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Autor: Betreff: Erfahrungsbericht: Unser Weg zur Vereinsbrauerei
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 23.6.2014 um 14:50  

Zitat von JanBr, am 23.6.2014 um 11:41
Ironie an:

Zitat:
Wenn man erst später schlauchen kann und die Kohlensäure nicht ausreicht kann man notfalls mit der Kohlensäure aus der Zapfanlage nachhelfen und das Bier etwas aufcarbonisieren.


Was du natürlich nur mit Gärkohlensäure aus deiner Kohelnsäurerückgewinnung machst, wäre ja sonst nicht zulässig ;)

Ironie aus

Jan


Zusatz von Fremdkohlensäure während des Ausschanks ist nicht deklarationspflichtig.

Ich kenne sogar einen Brauer in der Nähe der läßt sein Bier komplett durchgären und zapft dann mit Hilfe einer AfG-Anlage.
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Ladeberger
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.6.2014 um 15:36  

Zitat von Cb-KF, am 23.6.2014 um 14:50

Zitat von JanBr, am 23.6.2014 um 11:41
Ironie an:

Zitat:
Wenn man erst später schlauchen kann und die Kohlensäure nicht ausreicht kann man notfalls mit der Kohlensäure aus der Zapfanlage nachhelfen und das Bier etwas aufcarbonisieren.


Was du natürlich nur mit Gärkohlensäure aus deiner Kohelnsäurerückgewinnung machst, wäre ja sonst nicht zulässig ;)

Ironie aus

Jan


Zusatz von Fremdkohlensäure während des Ausschanks ist nicht deklarationspflichtig.

Ich kenne sogar einen Brauer in der Nähe der läßt sein Bier komplett durchgären und zapft dann mit Hilfe einer AfG-Anlage.


Vorweg: Wo das CO2 herkommt ist mir pillepalle, ich karbonisiere seit einigen Monaten regelmäßig aus der Flasche auf. Aber ich weiß nicht ob das juristisch so leger auszulegen ist beim Zapfen. Es dürfte nach Verkehrsauffassung einen Unterschied machen, ob du das Bier nur mittels CO2 drückst und dabei bestenfalls eine geringe, technisch unvermeidbare Diffussion hast, oder ob du das technische CO2 vollständig und vorsätzlich zur nachträglichen Bierzutat machst.

Gruß
Andy
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JanBr
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.6.2014 um 16:27  

Zitat von Cb-KF, am 23.6.2014 um 14:50

Zitat von JanBr, am 23.6.2014 um 11:41
Ironie an:

Zitat:
Wenn man erst später schlauchen kann und die Kohlensäure nicht ausreicht kann man notfalls mit der Kohlensäure aus der Zapfanlage nachhelfen und das Bier etwas aufcarbonisieren.


Was du natürlich nur mit Gärkohlensäure aus deiner Kohelnsäurerückgewinnung machst, wäre ja sonst nicht zulässig ;)

Ironie aus

Jan


Zusatz von Fremdkohlensäure während des Ausschanks ist nicht deklarationspflichtig.

Ich kenne sogar einen Brauer in der Nähe der läßt sein Bier komplett durchgären und zapft dann mit Hilfe einer AfG-Anlage.


Das stimmt so nicht. Die Verwendung von CO2 zum Ausschank ist erlaubt. Ein Übergang ins Bier ist auf die technisch unvermeidbare Menge zu beschränken.

Zum einen findest du Hinweise darauf hier in der BierVO

Zitat:
Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.


Die sich auf das vorläufige Biergesetz bezieht, das widerum nur folgende Inhaltstoffe aufführt:

Zitat:
9
(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.

(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

(3) Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden.

(4) Die Verwendung von Farbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt jedoch besonderen Überwachungsmaßnahmen.

(5) An Stelle von Hopfen dürfen bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver oder Hopfen in anderweit zerkleinerter Form oder Hopfenauszüge verwendet werden, sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen entsprechen:

1. Hopfenpulver und anderweit zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszüge müssen ausschließlich aus Hopfen gewonnen sein.

2. Hopfenauszüge müssen

a) die beim Sudverfahren in die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens oder dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten, wie sie Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze aufweist,

b) den Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen.

Die Hopfenauszüge dürfen der Bierwürze nur vor Beginn oder während der Dauer des Würzekochens beigegeben werden.

(6) Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken und bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden.

(7) Auf Antrag kann im einzelnen Falle zugelassen werden, daß bei der Bereitung von besonderen Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu wissenschaftlichen Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2 abgewichen wird. Für die Zulassung von Ausnahmen sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden zuständig.

(8) Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen (Hausbrauer).

(9) (weggefallen)

(10) (weggefallen)

(11) Zur Herstellung von obergärigem Einfachbier darf nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1633) in der jeweils geltenden Fassung Süßstoff verwendet werden.



Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch benennt dann dies genauer und zwar sagt es, es ist verboten:
Zitat:
c)
Verfahren zu dem Zweck anzuwenden, nicht zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe in den Lebensmitteln zu erzeugen,


In der ursprünglichen Bierverodnung von 1990 stand es noch etwas deutlicher und direkter:

Zitat:
Verwendung von Kohlensäure und Stickstoff

Bei der Bierbereitung abgefangene Kohlensäure darf dem Bier zugesetzt werden

Kohlensäure und Stickstoff dürfen allegemein verwendet werden, wenn sie bis auf technisch unvermeidbare Mengen nicht in das Bier übergehen.


