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Autor: Betreff: Hobbybrauen - Rechtsvergleich der Situation in allen EU-Staaten
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Hagen
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Registriert: 10.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 17:59  
Moin,

zur Vorbereitung der (EU-)verfassungsrechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit unserer Hobbybrauerregelungen hätte ich gerne einen Überblick über die rechtliche Situation in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Bitte nur verbindliche Angaben, von denen ihr genau wisst wie die Rechtlage aussieht!
Möglichst mit Angabe der jeweilige Rechtsgrundlage (Norm).
"Ich glaube, es ist so..." recht leider nicht - danke für eure Mithilfe!

1. Belgien - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
2. Bulgarien ??
3. Dänemark - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
4. Deutschland - 200l pro Haushalt
5. Estland ??
6. Finnland - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
7. Frankreich ??
8. Griechenland ??
9. Irland - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
10. Italien - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
11. Kroatien ??
12. Lettland ??

13. Litauen, - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
14. Luxemburg ??
15. Malta ??

16. Niederlande - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
17. Österreich - - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
18. Polen - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
19. Portugal ??
20. Rumänien ??

21. Schweden - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
22. Slowakei ??
23. Slowenien ??
24. Spanien ??

25. Tschechien - 200l pro Haushalt p.a. mit Zollanmeldung
26. Ungarn - 1000l pro Person p.a.
27. United Kingdom - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
28. Zypern ??


[Editiert am 23.4.2014 um 01:15 von Hagen]



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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 18:11  
Hallo Hagen,

hilft dir die Seite vielleicht weiter: http://en.wikipedia.org/wiki/Homebrewing#Legality ?

Grüße,
Max


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Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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flying
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Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 18:13  
Mein Held :love:

René, nicht hilfreich..


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Hagen
Beiträge: 3929
Registriert: 10.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 18:38  

Zitat von braugnom, am 14.4.2014 um 18:11
Hallo Hagen,

hilft dir die Seite vielleicht weiter: http://en.wikipedia.org/wiki/Homebrewing#Legality ?

Grüße,
Max



Dank dir Max, soweit eingearbeitet.


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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Beiträge: 5
Registriert: 24.1.2014
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smilies/smile.gif erstellt am: 14.4.2014 um 18:41  
Hallo Hagen,

hier ist schon mal ein Link auf die Schwedische Hobbybrauer-Seite.
Das Übersetzen klappt mit der Menüleiste im Browser.

http://www.shbf.se/shbf-se

Ich habe leider hier keine Rechtsvorschriften gesehen.
Aber wenn es dort auch Hobbybrauer gibt, wird es schon mal nicht komplett verboten sein.

Und außerdem.
Im schwedischen Outback, wen interessiert es da.
Höchstens die Elche und Wölfe.

Gruß

Ewwerschter
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WodkaFan
Beiträge: 757
Registriert: 16.1.2012
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red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 18:48  
Österreich


die Bestimmungen für die Herstellung von Bier sind im Biersteuergesetz geregelt.

In §7 ist die Steuerschuldentstehung geregelt und lautet wie folgt:


§ 7. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld durch Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr. Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:
1. die Wegbringung aus einem Steuerlager, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, oder durch die Entnahme zum Verbrauch in einem Steuerlager;
2. die gewerbliche Herstellung ohne Bewilligung;
3. eine Unregelmäßigkeit nach § 23 bei der Beförderung unter Steueraussetzung.


Da in §7 Abs.1 Z2 lediglich von gewerblicher Herstellung die Rede ist, ergibt sich daraus, dass die private Herstellung keiner Besteuerung unterliegt.

Es muss sich jedoch um eine rein private nicht auf Gewinnabsicht ausgerichtete Herstellung handeln.

Eine mengenmäßige Beschränkung besteht nicht.

Eine private Brauanlage ist nicht meldepflichtig.

Disclaimer: Da ich kein Rechtskundiger bin, stellt diese Auskunft meine persönliche Interpretation dar und keine gültige Rechtsauskunft. Ich übernehme somit keine Haftung für diese Aussage.


