ein Gattungsname und nicht schützbar? ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:54 |
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Wenn Adambier ein Gattungsbegriff ist, hätte es als Marke gar nicht
eingetragen werden dürfen. Hier kann auch nachträglich Löschung beantragt
werden.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 9 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 14:57 |
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Zitat: | leider ist es aber oft
so, dass dann ein stinknormales, untergäriges Industriebier als "Adambier"
vermarktet wird. Solche Beispiel gibt es
leider.. |
Nach Blick auf die Webseite der Brauerei nehme ich das erst mal zurück.
Zumindest schreiben sie, dass sie sich bemühen werden diese alte Sorte
authentisch zu brauen.
[Editiert am 5.1.2014 um 14:57 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 10 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 4.12.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.1.2014 um 15:03 |
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Ja, so weit geht die Recherche des dpma sicher nicht. Daher war meine Frage
auch eher so gemeint, ob eine andere Brauerei nachträglich diesen Schutz
von Adambier anfechten könnte.
Die Sache mit dem Breslauer Schöps, den sich Klaus Kling gesichert hat,
finde ich genauso verfehlt. Letzten Endes könnte solch ein Namensschutz die
Wiederbelebung einer alten deutschen Biersorte verhindern.
@flying: Das DBB Adambier scheint schon im alten Stil gebraut zu sein. Da
gibts keinen Vorwurf. Nur die Sache mit dem Namen...
[Editiert am 5.1.2014 um 15:04 von Jarl]
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Antwort 11 |
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Member Beiträge: 66 Registriert: 23.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 15:04 |
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Das war durchaus nur als Scherz gemeint. Adambier ist aber auch ein
"Gattungsname". Das der aber geschützt werden konnte lag wohl aber an der
Unwissenheit der Behörden als an etwas anderem.
Das mit der Himmelsscheibe von Nebra ist noch ein ganz anderes Kaliber. Da
stehen ja durchaus auch finanzielle Interessen dahinter ( Die ganze
Geschichte war ja auch nicht ganz billig).
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 15:05 |
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"Gattungsname" darf man hier nicht im strikten, lexikalischen Sinne
auffassen. Im rechtlichen Kontext muss sehr aufwendig geprüft werden, was
noch als Gattungsname durchgeht und was nicht mehr. Dabei spielt z.B. die
Bekanntheit und allgemeine Verkehrsauffassung eine Rolle. Aus dem Bauch
heraus bezweifle ich, dass ein Gericht zu einer anderen Einschätzung als
das DPMA kommt.
Gruß,
Andy
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 15:10 |
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Jarl frägt ja explizit nach Biersorten nicht nach Marken. Biersorten im
Sinne des Rezeptes kannst du nicht schützen lassen. Um patenfähig zu sein
muss es sich um etwas unbekanntes und innovatives handeln. Im allgemeinen
ist die Herstellung von Bier seit ca. 5000 Jahren bekannt.
Möglichkeiten sind neue Verfahren, wie seinerzeit beim Schierling Roggen.
Hier kann das innovative Verfahren, nicht aber das Rezept geschützt
werden.
Gruß
Jan
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Antwort 14 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 15:12 |
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Man könnte natürlich auch wie bei der Kölsch-Konvention argumentieren, dass
Adambier ein lokale Spezialität war und somit nicht in Buxterhude gebraut
werden darf. In dem Fall hätten aber alle Dortmunder Brauereien das
Recht...
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 15:17 |
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Stimmt Jan, wir müssen hier schon etwas differenzieren. Was die Bergmann
Brauerei eintragen ließ ist eine Wortmarke. Damit ist lediglich die
Verwendung dieses Wortes geschützt, aber Adambier brauen darf natürlich
jede andere Brauerei. Sie darf es nur nicht unter diesem Namen an den Markt
bringen. Aber zum Beispiel unter dem anderen historisch dafür verwendeten
Namen "Dortmunder Altbier". Diese Wortkombination ist meines Erachtens auch
nicht schutzfähig.
Gruß,
Andy
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.1.2014 um 15:18 |
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Zitat von Jarl, am 5.1.2014 um
15:03 | Ja, so weit geht die Recherche des
dpma sicher nicht. Daher war meine Frage auch eher so gemeint, ob eine
andere Brauerei nachträglich diesen Schutz von Adambier anfechten
könnte.
Die Sache mit dem Breslauer Schöps, den sich Klaus Kling gesichert hat,
finde ich genauso verfehlt. Letzten Endes könnte solch ein Namensschutz die
Wiederbelebung einer alten deutschen Biersorte verhindern.
@flying: Das DBB Adambier scheint schon im alten Stil gebraut zu sein. Da
gibts keinen Vorwurf. Nur die Sache mit dem Namen...
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Die Löschung dürfte jeder beantragen können. Falls dem Antrag nicht
nachgekommen wird besteht immer noch der Klageweg.
Vielleicht sollte man diesen Fall und den Fall Schöps mal zum Anlass
nehmen, dem DPMA eine Liste historischer Biersorten zukommen zu lassen,
aufgrund derer sie weitere Eintragungen unterlassen.
Dass die das nicht wissen und sicherlich auch nicht von sich aus prüfen,
ist nachvollziehbar.
Vielleicht eine Sache, der sich die Kölner Bierhistoriker annehmen sollten?
[Editiert am 5.1.2014 um 15:19 von Hagen]
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 17 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 4.12.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.1.2014 um 18:44 |
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Antwort 18 |
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