Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.6.2014 um 14:50 |
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Zitat von JanBr, am 23.6.2014 um
11:41 | Ironie an:
Zitat: | Wenn man erst später
schlauchen kann und die Kohlensäure nicht ausreicht kann man notfalls mit
der Kohlensäure aus der Zapfanlage nachhelfen und das Bier etwas
aufcarbonisieren.
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Was du natürlich nur mit Gärkohlensäure aus deiner Kohelnsäurerückgewinnung
machst, wäre ja sonst nicht zulässig
Ironie aus
Jan |
Zusatz von Fremdkohlensäure während des Ausschanks ist nicht
deklarationspflichtig.
Ich kenne sogar einen Brauer in der Nähe der läßt sein Bier komplett
durchgären und zapft dann mit Hilfe einer AfG-Anlage.
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.6.2014 um 15:36 |
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Zitat von Cb-KF, am 23.6.2014 um
14:50 | Zitat von JanBr, am 23.6.2014 um
11:41 | Ironie an:
Zitat: | Wenn man erst später
schlauchen kann und die Kohlensäure nicht ausreicht kann man notfalls mit
der Kohlensäure aus der Zapfanlage nachhelfen und das Bier etwas
aufcarbonisieren.
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Was du natürlich nur mit Gärkohlensäure aus deiner Kohelnsäurerückgewinnung
machst, wäre ja sonst nicht zulässig
Ironie aus
Jan |
Zusatz von Fremdkohlensäure während des Ausschanks ist nicht
deklarationspflichtig.
Ich kenne sogar einen Brauer in der Nähe der läßt sein Bier komplett
durchgären und zapft dann mit Hilfe einer AfG-Anlage.
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Vorweg: Wo das CO2 herkommt ist mir pillepalle, ich karbonisiere seit
einigen Monaten regelmäßig aus der Flasche auf. Aber ich weiß nicht ob das
juristisch so leger auszulegen ist beim Zapfen. Es dürfte nach
Verkehrsauffassung einen Unterschied machen, ob du das Bier nur mittels CO2
drückst und dabei bestenfalls eine geringe, technisch unvermeidbare
Diffussion hast, oder ob du das technische CO2 vollständig und vorsätzlich
zur nachträglichen Bierzutat machst.
Gruß
Andy
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.6.2014 um 16:27 |
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Zitat von Cb-KF, am 23.6.2014 um
14:50 | Zitat von JanBr, am 23.6.2014 um
11:41 | Ironie an:
Zitat: | Wenn man erst später
schlauchen kann und die Kohlensäure nicht ausreicht kann man notfalls mit
der Kohlensäure aus der Zapfanlage nachhelfen und das Bier etwas
aufcarbonisieren.
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Was du natürlich nur mit Gärkohlensäure aus deiner Kohelnsäurerückgewinnung
machst, wäre ja sonst nicht zulässig
Ironie aus
Jan |
Zusatz von Fremdkohlensäure während des Ausschanks ist nicht
deklarationspflichtig.
Ich kenne sogar einen Brauer in der Nähe der läßt sein Bier komplett
durchgären und zapft dann mit Hilfe einer AfG-Anlage.
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Das stimmt so nicht. Die Verwendung von CO2 zum Ausschank ist erlaubt. Ein
Übergang ins Bier ist auf die technisch unvermeidbare Menge zu beschränken.
Zum einen findest du Hinweise darauf hier in der BierVO
Zitat: | Unter der Bezeichnung
Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder
bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier
handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden,
die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des
Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21
und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes
entsprechen. |
Die sich auf das vorläufige Biergesetz bezieht, das widerum nur folgende
Inhaltstoffe aufführt:
Zitat: | 9
(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den
Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und
Wasser verwendet werden.
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es
ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung
von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker
und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.
(3) Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide
verstanden.
(4) Die Verwendung von Farbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und
Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt
jedoch besonderen Überwachungsmaßnahmen.