[Editiert am 14.4.2014 um 18:49 von WodkaFan]



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"Der braut sich was!"
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schnapsbrenner
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red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 18:59  
Niederlande:

Wein und Bier

3. Die in Artikel 5, Absatz c des Gesetzes vorgesehene Befreiung gilt nur, wenn das Heim hergestellte verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch den Hersteller, seine Familie oder seine Gäste verbraucht wird.

MfG

Simon


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Offizieller Partner von Speidel, Brouwland, Wyeast und CASTLE Malting, Weyermann, Fawcett White Labs mehr als 75 verschiedene Malzsorten. http://www.schnapsbrenner.eu
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schnapsbrenner
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red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 19:03  
Belgien:

Die Anzahl der Liter Bier, dass Sie es zu brauen ist gegen unbegrenzt, so lange, wie es für den persönlichen Gebrauch und nicht verkauft werden. Also, wenn Sie eine gesunde Haut wollen, können Sie sicher jeden Tag ein frisches Bier baden. Befreiung von der Verbrauchsteuer wird durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.07.98 (Gesetz über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische geregelt Getränke - Belgischen Staatsblatt 4/2/98). Dies sorgt für eine Befreiung von der Verbrauchsteuer-und Sonderverbrauchsteuer auf Bier, das von einer Privatperson produziert und konsumiert, sofern kein Verkauf stattfindet. Durch diese Person, Mitglieder seiner Familie oder seinen Gästen das Konzept Gast sollte jedoch sehr strenge Grenzen liegen. Systematische Organisation von Verkostungen, auch wenn frei, unter dem Vorwand, dass seine Teilnehmer sind Gäste, ist nicht erlaubt.


MfG

Simon

EDIT: ist ein google übersetzung.


[Editiert am 14.4.2014 um 19:05 von schnapsbrenner]



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jenses
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red_folder.gif erstellt am: 14.4.2014 um 19:39  

Zitat von Ewwerschter, am 14.4.2014 um 18:41
Hallo Hagen,
http://www.shbf.se/shbf-se

Ich habe leider hier keine Rechtsvorschriften gesehen.
Aber wenn es dort auch Hobbybrauer gibt, wird es schon mal nicht komplett verboten sein.


Die relevante Seite mit den Rechtsvorschriften ist diese hier: http://www.shbf.se/wiki/index.php/Lagstiftning
Im Prinzip darf man zu Hause für den Eigenbedarf soviel brauen, wie man lustig ist.
Dabei meint "brauen" eigentlich nur das Vergären, Würze kochen darf man überall.
Ein Verkauf ist grundsätzlich verboten,
man darf aber Familie, Freunde und Bekannte zu einem Bierchen einladen.


Zitat von Ewwerschter, am 14.4.2014 um 18:41

Und außerdem.
Im schwedischen Outback, wen interessiert es da.
Höchstens die Elche und Wölfe.


...und vor allem die Nachbarn.
Mit denen sollte man nicht auf dem Kriegsfuß stehen,
ansonsten zeigen die dich auch schon mal bei der Polizei an,
weil du z.B. deine Katzen länger als 12 Stunden unbeaufsichtigt zu Hause "eingesperrt" hast :mad:

Hälsningar från Småland
// Jens
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 15.4.2014 um 21:14  

Zitat von schnapsbrenner, am 14.4.2014 um 18:59
Niederlande:

Wein und Bier

3. Die in Artikel 5, Absatz c des Gesetzes vorgesehene Befreiung gilt nur, wenn das Heim hergestellte verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch den Hersteller, seine Familie oder seine Gäste verbraucht wird.

MfG

Simon


Moin Simon,

was steht in Art. 5? Das Hobbyrauer ohne Mengenbegrenzung von der Steuer befreit sind?


