Junior Member Beiträge: 44 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 18:17 |
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Hallo in die Runde,
heute habe ich eine standardfreundliche Mitteilung der dt.Post erhalten,
dass meine Sendung (Päckchen) beim Zoll wegen fehlender Aussenrechnung(...)
zur Abholung bereit liegt und innerhalb von 14Tagen ab Datum des Schreibend
abgeholt werden muss da es sonst wieder zurück geschickt wird. So weit so
gut.... Aber: das besagte Schreiben kam heute 15.4.14 und ist datiert vom
31.3.14 - die beigefügte Ersatz-Zollinhaltserklärung ist allerdings vom
11.4.14. Hat jemand Erfahrung welches Datum zB ausschlaggebend für den Zoll
ist ? Interessant ist auch noch, dass ich für jeden Tag, den die Sendung
dort liegt, 50ct zahlen darf. Der importierte Nelson wird zwar immer teurer
- und ist hoffenltich zum greifen nah. Morgen früh geht es dann einmal
direkt zum Zollamt... ich werde berichten.
Cheers
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Posting Freak Beiträge: 636 Registriert: 11.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 18:28 |
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Die 50 Cent musst du aber erst nach 7 Tagen bezahlen, so kenne ich es.
____________________ “Hurra dem Hopfen, hurra dem Malz, sie sind des Daseins Würz‘ und Salz!“
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 18:47 |
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Üblicherweise zählen solche Fristen ab Eingang bei dir. Du solltest auf
jeden Fall den Briefumschlag aufheben, um ggf. nachweisen zu können, dass
das Schreiben nicht am 31.3. abgeschickt worden ist.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 2 |
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Junior Member Beiträge: 44 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2014 um 09:57 |
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Die Hopfenabholung...
...das war schon ein Erlebnis im HZA. Da wird Beamtentum noch in Reinkultur
gelebt.
Nachdem ich die Bescheinigung abgeben durfte, 10 Min später ein Mitarbeiter
mit diversen Paketen kam, durfte ich weitere 10min später (ich war der
Nächste) den heiligen Raum betreten:
Name?! ...aufmachen! Was ist das ?
Nachdem ich dann erklärte, was in den Vakuumpacks ist, ging es eigentlich
darum, welcher USt-Satz fällig wird, da ich ja über 20EUR kam.
Da es ja eher ein Rohstoff ist, schlug ich 19% vor, da alle anderen
Rohstoffe die ich beziehe auch mit 19% besteuert werden.
Nun ja...dann ging es im Nebenzimmer (besser im linken & rechten) mit der
Telefoniererei los.
Man schien sich geeinigt zu haben, kam auf mich zu und sagte: 19% kämen
darauf, aber es fehle noch die Hopfeneinfuhrlizenz!
*innerliche schnappatmung*
Zum Glück hatte ich nicht nur die Rechnung der Bestellung, sondern auch den
Ausdruck der TARIC - Information.
Darin heißt es in Abschn. II, Kapitel 12 (1210 20 10 10) dass Hopfen in
Form von Pellets / Hopfenmehl in Paketen von nicht mehr als
1KG an Einzelne für ihre private Verwendung (...) eingeführt werden
dürfen.
Der Beamte begutachtete das Schreiben, telefonierte wieder wie wild und gab
mir später einen Einfuhrabgabenbescheid um meine Steuerschuld (unter 10EUR)
an der Kasse begleichen zu können.
Auf die Frage, ob und welche Probleme es gegeben hätte sagte er mir, dass
diese TARIC-Information für Hopfenmehl - nicht aber Pallets gelte - sich
aber intern geeinigt hätte, dass die Pallets ja aus Mehl bestehen würden.
Auch wäre die Sendung mit dem TARIC Code (1210 20 10 10) vom System OHNE
LHopfeneinfuhrlizenz freigegeben worden. Diese sei beim nächsten mal aber
unbedingt mitzuführen.
Abgenickt, den Hopfen (ähm die Pellets) geschnappt, gezahlt und froh,
wieder Nelson Sauvin im Kühlschrank zu haben.
Zuhause habe ich mich dann einmal ein wenig eingelesen und in der EU VO
1295/2008, Artikel10 gefunden in dem es heisst,
dass die Bescheinigung nicht erforderlich sei, wenn jedes Paket bei
Hopfenzapten und Hopfenmehl 1kg (...) nicht überschreitet
und die Sendung a) die Form kleiner Pakete hat, die zum Verkauf an Einzelne
für ihre private Verwendung bestimmt sind.
