Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 17:59 |
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Moin,
zur Vorbereitung der (EU-)verfassungsrechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit
unserer Hobbybrauerregelungen hätte ich gerne einen Überblick über die
rechtliche Situation in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Bitte nur verbindliche Angaben, von denen ihr genau wisst wie die Rechtlage
aussieht!
Möglichst mit Angabe der jeweilige Rechtsgrundlage (Norm).
"Ich glaube, es ist so..." recht leider nicht - danke für eure Mithilfe!
1. Belgien - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
2. Bulgarien ??
3. Dänemark - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
4. Deutschland - 200l pro Haushalt
5. Estland ??
6. Finnland - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
7. Frankreich ??
8. Griechenland ??
9. Irland - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
10. Italien - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
11. Kroatien ??
12. Lettland ??
13. Litauen, - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
14. Luxemburg ??
15. Malta ??
16. Niederlande - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
17. Österreich - - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
18. Polen - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
19. Portugal ??
20. Rumänien ??
21. Schweden - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
22. Slowakei ??
23. Slowenien ??
24. Spanien ??
25. Tschechien - 200l pro Haushalt p.a. mit Zollanmeldung
26. Ungarn - 1000l pro Person p.a.
27. United Kingdom - unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt
28. Zypern ??
[Editiert am 23.4.2014 um 01:15 von Hagen]
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 18:11 |
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Antwort 1 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 18:13 |
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Mein Held
René, nicht hilfreich.. ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 18:38 |
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Dank dir Max, soweit eingearbeitet. ____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 3 |
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Newbie Beiträge: 5 Registriert: 24.1.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 18:41 |
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Hallo Hagen,
hier ist schon mal ein Link auf die Schwedische Hobbybrauer-Seite.
Das Übersetzen klappt mit der Menüleiste im Browser.
http://www.shbf.se/shbf-se
Ich habe leider hier keine Rechtsvorschriften gesehen.
Aber wenn es dort auch Hobbybrauer gibt, wird es schon mal nicht komplett
verboten sein.
Und außerdem.
Im schwedischen Outback, wen interessiert es da.
Höchstens die Elche und Wölfe.
Gruß
Ewwerschter
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 18:48 |
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Österreich
die Bestimmungen für die Herstellung von Bier sind im Biersteuergesetz
geregelt.
In §7 ist die Steuerschuldentstehung geregelt und lautet wie folgt:
§ 7. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht
die Steuerschuld durch Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien
Verkehr. Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt
durch:
1. die Wegbringung aus einem Steuerlager, ohne dass sich ein weiteres
Steueraussetzungsverfahren anschließt, oder durch die Entnahme zum
Verbrauch in einem Steuerlager;
2. die gewerbliche Herstellung ohne Bewilligung;
3. eine Unregelmäßigkeit nach § 23 bei der Beförderung unter
Steueraussetzung.
Da in §7 Abs.1 Z2 lediglich von gewerblicher Herstellung die Rede ist,
ergibt sich daraus, dass die private Herstellung keiner Besteuerung
unterliegt.
Es muss sich jedoch um eine rein private nicht auf Gewinnabsicht
ausgerichtete Herstellung handeln.
Eine mengenmäßige Beschränkung besteht nicht.
Eine private Brauanlage ist nicht meldepflichtig.
Disclaimer: Da ich kein Rechtskundiger bin, stellt diese Auskunft meine
persönliche Interpretation dar und keine gültige Rechtsauskunft. Ich
übernehme somit keine Haftung für diese Aussage.
[Editiert am 14.4.2014 um 18:49 von WodkaFan]
____________________ "Der braut sich was!"
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1000 Registriert: 7.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 18:59 |
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Niederlande:
Wein und Bier
3. Die in Artikel 5, Absatz c des Gesetzes vorgesehene Befreiung gilt nur,
wenn das Heim hergestellte verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch den
Hersteller, seine Familie oder seine Gäste verbraucht wird.
MfG
Simon ____________________ Offizieller Partner von Speidel, Brouwland, Wyeast und CASTLE Malting,
Weyermann, Fawcett White Labs mehr als 75 verschiedene Malzsorten. http://www.schnapsbrenner.eu
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Posting Freak Beiträge: 1000 Registriert: 7.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 19:03 |
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Belgien:
Die Anzahl der Liter Bier, dass Sie es zu brauen ist gegen unbegrenzt, so
lange, wie es für den persönlichen Gebrauch und nicht verkauft werden.
Also, wenn Sie eine gesunde Haut wollen, können Sie sicher jeden Tag ein
frisches Bier baden. Befreiung von der Verbrauchsteuer wird durch Artikel 7
des Gesetzes vom 01.07.98 (Gesetz über die Struktur und die Sätze der
Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische geregelt Getränke -
Belgischen Staatsblatt 4/2/98). Dies sorgt für eine Befreiung von der
Verbrauchsteuer-und Sonderverbrauchsteuer auf Bier, das von einer
Privatperson produziert und konsumiert, sofern kein Verkauf stattfindet.
Durch diese Person, Mitglieder seiner Familie oder seinen Gästen das
Konzept Gast sollte jedoch sehr strenge Grenzen liegen. Systematische
Organisation von Verkostungen, auch wenn frei, unter dem Vorwand, dass
seine Teilnehmer sind Gäste, ist nicht erlaubt.
MfG
Simon
EDIT: ist ein google übersetzung.
