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Autor: Betreff: Pfandflaschen
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philthno2
Beiträge: 455
Registriert: 5.9.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.4.2014 um 11:38  
Hallo Leute,

immer wieder wird im Zusammenhang mit dem beliebten Wiederbefüllen von Fässchen und Flaschen sowie bei Flaschenbombenexperimenten demonstrativ darauf hingewiesen, dass das Leergut ja Eigentum der Brauerei sei und so weiter. Ich stimme zu: man erwirbt nicht das Eigentum an der Flasche und bringt sie netterweise auch irgendwann mal wieder zurück. Andererseits habe ich bereits vpn einer Rücknahmepflicht gelesen, auch von einer Rückgabepflicht bei Batterien, aber nicht von Bierflaschen. Ich habe auch hier noch nie davon gelesen, dass jemand eine neue Flasche kauft, wenn eine runtergefallen ist.

Ich würde jetzt gerne mal die Hypothese aus der Kategorie "gefährliches Halbwissen" zur Diskussion stellen, dass es (a) zwar nicht nett ist, der Brauerei die Sachen nicht zurückzugeben, dass aber (b) man sich nicht gesetzeswidrig verhält, wenn man eine Pfandflasche immer wieder befüllt, bis sie irgendwann kaputt geht, sie herunterwirft oder sonstwie in Gebrauch nimmt, als wäre es Eigentum.
  • Weiß jemand genaueres?
  • Was ist mit Flaschenentsorgung im Mülleimer im Park*? Verboten?
  • Es müsste ja diesen einen Zeitpunkt im Leben einer Glasflasche geben, ab dem es für die Brauerei besser ist, wenn sie nicht zurückgegeben wird (weil die Brauerei sonst Glasmüll mit 8 Cent auslöst).
  • Wie verhält es sich mit Kaufbier-Glasbruch in der heimischen Küche?

* Nach dem Grillen z.B., weil man zu faul und zu besoffen ist, die Flaschen mitzunehmen.


[Editiert am 28.4.2014 um 11:41 von philthno2]
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rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.4.2014 um 11:43  
Hi,

de.wikipedia.org/wiki/Flaschenpfand

Da steht schon Einiges.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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philthno2
Beiträge: 455
Registriert: 5.9.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.4.2014 um 11:58  
Also gehört die Flasche doch mir, solange es z.B. keine "Veltins"-Flasche ist, die eindeutig zuzuordnen ist ... kompliziert.
Abschnitt in der Wikipedia

Zitat:
Demgegenüber erstreckt sich der Eigentumsübergang bei sogenannte Einheitsflaschen nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst. Dies gilt gleichermaßen auf allen Vertriebsstufen und selbst dann, wenn der Hersteller/Vertreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Eigentumserwerb an der Flasche ausdrücklich ausgeschlossen hat.



[Editiert am 28.4.2014 um 11:58 von philthno2]
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afri
Beiträge: 876
Registriert: 17.1.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.4.2014 um 21:03  
Sehr hypothetische Diskussion, aber: ja ich gebe die Flaschen irgendwann nach X Füllungen wieder in den Kreislauf zurück. Nämlich dann, wenn ich die Ablagerungen nicht mehr durch Ausspülen mit warmem Wasser weg bekomme. Und 20 Mal wiederbefüllte Flaschen bekommen irgendwann diesen schwer entfernbaren Schlotz unten und am Hals.

Mir macht vielmehr Sorgen, dass irgendwann mal alle durch Hobbybrauer gebundenen Flaschen zugleich zurückgegeben werden, weil irgendwas besonderes geschieht. Nach meinem Empfinden müsste in dem Moment doch das Pfandsystem kollabieren, oder? Ich weiß nicht, wie viele Pfandflaschen ihr so hortet und wie viele "wir" so sind, aber ich habe ständig 120+ Ploppflaschen und um die 100 Mehrweg mit Kronkorken hier. OK, das macht bei mir mit Kisten zusammen gerade mal ~43 EUR aus, aber alle von uns zusammen, auf einmal? Nur mal so, weil wir hier gerade so hypothetisch theoretisieren :-)
Achim
Profil anzeigen Antwort 3
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WodkaFan
Beiträge: 757
Registriert: 16.1.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.4.2014 um 21:07  
Ganz einfach: Eigentümer ist die Brauerei, Besitzer bin ich. Rein rechtlich geht da gar nix. Zumindest in Österreich und bis ich nicht schriftlich aufgefordert werde meinen Besitz dem Eigentümer unter angemessener Frist zurück zu geben.
Sache erledigt.


____________________
"Der braut sich was!"
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 4
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.4.2014 um 03:03  
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philthno2
Beiträge: 455
Registriert: 5.9.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 29.4.2014 um 06:10  

Zitat von afri, am 28.4.2014 um 21:03

Mir macht vielmehr Sorgen, dass irgendwann mal alle durch Hobbybrauer gebundenen Flaschen zugleich zurückgegeben werden, weil irgendwas besonderes geschieht.


Ich glaube, das würde dann eine Eilmeldung auf SPON produzieren ... ;)
Profil anzeigen Antwort 6
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Tron
Beiträge: 362
Registriert: 3.1.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.4.2014 um 07:00  
Das kann schnell gehen...... wenn brauen zum Eigenbedarf duch Lobbyarbeit der Brauereien unter harte und dhohe Strafe gestellt wird. Würde mich nicht wundern wenn das klappt...bei der Regierung ist alles drin. Leider auch bei allen Alternativen.


____________________
Gruß

Mario
Profil anzeigen Antwort 7
       

 
  
 

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