Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

     
Autor: Betreff: Warenlieferung beim Zoll
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 44
Registriert: 26.4.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.4.2014 um 18:17  
Hallo in die Runde,
heute habe ich eine standardfreundliche Mitteilung der dt.Post erhalten, dass meine Sendung (Päckchen) beim Zoll wegen fehlender Aussenrechnung(...) zur Abholung bereit liegt und innerhalb von 14Tagen ab Datum des Schreibend abgeholt werden muss da es sonst wieder zurück geschickt wird. So weit so gut.... Aber: das besagte Schreiben kam heute 15.4.14 und ist datiert vom 31.3.14 - die beigefügte Ersatz-Zollinhaltserklärung ist allerdings vom 11.4.14. Hat jemand Erfahrung welches Datum zB ausschlaggebend für den Zoll ist ? Interessant ist auch noch, dass ich für jeden Tag, den die Sendung dort liegt, 50ct zahlen darf. Der importierte Nelson wird zwar immer teurer - und ist hoffenltich zum greifen nah. Morgen früh geht es dann einmal direkt zum Zollamt... ich werde berichten.

Cheers
Profil anzeigen
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 636
Registriert: 11.4.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.4.2014 um 18:28  
Die 50 Cent musst du aber erst nach 7 Tagen bezahlen, so kenne ich es.


____________________
“Hurra dem Hopfen, hurra dem Malz, sie sind des Daseins Würz‘ und Salz!“
Profil anzeigen Antwort 1
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.4.2014 um 18:47  
Üblicherweise zählen solche Fristen ab Eingang bei dir. Du solltest auf jeden Fall den Briefumschlag aufheben, um ggf. nachweisen zu können, dass das Schreiben nicht am 31.3. abgeschickt worden ist.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 44
Registriert: 26.4.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 09:57  
Die Hopfenabholung...

...das war schon ein Erlebnis im HZA. Da wird Beamtentum noch in Reinkultur gelebt.

Nachdem ich die Bescheinigung abgeben durfte, 10 Min später ein Mitarbeiter mit diversen Paketen kam, durfte ich weitere 10min später (ich war der Nächste) den heiligen Raum betreten:
Name?! ...aufmachen! Was ist das ?

Nachdem ich dann erklärte, was in den Vakuumpacks ist, ging es eigentlich darum, welcher USt-Satz fällig wird, da ich ja über 20EUR kam.
Da es ja eher ein Rohstoff ist, schlug ich 19% vor, da alle anderen Rohstoffe die ich beziehe auch mit 19% besteuert werden.

Nun ja...dann ging es im Nebenzimmer (besser im linken & rechten) mit der Telefoniererei los.
Man schien sich geeinigt zu haben, kam auf mich zu und sagte: 19% kämen darauf, aber es fehle noch die Hopfeneinfuhrlizenz!

*innerliche schnappatmung*

Zum Glück hatte ich nicht nur die Rechnung der Bestellung, sondern auch den Ausdruck der TARIC - Information.

Darin heißt es in Abschn. II, Kapitel 12 (1210 20 10 10) dass Hopfen in Form von Pellets / Hopfenmehl in Paketen von nicht mehr als
1KG an Einzelne für ihre private Verwendung (...) eingeführt werden dürfen.

Der Beamte begutachtete das Schreiben, telefonierte wieder wie wild und gab mir später einen Einfuhrabgabenbescheid um meine Steuerschuld (unter 10EUR) an der Kasse begleichen zu können.
Auf die Frage, ob und welche Probleme es gegeben hätte sagte er mir, dass diese TARIC-Information für Hopfenmehl - nicht aber Pallets gelte - sich aber intern geeinigt hätte, dass die Pallets ja aus Mehl bestehen würden. Auch wäre die Sendung mit dem TARIC Code (1210 20 10 10) vom System OHNE LHopfeneinfuhrlizenz freigegeben worden. Diese sei beim nächsten mal aber unbedingt mitzuführen.

Abgenickt, den Hopfen (ähm die Pellets) geschnappt, gezahlt und froh, wieder Nelson Sauvin im Kühlschrank zu haben.

Zuhause habe ich mich dann einmal ein wenig eingelesen und in der EU VO 1295/2008, Artikel10 gefunden in dem es heisst,
dass die Bescheinigung nicht erforderlich sei, wenn jedes Paket bei Hopfenzapten und Hopfenmehl 1kg (...) nicht überschreitet
und die Sendung a) die Form kleiner Pakete hat, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung bestimmt sind.
(...)