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Besten Gruß

Hagen
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 15.4.2014 um 21:17  

Zitat von schnapsbrenner, am 14.4.2014 um 19:03
Belgien:

Die Anzahl der Liter Bier, dass Sie es zu brauen ist gegen unbegrenzt, so lange, wie es für den persönlichen Gebrauch und nicht verkauft werden. Also, wenn Sie eine gesunde Haut wollen, können Sie sicher jeden Tag ein frisches Bier baden. Befreiung von der Verbrauchsteuer wird durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.07.98 (Gesetz über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische geregelt Getränke - Belgischen Staatsblatt 4/2/98). Dies sorgt für eine Befreiung von der Verbrauchsteuer-und Sonderverbrauchsteuer auf Bier, das von einer Privatperson produziert und konsumiert, sofern kein Verkauf stattfindet. Durch diese Person, Mitglieder seiner Familie oder seinen Gästen das Konzept Gast sollte jedoch sehr strenge Grenzen liegen. Systematische Organisation von Verkostungen, auch wenn frei, unter dem Vorwand, dass seine Teilnehmer sind Gäste, ist nicht erlaubt.


MfG

Simon

EDIT: ist ein google übersetzung.


Ich meine hier trotz der verquerten Übersetzung klar raus zu lesen, dass es keine Mengenbegrenzungen zur Steuerbefreiung von Hobbybrauerbieren unter den genannten Einschränkungen in Belgien gibt?


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Hagen
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Hopfenpeter
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red_folder.gif erstellt am: 16.4.2014 um 00:35  
Moin Hagen,

Italien:
Regierungsdekret Nr. 504 vom 26.10.1995, Artikel 34 Komma 3 (Decreto Legislativo n. 504 del 26/10/95. L'art. 34 comma 3)

"E' esente da accisa la birra prodotta da un privato e consumata dallo stesso produttore, dai suoi famigliari e dai suoi ospiti, a condizione che non formi oggetto di alcuna attività di vendita."

Will heissen, es gibt keine Begrenzung, solange das Bier vom Produzenten, seinen Familienangehörigen und Gästen konsumiert wird und kein Verkauf statt findet ;)

Peter
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red_folder.gif erstellt am: 16.4.2014 um 08:05  

Zitat von Hagen, am 15.4.2014 um 21:14

was steht in Art. 5? Das Hobbyrauer ohne Mengenbegrenzung von der Steuer befreit sind?


Wet op accijns Artikel 5, lid 3c

und

Uitvoeringsbesluit Accijns Artikel 7 lid 3

sagen das,

Ingo


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2014 um 11:17  
Moin,

habe eure Angaben in den Eingangspost eingearbeitet.
Habt vielen Dank für eure Mitarbeit.
Denke, da dürften aber noch etliche sein, wozu einige von euch noch Angaben zu machen können?


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Hagen
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2014 um 06:09  
Hallo Hagen,
in Litauen ist es, wie in den meisten anderen EU-Ländern auch: keine Beschränkungen solange man für den Eigenbedarf braut.

Gruß,
Bierwisch


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 01:16  
Danke Torsten, ist eingearbeitet! :thumbup:

Hoffe doch auf weitere Angaben aus dem Forum :)


[Editiert am 23.4.2014 um 01:17 von Hagen]



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Hagen
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 21.6.2014 um 06:23  
Moin,

ziehe diesen Thread noch mal hoch. Vielleicht kann ja jemand zu den fehelenden Ländern Angaben machen?


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Hagen
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Zitat von Hagen, am 21.6.2014 um 06:23
Moin,

ziehe diesen Thread noch mal hoch. Vielleicht kann ja jemand zu den fehelenden Ländern Angaben machen?


In Belgien gibt es noch eine Meldungspflicht, die Anlage muss an den Zoll gemeldet werden.

Da es aber Belgien ist "weiss" keiner das ;)

Ingo


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red_folder.gif erstellt am: 21.6.2014 um 11:08  

Zitat von Hagen, am 21.6.2014 um 06:23
Moin,

ziehe diesen Thread noch mal hoch. Vielleicht kann ja jemand zu den fehelenden Ländern Angaben machen?


Bulgarien: Unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt; kein Verkauf (Quelle: Vorsitzender der Bulgarian Homebrewers' Association)
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