Junior Member Beiträge: 31 Registriert: 20.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:30 |
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich wollte auf einer fremden Anlage ein Bier
brauen. Wenn ich diesen Sud beim HBZ anmelde ist es dann eigentlich egal,
wem die Anlage gehört, bzw wer sie betreibt?
Der Betreiber macht sich nämlich Sorgen bezüglich der Biersteuer wenn ich
bei Ihm braue, aber die würde doch auf meine Freimenge gezählt werden oder?
Villeicht kann ich ihm so die Sorge nehmen und der Brautag kann trotzdem
stattfinden!
Grüße
hilli-pilli
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Posting Freak Beiträge: 554 Registriert: 3.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:37 |
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Biersteuer wird pro Haushalt und nicht pro Person erhoben.
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Antwort 1 |
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Junior Member Beiträge: 31 Registriert: 20.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:44 |
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schade, ich dachte da lässt sich was machen...aber so ist das nunmal mit
der Steuer
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:44 |
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Zitat: | § 41 Herstellung durch
Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr
befreit. |
=> Wenn du zu Hause bier herstellst, ist das steuerfrei bis 2 hl. Wenn
dein Freund bei sich bier herstellt auch. Wenn du bei einem Freund
herstellst nicht.
Wenn du dir unsicher bist, sprich mit deinem HZA und frag, wie die das
handhaben.
[Editiert am 20.3.2014 um 14:44 von rattenfurz]
____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:46 |
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Kleine Ergänzung:
Wenn das eine Brauanlage ist, könntest du den Sud da herstellen und auch
stinknormal versteuern. Das kostet weniger als dein Malz.
Kompliziert wird es nur, wenn dein Kollege da noch ein Steuerlager und so
dranhängen hat. Dann würde ich an seiner Stelle auch die Figner davon
lassen. Lohnt den bürokratischen Aufwand nicht. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:51 |
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Der 1111. Biersteuerfred. Wunderbar!
Biersteuerproblem,
&%$?(/§ß!
Gruß
Peter ____________________ Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Antwort 5 |
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Junior Member Beiträge: 31 Registriert: 20.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:52 |
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Also wenn ich den Sud beim HZA anmelden würde und versteuern ließe, dann
könnte das also eventuell klappen. Da wende ich mich vielleicht mal an das
HZA.
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 655 Registriert: 2.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:54 |
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Biersteuerproblem das 1112.: Ich habe meinen geplanten ersten Sud beim HZA
angemeldet per Email. Und keinerlei Reaktion provoziert. Das ist jetzt gut
14 Tage her.
Vermutlich muss ich mal anrufen. Aber ist mein Sud jetzt illegal wenn ich
ihn tatsächlich mache?
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:56 |
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Frag da auf jeden Fall nach.
Kann auch gut sein, dass Du die Würze daheim vergären darfst und alles ist
gut.
Stefan
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Antwort 8 |
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Newbie Beiträge: 3 Registriert: 3.3.2014 Status: Offline
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:57 |
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Macht dein Freund das Gewerblich? Ansonsten soll es dein Freund anmelden
und du "hilfst".
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Antwort 9 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 14:58 |
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@Fotomanni: Nein, mit der formlosen Anmeldung hast Du Deiner Anzeigepflicht
genüge getan und los geht's mit dem Brauen. Viel Erfolg!
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 20.3.2014 um 16:27 |
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Zitat von rattenfurz, am 20.3.2014 um
14:46 | Kleine Ergänzung:
Wenn das eine Brauanlage ist, könntest du den Sud da herstellen und auch
stinknormal versteuern. Das kostet weniger als dein Malz.
Kompliziert wird es nur, wenn dein Kollege da noch ein Steuerlager und so
dranhängen hat. Dann würde ich an seiner Stelle auch die Figner davon
lassen. Lohnt den bürokratischen Aufwand nicht.
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Mit Steuerlager wird's sogar noch einfacher. Einfach los brauen und den
kompletten Sud erst versteuern, wenn man ihn mitnimmt. Die Versteuerung ist
auch mit einer kleinen Eintragung im Buch schon erledigt. Gezahlt wird dann
cummuliert erst bis zum 6. des Folgemonats. Nur falls jemand meint, das
mit dem Steuerlager sei kompliziert. Der Vorteil eines solchen ist, dass
man eine unbefristete, widerrufliche Genehmigung zur Bierherstellung
bekommt.
Aber gut, jetzt wird's ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 11 |
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