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Autor: Betreff: Was muss man beachten, wenn man selbst einen Braukurs ausrichten möchte?
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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 20:58  
Die Forensuche brachte keine direkten Ergebnisse, falls diese Frage schon beantwortet wurde, bitte
den passenden Link posten.

Seit langem reift in mir die Idee, selbst einen Braukurs auszurichten.
Die Gestaltung eines solchen Kurses traue ich mir durchaus zu, auch
über den Ablauf habe ich mir schon einige Gedanken gemacht.

Sorgen bereiten mir allerdings Fragen zu Auflagen seitens der Zollbehörde und/oder
der Lebensmittelaufsicht.

Darf man als Privatmann so einen Kurs ausrichten? Was sagt der Zoll dazu?
Muss ich hygenisch/lebensmittelrechtlich etwas beachten?
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?
Wie sieht es mit der Aufteilung des Bieres aus?

Ich hoffe ihr könnt mir auf die gewohnt kompetente Art helfen.


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 03:40  
Hängt zunächst davon ab, in welchem Rahmen du das machst.

Ist Veranstalter zB die VHS, ist die allein als Veranstalterin für alles zuständig, da du nur die Lehrkraft bist.
Richtest du das - zumindest regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht - in Eigenregie aus, machst du das gewerblich mit allen daraus resultierenden zivil- und steuerrechtlichen Folgen.

Rechtsgrundlage für den Zoll dürften die Regelungen zum Brauen für Demonstrationszwecke sein.

Zumindest solange du das Bier nicht weiter gibst, betreffen dich lebensmittelrechtliche Vorschriften für die Gastronomie nicht, womit du auch kein Gesundheitszeugnis brauchst.

Ja, wie sieht es denn bei DIR mit der Aufteilung des Biers aus?


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Besten Gruß

Hagen
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Torfnase
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 07:59  
Hallo,

ich hab das letztes Jahr mal gemacht - im Dorfgemeinschaftshaus.
Das ganze dann bei meinem Zollsachbearbeiter gemeldet.
Es werden dann die Steuern fürs Brauen zu Demonstrationszwecken fällig.
Das Formular schickte mir der Zoll dann zu.
Ansonsten klar wie Hagen auch schon sagte: wenn du das gewerblich betreibst mußt du noch einiges mehr beachten.
Übrigens hat mir der Zoll versichert das die Teilnehmer ihr selbstgebrautes Bier dann auch mit nach Hause nehmen durften.

Prost Samstag!


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hb9cjs
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 10:23  
Tschau

Ich würde auch die Versicherungsfragen nicht ganz ausser acht lassen.
Ich habe selber schon um die 60 Kurse durchgeführt und man glaubt gar nicht was den Leuten so in den Sinn kommt.
20 - 40 Liter kochende klebrige Würze ist nicht ganz ohne. Solange alles in der Pfanne bleibt, kein Problem.

Gruss Üelu
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Torfnase
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 11:54  
Stimmt auch .

Ich hatte dafür bei meiner Versicherung vorher angefragt und die haben mir dann bestätigt das meine geplante Veranstaltung abgedeckt war -
Allerdings habe ich eine Betriebshaftpflicht mit privater Haftpflicht und das ganze widerrum auf Events zugeschnitten.

Kann ich nur wärmstens empfehlen, ja.


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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 14:17  
@emjay2812: Solange du den Kurs in deinen eigenen vier Wänden machst, musst du dir überhaupt keine Sorgen machen, da kann dir keiner was! Es müssen weder lebensmittelrechtliche, steuerliche oder versicherungstechnische Sachen beachtet werden. Das ganze ändert sich natürlich, sobald du es außerhalt deiner Wohnung machst oder damit "offiziell" Geld verdienen willst.
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Torfnase
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 15:30  
Hallo Richygreek,

dazu kann ich nur sagen: Vorsicht! Wir befinden uns in Deutschland und hier ist es üblich das du als Veranstalter (egal ob das privat, gewerblich, in eigenen Wänden oder fremden Wänden) auch mit haftest wenn jemand einen Schaden verursacht.
Es brauch nur mal beim Hopfenkochen der Pott umfliegen - deine nächster Braukumpel möchte mit Sicherheit von Dir Schadensersatz haben sobald was passiert...

Steuer: man macht nichts verkehrt wenn man die Sache beim Zoll anmeldet, dann wird das Brauen zu Demonstrationszwecken nicht auf die eigene Freimenge angerechnet. Außerdem kostet das nur ein paar Euro.

Nur mal meine kleine Meinung dazu.


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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 17:09  
Geld verdienen möchte ich damit nicht. Ich möchte eigentlich nur die Ausgaben ersetzt haben.

Je nach dem über welche Institution ich den Kurs abhalten würde, stehen verschiedene Räumlichkeiten
zur Verfügung. VHS Kurst werden oft in einer Realschule abgehalten (Küche), die KEB hat
eigene Räume (Pfarrheim).

Es geht mir hier ersteinmal darum abzuklären ob und wie sich abzusichern ist.


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Torfnase
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 17:23  
Entspricht dann ungefähr unserer Dorfgemeinschaftshaussache.
Wir haben das beim Zoll angemeldet, vorher. Hatten 12 Teilnehmer, die Steuern waren bei knapp 7,00 Eur bei 12,5° Plato und 60 Litern
Die Teilnehmer haben mit Zahlung der Kosten auch einen Haftungsausschluß akzeptiert und damit war es gut.

Lebensmittel/Hygiene: das man nicht alles in Edelstahl machen muss aber trotzdem halt immer alles reinigt, gehört ja eh dazu (und das machen natürlich die Teilnehmer :D ). Die wollen ja wissen wie es läuft ,also müssen die eben auch alles selbst machen - incl. anschließender Gerätereinigung.

So, das war mein Senf dazu.

Prost.


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 17:25  
Wenn du es bei einem Veranstalter machen willst, müssen die sich drum kümmern.

Und da willst du kein Geld verdienen??

Honorar würde ich von denen aber schon nehmen. Die TN zahlen schließlich auch an die. Habe jedenfalls noch nie eine VHS-Kurs gesehen, der umsonst war.


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Besten Gruß

Hagen
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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 18:01  
Bei den Kursen über die VHS oder KAB würde natürlich auch ein Honorar abfallen.

Da müsste ich aber erst einmal klären ob überhaupt Bedarf/Interesse an so einem Kurs besteht.
Und bevor ich eine offizielle Anfrage starte, möchte ich natürlich Fragen beantworten können.


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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 18:33  
@torfnase: Klar, aber wenn das in den eigenen ver Wänden passiert, greift die ganz normale Haftpflichtversicherung o.ä.
Ist genau die gleiche Lage wie wenn bei einer privaten Geburtstagsparty einer auf ner Bierpflütze ausrutscht...
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Torfnase
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 18:36  

Zitat von Richygreek, am 12.4.2014 um 18:33
@torfnase: Klar, aber wenn das in den eigenen ver Wänden passiert, greift die ganz normale Haftpflichtversicherung o.ä.
Ist genau die gleiche Lage wie wenn bei einer privaten Geburtstagsparty einer auf ner Bierpflütze ausrutscht...


Ja, das ist so, klar - nur: es hat nicht jeder eine Haftpflichtversicherung. Deshalb der Hinweis auch darauf.
Ich bin leider durch das häufige organisieren von Veranstaltungen leicht paranoid - bringt der Job so mit sich.... :cool:


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