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Autor: Betreff: Biersteuerproblem
Junior Member
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hilli-pilli
Beiträge: 31
Registriert: 20.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:30  
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich wollte auf einer fremden Anlage ein Bier brauen. Wenn ich diesen Sud beim HBZ anmelde ist es dann eigentlich egal, wem die Anlage gehört, bzw wer sie betreibt?
Der Betreiber macht sich nämlich Sorgen bezüglich der Biersteuer wenn ich bei Ihm braue, aber die würde doch auf meine Freimenge gezählt werden oder? Villeicht kann ich ihm so die Sorge nehmen und der Brautag kann trotzdem stattfinden!
Grüße
hilli-pilli
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Posting Freak
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knutole
Beiträge: 554
Registriert: 3.3.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:37  
Biersteuer wird pro Haushalt und nicht pro Person erhoben.
Profil anzeigen Antwort 1
Junior Member
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hilli-pilli
Beiträge: 31
Registriert: 20.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:44  
schade, ich dachte da lässt sich was machen...aber so ist das nunmal mit der Steuer
Profil anzeigen Antwort 2
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rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:44  

Zitat:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.


=> Wenn du zu Hause bier herstellst, ist das steuerfrei bis 2 hl. Wenn dein Freund bei sich bier herstellt auch. Wenn du bei einem Freund herstellst nicht.

Wenn du dir unsicher bist, sprich mit deinem HZA und frag, wie die das handhaben.


[Editiert am 20.3.2014 um 14:44 von rattenfurz]



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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:46  
Kleine Ergänzung:

Wenn das eine Brauanlage ist, könntest du den Sud da herstellen und auch stinknormal versteuern. Das kostet weniger als dein Malz.

Kompliziert wird es nur, wenn dein Kollege da noch ein Steuerlager und so dranhängen hat. Dann würde ich an seiner Stelle auch die Figner davon lassen. Lohnt den bürokratischen Aufwand nicht.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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gulp
Beiträge: 3937
Registriert: 20.7.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:51  
Der 1111. Biersteuerfred. Wunderbar! :D
Biersteuerproblem, :mad: &%$?(/§ß! :)

Gruß
Peter


____________________
Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 5
Junior Member
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hilli-pilli
Beiträge: 31
Registriert: 20.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:52  
Also wenn ich den Sud beim HZA anmelden würde und versteuern ließe, dann könnte das also eventuell klappen. Da wende ich mich vielleicht mal an das HZA.
Profil anzeigen Antwort 6
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Fotomanni
Beiträge: 655
Registriert: 2.3.2014
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:54  
Biersteuerproblem das 1112.: Ich habe meinen geplanten ersten Sud beim HZA angemeldet per Email. Und keinerlei Reaktion provoziert. Das ist jetzt gut 14 Tage her.

Vermutlich muss ich mal anrufen. Aber ist mein Sud jetzt illegal wenn ich ihn tatsächlich mache?
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 7
Moderator
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Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:56  

Zitat von hilli-pilli, am 20.3.2014 um 14:52
Also wenn ich den Sud beim HZA anmelden würde und versteuern ließe, dann könnte das also eventuell klappen. Da wende ich mich vielleicht mal an das HZA.


Frag da auf jeden Fall nach.
Kann auch gut sein, dass Du die Würze daheim vergären darfst und alles ist gut.

Stefan
Profil anzeigen Antwort 8
Newbie
Newbie


Beiträge: 3
Registriert: 3.3.2014
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:57  
Macht dein Freund das Gewerblich? Ansonsten soll es dein Freund anmelden und du "hilfst".
Profil anzeigen Antwort 9
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 14:58  
@Fotomanni: Nein, mit der formlosen Anmeldung hast Du Deiner Anzeigepflicht genüge getan und los geht's mit dem Brauen. Viel Erfolg!

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 10
Posting Freak
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.3.2014 um 16:27  

Zitat von rattenfurz, am 20.3.2014 um 14:46
Kleine Ergänzung:

Wenn das eine Brauanlage ist, könntest du den Sud da herstellen und auch stinknormal versteuern. Das kostet weniger als dein Malz.

Kompliziert wird es nur, wenn dein Kollege da noch ein Steuerlager und so dranhängen hat. Dann würde ich an seiner Stelle auch die Figner davon lassen. Lohnt den bürokratischen Aufwand nicht.


Mit Steuerlager wird's sogar noch einfacher. Einfach los brauen und den kompletten Sud erst versteuern, wenn man ihn mitnimmt. Die Versteuerung ist auch mit einer kleinen Eintragung im Buch schon erledigt. Gezahlt wird dann cummuliert erst bis zum 6. des Folgemonats. Nur falls jemand meint, das mit dem Steuerlager sei kompliziert. Der Vorteil eines solchen ist, dass man eine unbefristete, widerrufliche Genehmigung zur Bierherstellung bekommt.
Aber gut, jetzt wird's :ot1:


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
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