Ich wäre also mit solchen Äusserungen eher vorsichtig.

Gruß

Jan


[Editiert am 23.6.2014 um 16:27 von JanBr]
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smilies/wink.gif erstellt am: 23.6.2014 um 16:52  
Also, ich sags mal so: wenn ein angezapftes Fass eines ungespundeten Bieres drei Wochen mit 2,5 Bar CO2 und aufgedrehter CO2-Buddel im Keller steht und an der Zapfanlage hängt, dann ist es - man will ja schließlich stets in der Lage sein, ein frisches Ungespundetes zu zapfen - technisch unvermeidbar (der Kompensatorhahn braucht halt den Druck, gell...), dass es über diesen Zeitraum hinweg aufcarbonisiert wird. Nur eben blöd, dass der größte Teil erst zu diesem Zeitpunkt ausgeschenkt wird.
;)

amüsierte Grüße


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red_folder.gif erstellt am: 28.6.2014 um 12:22  
Update 28.06.2014:

Da wir uns für die Lösung mit Reifetanks entschieden haben, haben wir heute mal eben in reiner Handarbeit einen neuen Betonestrichboden mit leichtem Gefälle zum Abfluss eingebaut. Das soll die spätere Arbeit mit Rollcontainern bzw. mit einer Ameise erleichtern.


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Update 07.07.2014:
Die Elektroinstallation ist fertiggestellt. Als nächsten gehen wir die Wasserinstallation und das Personal-WC an. Kurios ist das neue EU Recht: Für die Herstellung von Bier benötigt man zwingend ein Personal WC - für den Betrieb einer Gaststätte bzw. Ausschanks aber nicht mehr.

Jetzt gilt es aber erst einmal aufzuräumen - das Stadtfest steht vor der Tür. Dafür wurden extra 15 HL Bier bei einer befreundeten Brauerei eingebraut und die sollen auch verkauft werden. 3000 "Halbe in 14 Stunden - das heisst bei 4 Zapfhähnen eine "Halbe" pro Minute... :o :puzz: ob das was wird?


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red_folder.gif erstellt am: 13.8.2014 um 12:42  
Update 13.8.2014:

Alle Installationsarbeiten im Sudhaus und im Gaer-/Lagerraum sind abgeschlossen.
Nun widmen wir uns dem Personal WC.

Kurios: Man darf nach neuem EU Recht eine Gaststaette ohne Gaeste Wc betreiben... jedoch
nicht ohne Personal WC. Ohne dieses, brauchen wir beim Gesundheitsamt gar nicht antreten.


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red_folder.gif erstellt am: 13.8.2014 um 13:12  
ich finde die richtlinie schon in ordnung.
es wird ja angenommen dass der angestellte ein paar stunden lang arbeitet.
da muss es auch ein WC geben.
Was anderes ist bei einem Gast.
Der kann ja nach 10min wieder gehen und wo anders seine notdurft verrichten, das geht beim angestellten nur schwer.

ich finde diese verordnung durchaus sinnvoll und habe verständnis dafür.
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red_folder.gif erstellt am: 13.8.2014 um 13:26  
Finden wir auch. Wir finden es nur seltsam, weil früher Gäste WCs ein riesen Thema waren.
Bei regelmässigen Gaststättenbetrieb mussten auch behindertengerechte WCs eingebaut werden.
Die war ja auch sinnvoll.


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Finden wir auch. Wir finden es nur seltsam, weil früher Gäste WCs ein riesen Thema waren.
Bei regelmässigen Gaststättenbetrieb mussten auch behindertengerechte WCs eingebaut werden.
Die war ja auch sinnvoll.


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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 11:05  
So kurz vor dem Ziel, aber am Ende zieht sich alles immer in die Länge. Aber so langsam sieht es tatsächlich wie in einer Brauerei aus. Am Wochenende wurde die Kühlzelle installiert, ein Gärtank und 6 Lager-/Reifetanks à 300 Liter stehen bereit.
Nächstes Wochenende wird das Personal WC und der Malzlagerraum gestrichen und die Malzmühle aufgebaut.
Sorge bereiten dagenen die hohen Kosten für Schläuche, Anschlüsse, Fittinge usw.
Auch der Kaminkehrermeister hat sein Interesse an der Gasbefeuerung bekundet.

Es bleibt spannend...


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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 13:00  
Da ich auch mit einer Kühlzelle liebäugle würde mich diese näher interessieren.

Und vor allem, was sie für Strom frisst.

Mein Fasskühler wird wahrscheinlich ausgemustert werden, da er im Dauerbetrieb im Jahr rund 1000 bis 1200 kWh Strom frisst und bei den Strompreisen ist das schon etwas teuer.

Könnt ihr mir da mal hilfreich in die Seite treten? Gerne auch per PM, wenn ihr wollt.

Dankschööh
Holger


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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 13:37  
Holger: Hast PN


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