Fazit: die Einfuhr von Hopfen aus Drittländern ist für den Hobbybrauer eigentlich problemlos möglich. Evtl. sollte man sich die TARIC
und die VO 1295/2008 für die Abholung beim HZA ausdrucken.

Euch ein erfolgreiches langes BrauWE...
Cheers, Lars
Profil anzeigen Antwort 3
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 38
Registriert: 25.4.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 10:26  
Das ist ja wirklich Slapstick...

Ich frage mich, wieviel Geld es den Steuerzahler gekostet, dass Du Deine unter 10 Euro Steuerschuld begleichen konntest. Inklusive Mannstunden, Telefonkosten und Gebäudemiete sicherlich deutlich mehr als 10 Euro! :puzz:


____________________
Warum ein Bier brauen, wenn ich in zwei kleineren Gärbehältern auch zwei Varianten anstellen kann?
Profil anzeigen Antwort 4
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 10:31  
Das fragt sich doch jeder Heim- und Hobbybrauer sowieso ... :puzz:


____________________
Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 5
Moderator
Posting Freak

Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 10:57  
Na, ob dieser intensiven Huldigungen wird sich der hl. Bürokratius ja wieder mächtig gefreut haben! :)
Anekdötchen: ein Arbeitskollege hat aus USA einen Fahrradhelm importiert und war erstaunt, daß es für jegliche Warengruppe unterschiedliche Zollsätz gibt.
In seinem Falle waren es nur 2,5%, glaube ich. ;)

Uwe
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 6
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 44
Registriert: 26.4.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 11:08  
Zoll Gebühren sind bei der Hopfenlieferung nicht angegallen nur Einfuhrumsatzsteuer, da diese unter 200 EUR war.

Sonst wären 5,9% angefallen von: (Warenwert+Transport)*1,19% UST

wie schön,dass man den Transport auch immer versteuern darf *kopfschüttel*
Profil anzeigen Antwort 7
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 12:49  

Zitat von handgebraut, am 18.4.2014 um 11:08
wie schön,dass man den Transport auch immer versteuern darf *kopfschüttel*

Wieso stößt denn das immer wieder auf Unverständnis, es ist doch eigentlich ganz logisch:

Einfuhrabgaben fallen auf den Wert an, den die Ware beim Überschreiten der Grenze hat. Wenn ich in den USA was für 100 Euro kaufe und der Transport nach Deutschland nochmal 50 Euro kostet, dann hat die Ware an der Grenze einen Wert von 150 Euro.

Für Dich selbst mußt Du doch die Versandkosten auch mit einrechnen, bei der Frage, ob sich ein Kauf im Ausland (oder auch beim inländischen Versandhandel) lohnt, und auch für einen Händler sind die Transportkosten zu sich ein Teil des Einkaufspreises auf den er dann seinen Gewinn draufschlägt.

Nein, ich bin kein Zollbeamter, aber wenn man es mal konsequent durchdenkt, wäre es unlogisch, die Transportkosten bei der Feststellung des Zollwerts außer Acht zu lassen.

Blöd ist es nur dann, wenn der Versand in den Kaufpreis schon eingerechnet war, dies aber aus den Unterlagen des Absenders nicht deutlich genug hervorgeht, und der Zoll deshalb nochmal fiktive Versandkosten ansetzt.
Profil anzeigen Antwort 8
Posting Freak
Posting Freak

JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 13:10  
Ich hab mich mit dem Zoll mal einige Zeit darüber gestritten unter welche Warenhruppe meine Floegen zum Fliegenfischen fallen. Es gab im Angebot:
1.) Angelhaken
2.) Federn verarbeitet
3.) Angelherät

Und mein Liebling
4.) Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen sowie Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht)

Blöderweise habem die auch noch alle unterschiedliche Zollsätze.

Ende vom Lied, ich hab meine 1,36 Zoll abgeführt. Nach mindestens 10 Mails hin und her.....

Gruß

Jan
Profil anzeigen Antwort 9
Posting Freak
Posting Freak

JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2014 um 13:11  

Zitat:
wie schön,dass man den Transport auch immer versteuern darf *kopfschüttel


Viel schöner ist das du auf den Zoll auch Einfuhrumsatzsteuer zahlst. Das ist so absurd wie die Mehrwertssteuer die du auf die Mineralölsteuer zahlst. :o

Jan
Profil anzeigen Antwort 10
       

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum