Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 28.4.2014 um 11:38 |
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Hallo Leute,
immer wieder wird im Zusammenhang mit dem beliebten Wiederbefüllen von
Fässchen und Flaschen sowie bei Flaschenbombenexperimenten demonstrativ
darauf hingewiesen, dass das Leergut ja Eigentum der Brauerei sei und so
weiter. Ich stimme zu: man erwirbt nicht das Eigentum an der Flasche und
bringt sie netterweise auch irgendwann mal wieder zurück. Andererseits habe
ich bereits vpn einer Rück nahmepflicht gelesen, auch von einer
Rück gabepflicht bei Batterien, aber nicht von Bierflaschen. Ich habe
auch hier noch nie davon gelesen, dass jemand eine neue Flasche kauft, wenn
eine runtergefallen ist.
Ich würde jetzt gerne mal die Hypothese aus der Kategorie "gefährliches
Halbwissen" zur Diskussion stellen, dass es (a) zwar nicht nett ist, der
Brauerei die Sachen nicht zurückzugeben, dass aber (b) man sich nicht
gesetzeswidrig verhält, wenn man eine Pfandflasche immer wieder befüllt,
bis sie irgendwann kaputt geht, sie herunterwirft oder sonstwie in Gebrauch
nimmt, als wäre es Eigentum.
- Weiß jemand genaueres?
- Was ist mit Flaschenentsorgung im Mülleimer im Park*? Verboten?
- Es müsste ja diesen einen Zeitpunkt im Leben einer Glasflasche
geben, ab dem es für die Brauerei besser ist, wenn sie nicht zurückgegeben
wird (weil die Brauerei sonst Glasmüll mit 8 Cent auslöst).
- Wie verhält es sich mit Kaufbier-Glasbruch in der heimischen
Küche?
* Nach dem Grillen z.B., weil man zu faul und zu besoffen ist, die Flaschen
mitzunehmen.
[Editiert am 28.4.2014 um 11:41 von philthno2]
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 28.4.2014 um 11:43 |
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 28.4.2014 um 11:58 |
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Also gehört die Flasche doch mir, solange es z.B. keine
"Veltins"-Flasche ist, die eindeutig zuzuordnen ist ... kompliziert.
Abschnitt in der Wikipedia
Zitat: | Demgegenüber erstreckt
sich der Eigentumsübergang bei sogenannte Einheitsflaschen nicht nur auf
den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst. Dies gilt gleichermaßen
auf allen Vertriebsstufen und selbst dann, wenn der Hersteller/Vertreiber
in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Eigentumserwerb an der
Flasche ausdrücklich ausgeschlossen hat. |
[Editiert am 28.4.2014 um 11:58 von philthno2]
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 28.4.2014 um 21:03 |
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Sehr hypothetische Diskussion, aber: ja ich gebe die Flaschen irgendwann
nach X Füllungen wieder in den Kreislauf zurück. Nämlich dann, wenn ich die
Ablagerungen nicht mehr durch Ausspülen mit warmem Wasser weg bekomme. Und
20 Mal wiederbefüllte Flaschen bekommen irgendwann diesen schwer
entfernbaren Schlotz unten und am Hals.
Mir macht vielmehr Sorgen, dass irgendwann mal alle durch Hobbybrauer
gebundenen Flaschen zugleich zurückgegeben werden, weil irgendwas
besonderes geschieht. Nach meinem Empfinden müsste in dem Moment doch das
Pfandsystem kollabieren, oder? Ich weiß nicht, wie viele Pfandflaschen ihr
so hortet und wie viele "wir" so sind, aber ich habe ständig 120+
Ploppflaschen und um die 100 Mehrweg mit Kronkorken hier. OK, das macht bei
mir mit Kisten zusammen gerade mal ~43 EUR aus, aber alle von uns zusammen,
auf einmal? Nur mal so, weil wir hier gerade so hypothetisch theoretisieren
:-)
Achim
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.4.2014 um 21:07 |
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Ganz einfach: Eigentümer ist die Brauerei, Besitzer bin ich. Rein rechtlich
geht da gar nix. Zumindest in Österreich und bis ich nicht schriftlich
aufgefordert werde meinen Besitz dem Eigentümer unter angemessener Frist
zurück zu geben.
Sache erledigt.
____________________ "Der braut sich was!"
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.4.2014 um 03:03 |
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 29.4.2014 um 06:10 |
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Zitat von afri, am 28.4.2014 um
21:03 |
Mir macht vielmehr Sorgen, dass irgendwann mal alle durch Hobbybrauer
gebundenen Flaschen zugleich zurückgegeben werden, weil irgendwas
besonderes geschieht.
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Ich glaube, das würde dann eine Eilmeldung auf SPON produzieren ...
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.4.2014 um 07:00 |
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Das kann schnell gehen...... wenn brauen zum Eigenbedarf duch Lobbyarbeit
der Brauereien unter harte und dhohe Strafe gestellt wird. Würde mich nicht
wundern wenn das klappt...bei der Regierung ist alles drin. Leider auch bei
allen Alternativen.
____________________ Gruß
Mario
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Antwort 7 |
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