(5) An Stelle von Hopfen dürfen bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver
oder Hopfen in anderweit zerkleinerter Form oder Hopfenauszüge verwendet
werden, sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen
entsprechen:
1. Hopfenpulver und anderweit zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszüge
müssen ausschließlich aus Hopfen gewonnen sein.
2. Hopfenauszüge müssen
a) die beim Sudverfahren in die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens
oder dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten, wie
sie Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze aufweist,
b) den Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen.
Die Hopfenauszüge dürfen der Bierwürze nur vor Beginn oder während der
Dauer des Würzekochens beigegeben werden.
(6) Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet
werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken und bis auf gesundheitlich,
geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile
wieder ausgeschieden werden.
(7) Auf Antrag kann im einzelnen Falle zugelassen werden, daß bei der
Bereitung von besonderen Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu
wissenschaftlichen Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2
abgewichen wird. Für die Zulassung von Ausnahmen sind die nach Landesrecht
zuständigen Behörden zuständig.
(8) Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für
diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen
(Hausbrauer).
(9) (weggefallen)
(10) (weggefallen)
(11) Zur Herstellung von obergärigem Einfachbier darf nach Maßgabe der
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625,
1633) in der jeweils geltenden Fassung Süßstoff verwendet werden.
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Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch benennt
dann dies genauer und zwar sagt es, es ist verboten: Zitat: | c)
Verfahren zu dem Zweck anzuwenden, nicht zugelassene
Lebensmittelzusatzstoffe in den Lebensmitteln zu
erzeugen, |
In der ursprünglichen Bierverodnung von 1990 stand es noch etwas deutlicher
und direkter:
Zitat: | Verwendung von
Kohlensäure und Stickstoff
Bei der Bierbereitung abgefangene Kohlensäure darf dem Bier zugesetzt
werden
Kohlensäure und Stickstoff dürfen allegemein verwendet werden, wenn sie bis
auf technisch unvermeidbare Mengen nicht in das Bier
übergehen. |
Ich wäre also mit solchen Äusserungen eher vorsichtig.
Gruß
Jan
[Editiert am 23.6.2014 um 16:27 von JanBr]
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.6.2014 um 16:52 |
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Also, ich sags mal so: wenn ein angezapftes Fass eines ungespundeten Bieres
drei Wochen mit 2,5 Bar CO2 und aufgedrehter CO2-Buddel im Keller steht und
an der Zapfanlage hängt, dann ist es - man will ja schließlich stets in der
Lage sein, ein frisches Ungespundetes zu zapfen - technisch unvermeidbar
(der Kompensatorhahn braucht halt den Druck, gell...), dass es über diesen
Zeitraum hinweg aufcarbonisiert wird. Nur eben blöd, dass der größte Teil
erst zu diesem Zeitpunkt ausgeschenkt wird.
amüsierte Grüße ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 28 |
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Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 28.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.6.2014 um 12:22 |
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Update 28.06.2014:
Da wir uns für die Lösung mit Reifetanks entschieden haben, haben wir heute
mal eben in reiner Handarbeit einen neuen Betonestrichboden mit leichtem
Gefälle zum Abfluss eingebaut. Das soll die spätere Arbeit mit
Rollcontainern bzw. mit einer Ameise erleichtern. ____________________ Fotos zum Stand der Umbaumaßnahmen:
http://kommunbraeu-rehau.de/fotos.html
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Antwort 29 |
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Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 28.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2014 um 12:22 |
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Update 07.07.2014:
Die Elektroinstallation ist fertiggestellt. Als nächsten gehen wir die
Wasserinstallation und das Personal-WC an. Kurios ist das neue EU Recht:
Für die Herstellung von Bier benötigt man zwingend ein Personal WC - für
den Betrieb einer Gaststätte bzw. Ausschanks aber nicht mehr.