[Editiert am 14.4.2014 um 19:05 von schnapsbrenner]
____________________ Offizieller Partner von Speidel, Brouwland, Wyeast und CASTLE Malting,
Weyermann, Fawcett White Labs mehr als 75 verschiedene Malzsorten. http://www.schnapsbrenner.eu
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Junior Member Beiträge: 25 Registriert: 23.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.4.2014 um 19:39 |
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Die relevante Seite mit den Rechtsvorschriften ist diese hier: http://www.shbf.se/wiki/index.php/Lagstiftning
Im Prinzip darf man zu Hause für den Eigenbedarf soviel brauen, wie man
lustig ist.
Dabei meint "brauen" eigentlich nur das Vergären, Würze kochen darf man
überall.
Ein Verkauf ist grundsätzlich verboten,
man darf aber Familie, Freunde und Bekannte zu einem Bierchen einladen.
...und vor allem die Nachbarn.
Mit denen sollte man nicht auf dem Kriegsfuß stehen,
ansonsten zeigen die dich auch schon mal bei der Polizei an,
weil du z.B. deine Katzen länger als 12 Stunden unbeaufsichtigt zu Hause
"eingesperrt" hast
Hälsningar från Småland
// Jens
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 21:14 |
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Zitat von schnapsbrenner, am 14.4.2014 um
18:59 | Niederlande:
Wein und Bier
3. Die in Artikel 5, Absatz c des Gesetzes vorgesehene Befreiung gilt nur,
wenn das Heim hergestellte verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch den
Hersteller, seine Familie oder seine Gäste verbraucht wird.
MfG
Simon |
Moin Simon,
was steht in Art. 5? Das Hobbyrauer ohne Mengenbegrenzung von der Steuer
befreit sind? ____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 21:17 |
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Zitat von schnapsbrenner, am 14.4.2014 um
19:03 | Belgien:
Die Anzahl der Liter Bier, dass Sie es zu brauen ist gegen unbegrenzt, so
lange, wie es für den persönlichen Gebrauch und nicht verkauft werden.
Also, wenn Sie eine gesunde Haut wollen, können Sie sicher jeden Tag ein
frisches Bier baden. Befreiung von der Verbrauchsteuer wird durch Artikel 7
des Gesetzes vom 01.07.98 (Gesetz über die Struktur und die Sätze der
Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische geregelt Getränke -
Belgischen Staatsblatt 4/2/98). Dies sorgt für eine Befreiung von der
Verbrauchsteuer-und Sonderverbrauchsteuer auf Bier, das von einer
Privatperson produziert und konsumiert, sofern kein Verkauf stattfindet.
Durch diese Person, Mitglieder seiner Familie oder seinen Gästen das
Konzept Gast sollte jedoch sehr strenge Grenzen liegen. Systematische
Organisation von Verkostungen, auch wenn frei, unter dem Vorwand, dass
seine Teilnehmer sind Gäste, ist nicht erlaubt.
MfG
Simon
EDIT: ist ein google übersetzung.
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Ich meine hier trotz der verquerten Übersetzung klar raus zu lesen, dass es
keine Mengenbegrenzungen zur Steuerbefreiung von Hobbybrauerbieren unter
den genannten Einschränkungen in Belgien gibt? ____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 10 |
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Member Beiträge: 61 Registriert: 6.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 16.4.2014 um 00:35 |
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Moin Hagen,
Italien:
Regierungsdekret Nr. 504 vom 26.10.1995, Artikel 34 Komma 3 (Decreto
Legislativo n. 504 del 26/10/95. L'art. 34 comma 3)
"E' esente da accisa la birra prodotta da un privato e consumata dallo
stesso produttore, dai suoi famigliari e dai suoi ospiti, a condizione che
non formi oggetto di alcuna attività di vendita."
Will heissen, es gibt keine Begrenzung, solange das Bier vom Produzenten,
seinen Familienangehörigen und Gästen konsumiert wird und kein Verkauf
statt findet
Peter
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 1227 Registriert: 2.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 16.4.2014 um 08:05 |
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.4.2014 um 11:17 |
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Moin,
habe eure Angaben in den Eingangspost eingearbeitet.
Habt vielen Dank für eure Mitarbeit.
Denke, da dürften aber noch etliche sein, wozu einige von euch noch Angaben
zu machen können?
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.4.2014 um 06:09 |
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Hallo Hagen,
in Litauen ist es, wie in den meisten anderen EU-Ländern auch: keine
Beschränkungen solange man für den Eigenbedarf braut.
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.4.2014 um 01:16 |
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Danke Torsten, ist eingearbeitet!
Hoffe doch auf weitere Angaben aus dem Forum
[Editiert am 23.4.2014 um 01:17 von Hagen]
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.6.2014 um 06:23 |
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Moin,
ziehe diesen Thread noch mal hoch. Vielleicht kann ja jemand zu den
fehelenden Ländern Angaben machen?
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 1227 Registriert: 2.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 21.6.2014 um 07:41 |
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In Belgien gibt es noch eine Meldungspflicht, die Anlage muss an den Zoll
gemeldet werden.
Da es aber Belgien ist "weiss" keiner das
Ingo ____________________ @Cantillon: "Le temps ne respecte pas ce qui se fait sans lui"
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 267 Registriert: 2.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.6.2014 um 11:08 |
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Bulgarien: Unbegrenzt, sofern für den Eigenverbrauch bestimmt; kein Verkauf
(Quelle: Vorsitzender der Bulgarian Homebrewers' Association)
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Antwort 18 |
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