Hallo Braugemeinde,
wie im letzten Bericht bereits beschrieben, hole ich mir die Informationen
von allen möglichen Seiten vorab, bevor ich meine Kleinstbrauerei zu einem
Nebengewerbe anmelde.
Daher werde ich die einzelnen Berichte auch miteinander verlinken. (Heißt
das überhaupt so?) Naja, egal
<<<hier>>> geht es zum
Bericht über den Besuch der Lebensmittelkontrolle.
Leider kann ich heute nicht mit einem bebilderten Bericht dienen, aber mit
einigen Informationen, die ich in ein paar Telefonaten herausbekommen habe.
Nach einigen Internetrecherchen hatte ich bei der Berufsgenossenschaft ein
ungutes Gefühl, da meine Internetrecherchen irgendwie nichts Gutes erahnen
ließen. Mitgliedsbeiträge von einigen hundert bis tausend Euro scheinen
hierbei keine Seltenheit zu sein. Nun, wie auch immer -
Man sollte sich
halt immer persönlich darum kümmern, denn so schlimm ist es wieder auch
nicht.
Zur Berufsgenossenschaft:
Angerufen habe ich über die Hotline 0621 - 4456 - 1581 in Mannheim
Dort ist der Hauptsitz der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe.
Gesprochen habe ich dort mit Frau A. (Namen aus Diskretionsgründen gekürzt)
Folgende Fakten sind gegeben:
Erstens:
Egal ob Hauptgewerbe, Nebengewerbe, Ausstoß mit 1 hl oder 100.000 hl eine
Anmeldung in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe muss sein.
Zweitens:
Ein Mitgliedsbeitrag fällt nur dann an, wenn ich Mitarbeiter beschäftigt
hätte. Dies können auch 400 Euro Kräfte o.ä. sein. Wenn Gelder fließen,
dann sind auch Beiträge für die Berufsgenossenschaft fällig. Da ich diese
sicherlich nicht haben werde, entfällt hier auch der Beitrag für mich.
Ein Beitrag fällt dann an, wenn ich eine Versicherung abschließen muss, da
ich keine Unfallversicherung habe. Da ich aber in meinem Hauptberuf
abgesichert bin, fallen auch da keine Kosten für mich an.
Ein Beitrag würde bei Betrieb einer Gaststätte oder auch Schankstelle mit
anfallen. Diesen Punkt haben wir auch nicht näher erörtert, da ich
definitiv bei mir keinen Ausschank machen werde. Hierzu müsste ich weitere
Sanitäre Einrichtungen etc. schaffen und die Auflagen wären auch seitens
des Gewerbeamtes wohl noch höher. (Lärmbelästigung, etc....) Also von
daher: Keine Schankstelle - keine Gebühren.
Fazit: Ich werde - laut Frau A. - einen riesigen Papierkrieg
haben. Alleine die Anmeldung ist bereits 6 Seiten lang. Aber, ich werde
Beitragsfrei gestellt sein. Daher sind hier keine Kosten seitens der
Berufsgenossenschaft zu erwarten. Dieses Telefonat hat sich auf jeden Fall
gelohnt.
Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst, abgekürzt: ASD
Gleich mit der Rückmeldung zur Berufsgenossenschaft wird sich auch der ASD
bei mir melden. Auch hier konnte ich vom Servicecenter gleich eine nette
Ansprechpartnerin finden. Allerdings war das Gespräch relativ schnell
beendet, denn der ASD wird sich auch hier erst "aktiv" zeigen, wenn ich
Mitarbeiter beschäftigt hätte. Da ich wie gesagt, alleiniger Unternehmer
wäre, entfallen auch hier Mitgliedesbeiträge.
So, das waren nach der Lebensmittelkontrolle die nächsten Schritte. Es
würde mich interessieren, wie andere Gewerbetreibende diese Angelegenheiten
mit der Berufsgenossenschaft geregelt haben.
Als nächstes Amt käme jetzt bei mir das Zollamt dran. Da sehe ich
allerdings weniger Probleme bzgl. der Anmeldung. Interessant wären für mich
nur die Anschaffung von "geeichten Materialien". Barby und Kühner hat z.B.
ja auch Bierspindeln, die kosten dann amtlich geeicht dafür auch gleich das
Doppelte.
Als nächsten Vororttermin - dazu werde ich aber wieder einen eigenen Tröt
eröffnen - ist der Besuch meiner Brauerei durch das Gewerbeaufsichtsamt.
Ich werde also weiter berichten.
Beste Grüße
Holger
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