Jetzt gilt es aber erst einmal aufzuräumen - das Stadtfest steht vor der
Tür. Dafür wurden extra 15 HL Bier bei einer befreundeten Brauerei
eingebraut und die sollen auch verkauft werden. 3000 "Halbe in 14 Stunden -
das heisst bei 4 Zapfhähnen eine "Halbe" pro Minute...
ob das was wird? ____________________ Fotos zum Stand der Umbaumaßnahmen:
http://kommunbraeu-rehau.de/fotos.html
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Antwort 30 |
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Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 28.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.8.2014 um 12:42 |
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Update 13.8.2014:
Alle Installationsarbeiten im Sudhaus und im Gaer-/Lagerraum sind
abgeschlossen.
Nun widmen wir uns dem Personal WC.
Kurios: Man darf nach neuem EU Recht eine Gaststaette ohne Gaeste Wc
betreiben... jedoch
nicht ohne Personal WC. Ohne dieses, brauchen wir beim Gesundheitsamt gar
nicht antreten. ____________________ Fotos zum Stand der Umbaumaßnahmen:
http://kommunbraeu-rehau.de/fotos.html
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Antwort 31 |
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Posting Freak Beiträge: 776 Registriert: 8.11.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.8.2014 um 13:12 |
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ich finde die richtlinie schon in ordnung.
es wird ja angenommen dass der angestellte ein paar stunden lang
arbeitet.
da muss es auch ein WC geben.
Was anderes ist bei einem Gast.
Der kann ja nach 10min wieder gehen und wo anders seine notdurft
verrichten, das geht beim angestellten nur schwer.
ich finde diese verordnung durchaus sinnvoll und habe verständnis dafür.
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Antwort 32 |
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Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 28.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.8.2014 um 13:26 |
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Finden wir auch. Wir finden es nur seltsam, weil früher Gäste WCs ein
riesen Thema waren.
Bei regelmässigen Gaststättenbetrieb mussten auch behindertengerechte WCs
eingebaut werden.
Die war ja auch sinnvoll. ____________________ Fotos zum Stand der Umbaumaßnahmen:
http://kommunbraeu-rehau.de/fotos.html
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Antwort 33 |
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Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 28.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.8.2014 um 13:26 |
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Finden wir auch. Wir finden es nur seltsam, weil früher Gäste WCs ein
riesen Thema waren.
Bei regelmässigen Gaststättenbetrieb mussten auch behindertengerechte WCs
eingebaut werden.
Die war ja auch sinnvoll. ____________________ Fotos zum Stand der Umbaumaßnahmen:
http://kommunbraeu-rehau.de/fotos.html
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Antwort 34 |
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Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 28.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 11:05 |
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So kurz vor dem Ziel, aber am Ende zieht sich alles immer in die Länge.
Aber so langsam sieht es tatsächlich wie in einer Brauerei aus. Am
Wochenende wurde die Kühlzelle installiert, ein Gärtank und 6
Lager-/Reifetanks à 300 Liter stehen bereit.
Nächstes Wochenende wird das Personal WC und der Malzlagerraum gestrichen
und die Malzmühle aufgebaut.
Sorge bereiten dagenen die hohen Kosten für Schläuche, Anschlüsse, Fittinge
usw.
Auch der Kaminkehrermeister hat sein Interesse an der Gasbefeuerung
bekundet.
Es bleibt spannend... ____________________ Fotos zum Stand der Umbaumaßnahmen:
http://kommunbraeu-rehau.de/fotos.html
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 13:00 |
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Da ich auch mit einer Kühlzelle liebäugle würde mich diese näher
interessieren.
Und vor allem, was sie für Strom frisst.
Mein Fasskühler wird wahrscheinlich ausgemustert werden, da er im
Dauerbetrieb im Jahr rund 1000 bis 1200 kWh Strom frisst und bei den
Strompreisen ist das schon etwas teuer.
Könnt ihr mir da mal hilfreich in die Seite treten? Gerne auch per PM, wenn
ihr wollt.
Dankschööh
Holger
____________________
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Antwort 36 |
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Junior Member Beiträge: 20 Registriert: 28.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 13:37 |
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Antwort 37 |
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