(...)
Fazit: die Einfuhr von Hopfen aus Drittländern ist für den Hobbybrauer
eigentlich problemlos möglich. Evtl. sollte man sich die TARIC
und die VO 1295/2008 für die Abholung beim HZA ausdrucken.
Euch ein erfolgreiches langes BrauWE...
Cheers, Lars
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Antwort 3 |
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Junior Member Beiträge: 38 Registriert: 25.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2014 um 10:26 |
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Das ist ja wirklich Slapstick...
Ich frage mich, wieviel Geld es den Steuerzahler gekostet, dass Du Deine
unter 10 Euro Steuerschuld begleichen konntest. Inklusive Mannstunden,
Telefonkosten und Gebäudemiete sicherlich deutlich mehr als 10 Euro! ____________________ Warum ein Bier brauen, wenn ich in zwei kleineren Gärbehältern auch
zwei Varianten anstellen kann?
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2014 um 10:31 |
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Das fragt sich doch jeder Heim- und Hobbybrauer sowieso ... ____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 5 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 18.4.2014 um 10:57 |
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Na, ob dieser intensiven Huldigungen wird sich der hl. Bürokratius ja
wieder mächtig gefreut haben!
Anekdötchen: ein Arbeitskollege hat aus USA einen Fahrradhelm importiert
und war erstaunt, daß es für jegliche Warengruppe unterschiedliche Zollsätz
gibt.
In seinem Falle waren es nur 2,5%, glaube ich.
Uwe
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Antwort 6 |
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Junior Member Beiträge: 44 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2014 um 11:08 |
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Zoll Gebühren sind bei der Hopfenlieferung nicht angegallen nur
Einfuhrumsatzsteuer, da diese unter 200 EUR war.
Sonst wären 5,9% angefallen von: (Warenwert+Transport)*1,19% UST
wie schön,dass man den Transport auch immer versteuern darf *kopfschüttel*
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Antwort 7 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2014 um 12:49 |
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Wieso
stößt denn das immer wieder auf Unverständnis, es ist doch eigentlich ganz
logisch:
Einfuhrabgaben fallen auf den Wert an, den die Ware beim Überschreiten der
Grenze hat. Wenn ich in den USA was für 100 Euro kaufe und der Transport
nach Deutschland nochmal 50 Euro kostet, dann hat die Ware an der Grenze
einen Wert von 150 Euro.
Für Dich selbst mußt Du doch die Versandkosten auch mit einrechnen, bei der
Frage, ob sich ein Kauf im Ausland (oder auch beim inländischen
Versandhandel) lohnt, und auch für einen Händler sind die Transportkosten
zu sich ein Teil des Einkaufspreises auf den er dann seinen Gewinn
draufschlägt.
Nein, ich bin kein Zollbeamter, aber wenn man es mal konsequent durchdenkt,
wäre es unlogisch, die Transportkosten bei der Feststellung des Zollwerts
außer Acht zu lassen.
Blöd ist es nur dann, wenn der Versand in den Kaufpreis schon eingerechnet
war, dies aber aus den Unterlagen des Absenders nicht deutlich genug
hervorgeht, und der Zoll deshalb nochmal fiktive Versandkosten ansetzt.
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2014 um 13:10 |
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Ich hab mich mit dem Zoll mal einige Zeit darüber gestritten unter welche
Warenhruppe meine Floegen zum Fliegenfischen fallen. Es gab im Angebot:
1.) Angelhaken
2.) Federn verarbeitet
3.) Angelherät
Und mein Liebling
4.) Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen
sowie Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405, mit
Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
(ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise
als Angelschnüre aufgemacht)
Blöderweise habem die auch noch alle unterschiedliche Zollsätze.
Ende vom Lied, ich hab meine 1,36 Zoll abgeführt. Nach mindestens 10 Mails
hin und her.....
Gruß
Jan
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2014 um 13:11 |
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Zitat: | wie schön,dass man den
Transport auch immer versteuern darf
*kopfschüttel |
Viel schöner ist das du auf den Zoll auch Einfuhrumsatzsteuer zahlst. Das
ist so absurd wie die Mehrwertssteuer die du auf die Mineralölsteuer
zahlst.
Jan
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Antwort 10 |
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